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Großer GPSR Fragen-Thread

Hallo mit-Verkäufer, Admins und sonstige Gestalten.

Ein neues Großprojekt bahnt sich an, die GPSR Konformität (englische Schreibweise, identisch zum deutschen GPSD). Leider bestehen noch so einige Fragen zur Umsetzung, unser Fokus soll natürlich Amazon liegen.

Vorwarnung! : Viele der Fragen sind sehr speziell und wahrscheinlich am ehesten das Amazon Legal Team betreffend, dennoch müssen sie im allgemeinen Interesse gestellt, noch wichtiger beantwortet, werden.

Falls du über das Thema noch nicht informiert bist, hier der Link zur AMZ Haupt-Hilfeseite zur schnellen Recherche: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GQAYBJPNAZ2LMDDT

Den Deutsche Gesetzestext zur Ergänzung kann ich leider nicht Posten, ist aber auf Eur-Lex zu finden

Letzte kurze Info: Die meisten Themen sind natürlich unser Geschäft betreffend gestellt. Wer andere spezifische Fragen beizutragen hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun.

Es ergeben sich folgende Fragen / Probleme:

- Es wird ein Markenvertreter & Herstellerinformation erwartet. Nun sind wir aber je nach Produkt eines oder beides, wird aber natürlich alles unter unserer Marke verkauft.

Würde es aus Amazon's Sicht die Bedingung erfüllen wenn wir uns selber überall als die Verantwortliche Kontaktperson eintragen (was wir ja sind) oder müssen betroffene Artikel dann wie Eigenmarken gekennzeichnet werden? z.B.: Beinahe-Butterkekse - Hergestellt [von XYZ] für/im Auftrag von Verkaufland

I

---> Unter anderem sollten deswegen Markenparität auf allen MPs beschleunigt/ zwischenzeitlich vereinfacht werden, damit diese Angebote richtig und unter unserem Namen geführt werden können.

- Warnhinweise und Sicherheitsinfos sollen auf der jeweiligen Landessprache angezeigt werden.

Frage 1) Ist eine (maschinelle) Übersetzung eines EU gültigen Dokumentes oder muss für jedes Land eine neue Zertifizierung/Konformitätserklärung in der jeweiligen Sprache erstellt und eingereicht werden?

Frage 2) Ich konnte aus dem Rechtstext, nach momentanem Lesestand, noch nicht in Erfahrung bringen ob und wie weit nationale Anforderungen für (noch) nicht-harmonisierte Produkte eine Rolle spielen. Wie soll auf diese im Rahmen der GPSR eingegangen werden? Kriegen wir dann Bereichs-/Kategoriespezifische Attribute zum vervollständigen oder übernimmt AMZ als bereitstellende Plattform die Verantwortung für solch allgemeine Anforderungen? Welches Risiko besteht für unsere Listings?

Frage 3) MPs haben ja oft Untermärkte, z.B. Tschechien in DE. Wir können diese aber mit unseren Listingeinstellungen im SellerCentral nicht bewusst ansteuern. Wie sorgen wir dafür dass in diesen Ländern, in welche wir versenden, ebenfalls die Dokumente in der Landessprache angezeigt werden? Sind nicht länderspezifische Übersichtsseiten, wo einfach ALLE sprachen gleichzeitig vertreten sind zulässig?

- AMZ stellt nochmal eigene, spezielle Bildanforderungen (siehe folgende Hilfeseite unter "Informationen und Warnhinweise zur Produktsicherheit und Compliance": https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUH6FA4XSJ2LZFLY#hh-help-page-header-3)

Frage 1) Zählen bereits hochgeladene Bilder? Wenn man die Bildanforderungen nämlich vorbildlich erfüllt: Je ein Bild von jeder Seite + eine Sicherheitserklärung bleiben ja nur 2 Slots für die "eigentlichen" Produktbilder übrig. Nur einer sogar wenn man Varianten hat und ein Vorschaubild hinterlegt.

Werden die Konformitätsbilder also zusammen mit den üblcihen Bildern geführt oder separat? Laut Hilfeseite gibt es eine spezielle Bildvariante, ich konnte diese aber bisher nicht ausfindig machen. Ist diese Funktion überhaupt bereits implementiert? Im Linkverweis zur angeblichen Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bildmanager gibt es bisher 0 Informationen was "Produktsicherheit und Compliance" angeht. (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUGPCYWV2P8KVFUT)

Frage 2) Die Bilder sollen auf Echtheit/Anforderungen überprüft werden. Wie genau wird das passieren? Maschinell/KI oder per Mensch? Wenn ein Bild fälschlich abgelehnt wird, welche Möglichkeiten zum Widerspruch bestehen? Im dazugehörigen Linkverweis gibt es diesbezüglich wieder keine Informationen. (https://sellercentral.amazon.de/gp/help/GT8RSE9S9NK4LP6Z)

Außerdem stellt sich die Frage wie Problemkaskaden vermieden werden.

