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Seller_AxWQzbsdbPJAG

Angeblicher Innergemeinschaftlicher Erwerb

Moin,

vorab: ja natürlich, ihr seid keine Steuerberater und ich sollte mir persönlichen Rat einholen.
Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
Jetzt stellt sich das Finanzamt quer und nimmt meinen Widerspruch nicht an.

Hat jemand ähnliches auch erlebt? Gibt es eine Möglichkeit Amazon zu kontaktieren diesbezüglich?
Oder reicht nur noch der Schritt zum Steuerberater oder sogar Anwalt?

Über Antworten wäre ich dankbar.

Vielen Dank & Lg

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Tags:Steuern
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Seller_AxWQzbsdbPJAG

Angeblicher Innergemeinschaftlicher Erwerb

Moin,

vorab: ja natürlich, ihr seid keine Steuerberater und ich sollte mir persönlichen Rat einholen.
Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
Jetzt stellt sich das Finanzamt quer und nimmt meinen Widerspruch nicht an.

Hat jemand ähnliches auch erlebt? Gibt es eine Möglichkeit Amazon zu kontaktieren diesbezüglich?
Oder reicht nur noch der Schritt zum Steuerberater oder sogar Anwalt?

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
Hilfreichste Antwort

Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

Dafür ist das Forum da, denke ich zumindest.
Danke an alle die was dazu beitragen.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Im Q3 habe ich die einzigen Einnahmen getätigt. Weder davor noch danach.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG

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Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
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Seller_AxWQzbsdbPJAG

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Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
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von Seller_AxWQzbsdbPJAG

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Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
Hilfreichste Antwort

Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

Dafür ist das Forum da, denke ich zumindest.
Danke an alle die was dazu beitragen.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Im Q3 habe ich die einzigen Einnahmen getätigt. Weder davor noch danach.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

Dafür ist das Forum da, denke ich zumindest.
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