Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_gmiUKKmwG5R3c

Dauerhafte Kennzeichnung für Marke

Hallo zusammen!

Ich bedrucke Tassen.

Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.

Folgende Antwort:

- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.

Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?

Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?

Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".

Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?

Vielen Dank!

36 Aufrufe
9 Antworten
Tags:Markenregistrierung
00
Antworten
user profile
Seller_gmiUKKmwG5R3c

Dauerhafte Kennzeichnung für Marke

Hallo zusammen!

Ich bedrucke Tassen.

Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.

Folgende Antwort:

- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.

Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?

Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?

Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".

Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?

Vielen Dank!

Tags:Markenregistrierung
00
36 Aufrufe
9 Antworten
Antworten
9 Antworten
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

"Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein."

Und so handhabt das Amazon auch oft. Sprich ein Aufkleber auf der Verpackung reicht nicht, ebenso wenig wie ein Aufkleber auf dem Tassenboden. Ins Motiv muss die Marke meiner Meinung nach nicht aber wenn die Marke nirgends abgebildet ist, dann besteht für Amazon auch kein Markenverhältnis. Auch Photoshop wird hier meistens erkannt und nicht akzeptiert. Verpackung sollte in deinem Fall ja möglich sein. Du hast ja das gleiche Produkt (Tasse) mit unterschiedlichen Motiven, eine Verpackung für alle Varianten mit der Marke drauf und gut.

10
user profile
Seller_GhPPYbCGxg4l5
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Hallooo, Du BEDRUCKST Tassen ;)

Etwas Branding schadet da nicht, soll ja der Gast des Kunden wissen, wo der die Tasse her hat...

30
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Zitat einer seriösen Quelle:

Wenn eine Kennzeichnung auf der Ware erfolgen muss, dann muss diese dauerhaft fest angebracht und lesbar sein. Es bietet sich an, die Produkte direkt zu beschriften, etwa durch Druck oder (Laser-) Gravur. Etiketten oder Aufkleber sind nur dann zulässig, wenn sie nicht einfach zu entfernen sind. Zumindest für das ElektroG aus Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein „Mindestmaß an Unzerstörbarkeit“ gefordert. Für die Europäische Union gilt nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission, dass eine dauerhafte Kennzeichnung vorliegt, wenn die Entfernung unter normalen Umständen sichtbare Spuren hinterlässt.

Kennzeichnung nur auf der Verpackung ist eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig - z.B. bei den Lebensmitteln, Schmuck, sehr kleinen Objekten.

10
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_gmiUKKmwG5R3c

Dauerhafte Kennzeichnung für Marke

Hallo zusammen!

Ich bedrucke Tassen.

Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.

Folgende Antwort:

- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.

Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?

Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?

Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".

Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?

Vielen Dank!

36 Aufrufe
9 Antworten
Tags:Markenregistrierung
00
Antworten
user profile
Seller_gmiUKKmwG5R3c

Dauerhafte Kennzeichnung für Marke

Hallo zusammen!

Ich bedrucke Tassen.

Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.

Folgende Antwort:

- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.

Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?

Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?

Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".

Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?

Vielen Dank!

Tags:Markenregistrierung
00
36 Aufrufe
9 Antworten
Antworten
user profile

Dauerhafte Kennzeichnung für Marke

von Seller_gmiUKKmwG5R3c

Hallo zusammen!

Ich bedrucke Tassen.

Habe eine GTIN-Befreiung beantragt für die Marke Becherbude.

Folgende Antwort:

- Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein.

Was bedeutet das? Ein Aufkleber mit der Marke "Becherbude", den ich auf die Verpackung klebe? Reicht das für "dauerhaft"?

Wie macht ihr das, wie sind eure Erfahrungen, bzw welche Ideen habt ihr?

Ich möchte es auf keinen Fall ins Bild "drucken".

Vielleicht Unterseite der Tasse, aber was ist da dauerhaft?

Vielen Dank!

Tags:Markenregistrierung
00
36 Aufrufe
9 Antworten
Antworten
9 Antworten
9 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

"Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein."

Und so handhabt das Amazon auch oft. Sprich ein Aufkleber auf der Verpackung reicht nicht, ebenso wenig wie ein Aufkleber auf dem Tassenboden. Ins Motiv muss die Marke meiner Meinung nach nicht aber wenn die Marke nirgends abgebildet ist, dann besteht für Amazon auch kein Markenverhältnis. Auch Photoshop wird hier meistens erkannt und nicht akzeptiert. Verpackung sollte in deinem Fall ja möglich sein. Du hast ja das gleiche Produkt (Tasse) mit unterschiedlichen Motiven, eine Verpackung für alle Varianten mit der Marke drauf und gut.

10
user profile
Seller_GhPPYbCGxg4l5
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Hallooo, Du BEDRUCKST Tassen ;)

Etwas Branding schadet da nicht, soll ja der Gast des Kunden wissen, wo der die Tasse her hat...

30
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Zitat einer seriösen Quelle:

Wenn eine Kennzeichnung auf der Ware erfolgen muss, dann muss diese dauerhaft fest angebracht und lesbar sein. Es bietet sich an, die Produkte direkt zu beschriften, etwa durch Druck oder (Laser-) Gravur. Etiketten oder Aufkleber sind nur dann zulässig, wenn sie nicht einfach zu entfernen sind. Zumindest für das ElektroG aus Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein „Mindestmaß an Unzerstörbarkeit“ gefordert. Für die Europäische Union gilt nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission, dass eine dauerhafte Kennzeichnung vorliegt, wenn die Entfernung unter normalen Umständen sichtbare Spuren hinterlässt.

Kennzeichnung nur auf der Verpackung ist eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig - z.B. bei den Lebensmitteln, Schmuck, sehr kleinen Objekten.

10
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

"Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein."

Und so handhabt das Amazon auch oft. Sprich ein Aufkleber auf der Verpackung reicht nicht, ebenso wenig wie ein Aufkleber auf dem Tassenboden. Ins Motiv muss die Marke meiner Meinung nach nicht aber wenn die Marke nirgends abgebildet ist, dann besteht für Amazon auch kein Markenverhältnis. Auch Photoshop wird hier meistens erkannt und nicht akzeptiert. Verpackung sollte in deinem Fall ja möglich sein. Du hast ja das gleiche Produkt (Tasse) mit unterschiedlichen Motiven, eine Verpackung für alle Varianten mit der Marke drauf und gut.

10
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

"Kennzeichnung muss dauerhaft auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht sein."

Und so handhabt das Amazon auch oft. Sprich ein Aufkleber auf der Verpackung reicht nicht, ebenso wenig wie ein Aufkleber auf dem Tassenboden. Ins Motiv muss die Marke meiner Meinung nach nicht aber wenn die Marke nirgends abgebildet ist, dann besteht für Amazon auch kein Markenverhältnis. Auch Photoshop wird hier meistens erkannt und nicht akzeptiert. Verpackung sollte in deinem Fall ja möglich sein. Du hast ja das gleiche Produkt (Tasse) mit unterschiedlichen Motiven, eine Verpackung für alle Varianten mit der Marke drauf und gut.

10
Antworten
user profile
Seller_GhPPYbCGxg4l5
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Hallooo, Du BEDRUCKST Tassen ;)

Etwas Branding schadet da nicht, soll ja der Gast des Kunden wissen, wo der die Tasse her hat...

30
user profile
Seller_GhPPYbCGxg4l5
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Hallooo, Du BEDRUCKST Tassen ;)

Etwas Branding schadet da nicht, soll ja der Gast des Kunden wissen, wo der die Tasse her hat...

30
Antworten
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Zitat einer seriösen Quelle:

Wenn eine Kennzeichnung auf der Ware erfolgen muss, dann muss diese dauerhaft fest angebracht und lesbar sein. Es bietet sich an, die Produkte direkt zu beschriften, etwa durch Druck oder (Laser-) Gravur. Etiketten oder Aufkleber sind nur dann zulässig, wenn sie nicht einfach zu entfernen sind. Zumindest für das ElektroG aus Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein „Mindestmaß an Unzerstörbarkeit“ gefordert. Für die Europäische Union gilt nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission, dass eine dauerhafte Kennzeichnung vorliegt, wenn die Entfernung unter normalen Umständen sichtbare Spuren hinterlässt.

Kennzeichnung nur auf der Verpackung ist eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig - z.B. bei den Lebensmitteln, Schmuck, sehr kleinen Objekten.

10
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_gmiUKKmwG5R3c

Zitat einer seriösen Quelle:

Wenn eine Kennzeichnung auf der Ware erfolgen muss, dann muss diese dauerhaft fest angebracht und lesbar sein. Es bietet sich an, die Produkte direkt zu beschriften, etwa durch Druck oder (Laser-) Gravur. Etiketten oder Aufkleber sind nur dann zulässig, wenn sie nicht einfach zu entfernen sind. Zumindest für das ElektroG aus Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein „Mindestmaß an Unzerstörbarkeit“ gefordert. Für die Europäische Union gilt nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission, dass eine dauerhafte Kennzeichnung vorliegt, wenn die Entfernung unter normalen Umständen sichtbare Spuren hinterlässt.

Kennzeichnung nur auf der Verpackung ist eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig - z.B. bei den Lebensmitteln, Schmuck, sehr kleinen Objekten.

10
Antworten
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden