Mal wieder völlig inkompetente Amazon Mitarbeiter im Käufer-Kundendienst / A-Z Abteilung
Hallo,
nachfolgend den soeben abgegebenen Widerspruch zu einem A-Z Antrag:
Die A-Z Entscheidung ist falsch und entspricht nicht den Amazon Richtlinien und der aktuellen Rechtslage!
Begründung:
1. Käufer bzw. Amazon Käuferservice hat falsche Behauptung gemacht.
Am 04.05.2024 16:24 wurden wir informiert das der Artikel defekt wäre
Wir haben auf diese Nachricht am 04.05.2024 16:51 beim Käufer u.a. Bildmaterial des defekten Artikels sowie der Verpackung angefordert.
2. Käufer hat am 04.05.2024 16:54 bestätigt das der Artikel NICHT defekt ist! Die Halterung paßt lediglich nicht auf die beim Käufer bereits vorhandene Stange.
3. Am 04.05.2024 16:59 haben wir den Kunden informiert das er dem Käufer-Kundendienst eine falsche Angabe gemacht hat und informiert das er den Artikel entsprechendend dem gesetzlichen Widerrufsrecht und den Amazon Rücksenderichtlinien uns zurück senden kann aber er die Rücksendekosten übernehmen muss.
4. Am 4. Mai 2024 17:06:45 MEST wurde dann der Rücksendeantrag vom Käufer getätigt: Käufer hat den Rücksendeantrag gemacht mit Grund "Leistung oder Qualität ungenügend" das entspricht nicht den Tatsachen, sondern der Käufer hätte "falsche Größe" wählen müssen.
Der von uns gelieferte Artikel war originalverpackt, neu und entspricht den Angaben auf der Amazon Webseite, ebenfalls die Leistung und Qualität des Artikels sind völlig in Ordnung!
5. Wir haben den Rücksendeantrag umgehend nach Erhalt der Rücksendung am 7. Mai 2024 20:25:44 MEST bearbeitet. Hier wurden die Rücksendekosten mit Auswahl des Kästchens dafür in Höhe von 2,99 in Abzug gebracht. Die tatsächlichen Rücksendekosten wurden jedoch mit EUR 6,30 von Amazon berechnet!
Entsprechend den AGB´s, dem gesetzlichen Widerrufsrecht und den Amazon Rücksenderichtlinien war der Abzug der Rücksendekosten gerechtfertigt. Wir hätten sogar den vollen Betrag von EUR 6,30 abziehen dürfen. Es gibt auch keine anderen Gründe weshalb wir nach Amazon Richtlinien die Rücksendekosten tragen müssten. Laut den Amazon Richtlinien hat der Käufer die Kosten zu tragen!
6. Am 15.05.2024 13:20 wurden wir vom Amazon Kundenservice gebeten die Rücksendekosten zu erstatten, wir haben daraufhin am 15.05.2024 14:09 mitgeteilt das wir dazu nicht verpflichtet sind und das nach Amazon Rücksenderichtlinien der Käufer diese zu tragen hat. Ebenfalls haben wir uns weitere Nötigungen oder Erschleichung von Geld zu fordern verbittet.
Daraufhin hat der Kunde erneut den Amazon Käuferservice kontaktiert, somit hat der Kunde Mittels Amazon den Straftatbestand nach § 240 StGB und § 265a StGB gemacht wo wir strafrechtlich dagegen vorgehen können.
Ebenfalls ist hier das BGH Urteil vom 01.04.2020 - VIII ZR 18/19 zu beachten.
Wir fordern und bitten daher Amazon uns sowohl den Betrag von EUR 2,99 wieder auf unser Konto gut zu schreiben als auch den Eintrag aus der Bestellmängelrate zu löschen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ich bitte den darum die involvierten Amazon Mitarbeiter die mit dem Kunden Kontakt hatten als auch die Person die den A-Z Antrag falsch entschieden hat intern nachzuschulen.
Die Amazon Mitarbeiter haben die Amazon Richtlinien nicht befolgt sowie gegen geltendes Recht verstoßen.
Es wäre bedauerlich wenn wir sowohl gegen den Käufer als auch Amazon rechtlich also mit Hilfe unserer Rechtsanwälte und dem Gericht vorgehen müssten.
Es geht hier ums Prinzip, es macht schon lange keinen Spaß mehr bei Amazon zu verkaufen. Genau aus solchen Gründen.
Ist die alte Beschwerde Mailadresse jeff - ät - amazon - punkt - com noch besetzt? Denn ein so falsches Verhalten von Amazon Mitarbeitern schadet vor allem Amazon da aus solchen Gründen immer mehr Verkäufer lieber auf Ebay und Kaufland etc. verkaufen als bei Amazon.
Ein sehr verärgerter Amazon Verkäufer
Mal wieder völlig inkompetente Amazon Mitarbeiter im Käufer-Kundendienst / A-Z Abteilung
Hallo,
nachfolgend den soeben abgegebenen Widerspruch zu einem A-Z Antrag:
Die A-Z Entscheidung ist falsch und entspricht nicht den Amazon Richtlinien und der aktuellen Rechtslage!
Begründung:
1. Käufer bzw. Amazon Käuferservice hat falsche Behauptung gemacht.
Am 04.05.2024 16:24 wurden wir informiert das der Artikel defekt wäre
Wir haben auf diese Nachricht am 04.05.2024 16:51 beim Käufer u.a. Bildmaterial des defekten Artikels sowie der Verpackung angefordert.
2. Käufer hat am 04.05.2024 16:54 bestätigt das der Artikel NICHT defekt ist! Die Halterung paßt lediglich nicht auf die beim Käufer bereits vorhandene Stange.
3. Am 04.05.2024 16:59 haben wir den Kunden informiert das er dem Käufer-Kundendienst eine falsche Angabe gemacht hat und informiert das er den Artikel entsprechendend dem gesetzlichen Widerrufsrecht und den Amazon Rücksenderichtlinien uns zurück senden kann aber er die Rücksendekosten übernehmen muss.
4. Am 4. Mai 2024 17:06:45 MEST wurde dann der Rücksendeantrag vom Käufer getätigt: Käufer hat den Rücksendeantrag gemacht mit Grund "Leistung oder Qualität ungenügend" das entspricht nicht den Tatsachen, sondern der Käufer hätte "falsche Größe" wählen müssen.
Der von uns gelieferte Artikel war originalverpackt, neu und entspricht den Angaben auf der Amazon Webseite, ebenfalls die Leistung und Qualität des Artikels sind völlig in Ordnung!
5. Wir haben den Rücksendeantrag umgehend nach Erhalt der Rücksendung am 7. Mai 2024 20:25:44 MEST bearbeitet. Hier wurden die Rücksendekosten mit Auswahl des Kästchens dafür in Höhe von 2,99 in Abzug gebracht. Die tatsächlichen Rücksendekosten wurden jedoch mit EUR 6,30 von Amazon berechnet!
Entsprechend den AGB´s, dem gesetzlichen Widerrufsrecht und den Amazon Rücksenderichtlinien war der Abzug der Rücksendekosten gerechtfertigt. Wir hätten sogar den vollen Betrag von EUR 6,30 abziehen dürfen. Es gibt auch keine anderen Gründe weshalb wir nach Amazon Richtlinien die Rücksendekosten tragen müssten. Laut den Amazon Richtlinien hat der Käufer die Kosten zu tragen!
6. Am 15.05.2024 13:20 wurden wir vom Amazon Kundenservice gebeten die Rücksendekosten zu erstatten, wir haben daraufhin am 15.05.2024 14:09 mitgeteilt das wir dazu nicht verpflichtet sind und das nach Amazon Rücksenderichtlinien der Käufer diese zu tragen hat. Ebenfalls haben wir uns weitere Nötigungen oder Erschleichung von Geld zu fordern verbittet.
Daraufhin hat der Kunde erneut den Amazon Käuferservice kontaktiert, somit hat der Kunde Mittels Amazon den Straftatbestand nach § 240 StGB und § 265a StGB gemacht wo wir strafrechtlich dagegen vorgehen können.
Ebenfalls ist hier das BGH Urteil vom 01.04.2020 - VIII ZR 18/19 zu beachten.
Wir fordern und bitten daher Amazon uns sowohl den Betrag von EUR 2,99 wieder auf unser Konto gut zu schreiben als auch den Eintrag aus der Bestellmängelrate zu löschen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ich bitte den darum die involvierten Amazon Mitarbeiter die mit dem Kunden Kontakt hatten als auch die Person die den A-Z Antrag falsch entschieden hat intern nachzuschulen.
Die Amazon Mitarbeiter haben die Amazon Richtlinien nicht befolgt sowie gegen geltendes Recht verstoßen.
Es wäre bedauerlich wenn wir sowohl gegen den Käufer als auch Amazon rechtlich also mit Hilfe unserer Rechtsanwälte und dem Gericht vorgehen müssten.
Es geht hier ums Prinzip, es macht schon lange keinen Spaß mehr bei Amazon zu verkaufen. Genau aus solchen Gründen.
Ist die alte Beschwerde Mailadresse jeff - ät - amazon - punkt - com noch besetzt? Denn ein so falsches Verhalten von Amazon Mitarbeitern schadet vor allem Amazon da aus solchen Gründen immer mehr Verkäufer lieber auf Ebay und Kaufland etc. verkaufen als bei Amazon.
Ein sehr verärgerter Amazon Verkäufer