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Seller_XFARC7JuODFyA

Käufer bittet um Rechnung mit Mwst - aber ich bin Privatverkäufer?

Ein Käufer meines Gebrauchten Playstation Spiels bittet mich um eine Rechnung mit Mwst.
Ich bin jedoch nur Privatmann, der gelegentlich gebrauchte Spiele / CDs verkauft, wenn ich sie durch habe. Ich weiß nicht, was ich nun tun muss. Habe als Privatmann ein ungutes Gefühl, eigenmächtig eine offizielle Rechnung zu schreiben.

Was sollte ich tun?

Gruß,
JS

1470 Aufrufe
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Seller_XFARC7JuODFyA

Käufer bittet um Rechnung mit Mwst - aber ich bin Privatverkäufer?

Ein Käufer meines Gebrauchten Playstation Spiels bittet mich um eine Rechnung mit Mwst.
Ich bin jedoch nur Privatmann, der gelegentlich gebrauchte Spiele / CDs verkauft, wenn ich sie durch habe. Ich weiß nicht, was ich nun tun muss. Habe als Privatmann ein ungutes Gefühl, eigenmächtig eine offizielle Rechnung zu schreiben.

Was sollte ich tun?

Gruß,
JS

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Dauerfrage.

  • Dein Käufer hat Anspruch auf eine ordentliche Quittung über den Gesamtbetrag. Mehrwertsteuer darfst du nicht ausweisen.
110
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Jepp, eine Quittung kannst du als Privatmann jederzeit ausstellen. Das ist ja eine schriftliche Bestätigung, dass du das Geld von ihm erhalten hast. Du darfst allerdings KEINE MwSt. ausweisen.
Also kannst du theoretisch ein Dokument aufsetzen, dass du statt Rechnung eben Quittung nennst, fügst die Adress- und Artikeldaten ein, das Kaufdatum und natürlich den Preis nicht vergessen und gut.
Dann sollten alle zufrieden sein.

Keine Rechtsberatung, nur persönliche Einschätzung.

60
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Auf keinen Fall die MWSt ausweisen! Hier ein Muster:

Quittung

Hiermit wird die Zahlung in Höhe von EUR 17,95

in Worten siebzehn 95/100
von Frau xxx
an Herrn yyy
für Artikel „zzz“

bestätigt. Die Bezahlung erfolgte via Amazon Payment.

Ort, den 03.10.18

Unterschrift Verkäufer


Die 17,95 sind der gezahlte Gesamtbetrag inkl. Versandpauschale.

160
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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Schon armselig für ein gebrauchtes Gerät von nicht einmal 20 Euro eine Rechnung mit MWSt zu verlangen…

70
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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

und dann erst bei einem spiel…

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA
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Seller_83q4EObPS93Zl
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Bisher alles richtig was gesagt wurde… Jedoch wird es erst interessant, wenn auf der Seite steht:

“Alle Preisangaben inkl. deutscher USt.”

20
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Seller_sDp94hBzGPmcZ
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Der Käufer hat ein Recht auf eine Rechnung, du musst sie ausstellen - natürlich ohne Mehrwertsteuer, aber die Versandkosten packe ich immer mit dabei. Ich schreibe dann eine “Rechnung/Quittung über einen Privatverkauf”, kommt nicht oft vor, alle Jahre wieder sozusagen…

50
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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Die Frage ist doch, wozu der Käufer eine USt.-Rechnung benötigt.

An deiner Stelle würde ich mit dem Käufer höflich Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt erklären. Eine Quittung - ohne Mehrwertsteuer - könntest du ihm natürlich ausstellen. Du gibst dabei aber u.U. Daten weiter, die du als Privatverkäufer nicht offenlegen musst.

Der Käufer kann, falls er unbedingt die Kosten absetzen möchte, im Zweifelsfall auch einen Eigenbeleg erstellen und hinter seinen Kontoauszug heften. In seiner Buchhaltung bucht er den Kaufbetrag als Netto-Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteueranteil. Der Kontoauszug ist für das FA ein ausreichender Nachweis, dass er die Zahlung tatsächlich geleistet hat.

