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Seller_ZZheLdIPUbbRp

Kein OSS notwendig, da unter 10.000 Auslandsumsatz, aber trotzdem sollen wir an OSS melden

Hallo zusammen,

kann mir jemand damit weiterhelfen?

Wir werden jetzt permanent von Amazon aufgefordert, einen Nachweis der Teilnahme für OSS einzureichen oder die umsatzsteuerliche Registrierung für Österreich. Obwohl wir bereits mehrfach mit dem Verkäuferservice Kontakt hatten, da wir knapp unter 10.000 EUR Auslandsumsatz im Jahr haben und auch keine Ware im Ausland lagern. Wir erhalten immer nur Standard-Textbaustein-Antworten, da der VKS nicht zuständig ist und die zuständige Abteilung nicht direkt kontaktiert werden kann.

Die Frage: kennt jemand einen Weg, wie man bei Amazon die Freistellung von OSS und der Umsatzsteuerregistrierung im Ausland erhält, wenn diese steuerlich gar nicht notwendig ist?

Vielen Dank schon mal!

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Tags:Registrierung, Steuern
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Seller_ZZheLdIPUbbRp

Kein OSS notwendig, da unter 10.000 Auslandsumsatz, aber trotzdem sollen wir an OSS melden

Hallo zusammen,

kann mir jemand damit weiterhelfen?

Wir werden jetzt permanent von Amazon aufgefordert, einen Nachweis der Teilnahme für OSS einzureichen oder die umsatzsteuerliche Registrierung für Österreich. Obwohl wir bereits mehrfach mit dem Verkäuferservice Kontakt hatten, da wir knapp unter 10.000 EUR Auslandsumsatz im Jahr haben und auch keine Ware im Ausland lagern. Wir erhalten immer nur Standard-Textbaustein-Antworten, da der VKS nicht zuständig ist und die zuständige Abteilung nicht direkt kontaktiert werden kann.

Die Frage: kennt jemand einen Weg, wie man bei Amazon die Freistellung von OSS und der Umsatzsteuerregistrierung im Ausland erhält, wenn diese steuerlich gar nicht notwendig ist?

Vielen Dank schon mal!

Tags:Registrierung, Steuern
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Seller_QyiTO9VbIz1DP
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Amazon weiß ja nicht, ob Du auf anderen Kanälen vielleicht auch ins Ausland verkaufst. Auf Deine Versicherung, dass Du unter 10.000Euro bleibst, verlassen sie sich nicht.
Wir hatten keinen einzigen Verkauf ins Ausland, bevor wir unsere OSS Registrierung eingetragen hatten.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Es gibt keine Freistellung. Wenn Amazons KI berechnet, dass ihr voraussichtlich die 10.000 knackt, dann will Amazon die OSS Anmeldung bzw. Nummer. So einfach ist das. Ob das Sinn macht? Naja, Amazon eben.

Wir haben den Verkauf nach Österreich wieder aufgenommen und wurden direkt nach ein paar Tagen an das OSS Thema erinnert. Amazon passt da also auf. Die Nummer ist beantragt, wird eingetragen und dann gibt es eben null Meldungen. Kostet doch nichts bzw. fast nichts.
So ist Amazon beruhigt und wir vorbereitet.

Daher überlegt gut. Lohnt es sich für euch, so beantragt die Nummer. Lohnt es nicht, EU ausschließen.

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Seller_ZZheLdIPUbbRp
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

@an alle: vielen Dank für eure Antworten!

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Hast Du denn auf der Seite “Einstellungen” -> “Steuereinstellungen” bei OSS die Auswahl “Ich habe keine OSS Registrierung” angeklickt? Seitdem erscheint bei mir eben “Ich habe keine OSS Registrierung” und ich bekomme auch keine Mails von Amazon zu dem Thema, obwohl ich fleißig ins Ausland liefere und auch auf allen Marktplätzen anbiete (allerdings werde ich unter der Schwelle von 10000 bleiben)

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Seller_uiCiVsYBJ8PeV
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

das liegt nicht am oss sondern an der marktplatzthaftung entweder oss oder umst. nr in österreich

