OSS, Versteuerung bereits unter Schwellenwert
Hallo,
ich möchte ab 01.07. komplett alle EU-Lieferungen per OSS versteuern, bereits ab dem ersten Euro und nicht erst, wenn der Schwellenwert erreicht ist.
Das sollte meines Wissen möglich sein (oder??).
Muss dem Finanzamt vor Ort das mitgeteilt werden oder interessieren die sich nicht dafür?
Vielleicht kann jemand helfen, danke schon mal.
OSS, Versteuerung bereits unter Schwellenwert
Hallo,
ich möchte ab 01.07. komplett alle EU-Lieferungen per OSS versteuern, bereits ab dem ersten Euro und nicht erst, wenn der Schwellenwert erreicht ist.
Das sollte meines Wissen möglich sein (oder??).
Muss dem Finanzamt vor Ort das mitgeteilt werden oder interessieren die sich nicht dafür?
Vielleicht kann jemand helfen, danke schon mal.
22 Antworten
Seller_i7Ojxw1B7c9zX
Hallo,
die Meldung über OSS erfolgt vierteljährlich zum Ende des Folgemonats. Du kannst also ab Ende Oktober deine innergemeinschaftlichen B2C Lieferungen über OSS versteuern.
Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Plattform des Bundeszentralamts, dein örtliches FA hat damit nichts zu tun.
Aber worin besteht denn der Vorteil? Außer für Lieferungen nach Luxemburg, Malta und Rumänien wirst du immer einen höheren USt-Satz als in DE abführen…
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Das sind diese kleinen Nickeligkeiten.
Angeblich, und so steht es auf Seiten des BZSt, verzichtet man durch die Nutzung des OSS auf diese 10.000 Euro Schwelle. Der Anruf beim Finanzamt zeigte mir, dass die noch mit der Erfindung des Rades beschäftigt sind und keine Ahnung hatten.
Also: Da Amazon diese 10.000 Euro-Ausnahme eh nicht berücksichtigt: Einfach ab 1.7. immer den Zielsteuersatz nehmen und dann im Oktober über den OSS melden. Ich hatte es dem FA freundlicherweise mitgeteilt - wird wahrscheinlich abgeheftet unter übernatürliche Ereignisse. Trotzdem: Formlos melden und gut ist.
Seller_uR6SFH19bqzAH
!!! Dies ist keine Steuerberatung, sondern nur mein Stand des Wissens, wendet euch für eine Steuerberatung an den Steuerberater des Vertrauens !!!
Da hier geschrieben wurde das man so auf Nummer sicher geht oder man dann so 100% auf der sicheren Seite ist oder es angeblich richtig ist oder man es dann einfach so machen soll/kann, wenn man dann ab dem 01.07. den Steuersatz des Empfängerlandes nimmt … das liest sich für mich so als wäre dies aber nicht unbedingt erforderlich oder nicht gezwungener Weise so usw. … ist vielleicht ein bisschen schlecht bzw. etwas irreführend formuliert, auch wenn das sicherlich nicht so beabsichtigt war.
Deshalb wollte ich nochmal klarstellen:
Wenn man sich “freiwillig” für das OSS-Verfahren anmeldet, also auch wenn man dies aufgrund der noch nicht erreichten Lieferschwelle eigentlich nicht müsste, verzichtet man ab dem 01.07.2021 auf die Lieferschwelle und ab dem ersten Umsatz gilt die Empfangslandbesteuerung.
Das heißt man MUSS den Steuersatz des Empfängerlandes nehmen, man nimmt ihn nicht sicherheitshalber oder um auf der sicheren Seite zu sein, sondern man hat gar keine Wahl !!!
Wie gesagt ich wollte das nochmal auf den Punkt bringen, weil das davor evtl. etwas irreführend formuliert war.
Sollte mein Stand des Wissens falsch sein, dann könnt ihr dies sehr gerne kommentieren
!!! Dies ist keine Steuerberatung, sondern nur mein Stand des Wissens, wendet euch für eine Steuerberatung an den Steuerberater des Vertrauens !!!
Seller_lHM5K6tPrOGQh
Hallo,
kurze Nachfrage:
hattest du in 2020 die 10.000€ noch nicht überschritten?
Wenn doch, musst du sowieso ab dem ersten Euro den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes anwenden und brauchst nichts mehr zu entscheiden.
Seller_hVU9A1JtshQTU
Hallo Schnappo,
einen Schwellenwert gibt es nicht mehr. Es gilt jetzt EUR 10.000,-- Umsatz innerhalb der EU führt automatisch zur Versteuerung im betroffenen Land, z. Bsp. dann auch Malta. Die OSS Anmeldung ist recht einfach und erfolgt im Prinzio über Elster Portal. Einfach mall googlen OSS Anmeldung. Aufpassen sollte man wenn man zusätzlich in weiteren EU Ländern zur Steuer registriert ist, z. Bsp. PAN EU Länder. Dies muss man bei der OSS Anmeldung angeben mit Land und USt. ID, nicht das doppelt versteuert wird.
Hoffe mal das war hilfreich.
Seller_z3eTERoGe7fsj
Danke für all Eure Rückmeldungen.
Also ab morgen, 01.07., alles was EU ist, an OSS melden und aus die Maus
Seller_zgCAe2eqf2DD4
Dumme Frage, sorry: Wie verhält es sich bei Umsätzen mit der Schweiz oder auch GB? Sind ja nicht in der EU… Meldet man die auch im OSS?