Online und Retail Arbitrage auf Amazon rechtlich nicht möglich in Deutschland
Hallo zusammen,
nebenbei habe ich ab und zu Online und Retail Arbitrage gemacht. Sprich beim einkaufen mal reduzierte Produkte mit der Amazon Seller App gescannt um profitable flips zu finden. Genauso habe ich hier und da online geschaut, ob ich flips finden kann. Vor kurzem war ich in der Metro und habe dort ebenfalls etwas gescannt und anschließend auf Amazon verkauft. Das war bisher mehr ein Hobby als alles andere. Nun kam leider Post vom Anwalt, Abmahnung und Unterlassungserklärung. Youtube ist voll mit solchem content, vorallem aus den USA aber auch aus Deutschland. Hier ist es leider eine Urheberrechtsverletzung wenn man sich an ein Listing "dranhängt" und einen Artikel verkauft, ohne sich vorher die Genehmigung der Marke zu holen. Hätte mir vorher klar sein sollen.
Online und Retail Arbitrage auf Amazon rechtlich nicht möglich in Deutschland
Hallo zusammen,
nebenbei habe ich ab und zu Online und Retail Arbitrage gemacht. Sprich beim einkaufen mal reduzierte Produkte mit der Amazon Seller App gescannt um profitable flips zu finden. Genauso habe ich hier und da online geschaut, ob ich flips finden kann. Vor kurzem war ich in der Metro und habe dort ebenfalls etwas gescannt und anschließend auf Amazon verkauft. Das war bisher mehr ein Hobby als alles andere. Nun kam leider Post vom Anwalt, Abmahnung und Unterlassungserklärung. Youtube ist voll mit solchem content, vorallem aus den USA aber auch aus Deutschland. Hier ist es leider eine Urheberrechtsverletzung wenn man sich an ein Listing "dranhängt" und einen Artikel verkauft, ohne sich vorher die Genehmigung der Marke zu holen. Hätte mir vorher klar sein sollen.
7 Antworten
Seller_aZy8ingLZyRAR
Hallo, weswegen genau wurdest du denn abgemahnt, den Grund den du nennst ist mir neu. Woher soll jemand wissen wo du die Ware gekauft hast und das du diese nicht verkaufen darfst. Um welche Marke ging es den dabei?
Seller_FJChsitX8Vq0L
Das ist so nicht korrekt. Wenn ein Artikel bei Amazon angelegt ist, dann "gehört" dieses Listing Amazon und der Einsteller akzeptiert dass sich Amazon in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von seinen Händlern hochgeladenen Werken (Texten, Fotos, Videos, etc.) einräumen lässt.
Wenn du nun exakt den selben Artikel einstellst, musst Du Dich sogar an dieses Angebot ranhängen!
Problematisch wird es nur dann, wenn dort z.B. ein Bild verwendet wird, dass der Einsteller nicht erstellt hat und an dem er keine Rechte hat. Dann verstösst der Einsteller gegen das Urheber- und Nutzungsrecht für dieses Foto. Und wenn Du Dich an ein solches Foto ranhängst, dann verstösst du ebenso dagegen.
Allerdings sollte man sich bei diesem Thema unbedingt von einem Fachanwalt für Marken- und Urheberrecht beraten lassen, da das Thema umfassend und kompliziert ist und es teils sich widersprechende Urteile gab.
Seller_FJChsitX8Vq0L
Dass es sich um die Marke Miele handelt, ist nicht ganz unerheblich. Seit Miele den Verkauf auf Amazon eingestellt hat, gehen die sehr rigoros gegen Händler vor, die Miele anbieten. Dabei wollen die wohl Re- und Grauimporte unterbinden und ihre Vertriebswege schützen.
Ob die Vorgehensweise und die Abmahnungen von Miele auch sämtlichst vor Gericht bestehen, steht auf einem anderen Blatt. Urteile gibt es bis dato bei Miele m.W. keine. Hier hilft tatsächlich nur die Konsultation eines Anwalts, der mit dem Thema vertraut ist. Eine entsprechende Google-Suche ist da recht einfach, das das Thema Miele vielfach behandelt wird.