Kleinunternehmerregelung und Amazon-Rechnungen
Sollte das FA meinem Antrag zustimmen, werde ich bald von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und mir in Zukunft die USt. einbehalten.
Allerdings ist es so, dass die von Amazon automatisch erstellten Rechnungen ja die USt. ausweisen. Kann ich Amazon irgendwie mitteilen, dass sie auf den automatisch erstellten Rechnungen KEINE USt. ausweisen sollen?
Kleinunternehmerregelung und Amazon-Rechnungen
Sollte das FA meinem Antrag zustimmen, werde ich bald von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und mir in Zukunft die USt. einbehalten.
Allerdings ist es so, dass die von Amazon automatisch erstellten Rechnungen ja die USt. ausweisen. Kann ich Amazon irgendwie mitteilen, dass sie auf den automatisch erstellten Rechnungen KEINE USt. ausweisen sollen?
26 Antworten
Seller_P6OF2QQxsqFqv
Mein letzter Stand war, dass es bei den von Amazon erstellten Rechnungen nicht möglich ist die Kleinunternehmer Regelungen in den Rechnung berücksichtigen zu lassen.
Mit externen Rechnungsprogrammen wie zB EasyBill geht das schon. Die Rechnungen kann man dann hochladen lassen. Kommt aufs gleiche raus, kostet aber 20€ im Monat.
LG
Seller_UCeZcXlElLlP7
Danke! Vielleicht schreib ich mir selbst so ein Tool, im Grunde muss ich ja nur einmal im Monat einen Bestellungsexport machen und kann die Daten dann per Skript in ein Template reinsetzen.
Die von Amazon erstellten Rechnungen sind sowieso fragwürdig, allein schon deshalb weil bei einer Bestellung von außerhalb DE/AT keine USt. ausgewiesen wird, ich diese aber natürlich (noch) abführe.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Danke für den Hinweis! Amazon erzeugt ja sowieso selbst die Rechnungen, es sind also welche da. Mit der “Hochladen”-Funktion werden die dann einfach ersetzt. Ich denke, das kann auch nach einem Monat noch sein.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Ich hab das so verstanden, dass, wenn man bei einer Bestellung auf “Rechnung hochladen” geht, die Rechnung, die von Amazon erstellt wurde, durch die hochgeladene ersetzt wird?!
Seller_FmWbQ5hsdDylu
Richtig. Aber wenn ich das tu (weil ich die Grenzen ins Ausland überschreite), gehe ich davon aus, dass ich in meinem Heimatland alle Grenzen der Kleinunternehmerregelung sprenge und halte diese Konstellation damit für an den Haaren herbeigezogen.
Ok, hatte ich falsch verstanden, weil du ja weiter oben bemerkst, dass für Lieferungen ins Ausland keine Amazon-Rechnung erstellt wird. (weiß ich nicht, weil ich schon immer korrekte Rechnungen über Drittsoftware erzeugen lasse)
Kann sicher bei jedem anders sein je nach Konfiguration. Umsatzsteuerberechnungsservice aktiviert, Business aktiviert etc. etc.; gab’s ja schon oft das Thema (bei mir wurden früher schon die korrekten Steuern nach AT aus dem netto berechnet, bei anderen nicht usw.).
Genau, das und eben jeglicher Einkauf. Aber als Hobby ist das wohl zu verkraften, vor allem sollten die Umsätze ja die Eingangsrechnungen deutlich übersteigen.
Seller_1JiFeCYaw2l4Q
Du Darfst keine UST auszeichnen und einnehmen und dann nicht abführen.
Die UST “einbehalten” geht also nicht.
Du meinst sicher, einpreisen und nicht aufführen.
Das mögen Businesskunden aber nicht wirklich.
Grüße
Svennie