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Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Wie man Händler kickt

Hatte ich die Tage schonmal in einem anderen Thread was zu geschrieben.

Wir (Fachhändler der Marke ETERNA, Herrenoberhemden und Damenblusen) verkaufen ein ETERNA-Hemd vor 3 Wochen.
Sowohl Hersteller als auch wir sitzen in Deutschland.

Käufer bewertet uns neutral mit dem Text “Man bekommt nicht immer das Original”. Meldet das Hemd als
Produktfälschung.

Amazon verlangt von uns eine Rechnung zum Nachweis, dass wir das Hemd ordentlich gekauft haben.
Lagerbestand 4 Stück.
Es handelt sich um Orderware aus dem Frühjahr.
Bei Nachbestellungen ziehen wir immer noch andere Hemden mit, um Porto zu sparen.
Ich schicke eine Rechnung (von 400 Rechnungen in diesem Jahr) mit dem entsprechenden Hemd, Stückzahl: 1

Amazon akzeptiert diese Rechnung nicht, da die Stückzahl der Rechnung, nicht mit der Stückzahl der vorhandenen Hemden übereinstimmt und verbietet uns, diesen Artikel weiter zu verkaufen.

Schlussatz:

“Wir werden gegebenenfalls nicht auf weitere E-Mails zu dieser Angelegenheit antworten.”

Nur so zur Info für die Kollegen.

Unsere Gerichtsverhandlung auf Unterlassung und Wiedergutmachung gegen den Typen ist kommende Woche im Wege des Eilverfahrens.

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Tags:Preisgestaltung, Spar-Abo
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Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Wie man Händler kickt

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Wir (Fachhändler der Marke ETERNA, Herrenoberhemden und Damenblusen) verkaufen ein ETERNA-Hemd vor 3 Wochen.
Sowohl Hersteller als auch wir sitzen in Deutschland.

Käufer bewertet uns neutral mit dem Text “Man bekommt nicht immer das Original”. Meldet das Hemd als
Produktfälschung.

Amazon verlangt von uns eine Rechnung zum Nachweis, dass wir das Hemd ordentlich gekauft haben.
Lagerbestand 4 Stück.
Es handelt sich um Orderware aus dem Frühjahr.
Bei Nachbestellungen ziehen wir immer noch andere Hemden mit, um Porto zu sparen.
Ich schicke eine Rechnung (von 400 Rechnungen in diesem Jahr) mit dem entsprechenden Hemd, Stückzahl: 1

Amazon akzeptiert diese Rechnung nicht, da die Stückzahl der Rechnung, nicht mit der Stückzahl der vorhandenen Hemden übereinstimmt und verbietet uns, diesen Artikel weiter zu verkaufen.

Schlussatz:

“Wir werden gegebenenfalls nicht auf weitere E-Mails zu dieser Angelegenheit antworten.”

Nur so zur Info für die Kollegen.

Unsere Gerichtsverhandlung auf Unterlassung und Wiedergutmachung gegen den Typen ist kommende Woche im Wege des Eilverfahrens.

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Seller_pV9Qet2o46pq3
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Lass uns wissen wie es ausgegangen ist. Viel Glück.
LG
Groundhopper

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Seller_C363IgZzcDE4i
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Ich gehe davon aus, dass das “gefälschte” Hemd Bestandteil der Verhandlung ist und somit auch in der Verhandlung durch den Käufer vogelegt wird.

LG

10
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Seller_I8GXsEPWM05Dx
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Hat er euch oder das Produkt bewertet? Und seid ihr alleiniger Anbieter der ASIN?

LG
Michi

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Eine Verpflichtung seitens Ama, auf ein Dementi des Kunden zu reagieren, gibt es bestimmt nicht.
Höchstens eine Bereitschaft dazu.
Die wäre aber auch zuvor schon möglich gewesen, spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem kbaumdick Belege für die Echtheit der Produkte geliefert hat.
Und da sehe ich das Problem für die Klage:
Die Verkaufssperre hat Ama verhängt, nicht der Kunde.
Die Aussage des Kunden zur Produktfälschung war lediglich der Auslöser dafür.
Wenn jetzt der Kunde tatsächlich ein gefälschtes Hemd vorlegt, muss kbaumdick belegen, das er ein original Hemd versendet hat und der Kunde dies auch erhalten hat
Dann wäre es eine belegte Falschaussage und der Kunde wäre sicherlich auch Schadenersatzpflichtig.
Ich frage mich halt nur wie er das beweisen will.

