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Bundeskartellamt

by Seller_WDa0TWuSFScL4

Jetzt habe ich geglaubt diese dämlichen Meldungen "potenziellen Preisfehlers deaktivierte Angebote ..." hören endlich auf, schließlich ermittelt ja das Bundeskartellamt gegen diese Vorgehensweise von Amazon ... und schwupp ist da wieder ein potentieller Kandidat.

Drücken wir mal die Daumen dass die Ermittlungen erfolgreich sein werden :-)

Ich mach dann mal vorerst wieder einen Fall auf.

Tags: Listing deactivated
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Drücken wir die mal nicht, denn jegliche Strafen werden auf uns in Form von Gebühren umgeschlagen.

Vielleicht solltest du es erwägen endlich zu gehen, wenn du seit Jahren derart unglücklich hier bist?

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Seller_QlKxfi3CpZ2hM
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Natürlich ist davon auszugehen, dass Amazon das in irgendeiner Form auf den Händler umlegen wird bzw. sich was anderes einfallen lässt (Artikel runterranken oder was auch immer).

Dennoch hoffe ich natürlich, dass das Kartellamt hier eingreift (vor einer Woche wurden ja Umfragemails an über 1000 Händler verschickt), da es für mich als Markeninhaber nicht angehen kann, dass ich auf Amazon die buybox verliere, nur weil einer meiner Wiederverkäufer in der Bucht oder sonstwo dort 10 cent unterbietet - jeder der bis drei zählen kann, kann sich dann dazu auch was ausmalen ...

Teils haben wir Referenzpreise zu unseren Produkten, die ich selbst nach ausgiebiger Recherche nicht finden kann und es nervt völlig hierzu jedes mal einen Fall aufzumachen, was ich auch seit geraumer Zeit nicht mehr tue.

Sellern, die ausschließlich hier verkaufen, kann das völlig egal sein, sobald man aber auf diversen Plattformen aktiv ist, Reseller hat und Amazon nicht unbedingt die Haupteinnahmequelle ist, ist es unendlich nervig - vom Rechtsempfinden und von der Tatsache, dass das sonst kein anderer Marktplatz so handhabt mal ganz abgesehen.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Und hat das Thema potenzieller Preisfehler auch ereilt. Wir verkaufen unsere Medizinprodukte u.a. über den deutschen Pharmagroßhandel und darüber beziehen und verkaufen auch Versandapotheken. AVP (~UVP) = 24,95€ - natürlich ist die stationäre Apotheke relativ teuer.

Die Versandapotheken sind natürlich Preisbrecher ABER oft + Versandkosten. Kurz, wir haben das Produkt erfolgreich für 22,90€ - also schon deutlich unter AVP/UVP bei Amazon verkauft, vor 4 Wochen: Preisfehler, im etablierten Einzelhandel gibt es das für unter 20€. Ewige hin und her Schreiberei, fast alle Versandapotheken sind +Versand teurer als 22,90€ nur eine einzige (DocMorris) verkauft versandkostenfrei zur Amazon-Preisforderung. Wiederum verkaufen so einige Versandapotheken auf alten/doppelten Listings das Produkt für fast 30€. KI versteht es natürlich nicht, VKS ebenso wenig.

Fazit: BuyBox weg, so viele Verkäufe wie sonst am Tag in 3 Wochen. Betriebswirtschaftlich mega kritisch, Produkt läuft mit der Amazon Preisforderung quasi auf ne schwarze Null. Amazon Easter-Egg, 1 Sekunde nach der schwer überlegten Preissenkung auf die Amazon Forderung kommt die Mail: Angebot wegen potenziellem Preisfehler - zu günstig - deaktiviert: Da kannst nur mit den Kopf schütteln, BB ist aber jetzt wieder da.

