Grundpreisangaben
Guten Morgen,
ist euch schon aufgefallen das diese so tollen Programmierer, mal wieder die Ansicht von Grundpreisen vermurkst haben.
Auf der Angebotsseite ist der Grundpreis nicht mehr aufgeführt.
Nur wenn man auf ab neu klickt
https://www.amazon.de/gp/offer-listing/B01LYCC07F/ref=dp_olp_new?ie=UTF8&condition=new
Grundpreisangaben
Guten Morgen,
ist euch schon aufgefallen das diese so tollen Programmierer, mal wieder die Ansicht von Grundpreisen vermurkst haben.
Auf der Angebotsseite ist der Grundpreis nicht mehr aufgeführt.
Nur wenn man auf ab neu klickt
https://www.amazon.de/gp/offer-listing/B01LYCC07F/ref=dp_olp_new?ie=UTF8&condition=new
25 Antworten
Seller_Q8CWPyI0feUOc
Ja, ist überall so - erst wenn man auf "Neu (Anzahl x) clickt - egal, ob es nur einen Anbieter, oder mehrere gibt.
Es ist einfach zum Kotz…
Seller_we1HQcag9Rqu9
da hast du dir ein schlechtes Beispiel rausgesucht, bei dem Artikel muß eh kein Grundpreis angegeben werden
Seller_zrcZt5vUOl0Nu
Laut Verkäufersupport weß Amazon schon bescheid. Man arbeitet mit Hochdruck daran.
2 Variablen im Template wieder hinzufügen. Das ist höchste Programmierkunst.
Seller_pJpt1F8fVlZj9
ist auch bei Artikeln wo der Grundpreis bei sein muss.
Schlecht für den, der die Buybox hat… abmahngefährdet.
Allerdings frage ich mich warum Sportnahrung in Drogerie & Körperpflege ist und nicht in Lebensmittel, ist das normal ?
Seller_5Dm5yhDgaQGFj
BEI Ebay musst du es sogar in die Überschrift vorne in Klammern schreiben was 80 Proz. der Shops nich haben., da es in der mobilen Ansicht oft zu Problemen kommt mit der optimalen Darstellung des Grundpreises. Das sollte man hier auch einpflegen können!
Seller_zrcZt5vUOl0Nu
Interessant ist auch, Amazon wurde ja ebenfalls selbst schon wegen fehlendem Grundpreis der eigenen verkauften Produkte abgemahnt und das erfolgreich.
Landgericht Köln
Urteil vom 06.11.2014
Az.: 31 O 512/13
Aktuell wird bei Amazon eigenen Angeboten wie z.b.: ASIN: B00R6ADV26 kein Grundpreis angezeigt. Verkauf und Versand durch Amazon.
Die Beklagte (hier Amazon) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben.
Amazon verstößt nun selbst gegen die Urteile des Landgerichts Köln. Somit wäre ein Ordnungsgeld oder Haft fällig.
Seller_C7lJ4iwlZisC0
Scheint wieder repariert zu sein.