00
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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Ich frage mich, ob man dazu eine Pressemitteilung rausgeben sollte, dann wird das irgendwo auftauchen und nutzt vielleicht was gegen diese negativbewerterei

10
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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Uerigens ist es auch nett, dass Amazon nur Rechnungen der letzten 90 Tage als “valid” akzeptiert. Habt Ihr 10000 Stueck beim autorisierten Distributoren vor 91 Tagen gekauft, untersagt Amazon ggfs. (>99% Wahrscheinlichkeit) den Verkauf nach Kundenbeschwerde. Ob Originalware oder nicht. “NOS” wird da schnell zum Account-Killer, sobald ein Kunde als Ruecksendegrund “Habe ich falsch bestellt” gegenueber dem Callcenter-Sklaven in RO erwaehnt.

20
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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Habe gerade eine interessante Aussage von einem Hersteller bekommen.
Es scheint in letzter Zeit häufiger vorgekommen zu sein, dass ein Mitbewerber einen Bekannten einen Artikel kaufen lässt um diesen dann als Produktfälschung bei Amazon zu melden.

Dies führte in mindestens schon einem Fall dazu, dass einem Händler aus UK der Amazon Account geschlossen wurde. Dieser Händler ist Fachhändler des Herstellers.

30
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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Gut, komme eben von der Verhandlung.
Der Käufer ist nicht erschienen, somit erging ein Versäumnisurteil.
Wortlaut nicht original, nur aus dem Gedächtnis.

Der Antragsteller hat hinreichend dargelegt, Händler der Marke ETERNA zu sein. Dies belegte er durch Vorlage von 2 Aktenordnern voll mit Rechnungen der Firma Eterna Mode GmbH aus dem Jahr 2018 sowie einem Schreiben der Firma Eterna …, mit der Erklärung, Fachhändler zu sein.
Der Käufer wird verurteilt, die Aussage auf Amazon rückgängig zu machen und den Sachstand von vor seiner Behauptung wieder herzustellen.

Das war jetzt die einstweilige Verfügung und ist vorläufig vollstreckbar.
Jetzt gehen wir mit der Klage ins Hauptsacheverfahren, denn wir haben eben auch schon geklärt, wie so ein Nachweis stattfinden könnte.

Der Käufer wird auferlegt bekommen, das von uns gelieferte Hemd mit zu bringen und per Anfrage an Eterna wird geklärt, ob es echt oder gefälscht ist.
Tut er dies nicht, wird ein baugleiches Hemd von uns als Echtheitsnachweis herangezogen.

Ich konnte ausreichend darlegen, dass Amazon sich für einen Händler bei einem Plagiatsvorwurf nicht im geringsten interessiert und der Schaden nur durch den Verursacher wieder behoben werden kann.

Zum Hauptsacheverfahren wird jetzt auch noch die Strafanzeige folgen (Verleumdung) und im weiteren Verlauf eine Schadenersatzklage, da wir den Schaden in diesem Fall tatsächlich exakt beziffern können.

Schönes Wochenende! :slight_smile:

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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Angenommen, Du versiehst Deine Artikel mit einer künstlichen DNA. Ich lege einen Artikel ohne diese DNA vor. Wie willst Du dann beweisen, dass Du mir nicht dieses DNA lose Teil geschickt hast?

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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_RdJeyLKxqr8Vm

So, jetzt mal Finger hoch hier, wer hat alles Jura studiert* und wer hat sein Wissen von RTL 2?

*Und zwar bis zum zweiten Staatsexamen?

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Seller_RdJeyLKxqr8Vm

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Sowohl Hersteller als auch wir sitzen in Deutschland.

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Produktfälschung.

Amazon verlangt von uns eine Rechnung zum Nachweis, dass wir das Hemd ordentlich gekauft haben.
Lagerbestand 4 Stück.
Es handelt sich um Orderware aus dem Frühjahr.
Bei Nachbestellungen ziehen wir immer noch andere Hemden mit, um Porto zu sparen.
Ich schicke eine Rechnung (von 400 Rechnungen in diesem Jahr) mit dem entsprechenden Hemd, Stückzahl: 1

Amazon akzeptiert diese Rechnung nicht, da die Stückzahl der Rechnung, nicht mit der Stückzahl der vorhandenen Hemden übereinstimmt und verbietet uns, diesen Artikel weiter zu verkaufen.

