AMAZON SUPPORTS - Gesetz über Digitale Dienste
Sehr geehrte Verkaufspartner,
Das Gesetz über Digitale Dienste wird im Juli 2023 wirksam werden. Diese Regelung erfordert von allen Verkäufern für die von ihnen zum Verkauf angebotenen Produkte nach europäischem Gesetz erforderliche Sicherheitshinweise öffentlich auf Online-Marktplätzen anzuzeigen. Des Weiteren ist für in der EU angebotene, CE-gekennzeichnete Produkte eine verantwortliche Person als Kontakt anzugeben.
Um den neuen Richtlinien zu entsprechen:
Produktsicherheitsbilder
Stellen Sie bis zu 6 Bilder bereit, welche alle Seiten der Produktverpackung und sämtliche Produktsicherheitsetiketten, Warnhinweise und Kennzeichnungen zeigen, entsprechend den Anforderungen, welche für die jeweilige Produktkategorie nach europäischem Gesetz gelten. Wenn Sie Zweifel bezüglich der Anforderungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Lieferanten und Hersteller, prüfen die Hilfeseite „Produktsicherheit und Compliance“, suchen sich externen Support, oder nutzen die online öffentlich verfügbaren Informationen.
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Um die Bilder hochzuladen, klicken Sie zuerst im Hauptmenü der Seller Central auf „Katalog“ und dann „Bilder hochladen“
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um Bilder einzeln hochzuladen, wechseln Sie in den Reiter „Bild-Manager“. Unterhalb der „Hochladen“-Kacheln finden Sie jeweils ein Dropdown-Menü. Stellen Sie sicher hier vorm Hochladen eine der Bildvarianten PS01 – PS06 auszuwählen („PS“ steht hier für „Produktsicherheit“).
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Sie können auch mehrere Bilder auf einmal hochladen. Folgen Sie hierfür der Anleitung im Reiter „Hochladen von Bildern in großer Menge“.
Externe links:
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Seite der Europäischen Kommission bezüglich des Gesetzes über digitale Dienste: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de
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Fragen-und-Antworten Seite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_2348
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Seite des Rats der Europäischen Union zum Paket „Digitale Dienste“: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/digital-services-package/#dsa
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Zeitleiste des Rats der Europäischen zum Paket „Digitale Dienste“: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/digital-services-package/timeline-digital-services-package/
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Seite der Europäischen Kommission zur CE-Markierung: https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/ce-marking/index_de.htm
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Orientierungshilfe der Europäischen Kommission zur CE-Markierung für Hersteller: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers_de
Verantwortliche Person
Für alle CE-gekennzeichneten Produkte muss gemäß der seit 2021 geltenden Regulierung zur Marktüberwachung eine verantwortliche Person angegeben werden. Die Kontaktdaten einer in der EU ansässigen Person oder eines in der EU ansässigen Unternehmens, welche als Ansprechpartner für den Artikel fungieren, müssen hierbei im „Dashboard für verantwortliche Personen“ angegeben werden.
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Suchen Sie in der Suchleiste der Seller Central nach „VP-Dashboard“
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In der gleichnamigen Hilfeseite finden Sie einen Link zum Dashboard
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Prüfen Sie die im Dashboard angegebenen Marken und Produkte, für welche eine verantwortliche Person anzugeben ist. Unter „VP anzeigen/übermitteln“ können Sie die erforderlichen Informationen eintragen.
Externe links:
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"Amazon als verantwortliche Person" (AVP) Nutzerhandbuch: https://m.media-amazon.com/images/G/28/AS/AGS/pdf/eu/gp/ARP_Guidebook_EN_Final_0311.pdf
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Amazons Übersicht über Ressourcen zur Verantwortlichen Person: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7
Amazon Hilfeseiten:
AMAZON SUPPORTS - Gesetz über Digitale Dienste
Sehr geehrte Verkaufspartner,
Das Gesetz über Digitale Dienste wird im Juli 2023 wirksam werden. Diese Regelung erfordert von allen Verkäufern für die von ihnen zum Verkauf angebotenen Produkte nach europäischem Gesetz erforderliche Sicherheitshinweise öffentlich auf Online-Marktplätzen anzuzeigen. Des Weiteren ist für in der EU angebotene, CE-gekennzeichnete Produkte eine verantwortliche Person als Kontakt anzugeben.
Um den neuen Richtlinien zu entsprechen:
Produktsicherheitsbilder
Stellen Sie bis zu 6 Bilder bereit, welche alle Seiten der Produktverpackung und sämtliche Produktsicherheitsetiketten, Warnhinweise und Kennzeichnungen zeigen, entsprechend den Anforderungen, welche für die jeweilige Produktkategorie nach europäischem Gesetz gelten. Wenn Sie Zweifel bezüglich der Anforderungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Lieferanten und Hersteller, prüfen die Hilfeseite „Produktsicherheit und Compliance“, suchen sich externen Support, oder nutzen die online öffentlich verfügbaren Informationen.
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Um die Bilder hochzuladen, klicken Sie zuerst im Hauptmenü der Seller Central auf „Katalog“ und dann „Bilder hochladen“
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um Bilder einzeln hochzuladen, wechseln Sie in den Reiter „Bild-Manager“. Unterhalb der „Hochladen“-Kacheln finden Sie jeweils ein Dropdown-Menü. Stellen Sie sicher hier vorm Hochladen eine der Bildvarianten PS01 – PS06 auszuwählen („PS“ steht hier für „Produktsicherheit“).
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Sie können auch mehrere Bilder auf einmal hochladen. Folgen Sie hierfür der Anleitung im Reiter „Hochladen von Bildern in großer Menge“.
Externe links:
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Seite der Europäischen Kommission bezüglich des Gesetzes über digitale Dienste: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de
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Fragen-und-Antworten Seite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_2348
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Seite des Rats der Europäischen Union zum Paket „Digitale Dienste“: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/digital-services-package/#dsa
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Zeitleiste des Rats der Europäischen zum Paket „Digitale Dienste“: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/digital-services-package/timeline-digital-services-package/
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Seite der Europäischen Kommission zur CE-Markierung: https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/ce-marking/index_de.htm
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Orientierungshilfe der Europäischen Kommission zur CE-Markierung für Hersteller: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers_de
Verantwortliche Person
Für alle CE-gekennzeichneten Produkte muss gemäß der seit 2021 geltenden Regulierung zur Marktüberwachung eine verantwortliche Person angegeben werden. Die Kontaktdaten einer in der EU ansässigen Person oder eines in der EU ansässigen Unternehmens, welche als Ansprechpartner für den Artikel fungieren, müssen hierbei im „Dashboard für verantwortliche Personen“ angegeben werden.
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Prüfen Sie die im Dashboard angegebenen Marken und Produkte, für welche eine verantwortliche Person anzugeben ist. Unter „VP anzeigen/übermitteln“ können Sie die erforderlichen Informationen eintragen.
Externe links:
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"Amazon als verantwortliche Person" (AVP) Nutzerhandbuch: https://m.media-amazon.com/images/G/28/AS/AGS/pdf/eu/gp/ARP_Guidebook_EN_Final_0311.pdf
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Amazons Übersicht über Ressourcen zur Verantwortlichen Person: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7
Amazon Hilfeseiten: