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Seller_zZLQflGNhlOKQ

Rechnung an Privatperson Kleinunternehmen

Guten Tag,

ich bin neu auf diesem Land und gerade Amazon macht mir das leben zurzeit nicht einfach. Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.

Mein Problem:

Ich bin KLEINUNTERNEHMER und habe gemerkt, dass automatische Rechnungserstellung keine gute Idee ist, da AMZ dann die MWST ausweist. Diesen Service habe ich abgestellt. Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen. Gerade wenn es Produkte sind, die nicht den Mega Gewinn erzielen von 20€/Stk.

Daher meine Frage:

Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen? Oder reicht es lediglich aus dies auf Anfrage des Kunden zu machen? Das ich dies bei Buisness-Kunden machen muss, ist mir bekannt, daher die Frage, da lediglich von diesen gesprochen wird, aber nicht von Privatpersonen.

Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?

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Tags:Abrechnung, Richtlinie, Steuern, Steuerunterlagen, Transaktionen
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Seller_zZLQflGNhlOKQ

Rechnung an Privatperson Kleinunternehmen

Guten Tag,

ich bin neu auf diesem Land und gerade Amazon macht mir das leben zurzeit nicht einfach. Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.

Mein Problem:

Ich bin KLEINUNTERNEHMER und habe gemerkt, dass automatische Rechnungserstellung keine gute Idee ist, da AMZ dann die MWST ausweist. Diesen Service habe ich abgestellt. Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen. Gerade wenn es Produkte sind, die nicht den Mega Gewinn erzielen von 20€/Stk.

Daher meine Frage:

Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen? Oder reicht es lediglich aus dies auf Anfrage des Kunden zu machen? Das ich dies bei Buisness-Kunden machen muss, ist mir bekannt, daher die Frage, da lediglich von diesen gesprochen wird, aber nicht von Privatpersonen.

Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Erstellen musst du die schon mal aus Buchhalterischen gründen. Hochladen nur bei Businesskunden. Da du aber bereits den Rechnungsservice genutzt und die Mehrwerststeuer offenbar ausgewiesen hast - bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Hallo, so wie du es schreibst und machen willst ist es korrekt und ausreichend für das Finanzamt. Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden. Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch, Einnahmen aberkennen wäre sinnlos. Daher reicht eine einfache Liste aller Einnahmen aus. Aus der Kleinunternehmerregelung bist du auch nicht raus, solltest aber lassen Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuweisen weil halt einfach falsch.

210
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Zum Beispiel wegen Geldwäsche / Plausibilität / Lückenlose Nummernkreise etc. Selbstverständlich prüft das Amt manchmal auch Ausgangsrechnungen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch,
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ALDI hat zertifizierte Registerkasen und macht jeden Abend einen Kassensturz...

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen
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Sobald Sie MwSt ausgewiesen hat, kann diese auch vom Käufer als Vorsteuer geltend gemacht werden. Damit verzichtet sie defakto auf die Kleinunternehmerregelung.

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Seller_MiQiUhzsaCqxw
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Äähh.. doch! Nur dass sich die Rechnung hier "Kassenbon" nennt und ebenfalls für 10 Jahre gespeichert wird. Buchhalterisch und steuerlich macht es keinen Unterschied wie man den Beleg bezeichnet. Rechnung, Kassenbon, Verkaufsabrechnung oder wie auch immer

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden
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Seller_JEk5n40d5ksqo
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Also:

Der Rechnungsservice von Amazon boxxt dich aus der Kleinunternehmerregelung raus, es sei den, du hast NO_TAX eingstellt bei dir, dann werden Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt, damit wärst du fein raus und bist weiterhin Kleinunternehmer!

Gehe dazu hierhin:

https://sellercentral.amazon.de/tax/settings/summary

dann Klicken auf: Ändern Sie Ihre Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung

bzw hier: https://sellercentral.amazon.de/tax/consolidatedRegistrations?context=enrollment&ref_=sc_vcspip_sum_vat

Dort klickst du auf:

Standard-Produktsteuercode: Dort dann NO_TAX auswählen.

Ich find den Reiter NO_TAX bei mir gerade nicht, aber vielleicht weil uch auch die MwSt. ausweise.

Good Luck!

LG

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Naja wir erstellen autoatisiert un laden für jeden hoch auf jeden Markeptlace - daher stellt sich bei mir sowieso diese Frage nicht - aber ich würde es ehrlich gesagt lästiger finden da auf diese Anfragen reagieren und manuell erstellen zu müssen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Moin, Moin,

VORWEG:

  1. KLEINUNTERNEHMER und Amazon passen nicht zusammen! Da gibt es zuviele Probleme!
  2. Das ist nichts was in einem Forum geklärt werden kann. > Steuerberater ggf sogar Anwalt!
  3. Wir sind keine Rechtsberater, daher ist die Hilfestellung meist nicht Konkret bitte informiere dich!
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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.
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Unerfahren in Buchhaltung und bei Amazon. Das kann zu einem sehr unangenehmen Cocktail werden.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen?
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Bezogen auf deine Unerfahrenheit:

NEIN, Du bist vom Gesetzt nicht unbedingt verpflichtet eine "Rechnung" zu schreiben. (UStG sie Post von @Seller_FJChsitX8Vq0L)

JA, Du musst dem Kunden unaufgefordert im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen Beleg vorlegen! Ob das eine "Rechnung", "Bon", "Quittung" u.s.w. ist, hängt von vielen Faktoren ab. Aber Ohne Beleg geht gar nichts! (AO, GOB, > rechtliche Vorschrift)

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?
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Bei einer Prüfung? Die ziehen dir die Finanzielle Hose runter und schätzen dich zu Tode + Strafe für die Steuerhinterziehung. Die Monatsberichte haben nach AO nicht wirklich eine Buchhalterische Relevanz für den einzelnen Geschäftsvorfall.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen.
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Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt und bereits vereinnahmt wurde, müssen auf jeden Fall ans Finanzamt abführt werden! Das gilt auch für Rechnungen an Verbraucher, die gar keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. > dingende Steuerberater Empfehlung.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
Was Du als "Fehler" bezeichnest, nennt das Finanzamt "Steuerhinterziehung".
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In der Tat. Ob das aus einem Fehler herraus passiert ist, ist in dem Fall egal. Du haftest für den Fehler. Es geht hier darum das du Sie in Rechnung gestellt und Vereinnahmt hast. Steuerhinterziehung wird es erst wenn du die Meldung unterlässt. (hier geht nicht hervor ob du Monats, Quartals, oder Jahresmelder bist)

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Seller_C8XxwTXrjLw11
bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung
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Puh. Ob das gleich ein Übergang zu der Regelbesteuerung bedeutet, kann ich nicht sagen. Das UstG sagt das die Berechung und Vereinnahmung der USt einer Verzichtserklärung der USt-Ausnahmeregelnung gleichkommt. Aber es gibt aber auch Urteile von BFH, die im Zweifel die Enscheidungsgewalt wieder zum Unternehmer geben. Das ist wieder so ne > Steuerbrater Frage

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Seller_B8A16cPRYNPzj
Da muss ich den Angaben der Account-Anmeldung schon vertrauen können
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Das ist definitiv nicht so. 1. Reine Käufer Konten müssen nicht als Business Konto deklariert werden. Selbständige können Rechnungen die auf den Namen ausgestellt sind absetzen. 2. Bei Amazon Business tummeln sich auch nicht gültige Geschäftsadressen. Wir haben uns deswegen auch bei Amazon Business zurückgezogen. Amazon sieht sich als reiner "Vermittler" der den Kundenangaben bona fides vertraut. Eine Prüfung findet nicht wirklich statt! Ist uns bei der Buchprüfung mächtig auf die Füsse gefallen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

und wenn einer trotzdem eine Rechnung benötigt, kann man die ja auf Anforderung erstellen. Mit dieser Begründung für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Wir schreiben jeden Kunden eine Rechnung und laden die Hoch. Wir erstellen auch nur eine Rechnung/Gutschrift. Andere Belege stellen wir gar nicht aus. Lieferscheine nur wenn soviel bestellt wird, das es nicht in ein Karton passt. Allein auch schon als Garantiebeleg der Artikel.

Nur so als Neugier: Was für einen Beleg ladet Ihr denn bei Amazon hoch?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ
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Seller_zZLQflGNhlOKQ

Rechnung an Privatperson Kleinunternehmen

Guten Tag,

ich bin neu auf diesem Land und gerade Amazon macht mir das leben zurzeit nicht einfach. Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.