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Wir (Fachhändler der Marke ETERNA, Herrenoberhemden und Damenblusen) verkaufen ein ETERNA-Hemd vor 3 Wochen.
Sowohl Hersteller als auch wir sitzen in Deutschland.

Käufer bewertet uns neutral mit dem Text “Man bekommt nicht immer das Original”. Meldet das Hemd als
Produktfälschung.

Amazon verlangt von uns eine Rechnung zum Nachweis, dass wir das Hemd ordentlich gekauft haben.
Lagerbestand 4 Stück.
Es handelt sich um Orderware aus dem Frühjahr.
Bei Nachbestellungen ziehen wir immer noch andere Hemden mit, um Porto zu sparen.
Ich schicke eine Rechnung (von 400 Rechnungen in diesem Jahr) mit dem entsprechenden Hemd, Stückzahl: 1

Amazon akzeptiert diese Rechnung nicht, da die Stückzahl der Rechnung, nicht mit der Stückzahl der vorhandenen Hemden übereinstimmt und verbietet uns, diesen Artikel weiter zu verkaufen.

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Wie man Händler kickt

von Seller_RdJeyLKxqr8Vm

Hatte ich die Tage schonmal in einem anderen Thread was zu geschrieben.

Wir (Fachhändler der Marke ETERNA, Herrenoberhemden und Damenblusen) verkaufen ein ETERNA-Hemd vor 3 Wochen.
Sowohl Hersteller als auch wir sitzen in Deutschland.

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Produktfälschung.

Amazon verlangt von uns eine Rechnung zum Nachweis, dass wir das Hemd ordentlich gekauft haben.
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Amazon akzeptiert diese Rechnung nicht, da die Stückzahl der Rechnung, nicht mit der Stückzahl der vorhandenen Hemden übereinstimmt und verbietet uns, diesen Artikel weiter zu verkaufen.

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LG
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Michi

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Eine Verpflichtung seitens Ama, auf ein Dementi des Kunden zu reagieren, gibt es bestimmt nicht.
Höchstens eine Bereitschaft dazu.
Die wäre aber auch zuvor schon möglich gewesen, spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem kbaumdick Belege für die Echtheit der Produkte geliefert hat.
Und da sehe ich das Problem für die Klage:
Die Verkaufssperre hat Ama verhängt, nicht der Kunde.
Die Aussage des Kunden zur Produktfälschung war lediglich der Auslöser dafür.
Wenn jetzt der Kunde tatsächlich ein gefälschtes Hemd vorlegt, muss kbaumdick belegen, das er ein original Hemd versendet hat und der Kunde dies auch erhalten hat
Dann wäre es eine belegte Falschaussage und der Kunde wäre sicherlich auch Schadenersatzpflichtig.
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Uerigens ist es auch nett, dass Amazon nur Rechnungen der letzten 90 Tage als “valid” akzeptiert. Habt Ihr 10000 Stueck beim autorisierten Distributoren vor 91 Tagen gekauft, untersagt Amazon ggfs. (>99% Wahrscheinlichkeit) den Verkauf nach Kundenbeschwerde. Ob Originalware oder nicht. “NOS” wird da schnell zum Account-Killer, sobald ein Kunde als Ruecksendegrund “Habe ich falsch bestellt” gegenueber dem Callcenter-Sklaven in RO erwaehnt.

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Habe gerade eine interessante Aussage von einem Hersteller bekommen.
Es scheint in letzter Zeit häufiger vorgekommen zu sein, dass ein Mitbewerber einen Bekannten einen Artikel kaufen lässt um diesen dann als Produktfälschung bei Amazon zu melden.

Dies führte in mindestens schon einem Fall dazu, dass einem Händler aus UK der Amazon Account geschlossen wurde. Dieser Händler ist Fachhändler des Herstellers.

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Gut, komme eben von der Verhandlung.
Der Käufer ist nicht erschienen, somit erging ein Versäumnisurteil.
Wortlaut nicht original, nur aus dem Gedächtnis.

Der Antragsteller hat hinreichend dargelegt, Händler der Marke ETERNA zu sein. Dies belegte er durch Vorlage von 2 Aktenordnern voll mit Rechnungen der Firma Eterna Mode GmbH aus dem Jahr 2018 sowie einem Schreiben der Firma Eterna …, mit der Erklärung, Fachhändler zu sein.
Der Käufer wird verurteilt, die Aussage auf Amazon rückgängig zu machen und den Sachstand von vor seiner Behauptung wieder herzustellen.

