Wann Strafanzeige? Ama fordert mich auf, trotz Warenbetrug zu erstatten
Dreister Betrugsversuch
Eine Kundin sendet uns heute zwei Artikel zurück, die eindeutig nicht von uns versandt wurden, unserer Ware aber ähnlich sind.
Vorher beschwert sie sich beim Kundenservice (wohlbemerkt am gleichen Tag, an dem sie das Paket in Empfang genommen hat), die Ware sei komplett zerstört bei ihr angekommen.
Bei uns im Rücksendeantrag gibt sie an: Ware total fleckig.
Auf unsere E-Mail, in der wir beteuerten, dass wir persönlich die Artikel in bestem Zustand abgesendet haben, aber Sie soll die Artikel zur Begutachtung zurücksenden, reagiert sie mit einer negativen Bewertung unter Androhung A-Z.
Wir schreiben ihr nochmal ausführlich (anrufen geht nicht, da die angegebene Telefonnummer nicht vergeben ist), und dass wir auch erstatten würden, wenn es ihr nicht gefällt. Sie muss es ja nicht begründen.
Worauf sie den A-Z Antrag stellt und behauptet, sie fühle sich bedroht.
Die beiden Artikel, die ich heute anstatt der beiden nagelneuen, an sie versandten, auspacke, sind tatsächlich fleckig, und zwar nicht zu übersehen.
Sie sind aber auch beide schon älter und getragen, obwohl gleicher Hersteller und gleicher Artikel (kann man auch schon einige Jahre kaufen).
Die Leggings, das sehe ich auf den ersten Blick, ist ca. zwei Nummern kleiner als meine an sie abgesendete, das kleine Größenschild wurde vom Label entfernt.
Außerdem ist sie innen schmutzig und hat viele Knitterfalten und gedehnte Nähte, also eindeutig längere Zeit getragen.
Beim Rock ist es nicht ganz so auffällig, jedoch der Rock ist ungefähr ähnlich stark befleckt wie die Leggings.
Ich hatte einen Antrag auf Entfernung der Negativen gestellt und sofort eine Absage erhalten.
23.03. Der A-Z ist noch nicht entschieden, aber ich habe wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit bei so einem dreisten gezieltem Vorgehen.
Die Kundin hat jetzt meine neue Ware und ich soll ihre verdorbenen erstatten. (über 100 Euro)
Dazu noch die negative Bewertung und A-Z, alles unberechtigt
Inzwischen habe ich mehrfach an den Kundendienst geschrieben, auch netten telefonischen Kontakt, die Dame hatte vollstes Verständnis.
Jedoch die Garantieabteilung hat schon zum dritten mal meine ausführlichen E-Mails nicht gelesen und ignoriert auch die mitgesendeten Fotos.
22.03. Heute schreiben Sie auf meine letzte ausführliche Schilderung:
"Guten Tag,
falls der Käufer den Artikel zurückschickt und dieser sich in einem schlechteren Zustand als beim Versand befindet, haben Sie auch die Möglichkeit, nur eine teilweise Erstattung (nicht weniger als 50%) vorzunehmen.
Weitere Informationen über die Rückerstattung von Bestellungen finden Sie unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_left_ac?ie=UTF8&nodeId=3366871.
Veranlassen Sie bitte binnen 3 Werktagen für diese Rücksendung eine Rückerstattung an den Käufer. Handelt es sich dabei um eine teilweise Erstattung, antworten Sie bitte auf diese E-Mail und erläutern Sie uns den Grund dafür."
Ich will aber der Betrügerin nichts erstatten, da sie meine neue Ware ja behalten hat und ihre zwei Artikel aus der Rücksendung sind nur noch zum Wegwerfen wegen besagter Flecken.
Wenn das Schule macht, sind wir bald alle pleite.
Bestellt euch was Schickes, schickt einfach eure alte Bekleidung dem Händler zurück und behauptet ganz dreist, so hättet ihr das erhalten. Bei Amazon klappt das schon.
Deshalb will ich nun eine Strafanzeige wegen vorsätzlichem Betrug gegen sie starten.
Macht man das nun nach dem entgültigen Entscheid der Garantieabteilung oder schon zuvor?
Denn noch habe ich ja nichts erstattet.
Wann Strafanzeige? Ama fordert mich auf, trotz Warenbetrug zu erstatten
Dreister Betrugsversuch
Eine Kundin sendet uns heute zwei Artikel zurück, die eindeutig nicht von uns versandt wurden, unserer Ware aber ähnlich sind.
Vorher beschwert sie sich beim Kundenservice (wohlbemerkt am gleichen Tag, an dem sie das Paket in Empfang genommen hat), die Ware sei komplett zerstört bei ihr angekommen.
Bei uns im Rücksendeantrag gibt sie an: Ware total fleckig.
Auf unsere E-Mail, in der wir beteuerten, dass wir persönlich die Artikel in bestem Zustand abgesendet haben, aber Sie soll die Artikel zur Begutachtung zurücksenden, reagiert sie mit einer negativen Bewertung unter Androhung A-Z.
Wir schreiben ihr nochmal ausführlich (anrufen geht nicht, da die angegebene Telefonnummer nicht vergeben ist), und dass wir auch erstatten würden, wenn es ihr nicht gefällt. Sie muss es ja nicht begründen.
Worauf sie den A-Z Antrag stellt und behauptet, sie fühle sich bedroht.
Die beiden Artikel, die ich heute anstatt der beiden nagelneuen, an sie versandten, auspacke, sind tatsächlich fleckig, und zwar nicht zu übersehen.
Sie sind aber auch beide schon älter und getragen, obwohl gleicher Hersteller und gleicher Artikel (kann man auch schon einige Jahre kaufen).
Die Leggings, das sehe ich auf den ersten Blick, ist ca. zwei Nummern kleiner als meine an sie abgesendete, das kleine Größenschild wurde vom Label entfernt.
Außerdem ist sie innen schmutzig und hat viele Knitterfalten und gedehnte Nähte, also eindeutig längere Zeit getragen.
Beim Rock ist es nicht ganz so auffällig, jedoch der Rock ist ungefähr ähnlich stark befleckt wie die Leggings.
Ich hatte einen Antrag auf Entfernung der Negativen gestellt und sofort eine Absage erhalten.
23.03. Der A-Z ist noch nicht entschieden, aber ich habe wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit bei so einem dreisten gezieltem Vorgehen.
Die Kundin hat jetzt meine neue Ware und ich soll ihre verdorbenen erstatten. (über 100 Euro)
Dazu noch die negative Bewertung und A-Z, alles unberechtigt
Inzwischen habe ich mehrfach an den Kundendienst geschrieben, auch netten telefonischen Kontakt, die Dame hatte vollstes Verständnis.
Jedoch die Garantieabteilung hat schon zum dritten mal meine ausführlichen E-Mails nicht gelesen und ignoriert auch die mitgesendeten Fotos.
22.03. Heute schreiben Sie auf meine letzte ausführliche Schilderung:
"Guten Tag,
falls der Käufer den Artikel zurückschickt und dieser sich in einem schlechteren Zustand als beim Versand befindet, haben Sie auch die Möglichkeit, nur eine teilweise Erstattung (nicht weniger als 50%) vorzunehmen.
Weitere Informationen über die Rückerstattung von Bestellungen finden Sie unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_left_ac?ie=UTF8&nodeId=3366871.
Veranlassen Sie bitte binnen 3 Werktagen für diese Rücksendung eine Rückerstattung an den Käufer. Handelt es sich dabei um eine teilweise Erstattung, antworten Sie bitte auf diese E-Mail und erläutern Sie uns den Grund dafür."
Ich will aber der Betrügerin nichts erstatten, da sie meine neue Ware ja behalten hat und ihre zwei Artikel aus der Rücksendung sind nur noch zum Wegwerfen wegen besagter Flecken.
Wenn das Schule macht, sind wir bald alle pleite.
Bestellt euch was Schickes, schickt einfach eure alte Bekleidung dem Händler zurück und behauptet ganz dreist, so hättet ihr das erhalten. Bei Amazon klappt das schon.
Deshalb will ich nun eine Strafanzeige wegen vorsätzlichem Betrug gegen sie starten.
Macht man das nun nach dem entgültigen Entscheid der Garantieabteilung oder schon zuvor?
Denn noch habe ich ja nichts erstattet.
39 Antworten
Seller_APnphUgx3bJYr
Ihr müsst deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Käufer die bestellte Ware bisher nicht zurückgesendet hat, sondern alte Ware und hier offensichtlich einen Tausch alt gegen neu vornehmen will. Lehnt aus diesem Grund jegliche Erstattung ab.
Gleichzeitig dem Käufer mitteilen, dass die Rücksendung nicht der versendeten Ware entspricht und eine Erstattung auch hier ablehnen.
Es kann nicht schaden, sich hierzu mal mit der Polizei in Verbindung zu setzen. In einem so gelagerten Fall schalten die sich mit etwas Glück sogar ein.
Seller_8MoyJaZCCLtmd
Erstatte Ihr macht Amazon sonst sowie so…dann zeige Sie wegen Warenbetrugs an…Und mach gleich in dem Schritt Eintreibung per Inkasso und wenn Sie nicht zahlt Pfändung
Seller_rSMdD4nHEYOMC
Ganz ehrlich, solche Fälle bzw. Kunden muss man hier mit einkalkulieren, alles andere bringt nur die Verkaufsberechtigung in Gefahr.
Einfach erstatten, egal was ist und am besten nicht mal eine eine Rücksendung bestehen.
Geht man rechtlich gegen solche Kunden vor und Amazon bekommt davon Wind, ist die Verkaufsberechtigung auf Lebenszeit entzogen.
Seller_dKGV7iFkpPRAH
Hallo,
es ist immer schwierig als Aussenstehender eine derartige Situation zu beurteilen und erst recht eine Rechtsberatung zu leisten - letzteres kann und darf hier keiner.
Ich habe darüber nachgedacht, was ich in dieser Situation tun würde. Das Hauptproblem ist, dass durch den A-Z bereits ein hoher Zeitdruck entstanden ist. Die Kategorie Bekleidung ist zudem aus meiner Sicht ein sehr heißes Pflaster, auf dem man nur noch schwer Geld verdienen kann.
Das würde ich tun:
-
aussagekräftige Fotos der zurückerhaltenen Ware machen - dazu Vergleichsfotos, wie normalerweise neue Ware von mir verschickt wird.
-
die zurückerhaltene, falsche Ware an die Kundin auf meine Kosten zurücksenden, mit Empfang gegen Unterschrift und Sendungsnummer. Foto von der im Versandkarton enthaltenen Ware.
-
wie von Amazon vorgeschlagen, die 50% erstatten - und ausdrücklich dazu schreiben, dass das aus Kulanz geschieht und keine Anerkennung der zurückerhaltenen Ware ist.
-
Alles schriftlich dokumentieren und inkl. Fotos und der Aufforderung seiten Amazon 50% zu erstatten, als Beschwerde nach München senden. Auszug aus den Rückgabebedingungen für Bekleidung dazu legen! Hinweis darauf, dass die Kundin durch die Erstattung nun Geld (mind. 50%) und Ware (alt & neu) hat (Rücksendenachweis der falschen Ware beilegen.)!
-
Amazon auffordern, im Kundenkonto einen Vermerk des A-Z-Missbrauchs zu hinterlegen.
-
Verkäuferperformance anschreiben und Fall schildern, um Vermerk in deinem Konto bitten
… abwarten und Teetrinken, um sich nicht weiter aufzuregen.
Weshalb ich so und nicht anders vorgehen würde:
1.) der Warenwert ist wahrscheinlich zu gering, als dass sich Polizei und Gerichte tatsächlich damit befassen würde. Die wasserdichte Beweisführung ist kaum möglich.
2.) Inkasso-Unternehmen halten einen Wert von 100 EUR i.d.R. auch zu gering. Du würdest von diesem Geld so oder so nichts erhalten.
3.) Wenn die finanzielle Situation der Kundin bereits katastrophal ist, dann wird da eh nichts zu holen sein.
4.) Falls es sich um Saisonware handelt würde diese u.U. eh irgendwann zwischen 30-50% reduziert verkauft werden… (ich weiß, ist ein schwacher Trost, aber auf diese Weise beruhige ich mich stets innerlich.)
Daher schreibe ich einen derartigen Schaden ab, versuche mich aber dennoch im Rahmen aller mir noch zur Verfügung stehenden Mittel zur Wehr zu setzen.
Bei Amazon hat die Beschwerde ggf. sogar Erfolg, vorallem wenn dein Konto ansonsten absolut einwandfrei ist und derartige Fälle zuvor noch nicht vorgekommen sind. Möglich, dass Amazon nachträglich dir die Kosten erstattet. Sobald das erfolgt ist und der A-Z sich noch auswirkt, würde ich die Verkäuferperformance per Email kontaktieren und um entsprechenden Vermerk in deinem VK-Konto bitten. (Vorher macht es i.d.R. keinen Sinn.)
Ich hoffe, mein Vorschlag wird nicht als Nachgeben gegenüber dem Kunden missverstanden. Das ist nur der Versuch aus der bereits misslichen Lage noch halbwegs eines zu retten: das Verkäuferkonto!
Freundliche Grüße
Amy
Seller_NIHYzkVk76XQs
Vielen Dank nochmal für all die guten Ratschläge,
das ist wirklich ein heikles Thema und ich wünsche mir nur, dass sowas nicht öfters passiert.
Habe eben von von A-Z-Garantie Programm entgültigen Bescheid bekommen.
Guten Tag,
dem Garantieantrag des Käufers wurde stattgegeben, und wir haben eine Erstattung veranlasst:
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Verantwortung in diesem Fall nicht bei Ihnen als Verkäufer liegt. Ihr Konto wurde daher nicht belastet.
Vielen Dank,
Amazon Services A-bis-z Garantie Programm
Jetzt bin ich gespannt, wie sich das auf meine Performance auswirkt.
Bleibt die negative Bewertung,
Seller_Xaj0MWTURm19V
Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall.
Eine Kundin wollte für die Rücksendekosten aus Österreich nach Deutschland nicht aufkommen.
15€ Warenwert, 9€ Porto, im Rücksendeantrag war angegeben, dass Sie den falschen Stil bestellt hätte.
Dem Antrag wurde selbstverständlich entsprochen, nur die Retourekosten müssten selbst übernommen werden.
Das hat ihr anscheinend nicht gefallen und es wurde sofort nach unserer Antwort eine A - Z Garantie-Antrag eröffnet, weil wir die Ware nicht erstatten wollen.
Am nächsten morgen auf Arbeit angekommen staunt man dann nicht schlecht wie schnell Amazon teilweise sein kann.Dem habe ich natürlich direkt widersprochen.
Ich habe dann Amazon den Fall dargelegt, die Kommunikation hat glücklichgerweise komlett über das Verkäuferpostfach stattgefunden. Ebenfalls habe ich behauptet, dass diese Kundin den A-Z Garantieantrag ausnutzt um Retourekosten einzusparen und dass ich mir nicht vorstellen kann dass Amazon so etwas duldet.
Das hat alles wunderbar geklappt, so schnell Ama dem Antrag entsprochen hat, war dieser inklusive negativer Bewertung auch wieder gelöscht.
Ich denke dass es oft einfach auf den Bearbeiter ankommt.