Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_WrR0xBY5MgVuU

Verkauf von Buch Kopien zulässig?

Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:

+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+

+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+

+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+

Wie kann man dagegen vorgehen?

14 Aufrufe
17 Antworten
00
Antworten
user profile
Seller_WrR0xBY5MgVuU

Verkauf von Buch Kopien zulässig?

Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:

+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+

+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+

+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+

Wie kann man dagegen vorgehen?

00
14 Aufrufe
17 Antworten
Antworten
17 Antworten
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abmahnen und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen oder auf Unterlassung klagen.

00
user profile
Seller_ffEsESwriQ5O5
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Glaub das kann nur der Rechteinhaber bzw. Vereine die dazu berechtigt sind.
Welchen Unterlassungsanspruch sollte hier gegenüber einem anderen Verkäufer gegeben sein wenn er nur ein “Wett bzw. Mitbewerber” sein sollte ?
Nur meine persönliche Meinung.

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hier geht es um Urheberrechte, also Verlag und Autor.

10
user profile
Seller_B1VtEMlp0wC0S
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hallo Ehrenmann,

Du schreibst: +“Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. (…) Wie kann man dagegen vorgehen?”+

Also ICH würde folgendes machen:

Ich würde einen Testkauf machen, damit ich den “Kopien-Händler” eindeutig identifizieren kann und mich dann an den Preistreuhänder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wenden.

Diese Treuhänder achten zwar “normalerweise” nur auf die Einhaltung der gebunden Buchpreise, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die auch gegen das Verkaufen kopierter Bücher vorgehen - zumal dann, wenn mehrere Verlage betroffen sind.

Alternative:

Die betroffenen Verlage (anhand der betroffenen Buchtitel solltest Du sie eigentlich identifizieren können) freuen sich sicherlich über entsprechende Hinweise. Sie können dann über die Meldung einer Copyright-Verletzung an amazon recht schnell die Sperrung des Verkäufers erreichen.

Viele Grüße von der Hexxe.

00
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Die Frage ist natuerlich, ob die Werke ueberhaupt noch einem Urheberrecht unterliegen. Da gibt es Fristen. Irgendwann ist das Werk gemeinfrei und darf kommerziell “wiederverwendet” werden. Kopie einer Erstauflage von Mark Twain = Absolut OK.

Natuerlich ist es nicht OK, eine Kopie unter der Listung des Originals anzubieten - hier greift das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb).

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Vergriffen ist da kein Kriterium. Das was DPD angesprochen hat,
stimmt so weit. Die Rechte verfallen in Deutschland nach 70 Jahren,
deshalb war vor ein paar Jahren auch “Mein Kampf” wieder Thema.

10
user profile
Seller_d4G6Ac4GPSfzi
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a)

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

Da steht es eigentlich was man darf und was nicht

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Streng genommen hast du recht. Käme natürlich auf einen Testkauf an. Wie auch immer, der Ärger ist eh vorprogrammiert, da kann der ja reinschreiben was er will, wenn das nicht mit den Angeboten übereinstimmt.
Eine ASIN vom TE wäre evtl. auch aufschlussreicher.

10
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_WrR0xBY5MgVuU

Verkauf von Buch Kopien zulässig?

Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:

+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+

+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+

+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+

Wie kann man dagegen vorgehen?

14 Aufrufe
17 Antworten
00
Antworten
user profile
Seller_WrR0xBY5MgVuU

Verkauf von Buch Kopien zulässig?

Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:

+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+

+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+

+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+

Wie kann man dagegen vorgehen?

00
14 Aufrufe
17 Antworten
Antworten
user profile

Verkauf von Buch Kopien zulässig?

von Seller_WrR0xBY5MgVuU

Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:

+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+

+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+

+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+

Wie kann man dagegen vorgehen?

Tags:Angebote
00
14 Aufrufe
17 Antworten
Antworten
17 Antworten
17 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abmahnen und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen oder auf Unterlassung klagen.