Das war jetzt die einstweilige Verfügung und ist vorläufig vollstreckbar.
Jetzt gehen wir mit der Klage ins Hauptsacheverfahren, denn wir haben eben auch schon geklärt, wie so ein Nachweis stattfinden könnte.

Der Käufer wird auferlegt bekommen, das von uns gelieferte Hemd mit zu bringen und per Anfrage an Eterna wird geklärt, ob es echt oder gefälscht ist.
Tut er dies nicht, wird ein baugleiches Hemd von uns als Echtheitsnachweis herangezogen.

Ich konnte ausreichend darlegen, dass Amazon sich für einen Händler bei einem Plagiatsvorwurf nicht im geringsten interessiert und der Schaden nur durch den Verursacher wieder behoben werden kann.

Zum Hauptsacheverfahren wird jetzt auch noch die Strafanzeige folgen (Verleumdung) und im weiteren Verlauf eine Schadenersatzklage, da wir den Schaden in diesem Fall tatsächlich exakt beziffern können.

Schönes Wochenende! :slight_smile:

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So, jetzt mal Finger hoch hier, wer hat alles Jura studiert* und wer hat sein Wissen von RTL 2?

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Ich gehe davon aus, dass das “gefälschte” Hemd Bestandteil der Verhandlung ist und somit auch in der Verhandlung durch den Käufer vogelegt wird.

LG

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LG
Michi

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Eine Verpflichtung seitens Ama, auf ein Dementi des Kunden zu reagieren, gibt es bestimmt nicht.
Höchstens eine Bereitschaft dazu.
Die wäre aber auch zuvor schon möglich gewesen, spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem kbaumdick Belege für die Echtheit der Produkte geliefert hat.
Und da sehe ich das Problem für die Klage:
Die Verkaufssperre hat Ama verhängt, nicht der Kunde.
Die Aussage des Kunden zur Produktfälschung war lediglich der Auslöser dafür.
Wenn jetzt der Kunde tatsächlich ein gefälschtes Hemd vorlegt, muss kbaumdick belegen, das er ein original Hemd versendet hat und der Kunde dies auch erhalten hat
Dann wäre es eine belegte Falschaussage und der Kunde wäre sicherlich auch Schadenersatzpflichtig.
Ich frage mich halt nur wie er das beweisen will.

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Eine Verpflichtung seitens Ama, auf ein Dementi des Kunden zu reagieren, gibt es bestimmt nicht.
Höchstens eine Bereitschaft dazu.
Die wäre aber auch zuvor schon möglich gewesen, spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem kbaumdick Belege für die Echtheit der Produkte geliefert hat.
Und da sehe ich das Problem für die Klage:
Die Verkaufssperre hat Ama verhängt, nicht der Kunde.
Die Aussage des Kunden zur Produktfälschung war lediglich der Auslöser dafür.
Wenn jetzt der Kunde tatsächlich ein gefälschtes Hemd vorlegt, muss kbaumdick belegen, das er ein original Hemd versendet hat und der Kunde dies auch erhalten hat
Dann wäre es eine belegte Falschaussage und der Kunde wäre sicherlich auch Schadenersatzpflichtig.
Ich frage mich halt nur wie er das beweisen will.

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Ich frage mich, ob man dazu eine Pressemitteilung rausgeben sollte, dann wird das irgendwo auftauchen und nutzt vielleicht was gegen diese negativbewerterei

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Uerigens ist es auch nett, dass Amazon nur Rechnungen der letzten 90 Tage als “valid” akzeptiert. Habt Ihr 10000 Stueck beim autorisierten Distributoren vor 91 Tagen gekauft, untersagt Amazon ggfs. (>99% Wahrscheinlichkeit) den Verkauf nach Kundenbeschwerde. Ob Originalware oder nicht. “NOS” wird da schnell zum Account-Killer, sobald ein Kunde als Ruecksendegrund “Habe ich falsch bestellt” gegenueber dem Callcenter-Sklaven in RO erwaehnt.

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Uerigens ist es auch nett, dass Amazon nur Rechnungen der letzten 90 Tage als “valid” akzeptiert. Habt Ihr 10000 Stueck beim autorisierten Distributoren vor 91 Tagen gekauft, untersagt Amazon ggfs. (>99% Wahrscheinlichkeit) den Verkauf nach Kundenbeschwerde. Ob Originalware oder nicht. “NOS” wird da schnell zum Account-Killer, sobald ein Kunde als Ruecksendegrund “Habe ich falsch bestellt” gegenueber dem Callcenter-Sklaven in RO erwaehnt.