Verkauft er die Ware allerdings weiter, kann er den Weiterverkauf als Gebrauchtware unter Anwendung der Differenzbesteuerung auch ohne Umsatzsteuerverlust durchführen. Dazu braucht er nicht unbedingt eine Quittung von dir, aber die hilft ihm im Falle einer Umsatzsteuerprüfung nachzuweisen, dass er den Artikel zum Preis xx gebraucht von Privat gekauft hat.

50
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Seller_XFARC7JuODFyA

Käufer bittet um Rechnung mit Mwst - aber ich bin Privatverkäufer?

Ein Käufer meines Gebrauchten Playstation Spiels bittet mich um eine Rechnung mit Mwst.
Ich bin jedoch nur Privatmann, der gelegentlich gebrauchte Spiele / CDs verkauft, wenn ich sie durch habe. Ich weiß nicht, was ich nun tun muss. Habe als Privatmann ein ungutes Gefühl, eigenmächtig eine offizielle Rechnung zu schreiben.

Was sollte ich tun?

Gruß,
JS

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Seller_XFARC7JuODFyA

Käufer bittet um Rechnung mit Mwst - aber ich bin Privatverkäufer?

Ein Käufer meines Gebrauchten Playstation Spiels bittet mich um eine Rechnung mit Mwst.
Ich bin jedoch nur Privatmann, der gelegentlich gebrauchte Spiele / CDs verkauft, wenn ich sie durch habe. Ich weiß nicht, was ich nun tun muss. Habe als Privatmann ein ungutes Gefühl, eigenmächtig eine offizielle Rechnung zu schreiben.

Was sollte ich tun?

Gruß,
JS

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Käufer bittet um Rechnung mit Mwst - aber ich bin Privatverkäufer?

von Seller_XFARC7JuODFyA

Ein Käufer meines Gebrauchten Playstation Spiels bittet mich um eine Rechnung mit Mwst.
Ich bin jedoch nur Privatmann, der gelegentlich gebrauchte Spiele / CDs verkauft, wenn ich sie durch habe. Ich weiß nicht, was ich nun tun muss. Habe als Privatmann ein ungutes Gefühl, eigenmächtig eine offizielle Rechnung zu schreiben.

Was sollte ich tun?

Gruß,
JS

Tags:Gebühren
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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Dauerfrage.

  • Dein Käufer hat Anspruch auf eine ordentliche Quittung über den Gesamtbetrag. Mehrwertsteuer darfst du nicht ausweisen.
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Jepp, eine Quittung kannst du als Privatmann jederzeit ausstellen. Das ist ja eine schriftliche Bestätigung, dass du das Geld von ihm erhalten hast. Du darfst allerdings KEINE MwSt. ausweisen.
Also kannst du theoretisch ein Dokument aufsetzen, dass du statt Rechnung eben Quittung nennst, fügst die Adress- und Artikeldaten ein, das Kaufdatum und natürlich den Preis nicht vergessen und gut.
Dann sollten alle zufrieden sein.

Keine Rechtsberatung, nur persönliche Einschätzung.

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Auf keinen Fall die MWSt ausweisen! Hier ein Muster:

Quittung

Hiermit wird die Zahlung in Höhe von EUR 17,95

in Worten siebzehn 95/100
von Frau xxx
an Herrn yyy
für Artikel „zzz“

bestätigt. Die Bezahlung erfolgte via Amazon Payment.

Ort, den 03.10.18

Unterschrift Verkäufer


Die 17,95 sind der gezahlte Gesamtbetrag inkl. Versandpauschale.

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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Schon armselig für ein gebrauchtes Gerät von nicht einmal 20 Euro eine Rechnung mit MWSt zu verlangen…

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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

und dann erst bei einem spiel…

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA
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Seller_83q4EObPS93Zl
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Bisher alles richtig was gesagt wurde… Jedoch wird es erst interessant, wenn auf der Seite steht:

“Alle Preisangaben inkl. deutscher USt.”

20
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Seller_sDp94hBzGPmcZ
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Der Käufer hat ein Recht auf eine Rechnung, du musst sie ausstellen - natürlich ohne Mehrwertsteuer, aber die Versandkosten packe ich immer mit dabei. Ich schreibe dann eine “Rechnung/Quittung über einen Privatverkauf”, kommt nicht oft vor, alle Jahre wieder sozusagen…

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Die Frage ist doch, wozu der Käufer eine USt.-Rechnung benötigt.

An deiner Stelle würde ich mit dem Käufer höflich Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt erklären. Eine Quittung - ohne Mehrwertsteuer - könntest du ihm natürlich ausstellen. Du gibst dabei aber u.U. Daten weiter, die du als Privatverkäufer nicht offenlegen musst.

Der Käufer kann, falls er unbedingt die Kosten absetzen möchte, im Zweifelsfall auch einen Eigenbeleg erstellen und hinter seinen Kontoauszug heften. In seiner Buchhaltung bucht er den Kaufbetrag als Netto-Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteueranteil. Der Kontoauszug ist für das FA ein ausreichender Nachweis, dass er die Zahlung tatsächlich geleistet hat.

Verkauft er die Ware allerdings weiter, kann er den Weiterverkauf als Gebrauchtware unter Anwendung der Differenzbesteuerung auch ohne Umsatzsteuerverlust durchführen. Dazu braucht er nicht unbedingt eine Quittung von dir, aber die hilft ihm im Falle einer Umsatzsteuerprüfung nachzuweisen, dass er den Artikel zum Preis xx gebraucht von Privat gekauft hat.

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Dauerfrage.

  • Dein Käufer hat Anspruch auf eine ordentliche Quittung über den Gesamtbetrag. Mehrwertsteuer darfst du nicht ausweisen.
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Seller_4E940kf5bdEnI
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Dauerfrage.

  • Dein Käufer hat Anspruch auf eine ordentliche Quittung über den Gesamtbetrag. Mehrwertsteuer darfst du nicht ausweisen.
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Jepp, eine Quittung kannst du als Privatmann jederzeit ausstellen. Das ist ja eine schriftliche Bestätigung, dass du das Geld von ihm erhalten hast. Du darfst allerdings KEINE MwSt. ausweisen.
Also kannst du theoretisch ein Dokument aufsetzen, dass du statt Rechnung eben Quittung nennst, fügst die Adress- und Artikeldaten ein, das Kaufdatum und natürlich den Preis nicht vergessen und gut.
Dann sollten alle zufrieden sein.

Keine Rechtsberatung, nur persönliche Einschätzung.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Jepp, eine Quittung kannst du als Privatmann jederzeit ausstellen. Das ist ja eine schriftliche Bestätigung, dass du das Geld von ihm erhalten hast. Du darfst allerdings KEINE MwSt. ausweisen.
Also kannst du theoretisch ein Dokument aufsetzen, dass du statt Rechnung eben Quittung nennst, fügst die Adress- und Artikeldaten ein, das Kaufdatum und natürlich den Preis nicht vergessen und gut.
Dann sollten alle zufrieden sein.

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Seller_6IHgwasxcNv4L
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Auf keinen Fall die MWSt ausweisen! Hier ein Muster:

Quittung

Hiermit wird die Zahlung in Höhe von EUR 17,95

in Worten siebzehn 95/100
von Frau xxx
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Auf keinen Fall die MWSt ausweisen! Hier ein Muster:

Quittung

Hiermit wird die Zahlung in Höhe von EUR 17,95

in Worten siebzehn 95/100
von Frau xxx
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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Schon armselig für ein gebrauchtes Gerät von nicht einmal 20 Euro eine Rechnung mit MWSt zu verlangen…

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Seller_tM6PJEw68MnYF
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Schon armselig für ein gebrauchtes Gerät von nicht einmal 20 Euro eine Rechnung mit MWSt zu verlangen…

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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

und dann erst bei einem spiel…

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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

und dann erst bei einem spiel…

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA
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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_83q4EObPS93Zl
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Bisher alles richtig was gesagt wurde… Jedoch wird es erst interessant, wenn auf der Seite steht:

“Alle Preisangaben inkl. deutscher USt.”

