Rücksendeantrag - Wie lange nach Frist warten?
Hallo Community,
wie ihr wisst, kann man derzeit viele Waren nicht mehr an Logistikzentren senden. Deshalb habe ich vereinzelt Artikel direkt versendet. Für einen kam ein Rücksendeantrag. Den habe ich genehmigt und warte seitdem auf die Ware. Die vorgesehenen 14 Tage sind vergangen. Was mache ich denn, wenn nichts zurückkommt? Den Antrag offen lassen? Stornieren? Ich muss dazu sagen, dass der Kunde ein Problem damit hatte, dass er die Rücksendekosten zunächst selbst tragen sollte. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass da gar nichts mehr kommt - im besten Falle.
Rücksendeantrag - Wie lange nach Frist warten?
Hallo Community,
wie ihr wisst, kann man derzeit viele Waren nicht mehr an Logistikzentren senden. Deshalb habe ich vereinzelt Artikel direkt versendet. Für einen kam ein Rücksendeantrag. Den habe ich genehmigt und warte seitdem auf die Ware. Die vorgesehenen 14 Tage sind vergangen. Was mache ich denn, wenn nichts zurückkommt? Den Antrag offen lassen? Stornieren? Ich muss dazu sagen, dass der Kunde ein Problem damit hatte, dass er die Rücksendekosten zunächst selbst tragen sollte. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass da gar nichts mehr kommt - im besten Falle.
32 Antworten
Seller_O4PVsTBKwCL5g
Die 14 Tage betreffen nur die Tatsacge das der Widerruf ausgesprochen wird.
Seller_GkrbRpG1cOTZX
Als allerersten Tipp würde ich sagen, nichts zu erstatten, bevor die Ware nicht wieder bei Dir ist und Du sie prüfen konntest (sowohl auf Beschädigungen, als auch darauf, ob es die ursprünglich von Dir versandte Ware ist).
Ansonsten ist ein Rücksendeantrag ja nur die Aussage, dass die Ware zurückgegeben werden soll. Diese 14 Tage Frist zur Rücksendung bzw. Rücksendung wie bei einem Widerruf gibt es ja nicht. Oder hat der Kunde was von Widerruf geschrieben oder etwas anderes, was man als solchen werten könnte?
Seller_iVZ814C8ZJYeR
Einen genehmigten Rücksendeantrag kannst du ohnehin nicht mehr bearbeiten, schließen, stornieren usw. Der Rücksendeantrag eines Verbrauchers dürfte wohl (wenn er fristgemäß kam) als Widerruf zu werten sein. Dann spielt es faktisch keine Rolle, wann der Verbraucher die Ware zurücksendet. Allerdings dürfte der Rückzahlungsanspruch am 01.01.2024 verjährt sein.
Seller_olhgkY9Xddaxu
Bist noch nicht lange auf ama oder? Rücksendeaufkleber anhängen und warten. Bevor du einen A-Z bekommst und dich damit auseinander setzen musst. Die Kunden sind es gewohnt kostenlos zu returnieren. Nur so behältst du ein gutes Cockpit und bist immer Herr der Lage.
Seller_J0aURDbIGVnBn
Warum rücksende Etikett
Wen ich Fehler gemacht habe klar trage ich kosten wenn der Kunde Fehler macht warum sollte ich es bezahlen. Habe verderbliche ware Klebstoff. Nach 12 Monaten unverkäuflich dann bekommt der Kunde null kommt es zeitnah unbenutzt bekommt er Kaufbetrag und Porto erstattet aber Rücksendung sehe ich bei Artikelpreisen von 10nbis 30neuro nicht ein und verlangt keiner selbst bei Amazon trage ich als Kunde zum Teil die Kosten
Seller_FJChsitX8Vq0L
Der Rückgabeantrag ist als Widerruf zu werten. Bezüglich der Fristen und Kosten sollte das klar in Deiner Widerrufsbelehrung geregelt sein. In meiner z.B. steht: “Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.”
Bei Unklarheiten kannst Du den Käufer auch darauf hinweisen. Bezüglich der Frist aber würde ich dem Kunden auch eine deutlich verlängerte Frist einräumen. Nenn es pragmatisch oder kulant - der Kunde kommt im Zweifelsfall über eine A-Z eh an sein (dein) Geld. Als besser in solch einem Fall gleich kulant sein.
Was die Rücksendekosten angeht, übernehme ich diese wenn ich einen Fehler gemacht habe, z.B. beim Zustand etwas übersehen habe. Sonst lasse ich immer den Käufer zahlen - bei Nachfrage mit Hinweis auf meine Widerrufsbelehrung.
Gruß, Miro
Seller_vslhaf42oJcBg
…mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Wenn ich als Nichtjurist das lese gehe ich davon aus, ein Rücksendeantrag ist nicht gleich einem Widerruf.