Retoure kam unvollständig zurück
Hallo Gemeinde,
obwohl ich schon seit 2014 hier verkaufe, ist mit ein sollcher Fall bis jetzt GsD nicht passiert.
Vor 18 Tagen habe ich ein hochwertiges LEGO Sammler-Set verkauft. Es war neu, ungeöffnet und in einem tadellosen Sammlerzustend. Letzte Woche kam dann der Rücksendeantrag, den ich bewilligt habe. Gestern wurde die Retoure bei mir geliefert.
Erhalten habe ich lose Legosteine, ohne Originalverpackung, ohne Bauanleitungen und dazu noch viele Fehlteile. Ist deshalb in diesem Zustand für mich unverkäuflich.
Wie würdet Ihr in einem solchen Fall vorgehen?
Retoure kam unvollständig zurück
Hallo Gemeinde,
obwohl ich schon seit 2014 hier verkaufe, ist mit ein sollcher Fall bis jetzt GsD nicht passiert.
Vor 18 Tagen habe ich ein hochwertiges LEGO Sammler-Set verkauft. Es war neu, ungeöffnet und in einem tadellosen Sammlerzustend. Letzte Woche kam dann der Rücksendeantrag, den ich bewilligt habe. Gestern wurde die Retoure bei mir geliefert.
Erhalten habe ich lose Legosteine, ohne Originalverpackung, ohne Bauanleitungen und dazu noch viele Fehlteile. Ist deshalb in diesem Zustand für mich unverkäuflich.
Wie würdet Ihr in einem solchen Fall vorgehen?
40 Antworten
Seller_APnphUgx3bJYr
Hängt stark davon ab, wie leidensfähig und kampfbereit du bist.
Von “sofort komplett erstatten” bis zu “Erstattung völlig ablehnen” ist alles möglich.
P.S.: So, wie du es schilderst, dürfte alles, was von einer kompletten Erstattung abweicht, mit viel Spaß verbunden sein. Wer Spaß mag und verträgt, der sollte auf jeden Fall mit “Ich lehne jegliche Erstattung ab, bitte teilen sie mir mit, auf welchem Weg sie ihre Ware wieder in Besitz nehmen wollen.” beginnen.
P.P.S.: Ich hätte bestimmt gaaanz viel Spaß.
Seller_vnrMJ7b3nUMEW
Die Logik sagt: Erstattung = 0 EURO
Dem Kunden auf den Zustand hinweisen und ihm alles wieder zurück senden, natürlich auf seine Kosten. Was willst Du da sonst machen?
Er hat die Artikel, gerade weil es Sammlerstücke sind (so habe ich es Verstanden) im selben Zustand zu retounieren wie Du sie ihm geschickt hast. Ist die “Sammlung” nun unverkäuflich, was nachgewiesen werden sollte, so hat er keinerlei Anspruch auf nur einen cent.
Bei Neuware ect. würden wieder andere Regelungen greifen aber bei Sammlerstücken ist aus die Maus, da würde ich keine Kompromisse machen.
Seller_aKlZ7wLJfelEr
Gab es nicht ähnliche Geschichte mit Lego-Rücksendung in diesem Jahr? Finden kann ich leider nicht…
Seller_ZP7oFbhMu3asm
nicht erstatten würdest Du vor Gericht verlieren weil die Retour noch eine Restwert hat, wir haben das alles durch sogar mit entsiegelter Unterwäsche, O-Ton Richter: “es gibt doch eine Markt für gebrauchte Unterwäsche”. Was Du aber machen kannst ist eine Wertminderung vornehmen, u.U. sogar bis 90 %. Amazon wird wahrscheinlich trotzdem erstatten, aber das hat rechtlich gesehen keine Bindung, so dass Du den Kunden dann außerhalb von Amazon vor den Kadi zerren kannst. Die Chancen eine Wertminderung bei Gericht durchzusetzen sind deutlich höher
Seller_d6AFehn4pq1Be
Ich würde über Amazon erstatten und außerhalb Amazon der Sache nachgehen über Anwalt etc.
Ich mach dies jedenfalls meist so …
gerade bei Scherzkeksen welche die Sendung einfach ablehnen ( versehentlich bestellt oder kam 1 Tag zu spät ) und diese Nummer mich dann 90 Euro und mehr an retour kostet ( Spediteur) .
Erstatten , 3 Monate warten und Rechnung senden !
Lächerlich aber ansonsten folgt A-Z und Negative Einträge !
Seller_J6gqUJdOT7WLM
Hallo,
wir haben so einen Fall schon mal erfolgreich durchgebracht. Hast ne PN
Grüße
Seller_rGnmz6YnwzeYf
Der Kunde hat neue unversehrte Ware bekommen, und völlig derangiert zudem noch unvollständig zurück gesendet.
Du hast dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Bilder über Amazon hochzuladen.
Aus den Bildern sollte ganz klar hervorgehen, dass die unbeschädigte Ware, vorsätzlich beschädigt, und in
einem desolaten Zustand zurück gesendet wurde.
Demnach steht dir als Händler in Anlehnung an § 357 Abs. 7 BGB Wertersatz zu, welchen du hier
im vollen Umfang in Anspruch nehmen kannst, da hier die Sammlung nur Vollumfänglich von Wert ist.
Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. siehe auch Vergleichsurteil “BGH (Urteil vom 12.10.2016 - VIII ZR 55/15)”!
Wie du damit umgehst bleibt natürlich dir überlassen.
Wir haben damit auch hin und wieder zu tun, und haben und werden soetwas nie durchgehen lassen.
LG.
Jörg
Seller_m98wIyG61QDVb
Den Zustand der Retoure mit Bildern dokumentieren, dem Kunden die Retoure als unverkäuflich und nicht in dem Zustand, wie er ihn erhalten hat ankündigen und gleichzeitig einen Fall bei Amazon mit Bitte um Hilfestellung eröffnen, so wie es Miro bereits beschrieben hat.
Viele Glück!
Seller_2X8ssA5Z2jlDS
Hier wird der Kunde Wertersatz leisten müssen, da er die Ware nicht vollständig zurückgesandt hat
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
Nur ein Gedanke…
hast Du das Lego Gewicht vorm Versand erfasst… Wenn ja perfekt… denn dann kannst Du bei der Retoure nachweisen das Teile fehlen…
Man stelle sich vor der Original versiegelte Karton war vorher schon mal offen… und perfekt wieder versiegelt… unwahrscheinlich aber möglich.