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Seller_QNOGUiHK4YgHy

Betrug & Manipulation bei Sammelkarten Boxen

Sehr geehrte Amazon Verkäufer,

mittlerweile haben 2 Kunden (1. Kunde, 6 verschiedene Bestellungen, 12x Produkte , Erstattung 1400€. 2. Kunde 1 Bestellung 4x Booster Displays 600€ Erstattung) Rückerstattungen erhalten. Die Kunden erhalten Originalverpackte Display Boxen von Sammelkarten. Die Kunden bestellen das Produkt, machen jedes einzelne Booster Pack auf, nehmen sich die guten Karten raus und ersetzen diese gegen minderwertige Karten und verschlißen die Box einfach mit Test Film und schicken das Produkt zurück. Amazon erhält die Ware, stuft es als “nicht verkaufbar” ein und schickt es mir geöffnet zurück. Ich trage den Schaden der sich mittlerweile auf 2.000€ beläuft und Amazon erstattet mir nichts und kann mir auch nicht so wirklich helfen obwohl bei Kundenverschulden Amazon die Gutschrift tragen sollte. Hat jemand ebenfalls Erfahrung mit solchen Betrugsmaschen gemacht in dem gleichen Bereich oder ähnlichem? Wenn ja, konntet ihr euch von Amazon das Geld zurückerstatten lassen und könntet ihr mir Tipps geben?

Lasst verdächtig hohe Bestellungen und unübliche Bestellmengen nicht aus den Augen.

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Tags:Erstattungen, Kunde
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Seller_QNOGUiHK4YgHy

Betrug & Manipulation bei Sammelkarten Boxen

Sehr geehrte Amazon Verkäufer,

mittlerweile haben 2 Kunden (1. Kunde, 6 verschiedene Bestellungen, 12x Produkte , Erstattung 1400€. 2. Kunde 1 Bestellung 4x Booster Displays 600€ Erstattung) Rückerstattungen erhalten. Die Kunden erhalten Originalverpackte Display Boxen von Sammelkarten. Die Kunden bestellen das Produkt, machen jedes einzelne Booster Pack auf, nehmen sich die guten Karten raus und ersetzen diese gegen minderwertige Karten und verschlißen die Box einfach mit Test Film und schicken das Produkt zurück. Amazon erhält die Ware, stuft es als “nicht verkaufbar” ein und schickt es mir geöffnet zurück. Ich trage den Schaden der sich mittlerweile auf 2.000€ beläuft und Amazon erstattet mir nichts und kann mir auch nicht so wirklich helfen obwohl bei Kundenverschulden Amazon die Gutschrift tragen sollte. Hat jemand ebenfalls Erfahrung mit solchen Betrugsmaschen gemacht in dem gleichen Bereich oder ähnlichem? Wenn ja, konntet ihr euch von Amazon das Geld zurückerstatten lassen und könntet ihr mir Tipps geben?

Lasst verdächtig hohe Bestellungen und unübliche Bestellmengen nicht aus den Augen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_FJChsitX8Vq0L
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Bei IT-Recht habe ich das hier gefunden:
Ein gesetzlicher Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrecht für vom Verbraucher geöffnete Sammelkarten- und Booster-Packs ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Widerrufsrecht muss beim Online-Verkauf solcher Waren also zwingend gewährt werden.
Der Link: Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufrechts bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung? (it-recht-kanzlei.de)

Ergo: Wie @Grummelpiet schon sagte, ist so ein Produkt nicht für den Online-Vertrieb geeignet - insbesondere bei Amazon nicht.

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Wenn so etwas bei deinen Produkten möglich ist, sind diese Produkte für Amazon nicht gut geeignet.
Amazon wirst du nicht haftbar machen dafür.

Wenn das in deinem Shop gelaufen wäre - was würdest du tun?