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Seller_XCCqUSNlEyahg
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Amzn ignoriert doch einfach die EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer und handelt entgegen der Angaben die sie ja selbst im Sellercentral und den dazugehörigen Hilfeseiten dazu publizieren, HIER :

EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021

https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_iossemail1&

6. Was ist die Micro-Business-Ausnahme?
Das EU-E-Commerce-Umsatzsteuergesetz sieht eine Befreiung für Kleinunternehmen vor (Freistellung für Kleinunternehmen) und ermöglicht es Ihnen, in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Sie haben keine Tochtergesellschaften oder andere feste Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten;
Sie überschreiten die EU-Distanzverkaufsschwelle von 10.000 EUR für Verkäufe, die jährlich aus Ihrem Heimatland geliefert werden, nicht.

Kleinstunternehmen können die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung in ihrem Niederlassungsland melden. … … …

  1. Wie kann ich meine Steuerverpflichtungen nach dem 1. Juli in Österreich einhalten?
    Wenn Sie gesetzlich ansässig sind oder Lagerbestand in Österreich lagern, benötigen Sie nach dem 1. Juli noch eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um weiterhin an Kunden in Österreich verkaufen zu können.
    Wenn Sie außerdem Waren an österreichische Kunden aus einem anderen EU-Land versenden, in dem Ihr Lagerbestand gelagert wird und den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, benötigen Sie nach dem 1. Juli eine österreichische
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder müssen alternativ nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen melden Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS.

Fazit, gemäß EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer, wenn man den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR NICHT überschreitet, braucht man KEINE eine österreichische
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und auch KEINE Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS !
unglaublich dass Amzn dem einfach zuwiderhandeln kann. :rage:

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Seller_fgusEWhpIVQNr
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Hi, ich verkaufe von Österreich hauptsächlich nach Deutschland. Amazon hat auf OSS umgestellt um die aggressiven Chinesen im Schach zu halten. Für jedes Land brauchst du sonst eine lokale Umsatzsteuer.

Wenn du auf OSS umstellst, hast du nur EINE Nummer (OSS) und du musst nur im FinanzOnline für jedes Land eine gesonderte Spalte der Verkäufe anlegen. Abrechnung geht Quartalsmäßig. Allerdings wer umsteigt, muss die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes dem Kunden verrechnen, oder du zahlst bei vielen Ländern drauf. Wer mehr Info’s braucht mailt mir zu office@ta-group.at

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Seller_ZZheLdIPUbbRp

Kein OSS notwendig, da unter 10.000 Auslandsumsatz, aber trotzdem sollen wir an OSS melden

Hallo zusammen,

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Wir werden jetzt permanent von Amazon aufgefordert, einen Nachweis der Teilnahme für OSS einzureichen oder die umsatzsteuerliche Registrierung für Österreich. Obwohl wir bereits mehrfach mit dem Verkäuferservice Kontakt hatten, da wir knapp unter 10.000 EUR Auslandsumsatz im Jahr haben und auch keine Ware im Ausland lagern. Wir erhalten immer nur Standard-Textbaustein-Antworten, da der VKS nicht zuständig ist und die zuständige Abteilung nicht direkt kontaktiert werden kann.

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Seller_ZZheLdIPUbbRp

Kein OSS notwendig, da unter 10.000 Auslandsumsatz, aber trotzdem sollen wir an OSS melden

Hallo zusammen,

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Wir werden jetzt permanent von Amazon aufgefordert, einen Nachweis der Teilnahme für OSS einzureichen oder die umsatzsteuerliche Registrierung für Österreich. Obwohl wir bereits mehrfach mit dem Verkäuferservice Kontakt hatten, da wir knapp unter 10.000 EUR Auslandsumsatz im Jahr haben und auch keine Ware im Ausland lagern. Wir erhalten immer nur Standard-Textbaustein-Antworten, da der VKS nicht zuständig ist und die zuständige Abteilung nicht direkt kontaktiert werden kann.

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Kein OSS notwendig, da unter 10.000 Auslandsumsatz, aber trotzdem sollen wir an OSS melden

von Seller_ZZheLdIPUbbRp

Hallo zusammen,

kann mir jemand damit weiterhelfen?

