Verkauf von Buch Kopien zulässig?
Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:
+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+
+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+
+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+
Wie kann man dagegen vorgehen?
Verkauf von Buch Kopien zulässig?
Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. Er verwendet zum Verkauf folgende Beschreibungen:
+Buch A4 Softcover - original verschweißt. Herkunft Trödelmarkt. Verleger unbekannt.+
+Buch Restexemplar 2017 limitiert. Original verschweißt. Buch mit 600S. hat gleichen Inhalt wie 360S. Verleger unbekannt. Herkunft Flohmarkt.+
+Auf dem Trödelmarkt gekauft. Keine Kenntnis von Inhalt oder Verleger. A5 Nachdruck - Qualität Hardcover.+
Wie kann man dagegen vorgehen?
17 Antworten
Seller_iVZ814C8ZJYeR
Abmahnen und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen oder auf Unterlassung klagen.
Seller_ffEsESwriQ5O5
Glaub das kann nur der Rechteinhaber bzw. Vereine die dazu berechtigt sind.
Welchen Unterlassungsanspruch sollte hier gegenüber einem anderen Verkäufer gegeben sein wenn er nur ein “Wett bzw. Mitbewerber” sein sollte ?
Nur meine persönliche Meinung.
Seller_yNXV213JjY4L2
Hier geht es um Urheberrechte, also Verlag und Autor.
Seller_B1VtEMlp0wC0S
Hallo Ehrenmann,
Du schreibst: +“Seit einiger Zeit beobachte ich einen Händler, natürlich privat, der hier Kopien bestimmter Bücher vertreibt. (…) Wie kann man dagegen vorgehen?”+
Also ICH würde folgendes machen:
Ich würde einen Testkauf machen, damit ich den “Kopien-Händler” eindeutig identifizieren kann und mich dann an den Preistreuhänder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wenden.
Diese Treuhänder achten zwar “normalerweise” nur auf die Einhaltung der gebunden Buchpreise, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die auch gegen das Verkaufen kopierter Bücher vorgehen - zumal dann, wenn mehrere Verlage betroffen sind.
Alternative:
Die betroffenen Verlage (anhand der betroffenen Buchtitel solltest Du sie eigentlich identifizieren können) freuen sich sicherlich über entsprechende Hinweise. Sie können dann über die Meldung einer Copyright-Verletzung an amazon recht schnell die Sperrung des Verkäufers erreichen.
Viele Grüße von der Hexxe.
Seller_G1PKKllhFr07V
Die Frage ist natuerlich, ob die Werke ueberhaupt noch einem Urheberrecht unterliegen. Da gibt es Fristen. Irgendwann ist das Werk gemeinfrei und darf kommerziell “wiederverwendet” werden. Kopie einer Erstauflage von Mark Twain = Absolut OK.
Natuerlich ist es nicht OK, eine Kopie unter der Listung des Originals anzubieten - hier greift das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb).
Seller_yNXV213JjY4L2
Vergriffen ist da kein Kriterium. Das was DPD angesprochen hat,
stimmt so weit. Die Rechte verfallen in Deutschland nach 70 Jahren,
deshalb war vor ein paar Jahren auch “Mein Kampf” wieder Thema.
Seller_d4G6Ac4GPSfzi
Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a)
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
…
https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html
Da steht es eigentlich was man darf und was nicht
Seller_yNXV213JjY4L2
Streng genommen hast du recht. Käme natürlich auf einen Testkauf an. Wie auch immer, der Ärger ist eh vorprogrammiert, da kann der ja reinschreiben was er will, wenn das nicht mit den Angeboten übereinstimmt.
Eine ASIN vom TE wäre evtl. auch aufschlussreicher.