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Seller_FLsdVUj3YBs6P

So viel Mehrwertsteuer nachzahlen!!!

Hallo liebe Community,

wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen. Laut unserer eigenen Berechnung sollte es jedoch nur ca. 15.000 € sein.

Hat jemand von euch mit so einem Fall schon Erfahrung und kann uns etwas empfehlen, wie wir hier am besten vorgehen? Könnte es sein, dass der Singularity-Report, falsch ist, oder wo seht ihr eurer Meinung nach mögliche Fehlerquellen?

Danke euch im Voraus für jede Rückmeldung!

Liebe Grüße

Vahid

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Tags:Steuern, Steuerunterlagen
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Seller_FLsdVUj3YBs6P

So viel Mehrwertsteuer nachzahlen!!!

Hallo liebe Community,

wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen. Laut unserer eigenen Berechnung sollte es jedoch nur ca. 15.000 € sein.

Hat jemand von euch mit so einem Fall schon Erfahrung und kann uns etwas empfehlen, wie wir hier am besten vorgehen? Könnte es sein, dass der Singularity-Report, falsch ist, oder wo seht ihr eurer Meinung nach mögliche Fehlerquellen?

Danke euch im Voraus für jede Rückmeldung!

Liebe Grüße

Vahid

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

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Seller_FLsdVUj3YBs6P
wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten
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Was soll denn das sein? "Finanzamt Deutschland"?

Es gibt über 600 Finanzämter in Deutschland.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Wenn Du gemäß eigener Angabe 15 Mille Steuerschulden hast und die noch nicht gezahlt hast, dann hat Dich das Finanzamt München recht großzügig geschätzt. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen.

Entsprechend der Jahresabrechnung kannst Du Dir das Geld ja zurück holen. Aber erst mal musst Du in Vorleistung gehen, sonst können die Dir Deinen Shop dicht machen. Bei Umsatzsteuer kennen die Finanzämter kein Pardon. Das nächste mal besser die Fristen beachten.

55
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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Hallo, geht es hier um die Steuererklärung 2024 oder um Vorsteuer für ein Quartal? Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen. Einfach eine bestimmte Summe nachfordern geht nicht ohne genaue Erklärung. Ruft dort einfach an und lasst euch von der Person die die Forderung aufgestellt hat den Sachverhalt erläutern.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P
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Seller_aZy8ingLZyRAR
Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen.
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Das ist ein Irrtum......

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Seller_I6n4jcXFen5YK
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Aber du hast auch alles Richtig berechnet oder? Nicht das Du auch den üblichen Fehler wie viele gemacht hast und nur deine Auszahlungen als Einnahmen deklariert hast und Dabei nicht die bereits abgezogene Provision, Versand und Werbekosten berücksichtigt? bzw. diese dann noch einmal abgezogen hast.

10
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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Moin, Moin,

Das ist doch ein Käse-Beitrag. Und zwar von vorn bis hinten.

Hier fehlen gaaaaaaaaaanz viele Angaben um eine Vernünftige aussage zu treffen. Und diese würde warscheinlich in die Rechtsberatung abdriften.

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Seller_FLsdVUj3YBs6P
wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen.
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Ich bin die letzten 30 Jahre noch nicht einmal vom Finanzamt angerufen worden. Und Zahlen am Telefon habe ich auch noch nie genannt bekommen. Werden ausländische Firmen bevorzugt?

Nachzahlen tut man bei USt nur wenn eine Erklärung von einer Voranmeldung abweicht.

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Seller_aZy8ingLZyRAR
man hat immer Möglichkeiten, die einfachste ist der Widerspruch
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Bei einem Telefonat? Welcher Bescheid kommt denn per Telefon?