00
user profile
Seller_ffEsESwriQ5O5
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Glaub das kann nur der Rechteinhaber bzw. Vereine die dazu berechtigt sind.
Welchen Unterlassungsanspruch sollte hier gegenüber einem anderen Verkäufer gegeben sein wenn er nur ein “Wett bzw. Mitbewerber” sein sollte ?
Nur meine persönliche Meinung.

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hier geht es um Urheberrechte, also Verlag und Autor.

10
user profile
Seller_B1VtEMlp0wC0S
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hallo Ehrenmann,

Du schreibst: +“Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. (…) Wie kann man dagegen vorgehen?”+

Also ICH würde folgendes machen:

Ich würde einen Testkauf machen, damit ich den “Kopien-Händler” eindeutig identifizieren kann und mich dann an den Preistreuhänder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wenden.

Diese Treuhänder achten zwar “normalerweise” nur auf die Einhaltung der gebunden Buchpreise, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die auch gegen das Verkaufen kopierter Bücher vorgehen - zumal dann, wenn mehrere Verlage betroffen sind.

Alternative:

Die betroffenen Verlage (anhand der betroffenen Buchtitel solltest Du sie eigentlich identifizieren können) freuen sich sicherlich über entsprechende Hinweise. Sie können dann über die Meldung einer Copyright-Verletzung an amazon recht schnell die Sperrung des Verkäufers erreichen.

Viele Grüße von der Hexxe.

00
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Die Frage ist natuerlich, ob die Werke ueberhaupt noch einem Urheberrecht unterliegen. Da gibt es Fristen. Irgendwann ist das Werk gemeinfrei und darf kommerziell “wiederverwendet” werden. Kopie einer Erstauflage von Mark Twain = Absolut OK.

Natuerlich ist es nicht OK, eine Kopie unter der Listung des Originals anzubieten - hier greift das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb).

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Vergriffen ist da kein Kriterium. Das was DPD angesprochen hat,
stimmt so weit. Die Rechte verfallen in Deutschland nach 70 Jahren,
deshalb war vor ein paar Jahren auch “Mein Kampf” wieder Thema.

10
user profile
Seller_d4G6Ac4GPSfzi
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a)

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

Da steht es eigentlich was man darf und was nicht

00
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Streng genommen hast du recht. Käme natürlich auf einen Testkauf an. Wie auch immer, der Ärger ist eh vorprogrammiert, da kann der ja reinschreiben was er will, wenn das nicht mit den Angeboten übereinstimmt.
Eine ASIN vom TE wäre evtl. auch aufschlussreicher.

10
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abmahnen und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen oder auf Unterlassung klagen.

00
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abmahnen und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen oder auf Unterlassung klagen.

00
Antworten
user profile
Seller_ffEsESwriQ5O5
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Glaub das kann nur der Rechteinhaber bzw. Vereine die dazu berechtigt sind.
Welchen Unterlassungsanspruch sollte hier gegenüber einem anderen Verkäufer gegeben sein wenn er nur ein “Wett bzw. Mitbewerber” sein sollte ?
Nur meine persönliche Meinung.

00
user profile
Seller_ffEsESwriQ5O5
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Glaub das kann nur der Rechteinhaber bzw. Vereine die dazu berechtigt sind.
Welchen Unterlassungsanspruch sollte hier gegenüber einem anderen Verkäufer gegeben sein wenn er nur ein “Wett bzw. Mitbewerber” sein sollte ?
Nur meine persönliche Meinung.

00
Antworten
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hier geht es um Urheberrechte, also Verlag und Autor.

10
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hier geht es um Urheberrechte, also Verlag und Autor.

10
Antworten
user profile
Seller_B1VtEMlp0wC0S
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hallo Ehrenmann,

Du schreibst: +“Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. (…) Wie kann man dagegen vorgehen?”+

Also ICH würde folgendes machen:

Ich würde einen Testkauf machen, damit ich den “Kopien-Händler” eindeutig identifizieren kann und mich dann an den Preistreuhänder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wenden.