Fallbeispiel: Variantenartikel

Ein Parentbild welches in allen Childs vertreten ist wird als nicht konform eingestuft. Daraufhin erfüllen alle Childs plötzlich nicht mehr die Mindestbildanforderungen und werden kollektiv abgeschaltet. Durch die die vielen (gleichzeitigen) Verstöße wird der Seller Account Deaktiviert. Alle Listings werden bis zur Klärung vom Verkauf ausgeschlossen...

Frage 3) in wie Fern sind Parent-listings von den Anforderungen an Bilder und Nachweise betroffen? Es sind ja nur "leere" Artikel um die Childs zu vernetzen. Dennoch sind es Listings mit zugewiesener ASIN und SKU.

- Die GPSR bezieht sich in erster Linie auf Verbraucher, also B2C Geschäfte. In Anbetracht des wachsenden Amazon Business B2B Geschäftes, wie werden eventuelle Streitfälle zwischen Kunde, Händler und Plattform zukünftig gehandelt?

Ein Fallbeispiel:

Ein Kunde kauft als Privatperson über seinen AMZ Business Account ein (was z.B. wegen cookies gut und gerne mal passiert. und beschwert sich nach Erhalt über ein, aus seiner Sicht, "nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar" mangelnden Sicherheitshinweis.

Nun hat aus Verkäufersicht aber ein anderes Unternehmen bei ihm eingekauft, welches als Business, mit der blauen Flagge ausgewiesen ist und keine Ansprüche auf die GPSR Standards hat.

Was wenn das selbe umgekehrt passiert? Ein Geschäftsmensch kauft über seinen Privaten AMZ Account ein weil er diesen (noch) nicht umgeschaltet hat?

Wer hat wann Ansprüche auf die Konformitätserfüllung und wie stellt AMZ das fest? Wird einfach wie gehabt mit A-Z Anträgen alles pauschal zu Kundengunsten entschieden?

Das war erstmal alles was so spontan beim überfliegen der neuen Regeln aufgefallen ist. Weitere Fragen und Edgecases werden sich sicherlich mit der Zeit noch ergeben, es ist aber auch noch etwas zeit bis zum Stichtag (13.12.2024 für alle die es verpasst haben ;) )

Freue mich schon auf die strategisch kritischen Antworten und grüße freundlich

Varile UG

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Vorwarnung! : Viele der Fragen sind sehr speziell und wahrscheinlich am ehesten das Amazon Legal Team betreffend, dennoch müssen sie im allgemeinen Interesse gestellt, noch wichtiger beantwortet, werden.

Falls du über das Thema noch nicht informiert bist, hier der Link zur AMZ Haupt-Hilfeseite zur schnellen Recherche: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GQAYBJPNAZ2LMDDT

Den Deutsche Gesetzestext zur Ergänzung kann ich leider nicht Posten, ist aber auf Eur-Lex zu finden

Letzte kurze Info: Die meisten Themen sind natürlich unser Geschäft betreffend gestellt. Wer andere spezifische Fragen beizutragen hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun.

Es ergeben sich folgende Fragen / Probleme:

- Es wird ein Markenvertreter & Herstellerinformation erwartet. Nun sind wir aber je nach Produkt eines oder beides, wird aber natürlich alles unter unserer Marke verkauft.

Würde es aus Amazon's Sicht die Bedingung erfüllen wenn wir uns selber überall als die Verantwortliche Kontaktperson eintragen (was wir ja sind) oder müssen betroffene Artikel dann wie Eigenmarken gekennzeichnet werden? z.B.: Beinahe-Butterkekse - Hergestellt [von XYZ] für/im Auftrag von Verkaufland

I

---> Unter anderem sollten deswegen Markenparität auf allen MPs beschleunigt/ zwischenzeitlich vereinfacht werden, damit diese Angebote richtig und unter unserem Namen geführt werden können.

- Warnhinweise und Sicherheitsinfos sollen auf der jeweiligen Landessprache angezeigt werden.

