Aktuelle Informationen zu Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa
Wir aktualisieren unsere Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa für B2B-Verkäufe, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer auf der Basis Ihres Niederlassungslandes korrekt angewendet wird. Zudem entfällt die inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigen Verkäufern in Kroatien.
Ab dem 7. August 2024 gelten die folgenden Änderungen.
Niederlassungsland: Anstelle des Landes, das mit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) verknüpft ist, wird das Land Ihrer eingetragenen Geschäftsadresse verwendet, um Ihr Niederlassungsland zu bestimmen.
Wenn das mit Ihrer USt.-IdNr.-Adresse verknüpfte Land vom Land Ihrer eingetragenen Geschäftsadresse abweicht, gilt für Ihre inländischen B2B-Verkäufe in den jeweiligen Ländern die inländische Steuerschuldumkehr für nicht ansässige Verkäufer. In diesem Fall fällt keine lokale Umsatzsteuer an und Ihre Verkäufe sind von der Umsatzsteuer befreit.
Inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigem Verkäufer: Kroatien hat die inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigem Verkäufer abgeschafft, so dass die kroatische Umsatzsteuer auf Inlandsverkäufe erhoben wird.
Wenn Sie die Verkaufsservices nach dem 7. August 2024 weiterhin nutzen, stimmen Sie den Änderungen automatisch zu. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um Informationen zu Ihren Steuerverpflichtungen zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa.
Aktuelle Informationen zu Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa
Wir aktualisieren unsere Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa für B2B-Verkäufe, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer auf der Basis Ihres Niederlassungslandes korrekt angewendet wird. Zudem entfällt die inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigen Verkäufern in Kroatien.
Ab dem 7. August 2024 gelten die folgenden Änderungen.
Niederlassungsland: Anstelle des Landes, das mit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) verknüpft ist, wird das Land Ihrer eingetragenen Geschäftsadresse verwendet, um Ihr Niederlassungsland zu bestimmen.
Wenn das mit Ihrer USt.-IdNr.-Adresse verknüpfte Land vom Land Ihrer eingetragenen Geschäftsadresse abweicht, gilt für Ihre inländischen B2B-Verkäufe in den jeweiligen Ländern die inländische Steuerschuldumkehr für nicht ansässige Verkäufer. In diesem Fall fällt keine lokale Umsatzsteuer an und Ihre Verkäufe sind von der Umsatzsteuer befreit.
Inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigem Verkäufer: Kroatien hat die inländische Steuerschuldumkehr bei nicht ansässigem Verkäufer abgeschafft, so dass die kroatische Umsatzsteuer auf Inlandsverkäufe erhoben wird.
Wenn Sie die Verkaufsservices nach dem 7. August 2024 weiterhin nutzen, stimmen Sie den Änderungen automatisch zu. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um Informationen zu Ihren Steuerverpflichtungen zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa.