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Seller_Jxo7OeQXSObbw

Kunden MÜSSEN nun immer neu bestellen, kein Warentausch mehr möglich

Durch das neue Retouren-Prozedere von Amazon ist es nun nicht mehr möglich, dem Kunden einen Waren- bzw. Größentausch anzubieten. Der Kunde erhält (insb. bei Fashion) ja jetzt “seit neustem” ein frankiertes Retouren-Label von Amazon, schickt die Ware zurück und Amazon veranlasst - sofern der Artikel beim Händler ankommt, automatisch eine Gutschrift. Dies führt dazu, dass der Kunde jedesmal erneut bestellen muss, falls bei einem Mode-Artikel eine andere Größe gewünscht ist. Früher konnten wir mit dem Kunden einfach vereinbaren, schick Gr. X zurück und wir senden dir Größe Y. Dadurch mussten wir den Kauf nicht rückabwickeln/stornieren und der Kunde musste keine neue Bestellung aufgeben.

Ganz abgesehen davon werden Rücksendungen erstattet, bei welchen gar kein Anspruch auf Erstattung besteht. (zum Beispiel Artikel getragen/verschmutzt etc.) Streng genommen ist das gegen das Gesetz. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen, die zurückgesandte Ware zu prüfen und dann selbst eine Erstattungsentscheidung zutreffen. Fein Amazon, ganz fein!!

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Tags:Warenrücksendungen
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Seller_Jxo7OeQXSObbw

Kunden MÜSSEN nun immer neu bestellen, kein Warentausch mehr möglich

Durch das neue Retouren-Prozedere von Amazon ist es nun nicht mehr möglich, dem Kunden einen Waren- bzw. Größentausch anzubieten. Der Kunde erhält (insb. bei Fashion) ja jetzt “seit neustem” ein frankiertes Retouren-Label von Amazon, schickt die Ware zurück und Amazon veranlasst - sofern der Artikel beim Händler ankommt, automatisch eine Gutschrift. Dies führt dazu, dass der Kunde jedesmal erneut bestellen muss, falls bei einem Mode-Artikel eine andere Größe gewünscht ist. Früher konnten wir mit dem Kunden einfach vereinbaren, schick Gr. X zurück und wir senden dir Größe Y. Dadurch mussten wir den Kauf nicht rückabwickeln/stornieren und der Kunde musste keine neue Bestellung aufgeben.

Ganz abgesehen davon werden Rücksendungen erstattet, bei welchen gar kein Anspruch auf Erstattung besteht. (zum Beispiel Artikel getragen/verschmutzt etc.) Streng genommen ist das gegen das Gesetz. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen, die zurückgesandte Ware zu prüfen und dann selbst eine Erstattungsentscheidung zutreffen. Fein Amazon, ganz fein!!

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Fangen wir damit schon wieder an?
NEIN A-Z und ähnliche Erstattungen sind nicht gegen das Gesetz, da sie keine rechtliche Wirkung haben. Es steht dir weiterhin frei, den Betrag vom Käufer zu verlangen.

Hier gebe ich recht, das ist jetzt nahezu unmöglich. Habe das aus Versehen auch einmal durchgespielt und muss jetzt schauen, wie ich das noch grade bekomme.
Eigentlich ist es einfacher vom Handling, kostentechnisch natürlich jedoch nicht neutral.

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Seller_Jxo7OeQXSObbw
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Jo… das Ende vom Lied ist, ob nun gegen das Gesetz oder nicht, das der Händler dem Zahlungsbetrag hinterher läuft. Ich hoffe sehr, dass das in Zukunft nicht oft vorkommen wird.

Automatische Erstattungen sehe ich als äußert prekär für die Händler an. Die Erstattungs-Kompetenz muss zwingend beim Händler liegen und nicht bei einer (vermeintlich neutralen) Verkaufsplattform.

Überdies ist diese Erstattungsystematik fehleranfällig. Es werden automatisch die Artikel erstattet, für welche ein Retouren-Antrag vorliegt, UNABHÄNGIG davon welche Artikel zurückgesandt werden.

