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Seller_1GX2ZmexeYmB8

Eidesstattliche Erklärung verlangen - legitim?

Ich hatte hier mal den Vorschlag gelesen, vom Kunden, der angeblich eine Sendung nicht erhalten hat, eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen.

Ich habe nun auch so ein Formular versandt - bin mal gespannt auf die Reaktion.

Nun meine Frage: Ist es eigentlich legitim, solche eine Erklärung zu verlangen?

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Tags:Verkäuferleistung
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Seller_1GX2ZmexeYmB8

Eidesstattliche Erklärung verlangen - legitim?

Ich hatte hier mal den Vorschlag gelesen, vom Kunden, der angeblich eine Sendung nicht erhalten hat, eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen.

Ich habe nun auch so ein Formular versandt - bin mal gespannt auf die Reaktion.

Nun meine Frage: Ist es eigentlich legitim, solche eine Erklärung zu verlangen?

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.

Aber irgendein Möchtegernbetrüger bekommt vielleicht einen Schreck.

80
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Seller_v2A2GYyJDvOb2
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

ohne diese Erklärung sucht dein Versanddienstleister nicht nochmal wenn sein System sagt, daß es abgeliefert wurde.. Du musst es also vom Kunden verlangen - was nicht heißt das Du nicht trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst..

42
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Die Aussage von @Seller_iSiGbYyygnxWAist absolut korrekt. Juristisch hat diese eidesstattliche Erklärung keine Relevanz. Das bedeutet, dass sie von Behörden und Gerichten nicht als solche akzeptiert wird.

Bei Reklamationen verlangen die Versanddienstleister oftmals eine Bestätigung des Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat. Denen ist es egal ob es eine Kundenmail ist, oder das von Dir verwendete Formular. Aber in der Tat macht das Wort "eidesstattliche Erklärung" auf manche Käufer mehr Eindruck - aber nur auf die, die die Fakten nicht kennen.

80
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
Du musst es also vom Kunden verlangen - w
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Seller_KlbcvQd5csNbm
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.

Insofern erfüllen die Erklärungen Ihren Zweck.

Grüße

220
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Seller_b9rdEY87XHL0G
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Die DPD verlang, wenn man bei denen eine Verlustmeldung macht, gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden. In der Regel bekommt man dann auch direkt einen Vordruck von der DPD in die "Hand gedrückt". Ohne die Unterschrift macht die DPD dann auch nicht weiter.

Wenn man dem Kunden erklärt, dass das Formular für die Versicherung unterschrieben zurückgesendet werden muss, kommen die auch der Bitte nach. Besonders, wenn man die Unterschrift, als Bedingung für die Erstattung oder Ersatzlieferung setzt.

Bisher gab es bei uns noch keinen Kunden, der sich diesbezüglich echauffiert hat oder Stress gemacht hat.

40
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Seller_o4SKUeHwb0PME
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.

Jedoch haben wir, entgegen anderer Antworten, auch hin und wieder Kollegen dabei, die diese nicht ausfüllen wollen und direkt einen A-Z Antrag stellen. Amazon kümmert sich um solche Erklärungen natürlich überhaupt nicht und erstattet willkürlich.

Auch wenn es gefährlich sein kann - wenn wir Betrug wittern, gehen wir dann auch mal den Weg übers Inkasso direkt an die Privatperson... Man muss sich ja nicht alles bieten lassen.

41
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Seller_IWEqGHKoDPqG7
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Moin, Moin,

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Seller_1GX2ZmexeYmB8
eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen
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gibts nicht!

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Seller_iSiGbYyygnxWA
Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.
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Eidesstattliche Erklärung zwischen Privatpersonengibt es nicht!

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Seller_b9rdEY87XHL0G
gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden.
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So heisst es richtig.

Eine RVE ist vollkommen legitim. Eine RVE ist eine bewusste Aussage mit Unterschrift und einem Datum. Mit der Unterschrift wird es zu einem rechtsverbindlichen Dokument. Die hat eine andere Gewichtung als eine nicht unterschiebene Email, ausserdem ist damit in der Regel auch die Androhung von Rechtsmitteln nachweislich erfolgt. Tatsächlich verlangen das die Transport-Versicherungen regelhaft.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab
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Ja und Nein. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben und so den Händler in seinem Regress gegen das Transportunternehmen zu unterstützen. Wenn das nicht vorher in den AGBs festgelegt wurde

Dann zulässig ist es, zukünftige Vertragsschlüsse mit dem Verbraucher bei Ablehnung der Abgabe einer Nichterhaltserklärung durch den Verbraucher zu verweigern. Der Händler hat nämlich das Recht, jenseits ungerechtfertigter Diskriminierungen frei zu entscheiden, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.

Also kann der Händler oder die Plattform in den AGBs die RVE von dem Kunden bei Nichterhalt der Ware verlangen, da er sonst gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt, und somit sein Rechte am die mit dem jeweiligen Kaufvertrag verknüpft sind.

Deshalb steht das auch in unseren und in den AGBs von Amazon.

Letztendlich ist das alles eh egal, schließlich erstattet Amazon sowiso wie Amazon will.

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Seller_o4SKUeHwb0PME
Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.
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Dito

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Seller_KlbcvQd5csNbm
Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.
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Traurig aber Wahr

50
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Seller_qb81AQa91MLIo
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Um von DHL eine Erstattung zu erhalten, sollte er die Empfängererklärung unterschreiben.

Eine Versicherung Eides statt kannst Du verlangen, aber das MUSS keiner unterschreiben.

Sobald wir nachweisen können das die Ware geliefert wurde, senden wir einen freundlichen Brief inkl. Rechnung. Es hat erst einer nicht bezahlt...da kam der Mahnbescheid und dann ging das auch.

10
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Richtig. Zudem die Meldung über den Nichterhalt beispiesweise per Email dieser geforderten Erklärung gleichkommt. Hier irgendwelche Formulare mit pseudo EV einzusätzen ist völlig überflüssig. Bis auf die psychologische Wikrkung in manchen Fällen...

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Letztendlich ist das alles eh egal, schließlich erstattet Amazon sowiso wie Amazon will.
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Seller_1GX2ZmexeYmB8

Eidesstattliche Erklärung verlangen - legitim?

Ich hatte hier mal den Vorschlag gelesen, vom Kunden, der angeblich eine Sendung nicht erhalten hat, eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen.

Ich habe nun auch so ein Formular versandt - bin mal gespannt auf die Reaktion.

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Seller_1GX2ZmexeYmB8

Eidesstattliche Erklärung verlangen - legitim?

Ich hatte hier mal den Vorschlag gelesen, vom Kunden, der angeblich eine Sendung nicht erhalten hat, eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen.

Ich habe nun auch so ein Formular versandt - bin mal gespannt auf die Reaktion.

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Eidesstattliche Erklärung verlangen - legitim?

von Seller_1GX2ZmexeYmB8

Ich hatte hier mal den Vorschlag gelesen, vom Kunden, der angeblich eine Sendung nicht erhalten hat, eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt derselben zu verlangen.

Ich habe nun auch so ein Formular versandt - bin mal gespannt auf die Reaktion.

Nun meine Frage: Ist es eigentlich legitim, solche eine Erklärung zu verlangen?

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.

Aber irgendein Möchtegernbetrüger bekommt vielleicht einen Schreck.

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

ohne diese Erklärung sucht dein Versanddienstleister nicht nochmal wenn sein System sagt, daß es abgeliefert wurde.. Du musst es also vom Kunden verlangen - was nicht heißt das Du nicht trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst..

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Die Aussage von @Seller_iSiGbYyygnxWAist absolut korrekt. Juristisch hat diese eidesstattliche Erklärung keine Relevanz. Das bedeutet, dass sie von Behörden und Gerichten nicht als solche akzeptiert wird.

Bei Reklamationen verlangen die Versanddienstleister oftmals eine Bestätigung des Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat. Denen ist es egal ob es eine Kundenmail ist, oder das von Dir verwendete Formular. Aber in der Tat macht das Wort "eidesstattliche Erklärung" auf manche Käufer mehr Eindruck - aber nur auf die, die die Fakten nicht kennen.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Seller_v2A2GYyJDvOb2
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Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.