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Seller_FLsdVUj3YBs6P
Umsatzsteuer Voranmeldung bis Ende Juni 2025
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  • Wiso sollte dir das Münchner Finanzamt am telefon sagen?
  • Sind das die Summen für UStVa 2025 Q1? Q2? oder Q1+Q2? Wenn es Q2 wäre, dann wäre es ja keine Nachzahlung, sondern der geschuldete Betrag
  • Die Zahlen der UStVa meldest du dem Amt und nicht umgekehrt. Das Amt kann zwar sagen das die Zahlen nicht plausiebel sind und eine Buchprüfung veranlassen, machen die aber meist erst am Ende des Jahres, wenn du Deine verbindliche Erklärung abgibst.
  • Aber das Finanzamt darf nicht die Unterlagen von Amazon nehmen und einfach daraus eine eigenen Bescheid basteln, ohne das es vorher Schriftverkehr gab. Deine UStVa ist Maßgeblich, solange die nicht vom Finanzamt angefochten wird (das geht nur schriftlich). Ausser du hast das verbummelt, dann wirst du bis zu deiner UStVa eben geschätzt. Die Schätzung ist immer zu deinen Ungunsten. Soweit nie kommen lassen!
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Seller_ayd7oBSDWtcSn
Die Finanzämter brauchen nichts abfragen, sie haben die Daten vorliegen weil die Plattformen verpflichtet sind die Umsätze automatisch an sie zu übertragen.
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Nope - Das ist definitiv falsch! Die sind UStVa gebunden, und dürfen keine anderen Daten benutzen! Ausser du gibst keine UStVA ab, dann müssen bei Nichterklärung schätzen (dürfen immer noch nicht Amazon einsehen). Das hat @Seller_aZy8ingLZyRARvollkommen korrekt erklärt.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
Es handelt sich hier um ein Unternehmen aus AT. Bevor das Finanzamt München noch länger hinter seinem Geld herläuft, hat es vermutlich etwas großzügiger geschätzt. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang und hat auch nichts mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun. Die macht er nämlich zu Hause in AT
Beitrag anzeigen

Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt. Ist aber auch unerheblich. Die UStVa muss irgendwie erfolgen. Wir benutzen dafür im Ausland das OSS, muss man aber nicht. Das hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tuen, sondern mit der Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres. Auch diese muss auch der Kollege aus AT für DE machen. So wie ich die für andere Länder machen muss.

Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.

Oder das es eine Schätzung/Buchprüfung der 2024 Erklärung gibt.

Indize dafür sind:

  1. Die Aussagen des TE, die vollkommen Steuer-unspezifisch und total unpräzise sind. Wenn man sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt, dann sollte man keine Angabe "laut unserer Berechnung machen" sondern "laut unserer Voranmeldung" oder das Quartal spezifizieren.
  2. Da der Beitrag 10 Tage nach Ablauf der UStVA-Frist gepostet wurde, gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
  3. Das Wort "Nachzahlung" passt auch nicht in das ganze Geschen.

Diese Aussage ist wie alles andere zu dem Ursprungspost Spekulazius.

Ohne irgendwelche Angaben ist vieles einfach nur raten. Allein schon wie Rechnungsstellung oder Versteuerung oder Meldung stattfindet ist unbekannt. Mit den bekannten Faktoren ist schon alles nur rumrühren in Ahnungslosigkeit.

@Seller_ayd7oBSDWtcSn & @Seller_aZy8ingLZyRAR Wenn es um Steuern & Buchhaltung geht: Mehr auf die richtigen Thermini achten, dann redet man nicht aneinander vorbei. Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Ich mache es etwas kürzer, meine Glaskugel ist kaputt und ich mag keinen Käse.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt.
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Nö, das hat er nicht, aber ich habe nachgeguckt. Wien ist die Hauptstadt von AT. Und da hat er seinen Geschäftssitz.

Das FA München ist für seine UST zuständig.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
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Genau das habe ich versucht zu erklären.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.
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Das hat auch niemand behauptet. Ich jedenfalls nicht.

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So viel Mehrwertsteuer nachzahlen!!!

Hallo liebe Community,

wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen. Laut unserer eigenen Berechnung sollte es jedoch nur ca. 15.000 € sein.

Hat jemand von euch mit so einem Fall schon Erfahrung und kann uns etwas empfehlen, wie wir hier am besten vorgehen? Könnte es sein, dass der Singularity-Report, falsch ist, oder wo seht ihr eurer Meinung nach mögliche Fehlerquellen?

Danke euch im Voraus für jede Rückmeldung!

Liebe Grüße

Vahid

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Tags:Steuern, Steuerunterlagen
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Seller_FLsdVUj3YBs6P

So viel Mehrwertsteuer nachzahlen!!!

Hallo liebe Community,

wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen. Laut unserer eigenen Berechnung sollte es jedoch nur ca. 15.000 € sein.

Hat jemand von euch mit so einem Fall schon Erfahrung und kann uns etwas empfehlen, wie wir hier am besten vorgehen? Könnte es sein, dass der Singularity-Report, falsch ist, oder wo seht ihr eurer Meinung nach mögliche Fehlerquellen?