Mein Problem:

Ich bin KLEINUNTERNEHMER und habe gemerkt, dass automatische Rechnungserstellung keine gute Idee ist, da AMZ dann die MWST ausweist. Diesen Service habe ich abgestellt. Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen. Gerade wenn es Produkte sind, die nicht den Mega Gewinn erzielen von 20€/Stk.

Daher meine Frage:

Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen? Oder reicht es lediglich aus dies auf Anfrage des Kunden zu machen? Das ich dies bei Buisness-Kunden machen muss, ist mir bekannt, daher die Frage, da lediglich von diesen gesprochen wird, aber nicht von Privatpersonen.

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Guten Tag,

ich bin neu auf diesem Land und gerade Amazon macht mir das leben zurzeit nicht einfach. Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.

Mein Problem:

Ich bin KLEINUNTERNEHMER und habe gemerkt, dass automatische Rechnungserstellung keine gute Idee ist, da AMZ dann die MWST ausweist. Diesen Service habe ich abgestellt. Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen. Gerade wenn es Produkte sind, die nicht den Mega Gewinn erzielen von 20€/Stk.

Daher meine Frage:

Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen? Oder reicht es lediglich aus dies auf Anfrage des Kunden zu machen? Das ich dies bei Buisness-Kunden machen muss, ist mir bekannt, daher die Frage, da lediglich von diesen gesprochen wird, aber nicht von Privatpersonen.

Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?

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Rechnung an Privatperson Kleinunternehmen

von Seller_zZLQflGNhlOKQ

Guten Tag,

ich bin neu auf diesem Land und gerade Amazon macht mir das leben zurzeit nicht einfach. Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.

Mein Problem:

Ich bin KLEINUNTERNEHMER und habe gemerkt, dass automatische Rechnungserstellung keine gute Idee ist, da AMZ dann die MWST ausweist. Diesen Service habe ich abgestellt. Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen. Gerade wenn es Produkte sind, die nicht den Mega Gewinn erzielen von 20€/Stk.

Daher meine Frage:

Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen? Oder reicht es lediglich aus dies auf Anfrage des Kunden zu machen? Das ich dies bei Buisness-Kunden machen muss, ist mir bekannt, daher die Frage, da lediglich von diesen gesprochen wird, aber nicht von Privatpersonen.

Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Erstellen musst du die schon mal aus Buchhalterischen gründen. Hochladen nur bei Businesskunden. Da du aber bereits den Rechnungsservice genutzt und die Mehrwerststeuer offenbar ausgewiesen hast - bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Hallo, so wie du es schreibst und machen willst ist es korrekt und ausreichend für das Finanzamt. Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden. Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch, Einnahmen aberkennen wäre sinnlos. Daher reicht eine einfache Liste aller Einnahmen aus. Aus der Kleinunternehmerregelung bist du auch nicht raus, solltest aber lassen Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuweisen weil halt einfach falsch.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Zum Beispiel wegen Geldwäsche / Plausibilität / Lückenlose Nummernkreise etc. Selbstverständlich prüft das Amt manchmal auch Ausgangsrechnungen.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch,
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ALDI hat zertifizierte Registerkasen und macht jeden Abend einen Kassensturz...

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen
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Sobald Sie MwSt ausgewiesen hat, kann diese auch vom Käufer als Vorsteuer geltend gemacht werden. Damit verzichtet sie defakto auf die Kleinunternehmerregelung.

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Seller_MiQiUhzsaCqxw
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Äähh.. doch! Nur dass sich die Rechnung hier "Kassenbon" nennt und ebenfalls für 10 Jahre gespeichert wird. Buchhalterisch und steuerlich macht es keinen Unterschied wie man den Beleg bezeichnet. Rechnung, Kassenbon, Verkaufsabrechnung oder wie auch immer

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Seller_aZy8ingLZyRAR
Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden
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Seller_JEk5n40d5ksqo
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Also:

Der Rechnungsservice von Amazon boxxt dich aus der Kleinunternehmerregelung raus, es sei den, du hast NO_TAX eingstellt bei dir, dann werden Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt, damit wärst du fein raus und bist weiterhin Kleinunternehmer!