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Seller_esiCvH26Ws8yF
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Ihr müsst halt schnell genug, nach Retoureneingang, die Retoure bearbeiten und z.B. 0% erstatten - kann mir nicht vorstellen dass dann o.g. Regelung lt. der amazon nach x Tagen automatisch gutschreibt noch greift.

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Seller_1to6LhRn3Mo53
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Ist mir jetzt vor kurzem auch aufgefallen.
Zum Glück war der Umtausch Artikel noch nicht an die DHL übergeben.
Der Rücksendeantrag muss geschlossen werden, dann wird keine automatisierte Erstattung nach ca 7 Tagen ausgelöst.

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Seller_wIfH50BkjMb5n
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

War doch nur eine Frage der Zeit. A generiert halt ein paar zusätzliche Groschen. Beim Verkauf halten die 15% ein, bei der Erstattung gibt es 12% zurück. Für A ergibt das also Sinn.

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Seller_Jxo7OeQXSObbw

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Ganz abgesehen davon werden Rücksendungen erstattet, bei welchen gar kein Anspruch auf Erstattung besteht. (zum Beispiel Artikel getragen/verschmutzt etc.) Streng genommen ist das gegen das Gesetz. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen, die zurückgesandte Ware zu prüfen und dann selbst eine Erstattungsentscheidung zutreffen. Fein Amazon, ganz fein!!

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Ganz abgesehen davon werden Rücksendungen erstattet, bei welchen gar kein Anspruch auf Erstattung besteht. (zum Beispiel Artikel getragen/verschmutzt etc.) Streng genommen ist das gegen das Gesetz. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen, die zurückgesandte Ware zu prüfen und dann selbst eine Erstattungsentscheidung zutreffen. Fein Amazon, ganz fein!!

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Kunden MÜSSEN nun immer neu bestellen, kein Warentausch mehr möglich

von Seller_Jxo7OeQXSObbw

Durch das neue Retouren-Prozedere von Amazon ist es nun nicht mehr möglich, dem Kunden einen Waren- bzw. Größentausch anzubieten. Der Kunde erhält (insb. bei Fashion) ja jetzt “seit neustem” ein frankiertes Retouren-Label von Amazon, schickt die Ware zurück und Amazon veranlasst - sofern der Artikel beim Händler ankommt, automatisch eine Gutschrift. Dies führt dazu, dass der Kunde jedesmal erneut bestellen muss, falls bei einem Mode-Artikel eine andere Größe gewünscht ist. Früher konnten wir mit dem Kunden einfach vereinbaren, schick Gr. X zurück und wir senden dir Größe Y. Dadurch mussten wir den Kauf nicht rückabwickeln/stornieren und der Kunde musste keine neue Bestellung aufgeben.

Ganz abgesehen davon werden Rücksendungen erstattet, bei welchen gar kein Anspruch auf Erstattung besteht. (zum Beispiel Artikel getragen/verschmutzt etc.) Streng genommen ist das gegen das Gesetz. Der Händler muss die Möglichkeit bekommen, die zurückgesandte Ware zu prüfen und dann selbst eine Erstattungsentscheidung zutreffen. Fein Amazon, ganz fein!!

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Fangen wir damit schon wieder an?
NEIN A-Z und ähnliche Erstattungen sind nicht gegen das Gesetz, da sie keine rechtliche Wirkung haben. Es steht dir weiterhin frei, den Betrag vom Käufer zu verlangen.

Hier gebe ich recht, das ist jetzt nahezu unmöglich. Habe das aus Versehen auch einmal durchgespielt und muss jetzt schauen, wie ich das noch grade bekomme.
Eigentlich ist es einfacher vom Handling, kostentechnisch natürlich jedoch nicht neutral.

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Seller_Jxo7OeQXSObbw
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Jo… das Ende vom Lied ist, ob nun gegen das Gesetz oder nicht, das der Händler dem Zahlungsbetrag hinterher läuft. Ich hoffe sehr, dass das in Zukunft nicht oft vorkommen wird.

Automatische Erstattungen sehe ich als äußert prekär für die Händler an. Die Erstattungs-Kompetenz muss zwingend beim Händler liegen und nicht bei einer (vermeintlich neutralen) Verkaufsplattform.