60
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Seller_PfvzXhaBN2nx7
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Also Betrug ist das auf jeden Fall. Auch vorgehen kannst du dagegen zivilrechtlich mittels Anwalt und strafrechtlich über eine Anzeige bei der Polizei.

Wenn das so eine gängige Methode ist würde ich sagen ist diese Art von Artikel einfach nichts für den Verkauf bei Amazon.

00
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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Ich denke, dass diese Sachen nicht fuer den Versandhandel geeignet sind. Und auf keinen Fall fuer den Verkauf auf Amazon.
Solche “sealed” Sammlerstuecke gehoeren auf eine Sammlerboerse, da kann man den Leuten auf die Finger schauen.
Das ist zwar vom Verkauf her umstaendlicher, aber sehr viel sicherer.

20
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Seller_xA2Rudy95MuEK
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

das sind gewöhnliche Praktiken, die einige viele Käufer mit Hilfe von Amazon standartisiert haben.

Einspruch, Fall etc kostet nur Nerven, aber keine Lösung im Sinne des Verkäufers.

Der Laden ist meines Erachtens nicht geeignet höher preisige Produkte.
Großenteil meines Sortiments biete ich hier nicht mehr an, Werbung teuer, problematische Retouren uvm Der Absatz hat sich nicht geändert nur verschoben.

00
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Ich würde das allgemeine “Nichts für Amazon” in dieser Diskussion von meiner Seite aus abändern wollen in “Nichts für FBA”.

Wenn Amazon deiner Meinung nach der beste Marktplatz dafür ist (Aufwand, Marge etc.), dann versende selbst. Dann kannst du sicher sein, welcher Kunde es war (bei FBA u.U. gar nicht mehr rausfindbar, da durch so viele Hände gegangen). Dann bekommst du auch die Rücksendung selber zurück, kannst selbst prüfen und entsprechende Wertverluste bei der Erstattung (mit Fotodokumentation) geltend machen.
Rechne aber auch bei FBM mit einigem Ärger (gibt es auf anderen Plattformen aber auch).

20
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Seller_IFkqczUwjlvdM
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Meine Empfehlung für diesen Artikel, wenn man ihn unbedingt über amazon verkaufen will:

  • kein FBA
  • Max. Bestellmenge 1 (!)
  • Versandzustand fotografisch dokumentieren
    (ebenso: Rücksendebearbeitung dokumentieren - fotografisch + Zeugen)

Ein Restrisiko bleibt,…
ob der Aufwand noch lohnt,…

00
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Seller_pnez9Wp4UZT29
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Wir verkaufen Lichterketten für Weihnachten…

Die gehen beim Kunden immer pünktlich anfang Januar kaputt.

10
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Seller_eXms4xfdXfSla
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Das Widerrufsrecht soll dem Onlinekunden die gleichen Rechte, wie dem Präsenzkunden, einräumen.
Wenn ich in einem Ladengeschäft Sammelkartenboxen öffne, muss ich die bezahlen.
Gleiches gilt dann auch online.
Ob der Kunden mir 100 andere Karten zurückschickt oder die gleichen, spielt für meinen Schadenersatzanspruch keine Rolle. Das Siegel ist geöffnet, die Karten sind als Box unverkäuflich.
GGf. müsste man sich gegenrechnen lassen, dass man die (bekannten) Karten noch für einen kleinen Euro verkaufen kann.
Bei den hier genannten Summen, würde ich das auf jeden Fall mal einem Anwalt zur Prüfung geben.

10
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Seller_YNUl8lKQRZdPM
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Ja hätte es nur auf den Hersteller beziehen sollen.

Das ist wie mit den Produkt Codes (Freischaltcodes) von Reseller, die hier per Email versendet werden und mit Post bestätigt. Und dann “verbraucht” sind.
Da hab ich 0 Mitleid bezüglich Kundenretouren…

Wenn ich solch eine Art von Produkte anbiete, Überraschungsblister oder Produktcodes, muss ich einfach in der Lage sein, das zu händeln, ansonsten kann man es nicht anbieten.

Sich an den Rücksende Mentalität der Kunden aufzuregen, bringt hier in meinen Augen nichts.

Er könnte höchstens noch generell die Blister selber aufreißen und die guten Karten einzeln verkaufen :slight_smile:

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Ich empfehle allen, die Diskussionsbeiträge leisten oder die das Thema interessiert, den Artikel, der oben schon einmal verlinkt wurde, zu lesen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-ausschluss-sammelkarten-booster.html

Fazit dieses Textes, was die Rechtslage angeht:

  1. Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden
  2. Wertverlust mit der Formel “Wertersatzbetrag = Preis des Booster-Packs – Summe der marktüblichen Einzelpreise für alle zurückerhaltenen Karten” geltend machen
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Seller_QNOGUiHK4YgHy

Betrug & Manipulation bei Sammelkarten Boxen

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mittlerweile haben 2 Kunden (1. Kunde, 6 verschiedene Bestellungen, 12x Produkte , Erstattung 1400€. 2. Kunde 1 Bestellung 4x Booster Displays 600€ Erstattung) Rückerstattungen erhalten. Die Kunden erhalten Originalverpackte Display Boxen von Sammelkarten. Die Kunden bestellen das Produkt, machen jedes einzelne Booster Pack auf, nehmen sich die guten Karten raus und ersetzen diese gegen minderwertige Karten und verschlißen die Box einfach mit Test Film und schicken das Produkt zurück. Amazon erhält die Ware, stuft es als “nicht verkaufbar” ein und schickt es mir geöffnet zurück. Ich trage den Schaden der sich mittlerweile auf 2.000€ beläuft und Amazon erstattet mir nichts und kann mir auch nicht so wirklich helfen obwohl bei Kundenverschulden Amazon die Gutschrift tragen sollte. Hat jemand ebenfalls Erfahrung mit solchen Betrugsmaschen gemacht in dem gleichen Bereich oder ähnlichem? Wenn ja, konntet ihr euch von Amazon das Geld zurückerstatten lassen und könntet ihr mir Tipps geben?

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Betrug & Manipulation bei Sammelkarten Boxen

Sehr geehrte Amazon Verkäufer,

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Betrug & Manipulation bei Sammelkarten Boxen

von Seller_QNOGUiHK4YgHy

Sehr geehrte Amazon Verkäufer,

mittlerweile haben 2 Kunden (1. Kunde, 6 verschiedene Bestellungen, 12x Produkte , Erstattung 1400€. 2. Kunde 1 Bestellung 4x Booster Displays 600€ Erstattung) Rückerstattungen erhalten. Die Kunden erhalten Originalverpackte Display Boxen von Sammelkarten. Die Kunden bestellen das Produkt, machen jedes einzelne Booster Pack auf, nehmen sich die guten Karten raus und ersetzen diese gegen minderwertige Karten und verschlißen die Box einfach mit Test Film und schicken das Produkt zurück. Amazon erhält die Ware, stuft es als “nicht verkaufbar” ein und schickt es mir geöffnet zurück. Ich trage den Schaden der sich mittlerweile auf 2.000€ beläuft und Amazon erstattet mir nichts und kann mir auch nicht so wirklich helfen obwohl bei Kundenverschulden Amazon die Gutschrift tragen sollte. Hat jemand ebenfalls Erfahrung mit solchen Betrugsmaschen gemacht in dem gleichen Bereich oder ähnlichem? Wenn ja, konntet ihr euch von Amazon das Geld zurückerstatten lassen und könntet ihr mir Tipps geben?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_FJChsitX8Vq0L
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Bei IT-Recht habe ich das hier gefunden:
Ein gesetzlicher Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrecht für vom Verbraucher geöffnete Sammelkarten- und Booster-Packs ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Widerrufsrecht muss beim Online-Verkauf solcher Waren also zwingend gewährt werden.
Der Link: Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufrechts bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung? (it-recht-kanzlei.de)

