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Seller_3PBBRqpFrLT7w

Umsatzsteuer-Voranmeldung - Sendungen in die EU

Hallo zusammen,

wie melde ich die Umsätze (FBA - seitens Amazon keine MwSt-Belastung auf den Rechnungen) ins Ausland, um die nicht berechnete MwSt. abzuführen? OSS kommt nicht infrage, da weit unter dem Schwellenwert von €10.000.

Danke und Grüße

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Seller_3PBBRqpFrLT7w

Umsatzsteuer-Voranmeldung - Sendungen in die EU

Hallo zusammen,

wie melde ich die Umsätze (FBA - seitens Amazon keine MwSt-Belastung auf den Rechnungen) ins Ausland, um die nicht berechnete MwSt. abzuführen? OSS kommt nicht infrage, da weit unter dem Schwellenwert von €10.000.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_3PBBRqpFrLT7w

Wenn Du unter dem Schwellwert liegst, dann führst Du die Umsatzsteuer für Lieferungen ins EU-Ausland genau so ab, als wenn es eine Lieferung innerhalb Deutschlands wäre. Auch mit den deutschen USt-Sätzen.

Allerdings weiß ich nicht, ob ich Deinen Post richtig verstanden habe: Du nutzt FBA und den Rechnungsservice von Amazon? Und Amazon weist in den Rechnungen an den Käufer keine USt-aus??? Hm, aus meiner Sicht muss in diesen Rechnungen die USt. genau so ausgewiesen werden wie bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Das gilt für B2C und bei Nicht-Erreichen der Lieferschwelle.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_3PBBRqpFrLT7w

DAs dürfte dann netto ohne VAT an B2B Kunden sein.

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Seller_3PBBRqpFrLT7w
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_3PBBRqpFrLT7w

Wozu den - Hast doch alle Infos - offensichtlich bildet Amazon die Regelung mit deinem Schwellenwert nicht ab... Also selber rechnungen schreiben oder doch OSS registrieren.

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Seller_XQXAP3lD3zWGN

Habe den Support schon mehrfach kontaktiert, geholfen hat es leider nicht.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_3PBBRqpFrLT7w

Melde dieses Quartal dann in dem nächsten "mit" - das gibt keine Probleme.

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Seller_3PBBRqpFrLT7w
Allerdings kann ich das erst in 3 Monaten melden.
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Seller_3PBBRqpFrLT7w

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Seller_3PBBRqpFrLT7w

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Umsatzsteuer-Voranmeldung - Sendungen in die EU

von Seller_3PBBRqpFrLT7w

Hallo zusammen,

wie melde ich die Umsätze (FBA - seitens Amazon keine MwSt-Belastung auf den Rechnungen) ins Ausland, um die nicht berechnete MwSt. abzuführen? OSS kommt nicht infrage, da weit unter dem Schwellenwert von €10.000.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_3PBBRqpFrLT7w

Wenn Du unter dem Schwellwert liegst, dann führst Du die Umsatzsteuer für Lieferungen ins EU-Ausland genau so ab, als wenn es eine Lieferung innerhalb Deutschlands wäre. Auch mit den deutschen USt-Sätzen.

Allerdings weiß ich nicht, ob ich Deinen Post richtig verstanden habe: Du nutzt FBA und den Rechnungsservice von Amazon? Und Amazon weist in den Rechnungen an den Käufer keine USt-aus??? Hm, aus meiner Sicht muss in diesen Rechnungen die USt. genau so ausgewiesen werden wie bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Das gilt für B2C und bei Nicht-Erreichen der Lieferschwelle.

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DAs dürfte dann netto ohne VAT an B2B Kunden sein.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Seller_XQXAP3lD3zWGN

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Melde dieses Quartal dann in dem nächsten "mit" - das gibt keine Probleme.

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Allerdings kann ich das erst in 3 Monaten melden.
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Wenn Du unter dem Schwellwert liegst, dann führst Du die Umsatzsteuer für Lieferungen ins EU-Ausland genau so ab, als wenn es eine Lieferung innerhalb Deutschlands wäre. Auch mit den deutschen USt-Sätzen.

Allerdings weiß ich nicht, ob ich Deinen Post richtig verstanden habe: Du nutzt FBA und den Rechnungsservice von Amazon? Und Amazon weist in den Rechnungen an den Käufer keine USt-aus??? Hm, aus meiner Sicht muss in diesen Rechnungen die USt. genau so ausgewiesen werden wie bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Das gilt für B2C und bei Nicht-Erreichen der Lieferschwelle.

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Allerdings weiß ich nicht, ob ich Deinen Post richtig verstanden habe: Du nutzt FBA und den Rechnungsservice von Amazon? Und Amazon weist in den Rechnungen an den Käufer keine USt-aus??? Hm, aus meiner Sicht muss in diesen Rechnungen die USt. genau so ausgewiesen werden wie bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Das gilt für B2C und bei Nicht-Erreichen der Lieferschwelle.

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