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Seller_kR1rfddW3FKH1

Brauche ich als Privatperson eine Umsatzsteuerbescheinigung?

Guten Tag,

ich betreibe einen Amazon-Verkäufer-Account um alte Bücher von mir zu verkaufen (bisher ca. 8 Stück). Ich habe nun von Amazon die Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung vorzulegen. Der Aufwand erscheint mir unverhältnismäßig hoch und ich möchte mich daher erkundigen, ob ich als privater Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet bin. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gibt. Liege ich damit richtig?

Vielen Dank und viele Grüße.

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Tags:Steuern
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Seller_kR1rfddW3FKH1

Brauche ich als Privatperson eine Umsatzsteuerbescheinigung?

Guten Tag,

ich betreibe einen Amazon-Verkäufer-Account um alte Bücher von mir zu verkaufen (bisher ca. 8 Stück). Ich habe nun von Amazon die Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung vorzulegen. Der Aufwand erscheint mir unverhältnismäßig hoch und ich möchte mich daher erkundigen, ob ich als privater Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet bin. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gibt. Liege ich damit richtig?

Vielen Dank und viele Grüße.

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Seller_mC3VCvRom4lsH
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1
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Seller_Poo9GORlCjZT7
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Hallo

Um Ubik etwas zu ergänzen: Ja, Du liegst damit richtig. Amazon (er)kennt nicht den Unterschied zwischen Privat und gewerblich. Bedeutet im Endeffekt, meine Intrerpretation, das Privatverkäufer hier rausfliegen. Leider.

Grüsse
Die Mordwurst

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Seller_kR1rfddW3FKH1
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

@Mordwurst Wenn du sagst, dass Privatverkäufer rasufliegen, meinst du damit, dass es für Privatleute gar nicht möglich ist eine Gewerbesteuerbescheinigung zu erhalten?

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Seller_kR1rfddW3FKH1
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

@Grummel :rofl: Entschuldigung, es handelt sich einfach um einen dummen Flüchtigkeitsfehler. Als ich “Gewerbesteuerbescheinigung” geschrieben habe, meinte ich natürlich eine Umsatzsteuerbescheinigung :sweat_smile:, worauf sich ja auch der erste Beitrag dieses Threads bezog. Entschuldigt bitte die von mir gestiftete Verwirrung.

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Seller_4LmpPUZMM9Gli
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Auf eine Anfrage von mir, habe heute vom Finanzamt ein schreiben diesbezüglich bekommen.
Du bekommst als Privatperson kein Steuerbescheid für §22. Und brauchst auch keine.
Eine Bescheinigung wird nur Firmen ausgehändigt.

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Seller_4LmpPUZMM9Gli
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Du kannst auch eine Erklärung abgeben, das dich das nicht betrifft. Dazu gibts ein Link

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Seller_YWqhdwexs5HFm
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Ich habe mich an diese Formulierung gehalten:

" Wenn Sie sich in Deutschland nicht steuerlich registrieren müssen, müssen Sie diese Erklärung akzeptieren, die besagt, dass Sie in Deutschland keine steuerpflichtigen Verkäufe generieren."

Ich verkaufe hier als Privatverkäufer gelegentlich einige Bücher aus meiner Sammlung weil die betreffenden Bücher gelesen habe oder weil die mich nicht mehr interessieren. Ich mache das bereits seit vielen Jahre so.
Daher habe ich die von amazon geforderte Erklärung abgegeben.
In meinem Impressum habe ich vermerkt, dass ich Privatverkäfer bin, auf Wunsch stelle ich eine Kaufquitttung gemäß §368 BGB aus, die ein Käufer steuerlich ansetzen kann. Derjenige kann dann halt keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, weil ich keine abgeführt habe.

Ich gehe davon aus, dass ich damit nicht gegen Recht und Gesetz verstosse. Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich meine Bücher auf anderen einschlägig bekannten Portalen anbiete.

Leider verkauft man halt über amazon einfach besser.

Sollte man mir das verbieten, dann kann ich meine Bücher hier halt nicht mehr anbieten sondern nur noch über die besagten anderen Portale.

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Diese ganze Text-Exegese, Gesetzes-Interpretiererei und -Schönrednerei bringt ganz genau: garnix

Was wir ziemlich sicher wissen:

  • Wer weder §22f hochlädt noch die Chinesen-Erklärung abklickt, wird wahrscheinlich kurz nach dem 1.Okt. gesperrt

Was wir auch wissen:

  • Die ominöse Erklärung steht da unverändert seit ca. März, wohl nach Intervention von Chinesen, Schweizern und Amerikanern, die tatsächlich von §22f nicht betroffen sind.

  • An deutsche sogenannte “Privathändler” und von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreite Kleinunternehmer hat damals mit Sicherheit niemand gedacht.

  • Das Ganze ist eine halbgare Übersetzung eines von Amerikanern verfassten Textes und sagt wenig bis nichts über Amazon’s wirkliche Absichten in dieser Frage.

Was wir nicht wissen:

  • Ob Amazon in Zukunft Verkäufer zulassen will, die sich auf das “Privatverkäufer”-Schlupfloch nach 22f berufen.

  • Ob Amazon’s Maschinerie jetzt erstmal die Verkäufer durchrutschen lässt, die mit deutscher Heimatadresse die Chinesen-Erklärung abgenickt haben.


Die Erfahrung aus der Vergangenheit -etwas ganz Ähnliches ist im letzten Jahr in UK passiert- und andere Indizien sagen mir ganz persönlich, dass Amazon da auf Dauer konsequent durchgreift und sich von allen die steuerliche Erfassung bestätigen lässt.

Selbst falls jetzt der Eine oder Andere mit dem Erklärungs-Klick noch etwas Aufschub bekommt, werden diejenigen im Laufe von 2020 doch den Realitäten ins Auge sehen müssen.

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Seller_kR1rfddW3FKH1
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

“Well, that escalated quickly.” :sweat_smile:

Vielen Dank für den vielen Input. Ich bin raus aus der Angelegenheit. :rofl:

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Seller_kR1rfddW3FKH1

Brauche ich als Privatperson eine Umsatzsteuerbescheinigung?

Guten Tag,

ich betreibe einen Amazon-Verkäufer-Account um alte Bücher von mir zu verkaufen (bisher ca. 8 Stück). Ich habe nun von Amazon die Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung vorzulegen. Der Aufwand erscheint mir unverhältnismäßig hoch und ich möchte mich daher erkundigen, ob ich als privater Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet bin. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gibt. Liege ich damit richtig?

Vielen Dank und viele Grüße.

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Seller_kR1rfddW3FKH1

Brauche ich als Privatperson eine Umsatzsteuerbescheinigung?

Guten Tag,

ich betreibe einen Amazon-Verkäufer-Account um alte Bücher von mir zu verkaufen (bisher ca. 8 Stück). Ich habe nun von Amazon die Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung vorzulegen. Der Aufwand erscheint mir unverhältnismäßig hoch und ich möchte mich daher erkundigen, ob ich als privater Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet bin. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gibt. Liege ich damit richtig?

Vielen Dank und viele Grüße.

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Brauche ich als Privatperson eine Umsatzsteuerbescheinigung?

von Seller_kR1rfddW3FKH1

Guten Tag,

ich betreibe einen Amazon-Verkäufer-Account um alte Bücher von mir zu verkaufen (bisher ca. 8 Stück). Ich habe nun von Amazon die Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuerbescheinigung vorzulegen. Der Aufwand erscheint mir unverhältnismäßig hoch und ich möchte mich daher erkundigen, ob ich als privater Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet bin. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass es keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gibt. Liege ich damit richtig?

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Seller_mC3VCvRom4lsH
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Seller_Poo9GORlCjZT7
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Hallo

Um Ubik etwas zu ergänzen: Ja, Du liegst damit richtig. Amazon (er)kennt nicht den Unterschied zwischen Privat und gewerblich. Bedeutet im Endeffekt, meine Intrerpretation, das Privatverkäufer hier rausfliegen. Leider.

Grüsse
Die Mordwurst

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Seller_kR1rfddW3FKH1
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

@Mordwurst Wenn du sagst, dass Privatverkäufer rasufliegen, meinst du damit, dass es für Privatleute gar nicht möglich ist eine Gewerbesteuerbescheinigung zu erhalten?

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Seller_kR1rfddW3FKH1
In Antwort auf: Post von: Seller_kR1rfddW3FKH1

@Grummel :rofl: Entschuldigung, es handelt sich einfach um einen dummen Flüchtigkeitsfehler. Als ich “Gewerbesteuerbescheinigung” geschrieben habe, meinte ich natürlich eine Umsatzsteuerbescheinigung :sweat_smile:, worauf sich ja auch der erste Beitrag dieses Threads bezog. Entschuldigt bitte die von mir gestiftete Verwirrung.

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Seller_4LmpPUZMM9Gli
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Auf eine Anfrage von mir, habe heute vom Finanzamt ein schreiben diesbezüglich bekommen.
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Seller_YWqhdwexs5HFm
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Ich habe mich an diese Formulierung gehalten:

" Wenn Sie sich in Deutschland nicht steuerlich registrieren müssen, müssen Sie diese Erklärung akzeptieren, die besagt, dass Sie in Deutschland keine steuerpflichtigen Verkäufe generieren."

Ich verkaufe hier als Privatverkäufer gelegentlich einige Bücher aus meiner Sammlung weil die betreffenden Bücher gelesen habe oder weil die mich nicht mehr interessieren. Ich mache das bereits seit vielen Jahre so.
Daher habe ich die von amazon geforderte Erklärung abgegeben.
In meinem Impressum habe ich vermerkt, dass ich Privatverkäfer bin, auf Wunsch stelle ich eine Kaufquitttung gemäß §368 BGB aus, die ein Käufer steuerlich ansetzen kann. Derjenige kann dann halt keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, weil ich keine abgeführt habe.

Ich gehe davon aus, dass ich damit nicht gegen Recht und Gesetz verstosse. Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich meine Bücher auf anderen einschlägig bekannten Portalen anbiete.

Leider verkauft man halt über amazon einfach besser.

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Seller_4E940kf5bdEnI
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  • Wer weder §22f hochlädt noch die Chinesen-Erklärung abklickt, wird wahrscheinlich kurz nach dem 1.Okt. gesperrt

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  • Die ominöse Erklärung steht da unverändert seit ca. März, wohl nach Intervention von Chinesen, Schweizern und Amerikanern, die tatsächlich von §22f nicht betroffen sind.

  • An deutsche sogenannte “Privathändler” und von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreite Kleinunternehmer hat damals mit Sicherheit niemand gedacht.

  • Das Ganze ist eine halbgare Übersetzung eines von Amerikanern verfassten Textes und sagt wenig bis nichts über Amazon’s wirkliche Absichten in dieser Frage.

Was wir nicht wissen:

  • Ob Amazon in Zukunft Verkäufer zulassen will, die sich auf das “Privatverkäufer”-Schlupfloch nach 22f berufen.

  • Ob Amazon’s Maschinerie jetzt erstmal die Verkäufer durchrutschen lässt, die mit deutscher Heimatadresse die Chinesen-Erklärung abgenickt haben.


Die Erfahrung aus der Vergangenheit -etwas ganz Ähnliches ist im letzten Jahr in UK passiert- und andere Indizien sagen mir ganz persönlich, dass Amazon da auf Dauer konsequent durchgreift und sich von allen die steuerliche Erfassung bestätigen lässt.

Selbst falls jetzt der Eine oder Andere mit dem Erklärungs-Klick noch etwas Aufschub bekommt, werden diejenigen im Laufe von 2020 doch den Realitäten ins Auge sehen müssen.

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Hallo

Um Ubik etwas zu ergänzen: Ja, Du liegst damit richtig. Amazon (er)kennt nicht den Unterschied zwischen Privat und gewerblich. Bedeutet im Endeffekt, meine Intrerpretation, das Privatverkäufer hier rausfliegen. Leider.

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Seller_YWqhdwexs5HFm
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Ich habe mich an diese Formulierung gehalten:

" Wenn Sie sich in Deutschland nicht steuerlich registrieren müssen, müssen Sie diese Erklärung akzeptieren, die besagt, dass Sie in Deutschland keine steuerpflichtigen Verkäufe generieren."

Ich verkaufe hier als Privatverkäufer gelegentlich einige Bücher aus meiner Sammlung weil die betreffenden Bücher gelesen habe oder weil die mich nicht mehr interessieren. Ich mache das bereits seit vielen Jahre so.
Daher habe ich die von amazon geforderte Erklärung abgegeben.
In meinem Impressum habe ich vermerkt, dass ich Privatverkäfer bin, auf Wunsch stelle ich eine Kaufquitttung gemäß §368 BGB aus, die ein Käufer steuerlich ansetzen kann. Derjenige kann dann halt keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, weil ich keine abgeführt habe.

Ich gehe davon aus, dass ich damit nicht gegen Recht und Gesetz verstosse. Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich meine Bücher auf anderen einschlägig bekannten Portalen anbiete.

Leider verkauft man halt über amazon einfach besser.

