Wareneinkauf im Ausland - keine Rechnung erhalten, wie buchen?
Hallo zusammen,
wie handhabt ihr einen Wareneinkauf im Ausland, wenn ihr dazu keine Rechnung erhaltet? Ich habe den Verkäufer aufgefordert mir eine Rechnung zukommen zulassen. Sie meinten, dass Sie als Unternehmen generell keine VAT-Rechnungen ausstellen. Was mir jetzt bleibt ist lediglich der Zahlungs- bzw. Bestellbeleg per Amazon. Es handelt sich dabei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Buche ich jetzt einfach den Gesamtbetrag und behandle diesen als Netto-Rechnung und führe davon die Steuern ab im Rahmen des Reverse-Charge Verfahrens? Jedoch kann ich das ja nur, wenn dafür eine Rechnung vorliegt, die den Kriterien entspricht.
Wareneinkauf im Ausland - keine Rechnung erhalten, wie buchen?
Hallo zusammen,
wie handhabt ihr einen Wareneinkauf im Ausland, wenn ihr dazu keine Rechnung erhaltet? Ich habe den Verkäufer aufgefordert mir eine Rechnung zukommen zulassen. Sie meinten, dass Sie als Unternehmen generell keine VAT-Rechnungen ausstellen. Was mir jetzt bleibt ist lediglich der Zahlungs- bzw. Bestellbeleg per Amazon. Es handelt sich dabei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Buche ich jetzt einfach den Gesamtbetrag und behandle diesen als Netto-Rechnung und führe davon die Steuern ab im Rahmen des Reverse-Charge Verfahrens? Jedoch kann ich das ja nur, wenn dafür eine Rechnung vorliegt, die den Kriterien entspricht.
17 Antworten
Seller_pV9Qet2o46pq3
Dein Steuerberater sagt Dir wie das zu handeln ist
LG
Groundhopper
Seller_6IHgwasxcNv4L
Wie behandelst Du denn Rechnungen von Kleinunternehmern?
Wenn Du mich fragst, hast Du hier eine Betriebsausgabe, für die Du keine Vorsteuer geltend machen kannst.
Aber ich bin natürlich kein Steuerberater …
Seller_WrR0xBY5MgVuU
Ich war bisher nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da ging alles sowieso brutto auf die Kostenseite
Seller_V9jcJCf0eBnvm
Zwischen meinen und müssen ist wohl ein großer Unterschied beizeiten…Fakt ist so wie ich das FA kenne: die wohlen Steuer von Dir. Ist keine ausgewiesen gibt es bürokratische Probleme ersten Grades, dasselbe Trara wie bei falschen DE Nummern oder bei DE Nummern, wo die Firma schon zugesperrt hat im Prüfungszeitraum.
Warum aber ein Unternehmen keine Rechnung mit VAT ausstellen will/kann kommt mir sehr komisch vor. Entweder es ist kein Unternehmen oder der Kunde schluckt es so, und wie man sieht, tust Du das ja auch ganz brav.
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
von welchen Ausland reden wir, lass mich raten China oder GB.
Dann sei dir gesagt das vermutlich die Einfuhrsteuern nicht bezahlt wurden und du aus dem Grund auch keine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhältst geschweige mit VAT.
Wenn du das dem Finanzamt so vorlegst bekommst du im besten Fall (geringer Betrag ca. unter 20.-€ ) einen Rüffel und Kopfschütteln was du damit willst vom Finanzamt, wenn es dumm läuft kannst du
die Steuern noch nachzahlen.
Nur so meine Meinung!
MFG Meinzinger
Seller_cdC8dRc4wjhi7
Jetzt mal nur vorsichtig gefragt…
Wieso stellen die keine Rechnung aus? Grundsätzlich ist es ja erstmal vollkommen hinfällig ob VAT oder nicht.
Wenn die dir eine “ganz normale” Rechnung ausstellen, weil sie z.B. keine USt.-ID haben, führen sie die ausgewiesene Steuer selbst ab. Du dagegen machst diese Steuer als Vorsteuer geltend.
Schreiben die ein Rechnung ohne USt., weil sei z.B. Kleinunternehmer sind, bezahlst du 19% Einfuhrumsatzsteuer und machst die wieder geltend als Vorsteuer.
Die USt.-freie Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist m. E. kein Zwang und würde auch gar nicht funktionieren, wenn du jetzt z.B. keine USt.-ID hast.
Ich weiß nicht, ob ich da jetzt voll daneben liege, aber grundsätzlich ist ein Unternehmen verpflichtet, dir eine Rechnung auszustellen. Einfach so irgendwas verkaufen geht nun auch nicht.
Aber wie gesagt, ich würde mich da mit deinem Steuerberater auseinander setzen. Wenn das FA nachher bei dir Kohle holen will , macht das auch keinen Spaß. Und bei solchen Dingen kann nur jemand helfen, der da vom Fach und auf dem Laufenden mit der Gesetzeslage ist.
Seller_WrR0xBY5MgVuU
Also generell muss ich sagen, dass mich die ganze USt-Thematik nicht interessiert, da ich noch Kleinunternehmer bin und von der USt erstmal befreit bin. Das Thema Reverse-Charge bleibt jedoch bestehen.
Als Antwort erhält man von so einem Unternehmen (LLC), hier z.B. aus USA folgendes
Grüße von Firma XY,
Amazon kümmert sich um alle finanziellen Aspekte der Bestellungen, die auf ihrer Website aufgegeben werden. Wir haben keinen Zugriff auf Ihre Zahlungsinformationen. Bitte kontaktieren Sie Amazon direkt für weitere Informationen. Es tut mir leid für die Unannehmlichkeiten.
Ich habe auch die folgenden Informationen von der Amazon.de-Website gefunden.
Drucken Sie eine Rechnung oder Bestellübersicht
_ Wenn Sie eine Bestellung bei einem Marktplatzverkäufer aufgegeben haben, ist für Ihre Bestellung keine Rechnung verfügbar und Sie können nur die Bestellübersicht ausdrucken. _
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201687170
Alles Gute,
Lacie
Seller_FCr3chEhcM4Oe
Eigenbeleg schreiben. Ausdruck der Bestellung anheften
Seller_WrR0xBY5MgVuU
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
(> 3) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der >Absätze 1 und 2 liegt nicht vor, wenn die folgenden >Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Erwerber ist
a)
ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
b)
ein Unternehmer, für dessen Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird,
Damit bin ich zumindest für dieses Jahr noch raus aus dem Thema Reverse Charge. Zukünftig werde ich mir überlegen, ob ich bei diesen Händlern über mein Geschäftskonto die paar Bestellungen tätigen werde.