Gehe dazu hierhin:

https://sellercentral.amazon.de/tax/settings/summary

dann Klicken auf: Ändern Sie Ihre Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung

bzw hier: https://sellercentral.amazon.de/tax/consolidatedRegistrations?context=enrollment&ref_=sc_vcspip_sum_vat

Dort klickst du auf:

Standard-Produktsteuercode: Dort dann NO_TAX auswählen.

Ich find den Reiter NO_TAX bei mir gerade nicht, aber vielleicht weil uch auch die MwSt. ausweise.

Good Luck!

LG

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Naja wir erstellen autoatisiert un laden für jeden hoch auf jeden Markeptlace - daher stellt sich bei mir sowieso diese Frage nicht - aber ich würde es ehrlich gesagt lästiger finden da auf diese Anfragen reagieren und manuell erstellen zu müssen.

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für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Moin, Moin,

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  1. KLEINUNTERNEHMER und Amazon passen nicht zusammen! Da gibt es zuviele Probleme!
  2. Das ist nichts was in einem Forum geklärt werden kann. > Steuerberater ggf sogar Anwalt!
  3. Wir sind keine Rechtsberater, daher ist die Hilfestellung meist nicht Konkret bitte informiere dich!
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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.
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Unerfahren in Buchhaltung und bei Amazon. Das kann zu einem sehr unangenehmen Cocktail werden.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen?
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Bezogen auf deine Unerfahrenheit:

NEIN, Du bist vom Gesetzt nicht unbedingt verpflichtet eine "Rechnung" zu schreiben. (UStG sie Post von @Seller_FJChsitX8Vq0L)

JA, Du musst dem Kunden unaufgefordert im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen Beleg vorlegen! Ob das eine "Rechnung", "Bon", "Quittung" u.s.w. ist, hängt von vielen Faktoren ab. Aber Ohne Beleg geht gar nichts! (AO, GOB, > rechtliche Vorschrift)

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Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?
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Bei einer Prüfung? Die ziehen dir die Finanzielle Hose runter und schätzen dich zu Tode + Strafe für die Steuerhinterziehung. Die Monatsberichte haben nach AO nicht wirklich eine Buchhalterische Relevanz für den einzelnen Geschäftsvorfall.

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Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen.
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Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt und bereits vereinnahmt wurde, müssen auf jeden Fall ans Finanzamt abführt werden! Das gilt auch für Rechnungen an Verbraucher, die gar keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. > dingende Steuerberater Empfehlung.

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Was Du als "Fehler" bezeichnest, nennt das Finanzamt "Steuerhinterziehung".
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In der Tat. Ob das aus einem Fehler herraus passiert ist, ist in dem Fall egal. Du haftest für den Fehler. Es geht hier darum das du Sie in Rechnung gestellt und Vereinnahmt hast. Steuerhinterziehung wird es erst wenn du die Meldung unterlässt. (hier geht nicht hervor ob du Monats, Quartals, oder Jahresmelder bist)

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bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung
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Puh. Ob das gleich ein Übergang zu der Regelbesteuerung bedeutet, kann ich nicht sagen. Das UstG sagt das die Berechung und Vereinnahmung der USt einer Verzichtserklärung der USt-Ausnahmeregelnung gleichkommt. Aber es gibt aber auch Urteile von BFH, die im Zweifel die Enscheidungsgewalt wieder zum Unternehmer geben. Das ist wieder so ne > Steuerbrater Frage

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Seller_B8A16cPRYNPzj
Da muss ich den Angaben der Account-Anmeldung schon vertrauen können
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Das ist definitiv nicht so. 1. Reine Käufer Konten müssen nicht als Business Konto deklariert werden. Selbständige können Rechnungen die auf den Namen ausgestellt sind absetzen. 2. Bei Amazon Business tummeln sich auch nicht gültige Geschäftsadressen. Wir haben uns deswegen auch bei Amazon Business zurückgezogen. Amazon sieht sich als reiner "Vermittler" der den Kundenangaben bona fides vertraut. Eine Prüfung findet nicht wirklich statt! Ist uns bei der Buchprüfung mächtig auf die Füsse gefallen.

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und wenn einer trotzdem eine Rechnung benötigt, kann man die ja auf Anforderung erstellen. Mit dieser Begründung für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Wir schreiben jeden Kunden eine Rechnung und laden die Hoch. Wir erstellen auch nur eine Rechnung/Gutschrift. Andere Belege stellen wir gar nicht aus. Lieferscheine nur wenn soviel bestellt wird, das es nicht in ein Karton passt. Allein auch schon als Garantiebeleg der Artikel.

Nur so als Neugier: Was für einen Beleg ladet Ihr denn bei Amazon hoch?

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Hallo, so wie du es schreibst und machen willst ist es korrekt und ausreichend für das Finanzamt. Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden. Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch, Einnahmen aberkennen wäre sinnlos. Daher reicht eine einfache Liste aller Einnahmen aus. Aus der Kleinunternehmerregelung bist du auch nicht raus, solltest aber lassen Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuweisen weil halt einfach falsch.

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Hallo, so wie du es schreibst und machen willst ist es korrekt und ausreichend für das Finanzamt. Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen für Privatkunden. Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch, Einnahmen aberkennen wäre sinnlos. Daher reicht eine einfache Liste aller Einnahmen aus. Aus der Kleinunternehmerregelung bist du auch nicht raus, solltest aber lassen Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuweisen weil halt einfach falsch.

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Zum Beispiel wegen Geldwäsche / Plausibilität / Lückenlose Nummernkreise etc. Selbstverständlich prüft das Amt manchmal auch Ausgangsrechnungen.

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Das Amt prüft diese auch nicht, wozu auch,
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ALDI hat zertifizierte Registerkasen und macht jeden Abend einen Kassensturz...

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Jeder Aldi macht das auch nicht anders und schreibt ebenfalls keine Rechnungen
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Zum Beispiel wegen Geldwäsche / Plausibilität / Lückenlose Nummernkreise etc. Selbstverständlich prüft das Amt manchmal auch Ausgangsrechnungen.

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Äähh.. doch! Nur dass sich die Rechnung hier "Kassenbon" nennt und ebenfalls für 10 Jahre gespeichert wird. Buchhalterisch und steuerlich macht es keinen Unterschied wie man den Beleg bezeichnet. Rechnung, Kassenbon, Verkaufsabrechnung oder wie auch immer

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Äähh.. doch! Nur dass sich die Rechnung hier "Kassenbon" nennt und ebenfalls für 10 Jahre gespeichert wird. Buchhalterisch und steuerlich macht es keinen Unterschied wie man den Beleg bezeichnet. Rechnung, Kassenbon, Verkaufsabrechnung oder wie auch immer

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Also:

Der Rechnungsservice von Amazon boxxt dich aus der Kleinunternehmerregelung raus, es sei den, du hast NO_TAX eingstellt bei dir, dann werden Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt, damit wärst du fein raus und bist weiterhin Kleinunternehmer!

Gehe dazu hierhin:

https://sellercentral.amazon.de/tax/settings/summary

dann Klicken auf: Ändern Sie Ihre Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung

bzw hier: https://sellercentral.amazon.de/tax/consolidatedRegistrations?context=enrollment&ref_=sc_vcspip_sum_vat

Dort klickst du auf:

Standard-Produktsteuercode: Dort dann NO_TAX auswählen.

Ich find den Reiter NO_TAX bei mir gerade nicht, aber vielleicht weil uch auch die MwSt. ausweise.

Good Luck!

LG

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Der Rechnungsservice von Amazon boxxt dich aus der Kleinunternehmerregelung raus, es sei den, du hast NO_TAX eingstellt bei dir, dann werden Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt, damit wärst du fein raus und bist weiterhin Kleinunternehmer!

Gehe dazu hierhin:

https://sellercentral.amazon.de/tax/settings/summary

dann Klicken auf: Ändern Sie Ihre Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung

bzw hier: https://sellercentral.amazon.de/tax/consolidatedRegistrations?context=enrollment&ref_=sc_vcspip_sum_vat

Dort klickst du auf:

Standard-Produktsteuercode: Dort dann NO_TAX auswählen.

Ich find den Reiter NO_TAX bei mir gerade nicht, aber vielleicht weil uch auch die MwSt. ausweise.

Good Luck!

LG

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Naja wir erstellen autoatisiert un laden für jeden hoch auf jeden Markeptlace - daher stellt sich bei mir sowieso diese Frage nicht - aber ich würde es ehrlich gesagt lästiger finden da auf diese Anfragen reagieren und manuell erstellen zu müssen.

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für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Naja wir erstellen autoatisiert un laden für jeden hoch auf jeden Markeptlace - daher stellt sich bei mir sowieso diese Frage nicht - aber ich würde es ehrlich gesagt lästiger finden da auf diese Anfragen reagieren und manuell erstellen zu müssen.

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für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Moin, Moin,

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  1. KLEINUNTERNEHMER und Amazon passen nicht zusammen! Da gibt es zuviele Probleme!
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  3. Wir sind keine Rechtsberater, daher ist die Hilfestellung meist nicht Konkret bitte informiere dich!
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Unerfahren in Buchhaltung und bei Amazon. Das kann zu einem sehr unangenehmen Cocktail werden.

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NEIN, Du bist vom Gesetzt nicht unbedingt verpflichtet eine "Rechnung" zu schreiben. (UStG sie Post von @Seller_FJChsitX8Vq0L)

JA, Du musst dem Kunden unaufgefordert im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen Beleg vorlegen! Ob das eine "Rechnung", "Bon", "Quittung" u.s.w. ist, hängt von vielen Faktoren ab. Aber Ohne Beleg geht gar nichts! (AO, GOB, > rechtliche Vorschrift)

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Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?
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Bei einer Prüfung? Die ziehen dir die Finanzielle Hose runter und schätzen dich zu Tode + Strafe für die Steuerhinterziehung. Die Monatsberichte haben nach AO nicht wirklich eine Buchhalterische Relevanz für den einzelnen Geschäftsvorfall.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen.
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Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt und bereits vereinnahmt wurde, müssen auf jeden Fall ans Finanzamt abführt werden! Das gilt auch für Rechnungen an Verbraucher, die gar keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. > dingende Steuerberater Empfehlung.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
Was Du als "Fehler" bezeichnest, nennt das Finanzamt "Steuerhinterziehung".
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In der Tat. Ob das aus einem Fehler herraus passiert ist, ist in dem Fall egal. Du haftest für den Fehler. Es geht hier darum das du Sie in Rechnung gestellt und Vereinnahmt hast. Steuerhinterziehung wird es erst wenn du die Meldung unterlässt. (hier geht nicht hervor ob du Monats, Quartals, oder Jahresmelder bist)

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Seller_C8XxwTXrjLw11
bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung
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Puh. Ob das gleich ein Übergang zu der Regelbesteuerung bedeutet, kann ich nicht sagen. Das UstG sagt das die Berechung und Vereinnahmung der USt einer Verzichtserklärung der USt-Ausnahmeregelnung gleichkommt. Aber es gibt aber auch Urteile von BFH, die im Zweifel die Enscheidungsgewalt wieder zum Unternehmer geben. Das ist wieder so ne > Steuerbrater Frage

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Seller_B8A16cPRYNPzj
Da muss ich den Angaben der Account-Anmeldung schon vertrauen können
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Das ist definitiv nicht so. 1. Reine Käufer Konten müssen nicht als Business Konto deklariert werden. Selbständige können Rechnungen die auf den Namen ausgestellt sind absetzen. 2. Bei Amazon Business tummeln sich auch nicht gültige Geschäftsadressen. Wir haben uns deswegen auch bei Amazon Business zurückgezogen. Amazon sieht sich als reiner "Vermittler" der den Kundenangaben bona fides vertraut. Eine Prüfung findet nicht wirklich statt! Ist uns bei der Buchprüfung mächtig auf die Füsse gefallen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

und wenn einer trotzdem eine Rechnung benötigt, kann man die ja auf Anforderung erstellen. Mit dieser Begründung für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Wir schreiben jeden Kunden eine Rechnung und laden die Hoch. Wir erstellen auch nur eine Rechnung/Gutschrift. Andere Belege stellen wir gar nicht aus. Lieferscheine nur wenn soviel bestellt wird, das es nicht in ein Karton passt. Allein auch schon als Garantiebeleg der Artikel.

Nur so als Neugier: Was für einen Beleg ladet Ihr denn bei Amazon hoch?