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Seller_83q4EObPS93Zl
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Bisher alles richtig was gesagt wurde… Jedoch wird es erst interessant, wenn auf der Seite steht:

“Alle Preisangaben inkl. deutscher USt.”

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Seller_sDp94hBzGPmcZ
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Der Käufer hat ein Recht auf eine Rechnung, du musst sie ausstellen - natürlich ohne Mehrwertsteuer, aber die Versandkosten packe ich immer mit dabei. Ich schreibe dann eine “Rechnung/Quittung über einen Privatverkauf”, kommt nicht oft vor, alle Jahre wieder sozusagen…

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Seller_sDp94hBzGPmcZ
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Der Käufer hat ein Recht auf eine Rechnung, du musst sie ausstellen - natürlich ohne Mehrwertsteuer, aber die Versandkosten packe ich immer mit dabei. Ich schreibe dann eine “Rechnung/Quittung über einen Privatverkauf”, kommt nicht oft vor, alle Jahre wieder sozusagen…

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Die Frage ist doch, wozu der Käufer eine USt.-Rechnung benötigt.

An deiner Stelle würde ich mit dem Käufer höflich Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt erklären. Eine Quittung - ohne Mehrwertsteuer - könntest du ihm natürlich ausstellen. Du gibst dabei aber u.U. Daten weiter, die du als Privatverkäufer nicht offenlegen musst.

Der Käufer kann, falls er unbedingt die Kosten absetzen möchte, im Zweifelsfall auch einen Eigenbeleg erstellen und hinter seinen Kontoauszug heften. In seiner Buchhaltung bucht er den Kaufbetrag als Netto-Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteueranteil. Der Kontoauszug ist für das FA ein ausreichender Nachweis, dass er die Zahlung tatsächlich geleistet hat.

Verkauft er die Ware allerdings weiter, kann er den Weiterverkauf als Gebrauchtware unter Anwendung der Differenzbesteuerung auch ohne Umsatzsteuerverlust durchführen. Dazu braucht er nicht unbedingt eine Quittung von dir, aber die hilft ihm im Falle einer Umsatzsteuerprüfung nachzuweisen, dass er den Artikel zum Preis xx gebraucht von Privat gekauft hat.

50
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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_XFARC7JuODFyA

Die Frage ist doch, wozu der Käufer eine USt.-Rechnung benötigt.

An deiner Stelle würde ich mit dem Käufer höflich Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt erklären. Eine Quittung - ohne Mehrwertsteuer - könntest du ihm natürlich ausstellen. Du gibst dabei aber u.U. Daten weiter, die du als Privatverkäufer nicht offenlegen musst.

Der Käufer kann, falls er unbedingt die Kosten absetzen möchte, im Zweifelsfall auch einen Eigenbeleg erstellen und hinter seinen Kontoauszug heften. In seiner Buchhaltung bucht er den Kaufbetrag als Netto-Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteueranteil. Der Kontoauszug ist für das FA ein ausreichender Nachweis, dass er die Zahlung tatsächlich geleistet hat.

Verkauft er die Ware allerdings weiter, kann er den Weiterverkauf als Gebrauchtware unter Anwendung der Differenzbesteuerung auch ohne Umsatzsteuerverlust durchführen. Dazu braucht er nicht unbedingt eine Quittung von dir, aber die hilft ihm im Falle einer Umsatzsteuerprüfung nachzuweisen, dass er den Artikel zum Preis xx gebraucht von Privat gekauft hat.

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