Wir werden jetzt permanent von Amazon aufgefordert, einen Nachweis der Teilnahme für OSS einzureichen oder die umsatzsteuerliche Registrierung für Österreich. Obwohl wir bereits mehrfach mit dem Verkäuferservice Kontakt hatten, da wir knapp unter 10.000 EUR Auslandsumsatz im Jahr haben und auch keine Ware im Ausland lagern. Wir erhalten immer nur Standard-Textbaustein-Antworten, da der VKS nicht zuständig ist und die zuständige Abteilung nicht direkt kontaktiert werden kann.

Die Frage: kennt jemand einen Weg, wie man bei Amazon die Freistellung von OSS und der Umsatzsteuerregistrierung im Ausland erhält, wenn diese steuerlich gar nicht notwendig ist?

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
In Antwort auf: Post von: Seller_ZZheLdIPUbbRp

Amazon weiß ja nicht, ob Du auf anderen Kanälen vielleicht auch ins Ausland verkaufst. Auf Deine Versicherung, dass Du unter 10.000Euro bleibst, verlassen sie sich nicht.
Wir hatten keinen einzigen Verkauf ins Ausland, bevor wir unsere OSS Registrierung eingetragen hatten.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
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Es gibt keine Freistellung. Wenn Amazons KI berechnet, dass ihr voraussichtlich die 10.000 knackt, dann will Amazon die OSS Anmeldung bzw. Nummer. So einfach ist das. Ob das Sinn macht? Naja, Amazon eben.

Wir haben den Verkauf nach Österreich wieder aufgenommen und wurden direkt nach ein paar Tagen an das OSS Thema erinnert. Amazon passt da also auf. Die Nummer ist beantragt, wird eingetragen und dann gibt es eben null Meldungen. Kostet doch nichts bzw. fast nichts.
So ist Amazon beruhigt und wir vorbereitet.

Daher überlegt gut. Lohnt es sich für euch, so beantragt die Nummer. Lohnt es nicht, EU ausschließen.

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Seller_ZZheLdIPUbbRp
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@an alle: vielen Dank für eure Antworten!

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Hast Du denn auf der Seite “Einstellungen” -> “Steuereinstellungen” bei OSS die Auswahl “Ich habe keine OSS Registrierung” angeklickt? Seitdem erscheint bei mir eben “Ich habe keine OSS Registrierung” und ich bekomme auch keine Mails von Amazon zu dem Thema, obwohl ich fleißig ins Ausland liefere und auch auf allen Marktplätzen anbiete (allerdings werde ich unter der Schwelle von 10000 bleiben)

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Seller_uiCiVsYBJ8PeV
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das liegt nicht am oss sondern an der marktplatzthaftung entweder oss oder umst. nr in österreich

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Seller_XCCqUSNlEyahg
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Amzn ignoriert doch einfach die EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer und handelt entgegen der Angaben die sie ja selbst im Sellercentral und den dazugehörigen Hilfeseiten dazu publizieren, HIER :

EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021

https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_iossemail1&

6. Was ist die Micro-Business-Ausnahme?
Das EU-E-Commerce-Umsatzsteuergesetz sieht eine Befreiung für Kleinunternehmen vor (Freistellung für Kleinunternehmen) und ermöglicht es Ihnen, in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Sie haben keine Tochtergesellschaften oder andere feste Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten;
Sie überschreiten die EU-Distanzverkaufsschwelle von 10.000 EUR für Verkäufe, die jährlich aus Ihrem Heimatland geliefert werden, nicht.

Kleinstunternehmen können die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung in ihrem Niederlassungsland melden. … … …

  1. Wie kann ich meine Steuerverpflichtungen nach dem 1. Juli in Österreich einhalten?
    Wenn Sie gesetzlich ansässig sind oder Lagerbestand in Österreich lagern, benötigen Sie nach dem 1. Juli noch eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um weiterhin an Kunden in Österreich verkaufen zu können.
    Wenn Sie außerdem Waren an österreichische Kunden aus einem anderen EU-Land versenden, in dem Ihr Lagerbestand gelagert wird und den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, benötigen Sie nach dem 1. Juli eine österreichische
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder müssen alternativ nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen melden Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS.

Fazit, gemäß EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer, wenn man den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR NICHT überschreitet, braucht man KEINE eine österreichische
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und auch KEINE Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS !
unglaublich dass Amzn dem einfach zuwiderhandeln kann. :rage:

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Seller_fgusEWhpIVQNr
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Hi, ich verkaufe von Österreich hauptsächlich nach Deutschland. Amazon hat auf OSS umgestellt um die aggressiven Chinesen im Schach zu halten. Für jedes Land brauchst du sonst eine lokale Umsatzsteuer.

Wenn du auf OSS umstellst, hast du nur EINE Nummer (OSS) und du musst nur im FinanzOnline für jedes Land eine gesonderte Spalte der Verkäufe anlegen. Abrechnung geht Quartalsmäßig. Allerdings wer umsteigt, muss die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes dem Kunden verrechnen, oder du zahlst bei vielen Ländern drauf. Wer mehr Info’s braucht mailt mir zu office@ta-group.at

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
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Amazon weiß ja nicht, ob Du auf anderen Kanälen vielleicht auch ins Ausland verkaufst. Auf Deine Versicherung, dass Du unter 10.000Euro bleibst, verlassen sie sich nicht.
Wir hatten keinen einzigen Verkauf ins Ausland, bevor wir unsere OSS Registrierung eingetragen hatten.

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Seller_QyiTO9VbIz1DP
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Amazon weiß ja nicht, ob Du auf anderen Kanälen vielleicht auch ins Ausland verkaufst. Auf Deine Versicherung, dass Du unter 10.000Euro bleibst, verlassen sie sich nicht.
Wir hatten keinen einzigen Verkauf ins Ausland, bevor wir unsere OSS Registrierung eingetragen hatten.

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Es gibt keine Freistellung. Wenn Amazons KI berechnet, dass ihr voraussichtlich die 10.000 knackt, dann will Amazon die OSS Anmeldung bzw. Nummer. So einfach ist das. Ob das Sinn macht? Naja, Amazon eben.

Wir haben den Verkauf nach Österreich wieder aufgenommen und wurden direkt nach ein paar Tagen an das OSS Thema erinnert. Amazon passt da also auf. Die Nummer ist beantragt, wird eingetragen und dann gibt es eben null Meldungen. Kostet doch nichts bzw. fast nichts.
So ist Amazon beruhigt und wir vorbereitet.

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Es gibt keine Freistellung. Wenn Amazons KI berechnet, dass ihr voraussichtlich die 10.000 knackt, dann will Amazon die OSS Anmeldung bzw. Nummer. So einfach ist das. Ob das Sinn macht? Naja, Amazon eben.

Wir haben den Verkauf nach Österreich wieder aufgenommen und wurden direkt nach ein paar Tagen an das OSS Thema erinnert. Amazon passt da also auf. Die Nummer ist beantragt, wird eingetragen und dann gibt es eben null Meldungen. Kostet doch nichts bzw. fast nichts.
So ist Amazon beruhigt und wir vorbereitet.

Daher überlegt gut. Lohnt es sich für euch, so beantragt die Nummer. Lohnt es nicht, EU ausschließen.

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Hast Du denn auf der Seite “Einstellungen” -> “Steuereinstellungen” bei OSS die Auswahl “Ich habe keine OSS Registrierung” angeklickt? Seitdem erscheint bei mir eben “Ich habe keine OSS Registrierung” und ich bekomme auch keine Mails von Amazon zu dem Thema, obwohl ich fleißig ins Ausland liefere und auch auf allen Marktplätzen anbiete (allerdings werde ich unter der Schwelle von 10000 bleiben)

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Seller_uiCiVsYBJ8PeV
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Seller_XCCqUSNlEyahg
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Amzn ignoriert doch einfach die EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer und handelt entgegen der Angaben die sie ja selbst im Sellercentral und den dazugehörigen Hilfeseiten dazu publizieren, HIER :

EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021

https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_iossemail1&

6. Was ist die Micro-Business-Ausnahme?
Das EU-E-Commerce-Umsatzsteuergesetz sieht eine Befreiung für Kleinunternehmen vor (Freistellung für Kleinunternehmen) und ermöglicht es Ihnen, in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Sie haben keine Tochtergesellschaften oder andere feste Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten;
Sie überschreiten die EU-Distanzverkaufsschwelle von 10.000 EUR für Verkäufe, die jährlich aus Ihrem Heimatland geliefert werden, nicht.

Kleinstunternehmen können die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung in ihrem Niederlassungsland melden. … … …

  1. Wie kann ich meine Steuerverpflichtungen nach dem 1. Juli in Österreich einhalten?
    Wenn Sie gesetzlich ansässig sind oder Lagerbestand in Österreich lagern, benötigen Sie nach dem 1. Juli noch eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um weiterhin an Kunden in Österreich verkaufen zu können.
    Wenn Sie außerdem Waren an österreichische Kunden aus einem anderen EU-Land versenden, in dem Ihr Lagerbestand gelagert wird und den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, benötigen Sie nach dem 1. Juli eine österreichische
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder müssen alternativ nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen melden Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS.

Fazit, gemäß EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer, wenn man den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR NICHT überschreitet, braucht man KEINE eine österreichische
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und auch KEINE Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS !
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Amzn ignoriert doch einfach die EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer und handelt entgegen der Angaben die sie ja selbst im Sellercentral und den dazugehörigen Hilfeseiten dazu publizieren, HIER :

EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021

https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_iossemail1&

6. Was ist die Micro-Business-Ausnahme?
Das EU-E-Commerce-Umsatzsteuergesetz sieht eine Befreiung für Kleinunternehmen vor (Freistellung für Kleinunternehmen) und ermöglicht es Ihnen, in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Sie haben keine Tochtergesellschaften oder andere feste Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten;
Sie überschreiten die EU-Distanzverkaufsschwelle von 10.000 EUR für Verkäufe, die jährlich aus Ihrem Heimatland geliefert werden, nicht.

Kleinstunternehmen können die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung in ihrem Niederlassungsland melden. … … …

  1. Wie kann ich meine Steuerverpflichtungen nach dem 1. Juli in Österreich einhalten?
    Wenn Sie gesetzlich ansässig sind oder Lagerbestand in Österreich lagern, benötigen Sie nach dem 1. Juli noch eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um weiterhin an Kunden in Österreich verkaufen zu können.
    Wenn Sie außerdem Waren an österreichische Kunden aus einem anderen EU-Land versenden, in dem Ihr Lagerbestand gelagert wird und den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, benötigen Sie nach dem 1. Juli eine österreichische
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder müssen alternativ nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen melden Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS.

Fazit, gemäß EU Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer, wenn man den Intra-EU-Schwellenwert von 10.000 EUR NICHT überschreitet, braucht man KEINE eine österreichische
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und auch KEINE Verbraucherverkäufe nach Österreich über OSS !
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Hi, ich verkaufe von Österreich hauptsächlich nach Deutschland. Amazon hat auf OSS umgestellt um die aggressiven Chinesen im Schach zu halten. Für jedes Land brauchst du sonst eine lokale Umsatzsteuer.

Wenn du auf OSS umstellst, hast du nur EINE Nummer (OSS) und du musst nur im FinanzOnline für jedes Land eine gesonderte Spalte der Verkäufe anlegen. Abrechnung geht Quartalsmäßig. Allerdings wer umsteigt, muss die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes dem Kunden verrechnen, oder du zahlst bei vielen Ländern drauf. Wer mehr Info’s braucht mailt mir zu office@ta-group.at

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Hi, ich verkaufe von Österreich hauptsächlich nach Deutschland. Amazon hat auf OSS umgestellt um die aggressiven Chinesen im Schach zu halten. Für jedes Land brauchst du sonst eine lokale Umsatzsteuer.

Wenn du auf OSS umstellst, hast du nur EINE Nummer (OSS) und du musst nur im FinanzOnline für jedes Land eine gesonderte Spalte der Verkäufe anlegen. Abrechnung geht Quartalsmäßig. Allerdings wer umsteigt, muss die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes dem Kunden verrechnen, oder du zahlst bei vielen Ländern drauf. Wer mehr Info’s braucht mailt mir zu office@ta-group.at

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