Ergo: Wie @Grummelpiet schon sagte, ist so ein Produkt nicht für den Online-Vertrieb geeignet - insbesondere bei Amazon nicht.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Bei IT-Recht habe ich das hier gefunden:
Ein gesetzlicher Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrecht für vom Verbraucher geöffnete Sammelkarten- und Booster-Packs ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Widerrufsrecht muss beim Online-Verkauf solcher Waren also zwingend gewährt werden.
Der Link: Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufrechts bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung? (it-recht-kanzlei.de)

Ergo: Wie @Grummelpiet schon sagte, ist so ein Produkt nicht für den Online-Vertrieb geeignet - insbesondere bei Amazon nicht.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Bei IT-Recht habe ich das hier gefunden:
Ein gesetzlicher Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrecht für vom Verbraucher geöffnete Sammelkarten- und Booster-Packs ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Widerrufsrecht muss beim Online-Verkauf solcher Waren also zwingend gewährt werden.
Der Link: Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufrechts bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung? (it-recht-kanzlei.de)

Ergo: Wie @Grummelpiet schon sagte, ist so ein Produkt nicht für den Online-Vertrieb geeignet - insbesondere bei Amazon nicht.

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Wenn so etwas bei deinen Produkten möglich ist, sind diese Produkte für Amazon nicht gut geeignet.
Amazon wirst du nicht haftbar machen dafür.

Wenn das in deinem Shop gelaufen wäre - was würdest du tun?

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Seller_PfvzXhaBN2nx7
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Also Betrug ist das auf jeden Fall. Auch vorgehen kannst du dagegen zivilrechtlich mittels Anwalt und strafrechtlich über eine Anzeige bei der Polizei.

Wenn das so eine gängige Methode ist würde ich sagen ist diese Art von Artikel einfach nichts für den Verkauf bei Amazon.

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Ich denke, dass diese Sachen nicht fuer den Versandhandel geeignet sind. Und auf keinen Fall fuer den Verkauf auf Amazon.
Solche “sealed” Sammlerstuecke gehoeren auf eine Sammlerboerse, da kann man den Leuten auf die Finger schauen.
Das ist zwar vom Verkauf her umstaendlicher, aber sehr viel sicherer.

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Seller_xA2Rudy95MuEK
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das sind gewöhnliche Praktiken, die einige viele Käufer mit Hilfe von Amazon standartisiert haben.

Einspruch, Fall etc kostet nur Nerven, aber keine Lösung im Sinne des Verkäufers.

Der Laden ist meines Erachtens nicht geeignet höher preisige Produkte.
Großenteil meines Sortiments biete ich hier nicht mehr an, Werbung teuer, problematische Retouren uvm Der Absatz hat sich nicht geändert nur verschoben.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Ich würde das allgemeine “Nichts für Amazon” in dieser Diskussion von meiner Seite aus abändern wollen in “Nichts für FBA”.

Wenn Amazon deiner Meinung nach der beste Marktplatz dafür ist (Aufwand, Marge etc.), dann versende selbst. Dann kannst du sicher sein, welcher Kunde es war (bei FBA u.U. gar nicht mehr rausfindbar, da durch so viele Hände gegangen). Dann bekommst du auch die Rücksendung selber zurück, kannst selbst prüfen und entsprechende Wertverluste bei der Erstattung (mit Fotodokumentation) geltend machen.
Rechne aber auch bei FBM mit einigem Ärger (gibt es auf anderen Plattformen aber auch).

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Seller_IFkqczUwjlvdM
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Meine Empfehlung für diesen Artikel, wenn man ihn unbedingt über amazon verkaufen will:

  • kein FBA
  • Max. Bestellmenge 1 (!)
  • Versandzustand fotografisch dokumentieren
    (ebenso: Rücksendebearbeitung dokumentieren - fotografisch + Zeugen)

Ein Restrisiko bleibt,…
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Die gehen beim Kunden immer pünktlich anfang Januar kaputt.

