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Seller_G2DsK7mcgK3nr

Neue Regelung USt auf Gebühren

Hallo, ich bin darüber gestolpert das Amazon seit 01.08. bei Sitz in DE Umsatzsteuer auf die Gebühren berechnet. Bisher war es ja so das die Gebühren in der Buchhaltung unter "Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens (19% VSt/19% USt)" gebucht wurden, also Steuerneutral, Ist es dann jetzt so das die Gebühren nur noch mit 19 % Vst in der Buchhaltung anzusetzen sind? Verstehe ich das richtig=

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Tags:Abrechnung
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Seller_G2DsK7mcgK3nr

Neue Regelung USt auf Gebühren

Hallo, ich bin darüber gestolpert das Amazon seit 01.08. bei Sitz in DE Umsatzsteuer auf die Gebühren berechnet. Bisher war es ja so das die Gebühren in der Buchhaltung unter "Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens (19% VSt/19% USt)" gebucht wurden, also Steuerneutral, Ist es dann jetzt so das die Gebühren nur noch mit 19 % Vst in der Buchhaltung anzusetzen sind? Verstehe ich das richtig=

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

Wenn 19% auf der Rechnung ausgewiesen sind und bezahlt wurden, sind diese auch in der Buchhaltung so anzusetzen.

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

Hi @Seller_G2DsK7mcgK3nr,

bitte betrachte die Hilfestellung im Forum nur als Anhaltspunkt zur Orientierung. Für genaue und rechtlich einwandfreie Beratung ziehe bitte einen Steuerberater zu Hilfe.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

Bisher war es so, dass Du für die Gebühren Netto-Rechnungen bekommen hast. Auf diese musstest Du AKTIV nach §13b UStG die USt. von 19% an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig konntest Du diese 19% in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. War also ein Nullsummenspiel und nennt sich Reverse Charge.

JETZT kassiert Amazon von Dir die 19% USt. ein und führt diese ans FA ab. Darüber bekommst Du eine entsprechende Rechnung und kannst den Betrag in der nächsten Voranmeldung wieder als Vorsteuer geltend machen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

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Seller_HSbrFzHRtBQCF
Kleinunternehmer dürften lt meiner Kenntnis dieses Verfahren gar nicht gemacht haben, da sie keine USt ID haben
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Das ist nicht richtig. Nutzer der Kleinunternehmeregelung sind zwar von der Pflicht einer Nutzung einer USt-ID ausgenommen. Aber sie dürfen trotzdem eine USt-ID haben und bei Amazon ist das sogar zwingend!

Auch Kleinunternehmer müssen bei Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland die USt. aktiv abführen - dürfen diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Seller_G2DsK7mcgK3nr

Neue Regelung USt auf Gebühren

Hallo, ich bin darüber gestolpert das Amazon seit 01.08. bei Sitz in DE Umsatzsteuer auf die Gebühren berechnet. Bisher war es ja so das die Gebühren in der Buchhaltung unter "Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens (19% VSt/19% USt)" gebucht wurden, also Steuerneutral, Ist es dann jetzt so das die Gebühren nur noch mit 19 % Vst in der Buchhaltung anzusetzen sind? Verstehe ich das richtig=

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Seller_G2DsK7mcgK3nr

Neue Regelung USt auf Gebühren

Hallo, ich bin darüber gestolpert das Amazon seit 01.08. bei Sitz in DE Umsatzsteuer auf die Gebühren berechnet. Bisher war es ja so das die Gebühren in der Buchhaltung unter "Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens (19% VSt/19% USt)" gebucht wurden, also Steuerneutral, Ist es dann jetzt so das die Gebühren nur noch mit 19 % Vst in der Buchhaltung anzusetzen sind? Verstehe ich das richtig=

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Neue Regelung USt auf Gebühren

von Seller_G2DsK7mcgK3nr

Hallo, ich bin darüber gestolpert das Amazon seit 01.08. bei Sitz in DE Umsatzsteuer auf die Gebühren berechnet. Bisher war es ja so das die Gebühren in der Buchhaltung unter "Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens (19% VSt/19% USt)" gebucht wurden, also Steuerneutral, Ist es dann jetzt so das die Gebühren nur noch mit 19 % Vst in der Buchhaltung anzusetzen sind? Verstehe ich das richtig=

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

Wenn 19% auf der Rechnung ausgewiesen sind und bezahlt wurden, sind diese auch in der Buchhaltung so anzusetzen.

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_G2DsK7mcgK3nr

Hi @Seller_G2DsK7mcgK3nr,

bitte betrachte die Hilfestellung im Forum nur als Anhaltspunkt zur Orientierung. Für genaue und rechtlich einwandfreie Beratung ziehe bitte einen Steuerberater zu Hilfe.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Bisher war es so, dass Du für die Gebühren Netto-Rechnungen bekommen hast. Auf diese musstest Du AKTIV nach §13b UStG die USt. von 19% an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig konntest Du diese 19% in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. War also ein Nullsummenspiel und nennt sich Reverse Charge.

JETZT kassiert Amazon von Dir die 19% USt. ein und führt diese ans FA ab. Darüber bekommst Du eine entsprechende Rechnung und kannst den Betrag in der nächsten Voranmeldung wieder als Vorsteuer geltend machen.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Seller_HSbrFzHRtBQCF
Kleinunternehmer dürften lt meiner Kenntnis dieses Verfahren gar nicht gemacht haben, da sie keine USt ID haben
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Das ist nicht richtig. Nutzer der Kleinunternehmeregelung sind zwar von der Pflicht einer Nutzung einer USt-ID ausgenommen. Aber sie dürfen trotzdem eine USt-ID haben und bei Amazon ist das sogar zwingend!

Auch Kleinunternehmer müssen bei Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland die USt. aktiv abführen - dürfen diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Wenn 19% auf der Rechnung ausgewiesen sind und bezahlt wurden, sind diese auch in der Buchhaltung so anzusetzen.

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Rachelle_Amazon
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Hi @Seller_G2DsK7mcgK3nr,

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Beste Grüße

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Hi @Seller_G2DsK7mcgK3nr,

bitte betrachte die Hilfestellung im Forum nur als Anhaltspunkt zur Orientierung. Für genaue und rechtlich einwandfreie Beratung ziehe bitte einen Steuerberater zu Hilfe.

Beste Grüße

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Kleinunternehmer dürften lt meiner Kenntnis dieses Verfahren gar nicht gemacht haben, da sie keine USt ID haben
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Das ist nicht richtig. Nutzer der Kleinunternehmeregelung sind zwar von der Pflicht einer Nutzung einer USt-ID ausgenommen. Aber sie dürfen trotzdem eine USt-ID haben und bei Amazon ist das sogar zwingend!

Auch Kleinunternehmer müssen bei Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland die USt. aktiv abführen - dürfen diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Kleinunternehmer dürften lt meiner Kenntnis dieses Verfahren gar nicht gemacht haben, da sie keine USt ID haben
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Das ist nicht richtig. Nutzer der Kleinunternehmeregelung sind zwar von der Pflicht einer Nutzung einer USt-ID ausgenommen. Aber sie dürfen trotzdem eine USt-ID haben und bei Amazon ist das sogar zwingend!

Auch Kleinunternehmer müssen bei Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland die USt. aktiv abführen - dürfen diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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