Insofern erfüllen die Erklärungen Ihren Zweck.

Grüße

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Die DPD verlang, wenn man bei denen eine Verlustmeldung macht, gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden. In der Regel bekommt man dann auch direkt einen Vordruck von der DPD in die "Hand gedrückt". Ohne die Unterschrift macht die DPD dann auch nicht weiter.

Wenn man dem Kunden erklärt, dass das Formular für die Versicherung unterschrieben zurückgesendet werden muss, kommen die auch der Bitte nach. Besonders, wenn man die Unterschrift, als Bedingung für die Erstattung oder Ersatzlieferung setzt.

Bisher gab es bei uns noch keinen Kunden, der sich diesbezüglich echauffiert hat oder Stress gemacht hat.

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Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.

Jedoch haben wir, entgegen anderer Antworten, auch hin und wieder Kollegen dabei, die diese nicht ausfüllen wollen und direkt einen A-Z Antrag stellen. Amazon kümmert sich um solche Erklärungen natürlich überhaupt nicht und erstattet willkürlich.

Auch wenn es gefährlich sein kann - wenn wir Betrug wittern, gehen wir dann auch mal den Weg übers Inkasso direkt an die Privatperson... Man muss sich ja nicht alles bieten lassen.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
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Moin, Moin,

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gibts nicht!

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Seller_iSiGbYyygnxWA
Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.
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Eidesstattliche Erklärung zwischen Privatpersonengibt es nicht!

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Seller_b9rdEY87XHL0G
gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden.
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So heisst es richtig.

Eine RVE ist vollkommen legitim. Eine RVE ist eine bewusste Aussage mit Unterschrift und einem Datum. Mit der Unterschrift wird es zu einem rechtsverbindlichen Dokument. Die hat eine andere Gewichtung als eine nicht unterschiebene Email, ausserdem ist damit in der Regel auch die Androhung von Rechtsmitteln nachweislich erfolgt. Tatsächlich verlangen das die Transport-Versicherungen regelhaft.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab
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Ja und Nein. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben und so den Händler in seinem Regress gegen das Transportunternehmen zu unterstützen. Wenn das nicht vorher in den AGBs festgelegt wurde

Dann zulässig ist es, zukünftige Vertragsschlüsse mit dem Verbraucher bei Ablehnung der Abgabe einer Nichterhaltserklärung durch den Verbraucher zu verweigern. Der Händler hat nämlich das Recht, jenseits ungerechtfertigter Diskriminierungen frei zu entscheiden, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.

Also kann der Händler oder die Plattform in den AGBs die RVE von dem Kunden bei Nichterhalt der Ware verlangen, da er sonst gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt, und somit sein Rechte am die mit dem jeweiligen Kaufvertrag verknüpft sind.

Deshalb steht das auch in unseren und in den AGBs von Amazon.

Letztendlich ist das alles eh egal, schließlich erstattet Amazon sowiso wie Amazon will.

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Seller_o4SKUeHwb0PME
Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.
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Dito

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Seller_KlbcvQd5csNbm
Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.
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Traurig aber Wahr

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Seller_qb81AQa91MLIo
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Um von DHL eine Erstattung zu erhalten, sollte er die Empfängererklärung unterschreiben.

Eine Versicherung Eides statt kannst Du verlangen, aber das MUSS keiner unterschreiben.

Sobald wir nachweisen können das die Ware geliefert wurde, senden wir einen freundlichen Brief inkl. Rechnung. Es hat erst einer nicht bezahlt...da kam der Mahnbescheid und dann ging das auch.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Richtig. Zudem die Meldung über den Nichterhalt beispiesweise per Email dieser geforderten Erklärung gleichkommt. Hier irgendwelche Formulare mit pseudo EV einzusätzen ist völlig überflüssig. Bis auf die psychologische Wikrkung in manchen Fällen...

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Letztendlich ist das alles eh egal, schließlich erstattet Amazon sowiso wie Amazon will.
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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.

