A-Z Garantie wird von Amazon automatisch genehmigt und auf meine Kosten ausbezahlt
Ein Kunde, wollte seine Ware zurück schicken. Hat dies laut Sendungsverfolgung auch gemacht. Allerdings wurde das Paket auf dem Weg zu uns, (laut Sendungsverfolgung) beschädigt und somit nicht weiter zu uns transportiert. Es kam nie bei uns an.
Dies habe ich so auch bei meinem Widerspruch an Amazon weitergeleitet.
Amazon schreibt bei meinem ersten Einspruch: Zu wenig Beweise.
Mehr beweis als eine Sendungsnummer DHL von dem Kunden gibt es ja wohl nicht…
Bei meinem Zweiten Einspruch:
Sie können meinen Standpunkt nachvollziehen, bleiben jedoch bei der Entscheidung.
Ich finde es eine Frechheit, dass man hier trotz klaren Unverschuldens des Verkäufers, sein Geld “gestohlen” wird. Und man bei so einem klaren Fall sich nicht auf die Verkäuferseite stellen kann.
Gibt es noch andere Möglichkeiten,
wie ich dies klären kann ?
A-Z Garantie wird von Amazon automatisch genehmigt und auf meine Kosten ausbezahlt
Ein Kunde, wollte seine Ware zurück schicken. Hat dies laut Sendungsverfolgung auch gemacht. Allerdings wurde das Paket auf dem Weg zu uns, (laut Sendungsverfolgung) beschädigt und somit nicht weiter zu uns transportiert. Es kam nie bei uns an.
Dies habe ich so auch bei meinem Widerspruch an Amazon weitergeleitet.
Amazon schreibt bei meinem ersten Einspruch: Zu wenig Beweise.
Mehr beweis als eine Sendungsnummer DHL von dem Kunden gibt es ja wohl nicht…
Bei meinem Zweiten Einspruch:
Sie können meinen Standpunkt nachvollziehen, bleiben jedoch bei der Entscheidung.
Ich finde es eine Frechheit, dass man hier trotz klaren Unverschuldens des Verkäufers, sein Geld “gestohlen” wird. Und man bei so einem klaren Fall sich nicht auf die Verkäuferseite stellen kann.
Gibt es noch andere Möglichkeiten,
wie ich dies klären kann ?
Seller_TzOAGuI5YB1Vd
Hallo, danke. Also das Etiektt ist von Amazon.
Hier habe ich nun die Richtlinien für die Rücksendungen gefunden.
Was passiert, wenn die Rücksendung unterwegs verloren geht oder beschädigt wird?
“Sie können einen SAFE-T-Antrag für eine Bestellung stellen…”
Wollte nun so einen Antrag erstellen. Natürlich ist das nicht machbar, wenn ein A Z Antrag auf die Bestell-Nr. eingereicht wurde. Hier kann ich nur ein Einspruch auf den Antrag einlegen…
Naja
47 Antworten
Seller_FSOs2jxpsmmhK
naja gut, der Kunde möchte doch trotzdem seine Rückerstattung erhalten. Das die Sendung beschädigt wurde…, liegt ja nicht in seiner Verantwortung.
Sie sollten bei DHL Schadensersatz für die Sendung geltend machen, Amazon und ihr Kunde sind hier raus.
Seller_lHM5K6tPrOGQh
Eine Nachfrage, um sinnvoll antworten zu können:
Von wem war das Rücksendeetikett? Eins von Amazon mit dem neuen Rücksendeprozess, eines von dir gestellt oder eines vom Kunden erstellt?
Seller_jRoOpSwp9rAQt
Vom wem kommt das Label?
Du hast jetzt mal gesagt es kommt nicht von Dir.
Kommt es daher vom Kunden oder von Amazon?
Wenn von Amazon, dann gibt es gewisse Chancen dass Amazon dafür haftet.
Kommt es vom Kunden, wirds jedoch noch schwieriger.
Das mit “schlecht verpackt” (was ja bloß eine Vermutung zu sein scheint) ist immer eine ungute Sache.
Prinzipiell haftet im Regelfall der Verkäufer für die Rücksendung. Es gibt aber in der Tat gewisse Sorgfaltspflichten des Kunden (ausreichende Verpackung), aber die Beweisführung (nur weil DHL möglicherweise sagt es war schlecht verpackt muß das nicht unbedingt stimmen) und vor allem die Durchsetzung ist in solchen Fällen sehr schwierig.
Amazon agiert insgesamt kundenfreundlich, und im Regelfall gilt “im Zweifel für den Kunden”.
Das resultiert dann schonmal in Fällen, in denen der Verkäufer faktisch auf dem Schaden sitzenbleibt, obwohl das - wenn man es strikt nach Judikatur sieht - nicht zwangsläufig so sein müsste (ob das in diesen Fall so ist, bleibt Spekulation).
Seller_rzvI9FIN5cz3H
Händler verkauft an Kunde für 2500Eur einen Armreif.
Der passt dem Kunden(Popeye) nicht und Kunde widerruft.