Frage 1) Ist eine (maschinelle) Übersetzung eines EU gültigen Dokumentes oder muss für jedes Land eine neue Zertifizierung/Konformitätserklärung in der jeweiligen Sprache erstellt und eingereicht werden?

Frage 2) Ich konnte aus dem Rechtstext, nach momentanem Lesestand, noch nicht in Erfahrung bringen ob und wie weit nationale Anforderungen für (noch) nicht-harmonisierte Produkte eine Rolle spielen. Wie soll auf diese im Rahmen der GPSR eingegangen werden? Kriegen wir dann Bereichs-/Kategoriespezifische Attribute zum vervollständigen oder übernimmt AMZ als bereitstellende Plattform die Verantwortung für solch allgemeine Anforderungen? Welches Risiko besteht für unsere Listings?

Frage 3) MPs haben ja oft Untermärkte, z.B. Tschechien in DE. Wir können diese aber mit unseren Listingeinstellungen im SellerCentral nicht bewusst ansteuern. Wie sorgen wir dafür dass in diesen Ländern, in welche wir versenden, ebenfalls die Dokumente in der Landessprache angezeigt werden? Sind nicht länderspezifische Übersichtsseiten, wo einfach ALLE sprachen gleichzeitig vertreten sind zulässig?

- AMZ stellt nochmal eigene, spezielle Bildanforderungen (siehe folgende Hilfeseite unter "Informationen und Warnhinweise zur Produktsicherheit und Compliance": https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUH6FA4XSJ2LZFLY#hh-help-page-header-3)

Frage 1) Zählen bereits hochgeladene Bilder? Wenn man die Bildanforderungen nämlich vorbildlich erfüllt: Je ein Bild von jeder Seite + eine Sicherheitserklärung bleiben ja nur 2 Slots für die "eigentlichen" Produktbilder übrig. Nur einer sogar wenn man Varianten hat und ein Vorschaubild hinterlegt.

Werden die Konformitätsbilder also zusammen mit den üblcihen Bildern geführt oder separat? Laut Hilfeseite gibt es eine spezielle Bildvariante, ich konnte diese aber bisher nicht ausfindig machen. Ist diese Funktion überhaupt bereits implementiert? Im Linkverweis zur angeblichen Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bildmanager gibt es bisher 0 Informationen was "Produktsicherheit und Compliance" angeht. (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUGPCYWV2P8KVFUT)

Frage 2) Die Bilder sollen auf Echtheit/Anforderungen überprüft werden. Wie genau wird das passieren? Maschinell/KI oder per Mensch? Wenn ein Bild fälschlich abgelehnt wird, welche Möglichkeiten zum Widerspruch bestehen? Im dazugehörigen Linkverweis gibt es diesbezüglich wieder keine Informationen. (https://sellercentral.amazon.de/gp/help/GT8RSE9S9NK4LP6Z)

Außerdem stellt sich die Frage wie Problemkaskaden vermieden werden.

Fallbeispiel: Variantenartikel

Ein Parentbild welches in allen Childs vertreten ist wird als nicht konform eingestuft. Daraufhin erfüllen alle Childs plötzlich nicht mehr die Mindestbildanforderungen und werden kollektiv abgeschaltet. Durch die die vielen (gleichzeitigen) Verstöße wird der Seller Account Deaktiviert. Alle Listings werden bis zur Klärung vom Verkauf ausgeschlossen...

Frage 3) in wie Fern sind Parent-listings von den Anforderungen an Bilder und Nachweise betroffen? Es sind ja nur "leere" Artikel um die Childs zu vernetzen. Dennoch sind es Listings mit zugewiesener ASIN und SKU.

- Die GPSR bezieht sich in erster Linie auf Verbraucher, also B2C Geschäfte. In Anbetracht des wachsenden Amazon Business B2B Geschäftes, wie werden eventuelle Streitfälle zwischen Kunde, Händler und Plattform zukünftig gehandelt?

Ein Fallbeispiel:

Ein Kunde kauft als Privatperson über seinen AMZ Business Account ein (was z.B. wegen cookies gut und gerne mal passiert. und beschwert sich nach Erhalt über ein, aus seiner Sicht, "nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar" mangelnden Sicherheitshinweis.

Nun hat aus Verkäufersicht aber ein anderes Unternehmen bei ihm eingekauft, welches als Business, mit der blauen Flagge ausgewiesen ist und keine Ansprüche auf die GPSR Standards hat.

