Dauerhafte Kennzeichnung für Marke
Hallo zusammen!
Ich bedrucke Tassen.
Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.
Folgende Antwort:
- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.
Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?
Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?
Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".
Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?
Vielen Dank!
Dauerhafte Kennzeichnung für Marke
Hallo zusammen!
Ich bedrucke Tassen.
Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.
Folgende Antwort:
- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.
Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?
Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?
Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".
Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?
Vielen Dank!
9 Antworten
Seller_CJjIUGWJZIDbW
"Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein."
Und so handhabt das Amazon auch oft. Sprich ein Aufkleber auf der Verpackung reicht nicht, ebenso wenig wie ein Aufkleber auf dem Tassenboden. Ins Motiv muss die Marke meiner Meinung nach nicht aber wenn die Marke nirgends abgebildet ist, dann besteht für Amazon auch kein Markenverhältnis. Auch Photoshop wird hier meistens erkannt und nicht akzeptiert. Verpackung sollte in deinem Fall ja möglich sein. Du hast ja das gleiche Produkt (Tasse) mit unterschiedlichen Motiven, eine Verpackung für alle Varianten mit der Marke drauf und gut.
Seller_GhPPYbCGxg4l5
Hallooo, Du BEDRUCKST Tassen ;)
Etwas Branding schadet da nicht, soll ja der Gast des Kunden wissen, wo der die Tasse her hat...
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
Zitat einer seriösen Quelle:
Wenn eine Kennzeichnung auf der Ware erfolgen muss, dann muss diese dauerhaft fest angebracht und lesbar sein. Es bietet sich an, die Produkte direkt zu beschriften, etwa durch Druck oder (Laser-) Gravur. Etiketten oder Aufkleber sind nur dann zulässig, wenn sie nicht einfach zu entfernen sind. Zumindest für das ElektroG aus Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein „Mindestmaß an Unzerstörbarkeit“ gefordert. Für die Europäische Union gilt nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission, dass eine dauerhafte Kennzeichnung vorliegt, wenn die Entfernung unter normalen Umständen sichtbare Spuren hinterlässt.
Kennzeichnung nur auf der Verpackung ist eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig - z.B. bei den Lebensmitteln, Schmuck, sehr kleinen Objekten.