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ

Moin, Moin,

VORWEG:

  1. KLEINUNTERNEHMER und Amazon passen nicht zusammen! Da gibt es zuviele Probleme!
  2. Das ist nichts was in einem Forum geklärt werden kann. > Steuerberater ggf sogar Anwalt!
  3. Wir sind keine Rechtsberater, daher ist die Hilfestellung meist nicht Konkret bitte informiere dich!
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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Das liegt aber bestimmt mehr an meiner Unerfahrenheit und der möglichen komplexibilität auf Amazon.
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Unerfahren in Buchhaltung und bei Amazon. Das kann zu einem sehr unangenehmen Cocktail werden.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung für Privatpersonen zu erstellen und hochzuladen?
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Bezogen auf deine Unerfahrenheit:

NEIN, Du bist vom Gesetzt nicht unbedingt verpflichtet eine "Rechnung" zu schreiben. (UStG sie Post von @Seller_FJChsitX8Vq0L)

JA, Du musst dem Kunden unaufgefordert im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen Beleg vorlegen! Ob das eine "Rechnung", "Bon", "Quittung" u.s.w. ist, hängt von vielen Faktoren ab. Aber Ohne Beleg geht gar nichts! (AO, GOB, > rechtliche Vorschrift)

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Wie würde das Finanzamt dies bei einer Prüfung sehen, wenn lediglich Monatsberichte von AMZ vorweisen würde und keine einzelnen Rechnungen?
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Bei einer Prüfung? Die ziehen dir die Finanzielle Hose runter und schätzen dich zu Tode + Strafe für die Steuerhinterziehung. Die Monatsberichte haben nach AO nicht wirklich eine Buchhalterische Relevanz für den einzelnen Geschäftsvorfall.

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Seller_zZLQflGNhlOKQ
Nun sage ich mal bei 150 Bestellungen ist dies ein riesen Aufwand einzeln Rechnungen zu erstellen, speichern und bei AMZ wieder hochzuladen.
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Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt und bereits vereinnahmt wurde, müssen auf jeden Fall ans Finanzamt abführt werden! Das gilt auch für Rechnungen an Verbraucher, die gar keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. > dingende Steuerberater Empfehlung.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
Was Du als "Fehler" bezeichnest, nennt das Finanzamt "Steuerhinterziehung".
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In der Tat. Ob das aus einem Fehler herraus passiert ist, ist in dem Fall egal. Du haftest für den Fehler. Es geht hier darum das du Sie in Rechnung gestellt und Vereinnahmt hast. Steuerhinterziehung wird es erst wenn du die Meldung unterlässt. (hier geht nicht hervor ob du Monats, Quartals, oder Jahresmelder bist)

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Seller_C8XxwTXrjLw11
bist du eigentlich raus aus der Kleinunternehmerregelung
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Puh. Ob das gleich ein Übergang zu der Regelbesteuerung bedeutet, kann ich nicht sagen. Das UstG sagt das die Berechung und Vereinnahmung der USt einer Verzichtserklärung der USt-Ausnahmeregelnung gleichkommt. Aber es gibt aber auch Urteile von BFH, die im Zweifel die Enscheidungsgewalt wieder zum Unternehmer geben. Das ist wieder so ne > Steuerbrater Frage

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Seller_B8A16cPRYNPzj
Da muss ich den Angaben der Account-Anmeldung schon vertrauen können
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Das ist definitiv nicht so. 1. Reine Käufer Konten müssen nicht als Business Konto deklariert werden. Selbständige können Rechnungen die auf den Namen ausgestellt sind absetzen. 2. Bei Amazon Business tummeln sich auch nicht gültige Geschäftsadressen. Wir haben uns deswegen auch bei Amazon Business zurückgezogen. Amazon sieht sich als reiner "Vermittler" der den Kundenangaben bona fides vertraut. Eine Prüfung findet nicht wirklich statt! Ist uns bei der Buchprüfung mächtig auf die Füsse gefallen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

und wenn einer trotzdem eine Rechnung benötigt, kann man die ja auf Anforderung erstellen. Mit dieser Begründung für jeden Kauf eine Rechnung zu generieren halte ich jedenfalls für unnötig und übertrieben.

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Wir schreiben jeden Kunden eine Rechnung und laden die Hoch. Wir erstellen auch nur eine Rechnung/Gutschrift. Andere Belege stellen wir gar nicht aus. Lieferscheine nur wenn soviel bestellt wird, das es nicht in ein Karton passt. Allein auch schon als Garantiebeleg der Artikel.

Nur so als Neugier: Was für einen Beleg ladet Ihr denn bei Amazon hoch?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_zZLQflGNhlOKQ
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Seller_FJChsitX8Vq0L
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