Überdies ist diese Erstattungsystematik fehleranfällig. Es werden automatisch die Artikel erstattet, für welche ein Retouren-Antrag vorliegt, UNABHÄNGIG davon welche Artikel zurückgesandt werden.

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Seller_esiCvH26Ws8yF
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Ihr müsst halt schnell genug, nach Retoureneingang, die Retoure bearbeiten und z.B. 0% erstatten - kann mir nicht vorstellen dass dann o.g. Regelung lt. der amazon nach x Tagen automatisch gutschreibt noch greift.

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Seller_1to6LhRn3Mo53
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

Ist mir jetzt vor kurzem auch aufgefallen.
Zum Glück war der Umtausch Artikel noch nicht an die DHL übergeben.
Der Rücksendeantrag muss geschlossen werden, dann wird keine automatisierte Erstattung nach ca 7 Tagen ausgelöst.

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Seller_wIfH50BkjMb5n
In Antwort auf: Post von: Seller_Jxo7OeQXSObbw

War doch nur eine Frage der Zeit. A generiert halt ein paar zusätzliche Groschen. Beim Verkauf halten die 15% ein, bei der Erstattung gibt es 12% zurück. Für A ergibt das also Sinn.

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Seller_BX3FOYou3m66V
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Hier gebe ich recht, das ist jetzt nahezu unmöglich. Habe das aus Versehen auch einmal durchgespielt und muss jetzt schauen, wie ich das noch grade bekomme.
Eigentlich ist es einfacher vom Handling, kostentechnisch natürlich jedoch nicht neutral.

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Seller_BX3FOYou3m66V
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NEIN A-Z und ähnliche Erstattungen sind nicht gegen das Gesetz, da sie keine rechtliche Wirkung haben. Es steht dir weiterhin frei, den Betrag vom Käufer zu verlangen.

Hier gebe ich recht, das ist jetzt nahezu unmöglich. Habe das aus Versehen auch einmal durchgespielt und muss jetzt schauen, wie ich das noch grade bekomme.
Eigentlich ist es einfacher vom Handling, kostentechnisch natürlich jedoch nicht neutral.

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Seller_Jxo7OeQXSObbw
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Jo… das Ende vom Lied ist, ob nun gegen das Gesetz oder nicht, das der Händler dem Zahlungsbetrag hinterher läuft. Ich hoffe sehr, dass das in Zukunft nicht oft vorkommen wird.

Automatische Erstattungen sehe ich als äußert prekär für die Händler an. Die Erstattungs-Kompetenz muss zwingend beim Händler liegen und nicht bei einer (vermeintlich neutralen) Verkaufsplattform.

Überdies ist diese Erstattungsystematik fehleranfällig. Es werden automatisch die Artikel erstattet, für welche ein Retouren-Antrag vorliegt, UNABHÄNGIG davon welche Artikel zurückgesandt werden.

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Jo… das Ende vom Lied ist, ob nun gegen das Gesetz oder nicht, das der Händler dem Zahlungsbetrag hinterher läuft. Ich hoffe sehr, dass das in Zukunft nicht oft vorkommen wird.

Automatische Erstattungen sehe ich als äußert prekär für die Händler an. Die Erstattungs-Kompetenz muss zwingend beim Händler liegen und nicht bei einer (vermeintlich neutralen) Verkaufsplattform.

Überdies ist diese Erstattungsystematik fehleranfällig. Es werden automatisch die Artikel erstattet, für welche ein Retouren-Antrag vorliegt, UNABHÄNGIG davon welche Artikel zurückgesandt werden.

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Ihr müsst halt schnell genug, nach Retoureneingang, die Retoure bearbeiten und z.B. 0% erstatten - kann mir nicht vorstellen dass dann o.g. Regelung lt. der amazon nach x Tagen automatisch gutschreibt noch greift.

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Zum Glück war der Umtausch Artikel noch nicht an die DHL übergeben.
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Zum Glück war der Umtausch Artikel noch nicht an die DHL übergeben.
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Seller_wIfH50BkjMb5n
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War doch nur eine Frage der Zeit. A generiert halt ein paar zusätzliche Groschen. Beim Verkauf halten die 15% ein, bei der Erstattung gibt es 12% zurück. Für A ergibt das also Sinn.

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