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Habe gerade eine interessante Aussage von einem Hersteller bekommen.
Es scheint in letzter Zeit häufiger vorgekommen zu sein, dass ein Mitbewerber einen Bekannten einen Artikel kaufen lässt um diesen dann als Produktfälschung bei Amazon zu melden.

Dies führte in mindestens schon einem Fall dazu, dass einem Händler aus UK der Amazon Account geschlossen wurde. Dieser Händler ist Fachhändler des Herstellers.

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Habe gerade eine interessante Aussage von einem Hersteller bekommen.
Es scheint in letzter Zeit häufiger vorgekommen zu sein, dass ein Mitbewerber einen Bekannten einen Artikel kaufen lässt um diesen dann als Produktfälschung bei Amazon zu melden.

Dies führte in mindestens schon einem Fall dazu, dass einem Händler aus UK der Amazon Account geschlossen wurde. Dieser Händler ist Fachhändler des Herstellers.

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Gut, komme eben von der Verhandlung.
Der Käufer ist nicht erschienen, somit erging ein Versäumnisurteil.
Wortlaut nicht original, nur aus dem Gedächtnis.

Der Antragsteller hat hinreichend dargelegt, Händler der Marke ETERNA zu sein. Dies belegte er durch Vorlage von 2 Aktenordnern voll mit Rechnungen der Firma Eterna Mode GmbH aus dem Jahr 2018 sowie einem Schreiben der Firma Eterna …, mit der Erklärung, Fachhändler zu sein.
Der Käufer wird verurteilt, die Aussage auf Amazon rückgängig zu machen und den Sachstand von vor seiner Behauptung wieder herzustellen.

Das war jetzt die einstweilige Verfügung und ist vorläufig vollstreckbar.
Jetzt gehen wir mit der Klage ins Hauptsacheverfahren, denn wir haben eben auch schon geklärt, wie so ein Nachweis stattfinden könnte.

Der Käufer wird auferlegt bekommen, das von uns gelieferte Hemd mit zu bringen und per Anfrage an Eterna wird geklärt, ob es echt oder gefälscht ist.
Tut er dies nicht, wird ein baugleiches Hemd von uns als Echtheitsnachweis herangezogen.

Ich konnte ausreichend darlegen, dass Amazon sich für einen Händler bei einem Plagiatsvorwurf nicht im geringsten interessiert und der Schaden nur durch den Verursacher wieder behoben werden kann.

Zum Hauptsacheverfahren wird jetzt auch noch die Strafanzeige folgen (Verleumdung) und im weiteren Verlauf eine Schadenersatzklage, da wir den Schaden in diesem Fall tatsächlich exakt beziffern können.

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Gut, komme eben von der Verhandlung.
Der Käufer ist nicht erschienen, somit erging ein Versäumnisurteil.
Wortlaut nicht original, nur aus dem Gedächtnis.

Der Antragsteller hat hinreichend dargelegt, Händler der Marke ETERNA zu sein. Dies belegte er durch Vorlage von 2 Aktenordnern voll mit Rechnungen der Firma Eterna Mode GmbH aus dem Jahr 2018 sowie einem Schreiben der Firma Eterna …, mit der Erklärung, Fachhändler zu sein.
Der Käufer wird verurteilt, die Aussage auf Amazon rückgängig zu machen und den Sachstand von vor seiner Behauptung wieder herzustellen.

Das war jetzt die einstweilige Verfügung und ist vorläufig vollstreckbar.
Jetzt gehen wir mit der Klage ins Hauptsacheverfahren, denn wir haben eben auch schon geklärt, wie so ein Nachweis stattfinden könnte.

Der Käufer wird auferlegt bekommen, das von uns gelieferte Hemd mit zu bringen und per Anfrage an Eterna wird geklärt, ob es echt oder gefälscht ist.
Tut er dies nicht, wird ein baugleiches Hemd von uns als Echtheitsnachweis herangezogen.

Ich konnte ausreichend darlegen, dass Amazon sich für einen Händler bei einem Plagiatsvorwurf nicht im geringsten interessiert und der Schaden nur durch den Verursacher wieder behoben werden kann.

Zum Hauptsacheverfahren wird jetzt auch noch die Strafanzeige folgen (Verleumdung) und im weiteren Verlauf eine Schadenersatzklage, da wir den Schaden in diesem Fall tatsächlich exakt beziffern können.

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*Und zwar bis zum zweiten Staatsexamen?

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