Händler schickt Retourenmarke von DHL incl. Versicherung auf 2500Eur.
Kunde wirft Retourenmarke in Müll weil bei der Post arbeitet die Ex.
Bei Hermes ist das Päckchen(mit Einlieferungsbeleg) auch schön billig.
Armreif verschwindet auf dem Rückweg aus ungeklärten Gründen.
Rate… Rate wer trotzdem erstattet?
Seller_7aUxUKuUkhSK6
SAFE-T-Anträge können doch erst nach der Rückerstattung erstellt werden, war ich der Annahme?
Seller_BX3FOYou3m66V
Naja, vieles vernichten die auch einfach … hatte ich leider schon einige Male … und das Beste: natürlich “unzureichende Verpackung” als Grund … und ja, wir haben die Beweise gleich einmal vernichtet.
Eine Sendung, Wert ~800€, 8 Artikel, 25 Kg, extra in OSB eingeschraubt und gepolstert und dann nochmal in einen Karton … da konnte man drauf springen ohne, dass was kaputt geht … DHL: haben wir entsorgt, Verpackung unzureichend … keine Chance …
Seller_1to6LhRn3Mo53
Für den Rückversand haftet der Verkäufer.
Klingt doof ist aber so.
Der Käufer muss nur nachweisen daß er den Artikel wirklich versandt hat.
Seller_EIaGZMlu9fDfA
Der Rückversand geht in die Haftung vom Verkäufer und Amazon hat (sehr sehr selten) mal wirklich was richtig gemacht. Der Kunde hat mit Sendungsnummer versendet, danach ist es dein Ding und der Kunde ist raus. Nur wenn die Ware beschädigt bei dir ankommt kannst den Kunden wieder an die Leine holen, aber das mußt du beweisen können, dass das wirklich in der Verantwortung vom Kunden liegt und das ist schon sehr klar geregelt.
Was mich bei sowas aber schon immer irritiert, auf welcher gesetzlichen (nicht Amazon Gesetzt, sorry AGb) basieren denn Rückzahlungen vom Vermittler an den Käufer. das Geld, was beim vermittler liegt liegt dort treuhänderisch. der Vermittler ist kein ordentliches Gericht und hat quasi rechtlich gesehen KEINE entscheidungsgewalt. wenn er nun geld an den kunden zurückzahlt wäre das ja ein externer eingriff in das vermögen der firma des verkäufers. hierzu muss aber jemand in der firma die authorisierung geben. die agb des vermittlers als grundlage halte ich gefühlt für sehr sehr dünnes eis. im regelfall, wie hier, wenn es unstrittig ist mag das alles korrekt sein. was aber wenn die ware wirklich durch den kunden beschädigt wird und der vermittler sich aktiv in den kaufvertrag einmischt und dann das truehandvermögen zweckentfremdet und den kunden entschädigt. da tue ich mich sehr schwer mit, ob das wirklich noch rechtlich gedeckt ist. denn es haftet immer der geschäftsführer / inhaber und wenn der weiß, dass die rückzahlung nicht rechtens ist, dann kann es bei einer betriebsprüfung vlt dazu führen, dass die rückzahlung einer privatentnahme gleichgesetzt wird oder ganz übel als geldwäsche ausgelegt wird. nicht lachen, aber das kann das finanzamt sehr wohl so stricken aus meiner sicht. hoffe mir kann das mal jemand in dem fall besser erklären. es ist so richtig, wie es der vermittler es macht muss ja nicht unbedingt mit es ist rechtens sein.
Seller_RVwH8JCv53QtG
Schau mal in Deiner Transaktionsliste ob das DHL-Etikett von Amazon abgebucht wurde.
Amazon hat hier das Vertragsverhältnis und müsste aus diesem Grund auch mit DHL oder selbst für den Schaden haften.
Weiterhin wie bereits hier erwähnt, Einspruch oder Safe-T-Antrag stellen. Geht aber erst wenn die Bestellung erstattet wurde.
Weiterhin ist der Käufer verpflichtet:
Wenn ein Kunde sein Widerrufsrecht ausübt und die Ware zurückschickt, so trägt das Transportrisiko für Schäden am Produkt eigentlich der Händler. Ausnahmen hiervon können allerdings gelten, wenn der Käufer die Ware nur unzureichend verpackt hat und somit Beschädigungen in Kauf genommen hat.
Um welches Produkt geht es denn? Zerbrechliches ? Um welchen Warenwert handelt es sich denn?
Wenn der Kunde das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt… wie oben beschrieben.
Seller_RvHeliIPgayYk
Paket kommt nicht an, Kunde schreibt mich an und sagt er will einen Ersatz, wir schicken direkt eine Ersatzlieferung, was am nächsten Tag ankommt.
Amazon gibt ihm das Geld zurück und wir bleiben auf die Kosten sitzen + ODR
Der Grund dafür sei “Paket wurde nicht rechtzeitig geliefert” - ach ja, wie kommt man auf sowas drauf?