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So viel Mehrwertsteuer nachzahlen!!!

von Seller_FLsdVUj3YBs6P

Hallo liebe Community,

wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen. Laut unserer eigenen Berechnung sollte es jedoch nur ca. 15.000 € sein.

Hat jemand von euch mit so einem Fall schon Erfahrung und kann uns etwas empfehlen, wie wir hier am besten vorgehen? Könnte es sein, dass der Singularity-Report, falsch ist, oder wo seht ihr eurer Meinung nach mögliche Fehlerquellen?

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Vahid

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

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Seller_FLsdVUj3YBs6P
wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten
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Was soll denn das sein? "Finanzamt Deutschland"?

Es gibt über 600 Finanzämter in Deutschland.

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Wenn Du gemäß eigener Angabe 15 Mille Steuerschulden hast und die noch nicht gezahlt hast, dann hat Dich das Finanzamt München recht großzügig geschätzt. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen.

Entsprechend der Jahresabrechnung kannst Du Dir das Geld ja zurück holen. Aber erst mal musst Du in Vorleistung gehen, sonst können die Dir Deinen Shop dicht machen. Bei Umsatzsteuer kennen die Finanzämter kein Pardon. Das nächste mal besser die Fristen beachten.

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Hallo, geht es hier um die Steuererklärung 2024 oder um Vorsteuer für ein Quartal? Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen. Einfach eine bestimmte Summe nachfordern geht nicht ohne genaue Erklärung. Ruft dort einfach an und lasst euch von der Person die die Forderung aufgestellt hat den Sachverhalt erläutern.

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Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen.
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Das ist ein Irrtum......

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Aber du hast auch alles Richtig berechnet oder? Nicht das Du auch den üblichen Fehler wie viele gemacht hast und nur deine Auszahlungen als Einnahmen deklariert hast und Dabei nicht die bereits abgezogene Provision, Versand und Werbekosten berücksichtigt? bzw. diese dann noch einmal abgezogen hast.

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Moin, Moin,

Das ist doch ein Käse-Beitrag. Und zwar von vorn bis hinten.

Hier fehlen gaaaaaaaaaanz viele Angaben um eine Vernünftige aussage zu treffen. Und diese würde warscheinlich in die Rechtsberatung abdriften.

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wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen.
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Ich bin die letzten 30 Jahre noch nicht einmal vom Finanzamt angerufen worden. Und Zahlen am Telefon habe ich auch noch nie genannt bekommen. Werden ausländische Firmen bevorzugt?

Nachzahlen tut man bei USt nur wenn eine Erklärung von einer Voranmeldung abweicht.

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man hat immer Möglichkeiten, die einfachste ist der Widerspruch
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Bei einem Telefonat? Welcher Bescheid kommt denn per Telefon?

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Umsatzsteuer Voranmeldung bis Ende Juni 2025
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  • Wiso sollte dir das Münchner Finanzamt am telefon sagen?
  • Sind das die Summen für UStVa 2025 Q1? Q2? oder Q1+Q2? Wenn es Q2 wäre, dann wäre es ja keine Nachzahlung, sondern der geschuldete Betrag
  • Die Zahlen der UStVa meldest du dem Amt und nicht umgekehrt. Das Amt kann zwar sagen das die Zahlen nicht plausiebel sind und eine Buchprüfung veranlassen, machen die aber meist erst am Ende des Jahres, wenn du Deine verbindliche Erklärung abgibst.
  • Aber das Finanzamt darf nicht die Unterlagen von Amazon nehmen und einfach daraus eine eigenen Bescheid basteln, ohne das es vorher Schriftverkehr gab. Deine UStVa ist Maßgeblich, solange die nicht vom Finanzamt angefochten wird (das geht nur schriftlich). Ausser du hast das verbummelt, dann wirst du bis zu deiner UStVa eben geschätzt. Die Schätzung ist immer zu deinen Ungunsten. Soweit nie kommen lassen!
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Seller_ayd7oBSDWtcSn
Die Finanzämter brauchen nichts abfragen, sie haben die Daten vorliegen weil die Plattformen verpflichtet sind die Umsätze automatisch an sie zu übertragen.
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Nope - Das ist definitiv falsch! Die sind UStVa gebunden, und dürfen keine anderen Daten benutzen! Ausser du gibst keine UStVA ab, dann müssen bei Nichterklärung schätzen (dürfen immer noch nicht Amazon einsehen). Das hat @Seller_aZy8ingLZyRARvollkommen korrekt erklärt.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
Es handelt sich hier um ein Unternehmen aus AT. Bevor das Finanzamt München noch länger hinter seinem Geld herläuft, hat es vermutlich etwas großzügiger geschätzt. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang und hat auch nichts mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun. Die macht er nämlich zu Hause in AT
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Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt. Ist aber auch unerheblich. Die UStVa muss irgendwie erfolgen. Wir benutzen dafür im Ausland das OSS, muss man aber nicht. Das hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tuen, sondern mit der Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres. Auch diese muss auch der Kollege aus AT für DE machen. So wie ich die für andere Länder machen muss.

Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.

Oder das es eine Schätzung/Buchprüfung der 2024 Erklärung gibt.

Indize dafür sind:

  1. Die Aussagen des TE, die vollkommen Steuer-unspezifisch und total unpräzise sind. Wenn man sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt, dann sollte man keine Angabe "laut unserer Berechnung machen" sondern "laut unserer Voranmeldung" oder das Quartal spezifizieren.
  2. Da der Beitrag 10 Tage nach Ablauf der UStVA-Frist gepostet wurde, gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
  3. Das Wort "Nachzahlung" passt auch nicht in das ganze Geschen.

Diese Aussage ist wie alles andere zu dem Ursprungspost Spekulazius.

Ohne irgendwelche Angaben ist vieles einfach nur raten. Allein schon wie Rechnungsstellung oder Versteuerung oder Meldung stattfindet ist unbekannt. Mit den bekannten Faktoren ist schon alles nur rumrühren in Ahnungslosigkeit.

@Seller_ayd7oBSDWtcSn & @Seller_aZy8ingLZyRAR Wenn es um Steuern & Buchhaltung geht: Mehr auf die richtigen Thermini achten, dann redet man nicht aneinander vorbei. Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Ich mache es etwas kürzer, meine Glaskugel ist kaputt und ich mag keinen Käse.

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Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt.
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Das FA München ist für seine UST zuständig.

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Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
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Genau das habe ich versucht zu erklären.

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Das hat auch niemand behauptet. Ich jedenfalls nicht.

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Was soll denn das sein? "Finanzamt Deutschland"?

Es gibt über 600 Finanzämter in Deutschland.

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Was soll denn das sein? "Finanzamt Deutschland"?

Es gibt über 600 Finanzämter in Deutschland.

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Wenn Du gemäß eigener Angabe 15 Mille Steuerschulden hast und die noch nicht gezahlt hast, dann hat Dich das Finanzamt München recht großzügig geschätzt. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen.

Entsprechend der Jahresabrechnung kannst Du Dir das Geld ja zurück holen. Aber erst mal musst Du in Vorleistung gehen, sonst können die Dir Deinen Shop dicht machen. Bei Umsatzsteuer kennen die Finanzämter kein Pardon. Das nächste mal besser die Fristen beachten.

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Wenn Du gemäß eigener Angabe 15 Mille Steuerschulden hast und die noch nicht gezahlt hast, dann hat Dich das Finanzamt München recht großzügig geschätzt. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen.

Entsprechend der Jahresabrechnung kannst Du Dir das Geld ja zurück holen. Aber erst mal musst Du in Vorleistung gehen, sonst können die Dir Deinen Shop dicht machen. Bei Umsatzsteuer kennen die Finanzämter kein Pardon. Das nächste mal besser die Fristen beachten.

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Hallo, geht es hier um die Steuererklärung 2024 oder um Vorsteuer für ein Quartal? Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen. Einfach eine bestimmte Summe nachfordern geht nicht ohne genaue Erklärung. Ruft dort einfach an und lasst euch von der Person die die Forderung aufgestellt hat den Sachverhalt erläutern.

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Hallo, geht es hier um die Steuererklärung 2024 oder um Vorsteuer für ein Quartal? Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen. Einfach eine bestimmte Summe nachfordern geht nicht ohne genaue Erklärung. Ruft dort einfach an und lasst euch von der Person die die Forderung aufgestellt hat den Sachverhalt erläutern.

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Aus meiner Erfahrung nutzen die Ämter noch nicht die Daten von Plattformen und verlassen sich hier voll auf die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen.
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Aber du hast auch alles Richtig berechnet oder? Nicht das Du auch den üblichen Fehler wie viele gemacht hast und nur deine Auszahlungen als Einnahmen deklariert hast und Dabei nicht die bereits abgezogene Provision, Versand und Werbekosten berücksichtigt? bzw. diese dann noch einmal abgezogen hast.

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Aber du hast auch alles Richtig berechnet oder? Nicht das Du auch den üblichen Fehler wie viele gemacht hast und nur deine Auszahlungen als Einnahmen deklariert hast und Dabei nicht die bereits abgezogene Provision, Versand und Werbekosten berücksichtigt? bzw. diese dann noch einmal abgezogen hast.

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Moin, Moin,

Das ist doch ein Käse-Beitrag. Und zwar von vorn bis hinten.

Hier fehlen gaaaaaaaaaanz viele Angaben um eine Vernünftige aussage zu treffen. Und diese würde warscheinlich in die Rechtsberatung abdriften.

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wir haben heute einen Anruf vom Finanzamt Deutschland erhalten, dass wir 39.000 € Mehrwertsteuer nachzahlen sollen.
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Ich bin die letzten 30 Jahre noch nicht einmal vom Finanzamt angerufen worden. Und Zahlen am Telefon habe ich auch noch nie genannt bekommen. Werden ausländische Firmen bevorzugt?

Nachzahlen tut man bei USt nur wenn eine Erklärung von einer Voranmeldung abweicht.

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Umsatzsteuer Voranmeldung bis Ende Juni 2025
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  • Wiso sollte dir das Münchner Finanzamt am telefon sagen?
  • Sind das die Summen für UStVa 2025 Q1? Q2? oder Q1+Q2? Wenn es Q2 wäre, dann wäre es ja keine Nachzahlung, sondern der geschuldete Betrag
  • Die Zahlen der UStVa meldest du dem Amt und nicht umgekehrt. Das Amt kann zwar sagen das die Zahlen nicht plausiebel sind und eine Buchprüfung veranlassen, machen die aber meist erst am Ende des Jahres, wenn du Deine verbindliche Erklärung abgibst.
  • Aber das Finanzamt darf nicht die Unterlagen von Amazon nehmen und einfach daraus eine eigenen Bescheid basteln, ohne das es vorher Schriftverkehr gab. Deine UStVa ist Maßgeblich, solange die nicht vom Finanzamt angefochten wird (das geht nur schriftlich). Ausser du hast das verbummelt, dann wirst du bis zu deiner UStVa eben geschätzt. Die Schätzung ist immer zu deinen Ungunsten. Soweit nie kommen lassen!
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Die Finanzämter brauchen nichts abfragen, sie haben die Daten vorliegen weil die Plattformen verpflichtet sind die Umsätze automatisch an sie zu übertragen.
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Nope - Das ist definitiv falsch! Die sind UStVa gebunden, und dürfen keine anderen Daten benutzen! Ausser du gibst keine UStVA ab, dann müssen bei Nichterklärung schätzen (dürfen immer noch nicht Amazon einsehen). Das hat @Seller_aZy8ingLZyRARvollkommen korrekt erklärt.

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Es handelt sich hier um ein Unternehmen aus AT. Bevor das Finanzamt München noch länger hinter seinem Geld herläuft, hat es vermutlich etwas großzügiger geschätzt. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang und hat auch nichts mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun. Die macht er nämlich zu Hause in AT
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Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt. Ist aber auch unerheblich. Die UStVa muss irgendwie erfolgen. Wir benutzen dafür im Ausland das OSS, muss man aber nicht. Das hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tuen, sondern mit der Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres. Auch diese muss auch der Kollege aus AT für DE machen. So wie ich die für andere Länder machen muss.

Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.

Oder das es eine Schätzung/Buchprüfung der 2024 Erklärung gibt.

Indize dafür sind:

  1. Die Aussagen des TE, die vollkommen Steuer-unspezifisch und total unpräzise sind. Wenn man sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt, dann sollte man keine Angabe "laut unserer Berechnung machen" sondern "laut unserer Voranmeldung" oder das Quartal spezifizieren.
  2. Da der Beitrag 10 Tage nach Ablauf der UStVA-Frist gepostet wurde, gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
  3. Das Wort "Nachzahlung" passt auch nicht in das ganze Geschen.

Diese Aussage ist wie alles andere zu dem Ursprungspost Spekulazius.

Ohne irgendwelche Angaben ist vieles einfach nur raten. Allein schon wie Rechnungsstellung oder Versteuerung oder Meldung stattfindet ist unbekannt. Mit den bekannten Faktoren ist schon alles nur rumrühren in Ahnungslosigkeit.

@Seller_ayd7oBSDWtcSn & @Seller_aZy8ingLZyRAR Wenn es um Steuern & Buchhaltung geht: Mehr auf die richtigen Thermini achten, dann redet man nicht aneinander vorbei. Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.

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Nachzahlen tut man bei USt nur wenn eine Erklärung von einer Voranmeldung abweicht.

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  • Wiso sollte dir das Münchner Finanzamt am telefon sagen?
  • Sind das die Summen für UStVa 2025 Q1? Q2? oder Q1+Q2? Wenn es Q2 wäre, dann wäre es ja keine Nachzahlung, sondern der geschuldete Betrag
  • Die Zahlen der UStVa meldest du dem Amt und nicht umgekehrt. Das Amt kann zwar sagen das die Zahlen nicht plausiebel sind und eine Buchprüfung veranlassen, machen die aber meist erst am Ende des Jahres, wenn du Deine verbindliche Erklärung abgibst.
  • Aber das Finanzamt darf nicht die Unterlagen von Amazon nehmen und einfach daraus eine eigenen Bescheid basteln, ohne das es vorher Schriftverkehr gab. Deine UStVa ist Maßgeblich, solange die nicht vom Finanzamt angefochten wird (das geht nur schriftlich). Ausser du hast das verbummelt, dann wirst du bis zu deiner UStVa eben geschätzt. Die Schätzung ist immer zu deinen Ungunsten. Soweit nie kommen lassen!
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Die Finanzämter brauchen nichts abfragen, sie haben die Daten vorliegen weil die Plattformen verpflichtet sind die Umsätze automatisch an sie zu übertragen.
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Es handelt sich hier um ein Unternehmen aus AT. Bevor das Finanzamt München noch länger hinter seinem Geld herläuft, hat es vermutlich etwas großzügiger geschätzt. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang und hat auch nichts mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun. Die macht er nämlich zu Hause in AT
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Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt. Ist aber auch unerheblich. Die UStVa muss irgendwie erfolgen. Wir benutzen dafür im Ausland das OSS, muss man aber nicht. Das hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tuen, sondern mit der Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres. Auch diese muss auch der Kollege aus AT für DE machen. So wie ich die für andere Länder machen muss.

Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.

Oder das es eine Schätzung/Buchprüfung der 2024 Erklärung gibt.

Indize dafür sind:

  1. Die Aussagen des TE, die vollkommen Steuer-unspezifisch und total unpräzise sind. Wenn man sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt, dann sollte man keine Angabe "laut unserer Berechnung machen" sondern "laut unserer Voranmeldung" oder das Quartal spezifizieren.
  2. Da der Beitrag 10 Tage nach Ablauf der UStVA-Frist gepostet wurde, gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
  3. Das Wort "Nachzahlung" passt auch nicht in das ganze Geschen.

Diese Aussage ist wie alles andere zu dem Ursprungspost Spekulazius.

Ohne irgendwelche Angaben ist vieles einfach nur raten. Allein schon wie Rechnungsstellung oder Versteuerung oder Meldung stattfindet ist unbekannt. Mit den bekannten Faktoren ist schon alles nur rumrühren in Ahnungslosigkeit.

@Seller_ayd7oBSDWtcSn & @Seller_aZy8ingLZyRAR Wenn es um Steuern & Buchhaltung geht: Mehr auf die richtigen Thermini achten, dann redet man nicht aneinander vorbei. Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_FLsdVUj3YBs6P

Ich mache es etwas kürzer, meine Glaskugel ist kaputt und ich mag keinen Käse.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt.
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Nö, das hat er nicht, aber ich habe nachgeguckt. Wien ist die Hauptstadt von AT. Und da hat er seinen Geschäftssitz.

Das FA München ist für seine UST zuständig.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
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Genau das habe ich versucht zu erklären.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.
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Das hat auch niemand behauptet. Ich jedenfalls nicht.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
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Ich mache es etwas kürzer, meine Glaskugel ist kaputt und ich mag keinen Käse.

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Das der TE in AT sitzt, das hat er mit keinem Wort erwähnt.
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Nö, das hat er nicht, aber ich habe nachgeguckt. Wien ist die Hauptstadt von AT. Und da hat er seinen Geschäftssitz.

Das FA München ist für seine UST zuständig.

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Ich gehe ich davon aus das der TE keine UStVA abgegeben hat und deshalb geschätzt wurde.
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Genau das habe ich versucht zu erklären.

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Der die Ust nix mit "Einnahme minus Ausgabe" oder der "Einkommensteuer-Erklärung" zu tuen hat ist doch wohl klar.
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Das hat auch niemand behauptet. Ich jedenfalls nicht.

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