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Seller_eXms4xfdXfSla
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Das Widerrufsrecht soll dem Onlinekunden die gleichen Rechte, wie dem Präsenzkunden, einräumen.
Wenn ich in einem Ladengeschäft Sammelkartenboxen öffne, muss ich die bezahlen.
Gleiches gilt dann auch online.
Ob der Kunden mir 100 andere Karten zurückschickt oder die gleichen, spielt für meinen Schadenersatzanspruch keine Rolle. Das Siegel ist geöffnet, die Karten sind als Box unverkäuflich.
GGf. müsste man sich gegenrechnen lassen, dass man die (bekannten) Karten noch für einen kleinen Euro verkaufen kann.
Bei den hier genannten Summen, würde ich das auf jeden Fall mal einem Anwalt zur Prüfung geben.

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
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Ja hätte es nur auf den Hersteller beziehen sollen.

Das ist wie mit den Produkt Codes (Freischaltcodes) von Reseller, die hier per Email versendet werden und mit Post bestätigt. Und dann “verbraucht” sind.
Da hab ich 0 Mitleid bezüglich Kundenretouren…

Wenn ich solch eine Art von Produkte anbiete, Überraschungsblister oder Produktcodes, muss ich einfach in der Lage sein, das zu händeln, ansonsten kann man es nicht anbieten.

Sich an den Rücksende Mentalität der Kunden aufzuregen, bringt hier in meinen Augen nichts.

Er könnte höchstens noch generell die Blister selber aufreißen und die guten Karten einzeln verkaufen :slight_smile:

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Ich empfehle allen, die Diskussionsbeiträge leisten oder die das Thema interessiert, den Artikel, der oben schon einmal verlinkt wurde, zu lesen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-ausschluss-sammelkarten-booster.html

Fazit dieses Textes, was die Rechtslage angeht:

  1. Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden
  2. Wertverlust mit der Formel “Wertersatzbetrag = Preis des Booster-Packs – Summe der marktüblichen Einzelpreise für alle zurückerhaltenen Karten” geltend machen
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Seller_rzvI9FIN5cz3H
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Wenn so etwas bei deinen Produkten möglich ist, sind diese Produkte für Amazon nicht gut geeignet.
Amazon wirst du nicht haftbar machen dafür.

Wenn das in deinem Shop gelaufen wäre - was würdest du tun?

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
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Wenn so etwas bei deinen Produkten möglich ist, sind diese Produkte für Amazon nicht gut geeignet.
Amazon wirst du nicht haftbar machen dafür.

Wenn das in deinem Shop gelaufen wäre - was würdest du tun?

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Seller_PfvzXhaBN2nx7
In Antwort auf: Post von: Seller_QNOGUiHK4YgHy

Also Betrug ist das auf jeden Fall. Auch vorgehen kannst du dagegen zivilrechtlich mittels Anwalt und strafrechtlich über eine Anzeige bei der Polizei.

Wenn das so eine gängige Methode ist würde ich sagen ist diese Art von Artikel einfach nichts für den Verkauf bei Amazon.

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Seller_PfvzXhaBN2nx7
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Also Betrug ist das auf jeden Fall. Auch vorgehen kannst du dagegen zivilrechtlich mittels Anwalt und strafrechtlich über eine Anzeige bei der Polizei.

Wenn das so eine gängige Methode ist würde ich sagen ist diese Art von Artikel einfach nichts für den Verkauf bei Amazon.

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Ich denke, dass diese Sachen nicht fuer den Versandhandel geeignet sind. Und auf keinen Fall fuer den Verkauf auf Amazon.
Solche “sealed” Sammlerstuecke gehoeren auf eine Sammlerboerse, da kann man den Leuten auf die Finger schauen.
Das ist zwar vom Verkauf her umstaendlicher, aber sehr viel sicherer.