Aber irgendein Möchtegernbetrüger bekommt vielleicht einen Schreck.

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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.

Aber irgendein Möchtegernbetrüger bekommt vielleicht einen Schreck.

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
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ohne diese Erklärung sucht dein Versanddienstleister nicht nochmal wenn sein System sagt, daß es abgeliefert wurde.. Du musst es also vom Kunden verlangen - was nicht heißt das Du nicht trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst..

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Seller_v2A2GYyJDvOb2
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ohne diese Erklärung sucht dein Versanddienstleister nicht nochmal wenn sein System sagt, daß es abgeliefert wurde.. Du musst es also vom Kunden verlangen - was nicht heißt das Du nicht trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst..

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Die Aussage von @Seller_iSiGbYyygnxWAist absolut korrekt. Juristisch hat diese eidesstattliche Erklärung keine Relevanz. Das bedeutet, dass sie von Behörden und Gerichten nicht als solche akzeptiert wird.

Bei Reklamationen verlangen die Versanddienstleister oftmals eine Bestätigung des Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat. Denen ist es egal ob es eine Kundenmail ist, oder das von Dir verwendete Formular. Aber in der Tat macht das Wort "eidesstattliche Erklärung" auf manche Käufer mehr Eindruck - aber nur auf die, die die Fakten nicht kennen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Die Aussage von @Seller_iSiGbYyygnxWAist absolut korrekt. Juristisch hat diese eidesstattliche Erklärung keine Relevanz. Das bedeutet, dass sie von Behörden und Gerichten nicht als solche akzeptiert wird.

Bei Reklamationen verlangen die Versanddienstleister oftmals eine Bestätigung des Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat. Denen ist es egal ob es eine Kundenmail ist, oder das von Dir verwendete Formular. Aber in der Tat macht das Wort "eidesstattliche Erklärung" auf manche Käufer mehr Eindruck - aber nur auf die, die die Fakten nicht kennen.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab

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Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab

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Seller_KlbcvQd5csNbm
In Antwort auf: Post von: Seller_1GX2ZmexeYmB8

Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.

Insofern erfüllen die Erklärungen Ihren Zweck.

Grüße

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Wenn ich den Kunden um eine Erklärung bitte, tauchen 85% der Paket 1-2 tage später doch wieder auf.

Insofern erfüllen die Erklärungen Ihren Zweck.

Grüße

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Seller_b9rdEY87XHL0G
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Die DPD verlang, wenn man bei denen eine Verlustmeldung macht, gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden. In der Regel bekommt man dann auch direkt einen Vordruck von der DPD in die "Hand gedrückt". Ohne die Unterschrift macht die DPD dann auch nicht weiter.

Wenn man dem Kunden erklärt, dass das Formular für die Versicherung unterschrieben zurückgesendet werden muss, kommen die auch der Bitte nach. Besonders, wenn man die Unterschrift, als Bedingung für die Erstattung oder Ersatzlieferung setzt.

Bisher gab es bei uns noch keinen Kunden, der sich diesbezüglich echauffiert hat oder Stress gemacht hat.

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Seller_b9rdEY87XHL0G
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Die DPD verlang, wenn man bei denen eine Verlustmeldung macht, gerne mal eine "Rechtsverbindliche Erklärung" vom Kunden. In der Regel bekommt man dann auch direkt einen Vordruck von der DPD in die "Hand gedrückt". Ohne die Unterschrift macht die DPD dann auch nicht weiter.

Wenn man dem Kunden erklärt, dass das Formular für die Versicherung unterschrieben zurückgesendet werden muss, kommen die auch der Bitte nach. Besonders, wenn man die Unterschrift, als Bedingung für die Erstattung oder Ersatzlieferung setzt.

Bisher gab es bei uns noch keinen Kunden, der sich diesbezüglich echauffiert hat oder Stress gemacht hat.

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Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.

Jedoch haben wir, entgegen anderer Antworten, auch hin und wieder Kollegen dabei, die diese nicht ausfüllen wollen und direkt einen A-Z Antrag stellen. Amazon kümmert sich um solche Erklärungen natürlich überhaupt nicht und erstattet willkürlich.