Diese Treuhänder achten zwar “normalerweise” nur auf die Einhaltung der gebunden Buchpreise, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die auch gegen das Verkaufen kopierter Bücher vorgehen - zumal dann, wenn mehrere Verlage betroffen sind.

Alternative:

Die betroffenen Verlage (anhand der betroffenen Buchtitel solltest Du sie eigentlich identifizieren können) freuen sich sicherlich über entsprechende Hinweise. Sie können dann über die Meldung einer Copyright-Verletzung an amazon recht schnell die Sperrung des Verkäufers erreichen.

Viele Grüße von der Hexxe.

00
user profile
Seller_B1VtEMlp0wC0S
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Hallo Ehrenmann,

Du schreibst: +“Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. (…) Wie kann man dagegen vorgehen?”+

Also ICH würde folgendes machen:

Ich würde einen Testkauf machen, damit ich den “Kopien-Händler” eindeutig identifizieren kann und mich dann an den Preistreuhänder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wenden.

Diese Treuhänder achten zwar “normalerweise” nur auf die Einhaltung der gebunden Buchpreise, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die auch gegen das Verkaufen kopierter Bücher vorgehen - zumal dann, wenn mehrere Verlage betroffen sind.

Alternative:

Die betroffenen Verlage (anhand der betroffenen Buchtitel solltest Du sie eigentlich identifizieren können) freuen sich sicherlich über entsprechende Hinweise. Sie können dann über die Meldung einer Copyright-Verletzung an amazon recht schnell die Sperrung des Verkäufers erreichen.

Viele Grüße von der Hexxe.

00
Antworten
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Die Frage ist natuerlich, ob die Werke ueberhaupt noch einem Urheberrecht unterliegen. Da gibt es Fristen. Irgendwann ist das Werk gemeinfrei und darf kommerziell “wiederverwendet” werden. Kopie einer Erstauflage von Mark Twain = Absolut OK.

Natuerlich ist es nicht OK, eine Kopie unter der Listung des Originals anzubieten - hier greift das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb).

00
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Die Frage ist natuerlich, ob die Werke ueberhaupt noch einem Urheberrecht unterliegen. Da gibt es Fristen. Irgendwann ist das Werk gemeinfrei und darf kommerziell “wiederverwendet” werden. Kopie einer Erstauflage von Mark Twain = Absolut OK.

Natuerlich ist es nicht OK, eine Kopie unter der Listung des Originals anzubieten - hier greift das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb).

00
Antworten
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Vergriffen ist da kein Kriterium. Das was DPD angesprochen hat,
stimmt so weit. Die Rechte verfallen in Deutschland nach 70 Jahren,
deshalb war vor ein paar Jahren auch “Mein Kampf” wieder Thema.

10
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Vergriffen ist da kein Kriterium. Das was DPD angesprochen hat,
stimmt so weit. Die Rechte verfallen in Deutschland nach 70 Jahren,
deshalb war vor ein paar Jahren auch “Mein Kampf” wieder Thema.

10
Antworten
user profile
Seller_d4G6Ac4GPSfzi
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a)

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

Da steht es eigentlich was man darf und was nicht

00
user profile
Seller_d4G6Ac4GPSfzi
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a)

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

Da steht es eigentlich was man darf und was nicht

00
Antworten
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Streng genommen hast du recht. Käme natürlich auf einen Testkauf an. Wie auch immer, der Ärger ist eh vorprogrammiert, da kann der ja reinschreiben was er will, wenn das nicht mit den Angeboten übereinstimmt.
Eine ASIN vom TE wäre evtl. auch aufschlussreicher.

10
user profile
Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_WrR0xBY5MgVuU

Streng genommen hast du recht. Käme natürlich auf einen Testkauf an. Wie auch immer, der Ärger ist eh vorprogrammiert, da kann der ja reinschreiben was er will, wenn das nicht mit den Angeboten übereinstimmt.
Eine ASIN vom TE wäre evtl. auch aufschlussreicher.

10
Antworten
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden