Dürfen wir als Hersteller Händlern das Anbieten auf Amazon untersagen?
Moin,
wir haben immer wieder einige Händler die sich an unsere Angebote dranhängen.
Ist es als Hersteller/Markeninhaber erlaubt denen das Anbieten zu untersagen?
Habe hier nur ein Urteil vom EuGH, das bezog sich aber auf Luxusartikel …
Wie sieht aus bzgl. der Nutzung der Bildrechte? Indem die sich an unsere Angebote dranhängen, nutzen die ja unser Bildmaterial.
Hintergrund ist, dass die u.a. durch Fabelpreise die Conversion Rate des Angebots runterziehen, wenn wir mal leergelaufen sind.
Danke und Gruß
Dürfen wir als Hersteller Händlern das Anbieten auf Amazon untersagen?
Moin,
wir haben immer wieder einige Händler die sich an unsere Angebote dranhängen.
Ist es als Hersteller/Markeninhaber erlaubt denen das Anbieten zu untersagen?
Habe hier nur ein Urteil vom EuGH, das bezog sich aber auf Luxusartikel …
Wie sieht aus bzgl. der Nutzung der Bildrechte? Indem die sich an unsere Angebote dranhängen, nutzen die ja unser Bildmaterial.
Hintergrund ist, dass die u.a. durch Fabelpreise die Conversion Rate des Angebots runterziehen, wenn wir mal leergelaufen sind.
Danke und Gruß
39 Antworten
Seller_uG3Vl8FpcPG2u
Grundsätzlich untersagen kannst du es nur über den Brand Service, die sich da wohl in letzter Zeit eher schwer tun. Einfachste Möglichkeit: Verkauf an den Händler einstellen, dann kann er auch nichts mehr anbieten.
Mehr kannst du in diesem Thread finden: https://sellercentral-europe.amazon.com/forums/t/markenanmeldung-als-schutz-gegen-listing-hijacking/309851
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Zwischen schwer bis unmöglich, da der Markenschutz mit dem Inverkehrbringen (Verkaufen) erschöpft ist. (§24 MarkenG) Er darf sogar Deine Produkte mit Nennung Deiner Marker woanders anbieten, sollte aber die Markennutzung nicht übertreiben (Verhinderung der “Ausstrahlung” auf das eigene Unternehmen).
Die Brand-Registry hat wohl hier und da einige Prügel einstecken müssen weil die Anwendung des Markenschutzes zu restriktiv war und damit ein Eingriff in die Freiheit der Gewerbeausübung bestand.
Beim Dranhängen dürfen die Eure Bilder nutzen, denn Ihr habt die Nutzungsrechte an Ama abgetreten, die wiederum diese Rechte weitergeben kann.
Seller_FSOs2jxpsmmhK
Ist halt immer der Spagat, wie man paralell B2B und B2C unter einen Hut bringt.
Umsätze an Wiederverkäufer schön und gut, wenn sie dann im eigenen Revier wildern isses wieder nicht schön und gut.
Nutzen Sie Ihren Preisvorteil für B2C, resultierend aus der größeren Marge, schwindet das B2B-Geschäft merklich. Wie manns macht…, irgendwas is immer
Seller_8MoyJaZCCLtmd
Man kann soviel intern tun. Sag wenn der Preis nicht eingehalten wird werden Sie nicht mehr beliefert.
Belieferst Du einen Großhandel, lege dem deinen UVP nah. Das die Händler es einhalten.
Ist rechtlich nicht so einwandfrei aber ich denke die halten dann den Preis.
Ich habe auch einige Produkte da machen die das.
Seller_acUnzlZzyFHJC
Mach es dir doch ganz einfach. Füge ein zusätzlich Produkt hinzu, z.B ein Heftchen, Echtheitszertifikat oder sonstiges, dass du auch im Titel erwähnst und in den Bildern anzeigst. Dann kann er nicht mehr das anbieten was du anbietest und wird freiwillig verschwinden.
Seller_jgJPunVRYG9nM
Nein, lt. Gesetz kannst du es nicht verbieten. Die einzige Möglichkeit, beim B2B Geschäft in den AGBs den Onlineverkauf verbieten und Verkaufs-Lizenz vergeben. (so wie Mickey Mouse etc.) Bei B2C Geschäften auf der Rechnung den Weiterverkauf untersagen, da Lizenzprodukt. Das ist rechtlich möglich. So machen wir es. Zudem verhindern wir so, dass Kopien unseres Artikels angeboten werden können. Genau wie Disney oder Apple so den Markt kontrollieren.
Seller_gHGFQOVGF0B8g
Ungekehrt > Ich habe jetzt 40.000 Bilder mit hochauflösenden Scannern korrigiert weil der Originalanbieter so bescheidene Fotos gemacht hat, dass man das Produkt unmöglich verkaufen kann. Bekomme ich da ich das Originalbild und Produkt durch meine hochauflösenden Scanbilder extrem aufwerte jetzt Geld, von wem auch immer ?
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Da lieferst Du den wichtigen Hinweis: Möglichst nicht auf kleinere Anzahl oder keinen Bestand runterfallen lassen. Passiert mir auch, hat aber einige Nachteile und deswegen sollte man tunlichst für mindestens 6 Wochen Lagerbestand bei Ama haben. Fällt die verfügbare Menge darunter, beeinträchtigt das die Relevanz des Artikels.