Ich habe eine Erklärung abgegeben, die ich nicht verstanden habe und widerrufen möchte
Ich bin Privatverkäufer und habe seit Ewigkeiten eine "erforderliche Aktion" ausstehen gehabt, die ich nicht verstanden habe. Ich sollte meine USt-Nummer angeben (habe ich nicht) oder bestätigen, dass ich aus dem Ausland verkaufe und keine brauche. Ich habe Amazon deswegen mehr als einmal kontaktiert, aber keine vernünftige Antwort bekommen. In der Hoffnung, weitere Erklärungen zu bekommen, habe ich heute bei der "erforderlichen Aktion" "weitergeklickt". Jetzt habe ich aber einfach nur verbindlich bestätigt, dass ich aus dem Ausland verkaufe, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie kann man so etwas rückgängig machen? Und wenn ich einfach nur in eine Falle getappt bin, die Amazon aufgestellt hat, um die Privatverkäufer rauszukegeln, welche Konsequenzen kann das haben, wenn man weniger als 30 Artikel im Jahr verkauft?
Ich habe eine Erklärung abgegeben, die ich nicht verstanden habe und widerrufen möchte
Ich bin Privatverkäufer und habe seit Ewigkeiten eine "erforderliche Aktion" ausstehen gehabt, die ich nicht verstanden habe. Ich sollte meine USt-Nummer angeben (habe ich nicht) oder bestätigen, dass ich aus dem Ausland verkaufe und keine brauche. Ich habe Amazon deswegen mehr als einmal kontaktiert, aber keine vernünftige Antwort bekommen. In der Hoffnung, weitere Erklärungen zu bekommen, habe ich heute bei der "erforderlichen Aktion" "weitergeklickt". Jetzt habe ich aber einfach nur verbindlich bestätigt, dass ich aus dem Ausland verkaufe, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie kann man so etwas rückgängig machen? Und wenn ich einfach nur in eine Falle getappt bin, die Amazon aufgestellt hat, um die Privatverkäufer rauszukegeln, welche Konsequenzen kann das haben, wenn man weniger als 30 Artikel im Jahr verkauft?
2 Antworten
Seller_xkj8Z47el6aCC
Wieviel Artikel verkauf werden spielt da keine Rolle.
Ich glaube es ist nicht möglich von gewerblch zu privat zu wechseln, am besten bei AMA nachfragen.
Seller_Nkkbf5OCoiyXU
meine frau hatte auch dieses problem:
sollte bei ca 10 verkäufen im jahr (ca 70 euro gesamt gewinn) eine umsatzsteuernummer an amazon schicken-ansonsten wird ihr amazonkonto geschlossen
amazon möchte beim finanzamt gut dastehen(da sie selber so gut wie keine steuern an den staat zahlen, angeblich keine gewinne machen -minus machen(siehe fernsehberichte)-) und macht aus privatverkäufern dann gewerbl verkäufer
gewerblicher käufer bist du , wenn du regelmässig ware anbietest(20-25 artikel im monat oder höhere summen im jahr erzielst)
die genaue klassische definition ist eigentlich : gewerblicher verkäufer ist man, wenn man waren zum wiederverkauf einkauft und mit gewinnerzielung weiterverkaufen will
das ganze ist etwas schwammig formuliert und wird in deutschland( im gegensatz zum eu-ausland) auch streng angewendet
wenn du etwas geerbt hast( viele kleinere dinge) und das verkaufen willst- musst,kannst du in deutschland schon als gewerbl verkäufer betrachtet werden
das alles war bei meiner frau definitiv nicht der fall !!!-
sie hat ihr amazonkonto geschlossen und verkauft nun bei ebay-ohne probleme