Verlustrisiko bei Abstellgenehmigung beim Verkäufer?
Hallo #zsmmn,
folgender Fall: Kunde ist nicht zu Hause bei Zustellung. Kunde spricht übers Internet mit seiner Videosprechanlage mit dem Zusteller und sagt ihm er soll das Paket an der Türe ablegen.
Kunde reklamiert sein Paket sei nicht da gewesen als er nach Hause kommt. Er schildert dabei schriftlich wie er dem Zusteller erlaubt hat das Paket abzulegen. Wir wollen dem Kunden helfen, trotz der erteilten Abstellgenehmigung und bitten Ihn uns eine Verlusterklärung zu unterzeichnen. Kunde reagiert nicht mehr und zieht A-Z Garantie.
Amazon entscheidet das unsere Rate an Bestellmängeln zwar nicht betroffen ist, belastet uns aber den Betrag und schreibt dem Kunden gut.
Wir legen Einspruch ein, Amazon bleibt aber bei seiner Entscheidung mit folgender Begründung:
"Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt? Wir haben alle verfügbaren Informationen überprüft und festgestellt, dass der Artikel kontaktlos geliefert wurde."
Tragen wir nun das Verlustrisiko bei Abstellgenehmigung???
Verlustrisiko bei Abstellgenehmigung beim Verkäufer?
Hallo #zsmmn,
folgender Fall: Kunde ist nicht zu Hause bei Zustellung. Kunde spricht übers Internet mit seiner Videosprechanlage mit dem Zusteller und sagt ihm er soll das Paket an der Türe ablegen.
Kunde reklamiert sein Paket sei nicht da gewesen als er nach Hause kommt. Er schildert dabei schriftlich wie er dem Zusteller erlaubt hat das Paket abzulegen. Wir wollen dem Kunden helfen, trotz der erteilten Abstellgenehmigung und bitten Ihn uns eine Verlusterklärung zu unterzeichnen. Kunde reagiert nicht mehr und zieht A-Z Garantie.
Amazon entscheidet das unsere Rate an Bestellmängeln zwar nicht betroffen ist, belastet uns aber den Betrag und schreibt dem Kunden gut.
Wir legen Einspruch ein, Amazon bleibt aber bei seiner Entscheidung mit folgender Begründung:
"Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt? Wir haben alle verfügbaren Informationen überprüft und festgestellt, dass der Artikel kontaktlos geliefert wurde."
Tragen wir nun das Verlustrisiko bei Abstellgenehmigung???
14 Antworten
Seller_we1HQcag9Rqu9
wenn du es wirklich schriftlich hast, das der Kunde es dem Boten erlaubt hat das Paket abzulegen, kannst du das einklagen. Ansonsten kannst du es abschreiben
Seller_G1PKKllhFr07V
LOL. Amazon hat also festgestellt, dass der Artikel nicht *nicht* geliefert wurde. Er war einfach nur nach der Lieferung nicht mehr da - dafuer koennt ihr aber eigentlich ja nichts.
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Moin, Moin,
Rein rechtlich hat der Kunde das Versandrisiko übernommen, somit: Nein du hast das Verlustrisiko nicht zu tragen.
Hier hast du es Amazon leicht gemacht > Ohne Unterschrift, Kohle weg, steht sogar in den Amazon Richtlinien. Abstellgenehmigungen sind da nicht vorgesehen.
Grundsätzlich: Derzeit entscheidet Amazon eh immer für den Kunde. Bei uns ist i.d.R. vollkommen egal was du bei dem Fall reinschreibst, oder was du für Unterlagen hast. Amazon erstattet immer.
Seller_u7P7mEmt0d1ia
Wir hatten einen ähnlichen Fall, allerdings lief der Verkauf nicht über diesen Marktplatz.
Kunde hatte bei DHL eine Abstellgenehmigung erteilt und laut AGB von DHL verzichtet hiermit der Kunde auf jegliche Schadensregulierung.
Das Paket kam in diesem Fall wohl an, war aber beschädigt. Eigentlich ist in diesem Fall DHL und auch der Händler nicht mehr verantwortlich zu machen, da die Sendung zugestellt wurde.
Nur interessierte die Vereinbarung zwischen Kunde und DHL hier PayPal überhaupt nicht und der Kunde bekam sein Geld zurück. Der Verlust von fast 700,00 Euro blieb auf uns liegen...
Seller_qb81AQa91MLIo
Rechnung senden an Kunden
Mit Anzeige wegen Betrug drohen wenn er die Unterlagen nicht unterschreibt
Frist setzen
Wenn der Kunde die Abstellgenehmigung erteilt haftet er auch
Seller_q4OoFwB4ZGKKA
Wir versenden werthaltige Bestellungen nur noch per DHL mit Empfängerunterschrift bzw. persönlicher Zustellung. Genau wegen solcher Vorfälle.
Jona_Amazon
Hallo @Seller_PdkGjcs5M2q1K,
Dank dir für deinen Beitrag.
Wenn du magst, kannst du mir hier gerne die Bestellnummer zu dem A-Z Antrag hierlassen, würde mir den gerne nochmal genauer anschauen.
Beste Grüße,
Jona
Seller_qb81AQa91MLIo
Das es immer in die Rate an Bestellmängeln geht ist ärgerlich. Gerade bei Fällen wo der Kunde das Paket nicht abholt oder ein Rückläufer ist...das dann der A-Z Antrag in die Rate eingeht ist echt unnötig.