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Ich habe mich an diese Formulierung gehalten:

" Wenn Sie sich in Deutschland nicht steuerlich registrieren müssen, müssen Sie diese Erklärung akzeptieren, die besagt, dass Sie in Deutschland keine steuerpflichtigen Verkäufe generieren."

Ich verkaufe hier als Privatverkäufer gelegentlich einige Bücher aus meiner Sammlung weil die betreffenden Bücher gelesen habe oder weil die mich nicht mehr interessieren. Ich mache das bereits seit vielen Jahre so.
Daher habe ich die von amazon geforderte Erklärung abgegeben.
In meinem Impressum habe ich vermerkt, dass ich Privatverkäfer bin, auf Wunsch stelle ich eine Kaufquitttung gemäß §368 BGB aus, die ein Käufer steuerlich ansetzen kann. Derjenige kann dann halt keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, weil ich keine abgeführt habe.

Ich gehe davon aus, dass ich damit nicht gegen Recht und Gesetz verstosse. Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich meine Bücher auf anderen einschlägig bekannten Portalen anbiete.

Leider verkauft man halt über amazon einfach besser.

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Was wir ziemlich sicher wissen:

  • Wer weder §22f hochlädt noch die Chinesen-Erklärung abklickt, wird wahrscheinlich kurz nach dem 1.Okt. gesperrt

Was wir auch wissen:

  • Die ominöse Erklärung steht da unverändert seit ca. März, wohl nach Intervention von Chinesen, Schweizern und Amerikanern, die tatsächlich von §22f nicht betroffen sind.

  • An deutsche sogenannte “Privathändler” und von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreite Kleinunternehmer hat damals mit Sicherheit niemand gedacht.

  • Das Ganze ist eine halbgare Übersetzung eines von Amerikanern verfassten Textes und sagt wenig bis nichts über Amazon’s wirkliche Absichten in dieser Frage.

Was wir nicht wissen:

  • Ob Amazon in Zukunft Verkäufer zulassen will, die sich auf das “Privatverkäufer”-Schlupfloch nach 22f berufen.

  • Ob Amazon’s Maschinerie jetzt erstmal die Verkäufer durchrutschen lässt, die mit deutscher Heimatadresse die Chinesen-Erklärung abgenickt haben.


Die Erfahrung aus der Vergangenheit -etwas ganz Ähnliches ist im letzten Jahr in UK passiert- und andere Indizien sagen mir ganz persönlich, dass Amazon da auf Dauer konsequent durchgreift und sich von allen die steuerliche Erfassung bestätigen lässt.

Selbst falls jetzt der Eine oder Andere mit dem Erklärungs-Klick noch etwas Aufschub bekommt, werden diejenigen im Laufe von 2020 doch den Realitäten ins Auge sehen müssen.

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  • Wer weder §22f hochlädt noch die Chinesen-Erklärung abklickt, wird wahrscheinlich kurz nach dem 1.Okt. gesperrt

Was wir auch wissen:

  • Die ominöse Erklärung steht da unverändert seit ca. März, wohl nach Intervention von Chinesen, Schweizern und Amerikanern, die tatsächlich von §22f nicht betroffen sind.

  • An deutsche sogenannte “Privathändler” und von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreite Kleinunternehmer hat damals mit Sicherheit niemand gedacht.

  • Das Ganze ist eine halbgare Übersetzung eines von Amerikanern verfassten Textes und sagt wenig bis nichts über Amazon’s wirkliche Absichten in dieser Frage.

Was wir nicht wissen:

  • Ob Amazon in Zukunft Verkäufer zulassen will, die sich auf das “Privatverkäufer”-Schlupfloch nach 22f berufen.

  • Ob Amazon’s Maschinerie jetzt erstmal die Verkäufer durchrutschen lässt, die mit deutscher Heimatadresse die Chinesen-Erklärung abgenickt haben.


Die Erfahrung aus der Vergangenheit -etwas ganz Ähnliches ist im letzten Jahr in UK passiert- und andere Indizien sagen mir ganz persönlich, dass Amazon da auf Dauer konsequent durchgreift und sich von allen die steuerliche Erfassung bestätigen lässt.

Selbst falls jetzt der Eine oder Andere mit dem Erklärungs-Klick noch etwas Aufschub bekommt, werden diejenigen im Laufe von 2020 doch den Realitäten ins Auge sehen müssen.

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Vielen Dank für den vielen Input. Ich bin raus aus der Angelegenheit. :rofl:

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