An die anderen alten Listings können wir uns zwar anhängen aber Amazon verweigert hier die Etikettierung durch Amazon, wir können das nicht händisch machen (alte EAN, Produkt bis auf das Packaging und eben die EAN zu 100% identisch, es wurden halt die neuen Anforderungen an die Verpackung für Medizinprodukte erfüllt und da müssen wir eine neu EAN vergeben.). Wir wollten eben zum UVP über die alten Listings verkaufen, dann kann man mit Etikettierung und Werbung wieder gut verkaufen.

Zusammenlegen der unterschiedlichen ASIN wird natürlich sowieso abgelehnt, nicht vorrangig wegen der unterschiedlichen EAN, sondern weil das neue Listing in Spanien gesperrt ist. Dort den VKS angeschrieben (haben wir dort nie verkauft): Produkt darf in Spanien nicht verkauft werden, durfte es noch nie. Wie sollen wir ein Produkt entsperren, was gar nicht verkauft werden darf?!? Manchmal Amazon...

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Seller_d05F33n7gcfxl
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Hoffentlich! Oder diese angeblichen Markenrecht Verletzungen :-(

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Seller_G1PKKllhFr07V
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Doch. Denn genau dazu ist das Kartellamt da, plus die eingesetzte Anwaltskanzlei, die solche Faelle sammelt.

Einfach so weiter zu machen wie bisher, ist schon mega-dreist von Amazon, aber eben auch nicht unerwartet.

Aber wie ueblich bei den Amerikanern: Erst machen (ob legal oder illegal - egal) und spaeter die STrafe herunterhandeln.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Wir können es nicht ändern.
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Richtig. Die Amis machen es alle so. Vermutlich haben die Europa deshalb so abgehängt.

Das Problem ist, dass das Problem des "Hochpreisfehlers" kein Beamter beim Kartellamt verstehen wird. Es kommt dann ein 50-seitiges Statement einer Top-Kanzlei die erklärt warum Verbraucherschutz über den Belangen der Seller steht, und dass diese Praktik notwendig gegen Wucherpreise ist, und dass es keinen Missbrauch der Marktstellung von Amazon darstellt. (Gegen welche §§ soll das eigentlich verstoßen?)

Und für diesen Murks bezahlst dann DU, ich und alle anderen hier...

Mann kann sich aufregen, klar. Muss man aber nicht.

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Aber wie ueblich bei den Amerikanern
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Hier mal eine Stellungnahme des Bundeskartellamtes aus 2023 (beachtet mal das fettmarkierte):

"Im Rahmen der Missbrauchskontrolle sind das Bundeskartellamt wie auch die EU-Kommission als europäische Wettbewerbsbehörde bereits in mehreren Verfahren gegen Amazon aktiv geworden. Auch derzeit sind mehrere Verfahren in den verschiedenen Wettbewerbsbehörden gegen Amazon anhängig.

Unter anderem hat das Bundeskartellamt die Geschäftsbedingungen für Händler auf dem Marktplatz amazon.de geprüft und im Juli 2019 weitreichende Verbesserungen der Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen erzielt. Dazu gehören u. a. der Ausschluss von Erstattungen von ungerechtfertigten Retouren und die Änderung der Gerichtsstandklausel. Für weitere Informationen können wir Sie auf die diesbezügliche Pressemitteilung des Bundeskartellamts verweisen:

link entfernt

Durch die Änderungen der Amazon-Geschäftsbedingungen im Jahr 2019 und den sich dadurch veränderten Gerichtsstand ist insbesondere eine gerichtliche Klärung verschiedener Sachverhalte mit Amazon in Deutschland möglich geworden; insoweit können Händler unter bestimmten Voraussetzungen mögliche vertragsrechtliche Ansprüche gegen Amazon selbst vor deutschen Zivilgerichten geltend machen. Auf diese Möglichkeit des Zivilrechtsweges möchten wir Sie in Ihrem Fall hinweisen.