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Ich denke, dass diese Sachen nicht fuer den Versandhandel geeignet sind. Und auf keinen Fall fuer den Verkauf auf Amazon.
Solche “sealed” Sammlerstuecke gehoeren auf eine Sammlerboerse, da kann man den Leuten auf die Finger schauen.
Das ist zwar vom Verkauf her umstaendlicher, aber sehr viel sicherer.

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das sind gewöhnliche Praktiken, die einige viele Käufer mit Hilfe von Amazon standartisiert haben.

Einspruch, Fall etc kostet nur Nerven, aber keine Lösung im Sinne des Verkäufers.

Der Laden ist meines Erachtens nicht geeignet höher preisige Produkte.
Großenteil meines Sortiments biete ich hier nicht mehr an, Werbung teuer, problematische Retouren uvm Der Absatz hat sich nicht geändert nur verschoben.

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das sind gewöhnliche Praktiken, die einige viele Käufer mit Hilfe von Amazon standartisiert haben.

Einspruch, Fall etc kostet nur Nerven, aber keine Lösung im Sinne des Verkäufers.

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Großenteil meines Sortiments biete ich hier nicht mehr an, Werbung teuer, problematische Retouren uvm Der Absatz hat sich nicht geändert nur verschoben.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Ich würde das allgemeine “Nichts für Amazon” in dieser Diskussion von meiner Seite aus abändern wollen in “Nichts für FBA”.

Wenn Amazon deiner Meinung nach der beste Marktplatz dafür ist (Aufwand, Marge etc.), dann versende selbst. Dann kannst du sicher sein, welcher Kunde es war (bei FBA u.U. gar nicht mehr rausfindbar, da durch so viele Hände gegangen). Dann bekommst du auch die Rücksendung selber zurück, kannst selbst prüfen und entsprechende Wertverluste bei der Erstattung (mit Fotodokumentation) geltend machen.
Rechne aber auch bei FBM mit einigem Ärger (gibt es auf anderen Plattformen aber auch).

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Ich würde das allgemeine “Nichts für Amazon” in dieser Diskussion von meiner Seite aus abändern wollen in “Nichts für FBA”.

Wenn Amazon deiner Meinung nach der beste Marktplatz dafür ist (Aufwand, Marge etc.), dann versende selbst. Dann kannst du sicher sein, welcher Kunde es war (bei FBA u.U. gar nicht mehr rausfindbar, da durch so viele Hände gegangen). Dann bekommst du auch die Rücksendung selber zurück, kannst selbst prüfen und entsprechende Wertverluste bei der Erstattung (mit Fotodokumentation) geltend machen.
Rechne aber auch bei FBM mit einigem Ärger (gibt es auf anderen Plattformen aber auch).

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Seller_IFkqczUwjlvdM
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Meine Empfehlung für diesen Artikel, wenn man ihn unbedingt über amazon verkaufen will:

  • kein FBA
  • Max. Bestellmenge 1 (!)
  • Versandzustand fotografisch dokumentieren
    (ebenso: Rücksendebearbeitung dokumentieren - fotografisch + Zeugen)

Ein Restrisiko bleibt,…
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Meine Empfehlung für diesen Artikel, wenn man ihn unbedingt über amazon verkaufen will:

  • kein FBA
  • Max. Bestellmenge 1 (!)
  • Versandzustand fotografisch dokumentieren
    (ebenso: Rücksendebearbeitung dokumentieren - fotografisch + Zeugen)

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Wir verkaufen Lichterketten für Weihnachten…

Die gehen beim Kunden immer pünktlich anfang Januar kaputt.

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Das Widerrufsrecht soll dem Onlinekunden die gleichen Rechte, wie dem Präsenzkunden, einräumen.
Wenn ich in einem Ladengeschäft Sammelkartenboxen öffne, muss ich die bezahlen.
Gleiches gilt dann auch online.
Ob der Kunden mir 100 andere Karten zurückschickt oder die gleichen, spielt für meinen Schadenersatzanspruch keine Rolle. Das Siegel ist geöffnet, die Karten sind als Box unverkäuflich.
GGf. müsste man sich gegenrechnen lassen, dass man die (bekannten) Karten noch für einen kleinen Euro verkaufen kann.
Bei den hier genannten Summen, würde ich das auf jeden Fall mal einem Anwalt zur Prüfung geben.

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Das Widerrufsrecht soll dem Onlinekunden die gleichen Rechte, wie dem Präsenzkunden, einräumen.
Wenn ich in einem Ladengeschäft Sammelkartenboxen öffne, muss ich die bezahlen.
Gleiches gilt dann auch online.
Ob der Kunden mir 100 andere Karten zurückschickt oder die gleichen, spielt für meinen Schadenersatzanspruch keine Rolle. Das Siegel ist geöffnet, die Karten sind als Box unverkäuflich.
GGf. müsste man sich gegenrechnen lassen, dass man die (bekannten) Karten noch für einen kleinen Euro verkaufen kann.
Bei den hier genannten Summen, würde ich das auf jeden Fall mal einem Anwalt zur Prüfung geben.

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Ja hätte es nur auf den Hersteller beziehen sollen.

Das ist wie mit den Produkt Codes (Freischaltcodes) von Reseller, die hier per Email versendet werden und mit Post bestätigt. Und dann “verbraucht” sind.
Da hab ich 0 Mitleid bezüglich Kundenretouren…

Wenn ich solch eine Art von Produkte anbiete, Überraschungsblister oder Produktcodes, muss ich einfach in der Lage sein, das zu händeln, ansonsten kann man es nicht anbieten.

Sich an den Rücksende Mentalität der Kunden aufzuregen, bringt hier in meinen Augen nichts.

Er könnte höchstens noch generell die Blister selber aufreißen und die guten Karten einzeln verkaufen :slight_smile:

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Ja hätte es nur auf den Hersteller beziehen sollen.

Das ist wie mit den Produkt Codes (Freischaltcodes) von Reseller, die hier per Email versendet werden und mit Post bestätigt. Und dann “verbraucht” sind.
Da hab ich 0 Mitleid bezüglich Kundenretouren…

Wenn ich solch eine Art von Produkte anbiete, Überraschungsblister oder Produktcodes, muss ich einfach in der Lage sein, das zu händeln, ansonsten kann man es nicht anbieten.

Sich an den Rücksende Mentalität der Kunden aufzuregen, bringt hier in meinen Augen nichts.

Er könnte höchstens noch generell die Blister selber aufreißen und die guten Karten einzeln verkaufen :slight_smile:

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Ich empfehle allen, die Diskussionsbeiträge leisten oder die das Thema interessiert, den Artikel, der oben schon einmal verlinkt wurde, zu lesen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-ausschluss-sammelkarten-booster.html

Fazit dieses Textes, was die Rechtslage angeht:

  1. Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden
  2. Wertverlust mit der Formel “Wertersatzbetrag = Preis des Booster-Packs – Summe der marktüblichen Einzelpreise für alle zurückerhaltenen Karten” geltend machen
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Ich empfehle allen, die Diskussionsbeiträge leisten oder die das Thema interessiert, den Artikel, der oben schon einmal verlinkt wurde, zu lesen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-ausschluss-sammelkarten-booster.html

Fazit dieses Textes, was die Rechtslage angeht:

  1. Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden
  2. Wertverlust mit der Formel “Wertersatzbetrag = Preis des Booster-Packs – Summe der marktüblichen Einzelpreise für alle zurückerhaltenen Karten” geltend machen
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