Auch wenn es gefährlich sein kann - wenn wir Betrug wittern, gehen wir dann auch mal den Weg übers Inkasso direkt an die Privatperson... Man muss sich ja nicht alles bieten lassen.

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Wir machen das grundsätzlich auch so, immer eine EV zum nichterhalt verlangen.

Jedoch haben wir, entgegen anderer Antworten, auch hin und wieder Kollegen dabei, die diese nicht ausfüllen wollen und direkt einen A-Z Antrag stellen. Amazon kümmert sich um solche Erklärungen natürlich überhaupt nicht und erstattet willkürlich.

Auch wenn es gefährlich sein kann - wenn wir Betrug wittern, gehen wir dann auch mal den Weg übers Inkasso direkt an die Privatperson... Man muss sich ja nicht alles bieten lassen.

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Seller_IWEqGHKoDPqG7
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Moin, Moin,

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Wenn mich nicht alles täuscht, haben eidesstattliche Erklärungen zwischen Privatpersonen keinerlei Relevanz.
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So heisst es richtig.

Eine RVE ist vollkommen legitim. Eine RVE ist eine bewusste Aussage mit Unterschrift und einem Datum. Mit der Unterschrift wird es zu einem rechtsverbindlichen Dokument. Die hat eine andere Gewichtung als eine nicht unterschiebene Email, ausserdem ist damit in der Regel auch die Androhung von Rechtsmitteln nachweislich erfolgt. Tatsächlich verlangen das die Transport-Versicherungen regelhaft.

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Verlange kannst du vieles - aber der Kunde muss es nicht abgeben - ich persönlich gebe den Quatsch auch nie ab
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Ja und Nein. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben und so den Händler in seinem Regress gegen das Transportunternehmen zu unterstützen. Wenn das nicht vorher in den AGBs festgelegt wurde

Dann zulässig ist es, zukünftige Vertragsschlüsse mit dem Verbraucher bei Ablehnung der Abgabe einer Nichterhaltserklärung durch den Verbraucher zu verweigern. Der Händler hat nämlich das Recht, jenseits ungerechtfertigter Diskriminierungen frei zu entscheiden, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.

Also kann der Händler oder die Plattform in den AGBs die RVE von dem Kunden bei Nichterhalt der Ware verlangen, da er sonst gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt, und somit sein Rechte am die mit dem jeweiligen Kaufvertrag verknüpft sind.

Deshalb steht das auch in unseren und in den AGBs von Amazon.

Letztendlich ist das alles eh egal, schließlich erstattet Amazon sowiso wie Amazon will.

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Eine RVE ist vollkommen legitim. Eine RVE ist eine bewusste Aussage mit Unterschrift und einem Datum. Mit der Unterschrift wird es zu einem rechtsverbindlichen Dokument. Die hat eine andere Gewichtung als eine nicht unterschiebene Email, ausserdem ist damit in der Regel auch die Androhung von Rechtsmitteln nachweislich erfolgt. Tatsächlich verlangen das die Transport-Versicherungen regelhaft.

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Ja und Nein. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben und so den Händler in seinem Regress gegen das Transportunternehmen zu unterstützen. Wenn das nicht vorher in den AGBs festgelegt wurde

Dann zulässig ist es, zukünftige Vertragsschlüsse mit dem Verbraucher bei Ablehnung der Abgabe einer Nichterhaltserklärung durch den Verbraucher zu verweigern. Der Händler hat nämlich das Recht, jenseits ungerechtfertigter Diskriminierungen frei zu entscheiden, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.

Also kann der Händler oder die Plattform in den AGBs die RVE von dem Kunden bei Nichterhalt der Ware verlangen, da er sonst gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt, und somit sein Rechte am die mit dem jeweiligen Kaufvertrag verknüpft sind.

Deshalb steht das auch in unseren und in den AGBs von Amazon.

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Sobald wir nachweisen können das die Ware geliefert wurde, senden wir einen freundlichen Brief inkl. Rechnung. Es hat erst einer nicht bezahlt...da kam der Mahnbescheid und dann ging das auch.

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