Das Bundeskartellamt hat außerdem im Juli 2022 in einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung nach der neuen Vorschrift des § 19a GWB festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und somit einer erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt (vgl. dazu die Pressemitteilung vom 6. Juli 2022:

link entfernt

Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Derzeit prüft das Bundeskartellamt in zwei Verfahren mögliche Eingriffe von Amazon in die Preissetzungsfreiheit der Marketplace-Händler und mögliche Benachteiligungen der Händler durch Amazons Zusammenarbeit mit (Marken-)Herstellern.

Im sog. Preiskontrollmechanismen-Verfahren untersucht das Bundeskartellamt derzeit, inwieweit Amazon entscheidend - und verbotenerweise - durch einen Preiskontrollmechanismus bzw. Algorithmus Einfluss auf die Preisfreiheit der tätigen Händler nimmt. Das Bundeskartellamt überprüft hierbei vor allem, dass Amazon Produkte von Dritthändlern sperre bzw. nicht zum Angebot auf dem Amazon-Marktplatz zulasse und dies mit zu hohen Preisen begründe. Ein solcher systematischer Eingriff in die Preissetzung des Händlers kann in der Tat einen Missbrauch einer marktbeherrschenden bzw. marktstarken Stellung darstellen.

Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen leider keine weitergehende Auskunft zum Stand der laufenden Verfahren und insbesondere zu der kartellrechtlichen Bewertung der untersuchten Verhaltensweisen von Amazon geben. Da Ihr Hinweis u.a. Sachverhalte betrifft, die in einem unserer Verfahren bereits untersucht werden (Sperrungen aufgrund von Preisfehlern), werden wir ihn selbstverständlich berücksichtigen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Bundeskartellamt grundsätzlich keine Einzelfälle aufgreifen kann. Denn durch die vorgenannten Verfahren, die bereits laufen und aufgrund ihrer hohen Bedeutung aktuell prioritär sind, werden unsere personellen Ressourcen weitgehend gebunden. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschwerden Aspekte der bilateralen Beziehungen zwischen Amazon und dem jeweiligen Händler betreffen, die auch auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden könnten. Durch die AGB-Änderungen der Amazon-Geschäftsbedingungen im Jahr 2019 können Händler unter bestimmten Voraussetzungen mögliche vertragsrechtliche Ansprüche gegen Amazon selbst vor deutschen Zivilgerichten geltend machen. Als Wettbewerbsbehörde dürfen wir Sie dazu jedoch nicht beraten, sondern Sie müssten einen Rechtsanwalt kontaktieren."

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Seller_K8bbUy65G8ZSN
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[...]


[Moderator Edit: Off Topic - Jona]

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Seller_Mry7XBI5FwKMy
In reply to: Seller_WDa0TWuSFScL4’s post

Beamten lösen das dann so:

Zukünftig werden wir halt neben Lieferant und Hersteller auch noch Einkaufspreise und Entstehungskosten für den Kunden sichtbar eintragen lassen müssen neben den 6 Bildern und Herstellerinforamtionen.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Richtig. Die Amis machen es alle so. Vermutlich haben die Europa deshalb so abgehängt.

Das Problem ist, dass das Problem des "Hochpreisfehlers" kein Beamter beim Kartellamt verstehen wird. Es kommt dann ein 50-seitiges Statement einer Top-Kanzlei die erklärt warum Verbraucherschutz über den Belangen der Seller steht, und dass diese Praktik notwendig gegen Wucherpreise ist, und dass es keinen Missbrauch der Marktstellung von Amazon darstellt. (Gegen welche §§ soll das eigentlich verstoßen?)

Und für diesen Murks bezahlst dann DU, ich und alle anderen hier...

Mann kann sich aufregen, klar. Muss man aber nicht.

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Seller_2DWYhQoPHHv6W
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Also ich hoffe eigentlich nur, dass das Dropshipping aufhört auf Amazon und endlich der Chinashop 2.0 online geht, sodass die Händler in Asien mehr Geld über haben, statt hier 300% Gewinn zu verzeichnen als Importeur.

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