Produkt gelöscht und nicht mehr auffindbar
Hi, da wir aktuell einige Artikel haben die sich nicht bearbeiten lassen, obwohl wir Markeninhaber sind, wollte ich über den Weg gehen und das Produkt löschen und nach 24 Stunden wieder anlegen. Jetzt sind mittlerweile über 5 Tage vergangen und ich kann das Produkt bei Amazon nicht mehr finden, weder mit der EAN, ASIN oder SKU. Was soll ich tun?
Produkt gelöscht und nicht mehr auffindbar
Hi, da wir aktuell einige Artikel haben die sich nicht bearbeiten lassen, obwohl wir Markeninhaber sind, wollte ich über den Weg gehen und das Produkt löschen und nach 24 Stunden wieder anlegen. Jetzt sind mittlerweile über 5 Tage vergangen und ich kann das Produkt bei Amazon nicht mehr finden, weder mit der EAN, ASIN oder SKU. Was soll ich tun?
1 Antwort
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Gleich vorweg: Die ASIN kannst du ja nicht löschen, sondern nur Amazon. Die EAN/GTIN ist von GS1, die kannst du auch nicht löschen und diese ist mit deiner Marke und der ASIN "verheiratet". An dieser 3er Konstellation lässt sich nichts ändern, außer Amazon löscht diese, wenn jahrelang nichts verkauft wurde.
Was du löschen kannst - und gelöscht hast - ist die SKU. Damit ist kein Angebot mehr auf der ASIN und so lassen - laut VKS etc. - Parameter/Attribute verändern, die das System sonst nicht zulässt, mittlerweile z.B. bei Titeln ab und zu nötig.
Nun zu deinem Thema: Du hast dein Angebot gelöscht und die ASIN ist nicht mehr im Lagerbestand. So weit so gut/schlecht.
Was ist denn dein nächster Schritt nach den 24h? Wie meinst du das mit "du findest das Produkt nicht"? Wir haben das in der Regel mit der Lagerbestandsdatei gelöst, nachdem uns der VKS dazu aufgefordert hat. Sprich Daten herunter geladen, angepasst, im Seller Central gelöscht und nach >24 h die Lagerbestandsdatei hochgeladen, Kleinigkeiten ausgebessert etc. Meistens hat das so funktioniert. Außer ab und zu die Parameter/Attribute die wir ursprünglich anpassen wollten mussten später doch über Fälle geändert werden. Und die waren nur zielführend, wenn wir die Verarbeitungsdatei nach dem Upload der Lagerbestandsdatei auch dem VKS zu Verfügung gestellt haben.