Was wenn das selbe umgekehrt passiert? Ein Geschäftsmensch kauft über seinen Privaten AMZ Account ein weil er diesen (noch) nicht umgeschaltet hat?

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Das war erstmal alles was so spontan beim überfliegen der neuen Regeln aufgefallen ist. Weitere Fragen und Edgecases werden sich sicherlich mit der Zeit noch ergeben, es ist aber auch noch etwas zeit bis zum Stichtag (13.12.2024 für alle die es verpasst haben ;) )

Freue mich schon auf die strategisch kritischen Antworten und grüße freundlich

Varile UG

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Seller_TsevxpNeBnVQv
In Antwort auf: Post von: Seller_TsevxpNeBnVQv

@Jona_Amazon

Wäre es möglich diese Fragen weiterzuleiten oder schonmal vorläufige Antworten bei dem zuständigen Team separat zu erfahren?

00
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Jona_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_TsevxpNeBnVQv

Hallo @Seller_TsevxpNeBnVQv,

Dank dir für deinen Beitrag.

Da hier doch recht viele Fragen aufgekommen sind, arbeite ich mich mal Stück für Stück vor.

Zum Thema Kontaktperson. Heißt das, du bist Inhaber der Markenrechte bei deinen Produkten?

Zu den Warnhinweisen und Sicherheitsinfos. Zu Frage 1, wäre es eine offizielle Übersetzung oder etwas was du selbst maschinell übersetzen lassen würdest?

Zu Frage 2 würde ich nochmal versuchen zu recherchieren, das ist mir momentan nicht bekannt.

Zu Frage 3: Mir liegt keine Info vor, dass dann nochmal in anderen Sprachen etwas hochgeladen werden muss, weil du eventuell ausländische Kunden haben könntest. Laut der Hilfeseite gilt das folgende:

"Sie müssen relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf den Produktdetailseiten für Ihre Produkte in der Sprache des Landes anzeigen, in dem Sie verkaufen."

Dementsprechen würde ich davon ausgehen, dass im DE Store die Dokumente nur in Deutsch vorliegen müssen.

Zu den Bildanforderungen. Die Bilder müssen über eine andere Bildvariante (Bildvariante "Produktsicherheit und Compliance" (PS)) hochgeladen werden. Wenn also unter dieser Bildvariante bisher nichts hochgeladen wurde, gehe ich davon, dass bereits hochgeladene Bilder nicht zählen.

Die Sicherheitserklärung soll wohl in Zukunft unter dem Link "Produktdatenblatt", so wie man es momentan bei Elektrogeräten sieht, zufinden sein. Diese wird also nicht für deine Produktbilder "den Platz wegnehmen". Es sollten auch generell, so wie mir mitgeteilt wurde, mehr als 7 Slots verfügbar sein.

Was die weiteren Fragen angeht, hab ich momentan keine Antwort parat, würde aber mal nachforschen.

Beste Grüße,

Jona

00
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Seller_vG4l1h2nTlmwk
In Antwort auf: Post von: Seller_TsevxpNeBnVQv

@Jona_Amazon

Ebenfalls in der GPSR-Verordnung wird eine "Typ-, Charge- oder Seriennummer oder eine andere eindeutige Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Produktes" erforderlich.

Ist für diese Anforderung bereits die FNSKU als eindeutige Kennzeichnung auf dem Produkt oder Verpackung ausreichend? Oder wird das so von Amazon nicht akzeptiert?

Viele Grüße

00
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Seller_TsevxpNeBnVQv

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I

---> Unter anderem sollten deswegen Markenparität auf allen MPs beschleunigt/ zwischenzeitlich vereinfacht werden, damit diese Angebote richtig und unter unserem Namen geführt werden können.

- Warnhinweise und Sicherheitsinfos sollen auf der jeweiligen Landessprache angezeigt werden.

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Frage 2) Ich konnte aus dem Rechtstext, nach momentanem Lesestand, noch nicht in Erfahrung bringen ob und wie weit nationale Anforderungen für (noch) nicht-harmonisierte Produkte eine Rolle spielen. Wie soll auf diese im Rahmen der GPSR eingegangen werden? Kriegen wir dann Bereichs-/Kategoriespezifische Attribute zum vervollständigen oder übernimmt AMZ als bereitstellende Plattform die Verantwortung für solch allgemeine Anforderungen? Welches Risiko besteht für unsere Listings?

Frage 3) MPs haben ja oft Untermärkte, z.B. Tschechien in DE. Wir können diese aber mit unseren Listingeinstellungen im SellerCentral nicht bewusst ansteuern. Wie sorgen wir dafür dass in diesen Ländern, in welche wir versenden, ebenfalls die Dokumente in der Landessprache angezeigt werden? Sind nicht länderspezifische Übersichtsseiten, wo einfach ALLE sprachen gleichzeitig vertreten sind zulässig?

- AMZ stellt nochmal eigene, spezielle Bildanforderungen (siehe folgende Hilfeseite unter "Informationen und Warnhinweise zur Produktsicherheit und Compliance": https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUH6FA4XSJ2LZFLY#hh-help-page-header-3)

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Werden die Konformitätsbilder also zusammen mit den üblcihen Bildern geführt oder separat? Laut Hilfeseite gibt es eine spezielle Bildvariante, ich konnte diese aber bisher nicht ausfindig machen. Ist diese Funktion überhaupt bereits implementiert? Im Linkverweis zur angeblichen Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bildmanager gibt es bisher 0 Informationen was "Produktsicherheit und Compliance" angeht. (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUGPCYWV2P8KVFUT)

Frage 2) Die Bilder sollen auf Echtheit/Anforderungen überprüft werden. Wie genau wird das passieren? Maschinell/KI oder per Mensch? Wenn ein Bild fälschlich abgelehnt wird, welche Möglichkeiten zum Widerspruch bestehen? Im dazugehörigen Linkverweis gibt es diesbezüglich wieder keine Informationen. (https://sellercentral.amazon.de/gp/help/GT8RSE9S9NK4LP6Z)

Außerdem stellt sich die Frage wie Problemkaskaden vermieden werden.

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Ein Parentbild welches in allen Childs vertreten ist wird als nicht konform eingestuft. Daraufhin erfüllen alle Childs plötzlich nicht mehr die Mindestbildanforderungen und werden kollektiv abgeschaltet. Durch die die vielen (gleichzeitigen) Verstöße wird der Seller Account Deaktiviert. Alle Listings werden bis zur Klärung vom Verkauf ausgeschlossen...

Frage 3) in wie Fern sind Parent-listings von den Anforderungen an Bilder und Nachweise betroffen? Es sind ja nur "leere" Artikel um die Childs zu vernetzen. Dennoch sind es Listings mit zugewiesener ASIN und SKU.

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Nun hat aus Verkäufersicht aber ein anderes Unternehmen bei ihm eingekauft, welches als Business, mit der blauen Flagge ausgewiesen ist und keine Ansprüche auf die GPSR Standards hat.

Was wenn das selbe umgekehrt passiert? Ein Geschäftsmensch kauft über seinen Privaten AMZ Account ein weil er diesen (noch) nicht umgeschaltet hat?

Wer hat wann Ansprüche auf die Konformitätserfüllung und wie stellt AMZ das fest? Wird einfach wie gehabt mit A-Z Anträgen alles pauschal zu Kundengunsten entschieden?

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- Es wird ein Markenvertreter & Herstellerinformation erwartet. Nun sind wir aber je nach Produkt eines oder beides, wird aber natürlich alles unter unserer Marke verkauft.

Würde es aus Amazon's Sicht die Bedingung erfüllen wenn wir uns selber überall als die Verantwortliche Kontaktperson eintragen (was wir ja sind) oder müssen betroffene Artikel dann wie Eigenmarken gekennzeichnet werden? z.B.: Beinahe-Butterkekse - Hergestellt [von XYZ] für/im Auftrag von Verkaufland

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---> Unter anderem sollten deswegen Markenparität auf allen MPs beschleunigt/ zwischenzeitlich vereinfacht werden, damit diese Angebote richtig und unter unserem Namen geführt werden können.

- Warnhinweise und Sicherheitsinfos sollen auf der jeweiligen Landessprache angezeigt werden.

Frage 1) Ist eine (maschinelle) Übersetzung eines EU gültigen Dokumentes oder muss für jedes Land eine neue Zertifizierung/Konformitätserklärung in der jeweiligen Sprache erstellt und eingereicht werden?

Frage 2) Ich konnte aus dem Rechtstext, nach momentanem Lesestand, noch nicht in Erfahrung bringen ob und wie weit nationale Anforderungen für (noch) nicht-harmonisierte Produkte eine Rolle spielen. Wie soll auf diese im Rahmen der GPSR eingegangen werden? Kriegen wir dann Bereichs-/Kategoriespezifische Attribute zum vervollständigen oder übernimmt AMZ als bereitstellende Plattform die Verantwortung für solch allgemeine Anforderungen? Welches Risiko besteht für unsere Listings?

Frage 3) MPs haben ja oft Untermärkte, z.B. Tschechien in DE. Wir können diese aber mit unseren Listingeinstellungen im SellerCentral nicht bewusst ansteuern. Wie sorgen wir dafür dass in diesen Ländern, in welche wir versenden, ebenfalls die Dokumente in der Landessprache angezeigt werden? Sind nicht länderspezifische Übersichtsseiten, wo einfach ALLE sprachen gleichzeitig vertreten sind zulässig?

- AMZ stellt nochmal eigene, spezielle Bildanforderungen (siehe folgende Hilfeseite unter "Informationen und Warnhinweise zur Produktsicherheit und Compliance": https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUH6FA4XSJ2LZFLY#hh-help-page-header-3)

Frage 1) Zählen bereits hochgeladene Bilder? Wenn man die Bildanforderungen nämlich vorbildlich erfüllt: Je ein Bild von jeder Seite + eine Sicherheitserklärung bleiben ja nur 2 Slots für die "eigentlichen" Produktbilder übrig. Nur einer sogar wenn man Varianten hat und ein Vorschaubild hinterlegt.

Werden die Konformitätsbilder also zusammen mit den üblcihen Bildern geführt oder separat? Laut Hilfeseite gibt es eine spezielle Bildvariante, ich konnte diese aber bisher nicht ausfindig machen. Ist diese Funktion überhaupt bereits implementiert? Im Linkverweis zur angeblichen Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bildmanager gibt es bisher 0 Informationen was "Produktsicherheit und Compliance" angeht. (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GUGPCYWV2P8KVFUT)

Frage 2) Die Bilder sollen auf Echtheit/Anforderungen überprüft werden. Wie genau wird das passieren? Maschinell/KI oder per Mensch? Wenn ein Bild fälschlich abgelehnt wird, welche Möglichkeiten zum Widerspruch bestehen? Im dazugehörigen Linkverweis gibt es diesbezüglich wieder keine Informationen. (https://sellercentral.amazon.de/gp/help/GT8RSE9S9NK4LP6Z)

Außerdem stellt sich die Frage wie Problemkaskaden vermieden werden.

Fallbeispiel: Variantenartikel

Ein Parentbild welches in allen Childs vertreten ist wird als nicht konform eingestuft. Daraufhin erfüllen alle Childs plötzlich nicht mehr die Mindestbildanforderungen und werden kollektiv abgeschaltet. Durch die die vielen (gleichzeitigen) Verstöße wird der Seller Account Deaktiviert. Alle Listings werden bis zur Klärung vom Verkauf ausgeschlossen...

Frage 3) in wie Fern sind Parent-listings von den Anforderungen an Bilder und Nachweise betroffen? Es sind ja nur "leere" Artikel um die Childs zu vernetzen. Dennoch sind es Listings mit zugewiesener ASIN und SKU.

- Die GPSR bezieht sich in erster Linie auf Verbraucher, also B2C Geschäfte. In Anbetracht des wachsenden Amazon Business B2B Geschäftes, wie werden eventuelle Streitfälle zwischen Kunde, Händler und Plattform zukünftig gehandelt?

Ein Fallbeispiel:

Ein Kunde kauft als Privatperson über seinen AMZ Business Account ein (was z.B. wegen cookies gut und gerne mal passiert. und beschwert sich nach Erhalt über ein, aus seiner Sicht, "nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar" mangelnden Sicherheitshinweis.

Nun hat aus Verkäufersicht aber ein anderes Unternehmen bei ihm eingekauft, welches als Business, mit der blauen Flagge ausgewiesen ist und keine Ansprüche auf die GPSR Standards hat.

Was wenn das selbe umgekehrt passiert? Ein Geschäftsmensch kauft über seinen Privaten AMZ Account ein weil er diesen (noch) nicht umgeschaltet hat?

Wer hat wann Ansprüche auf die Konformitätserfüllung und wie stellt AMZ das fest? Wird einfach wie gehabt mit A-Z Anträgen alles pauschal zu Kundengunsten entschieden?

Das war erstmal alles was so spontan beim überfliegen der neuen Regeln aufgefallen ist. Weitere Fragen und Edgecases werden sich sicherlich mit der Zeit noch ergeben, es ist aber auch noch etwas zeit bis zum Stichtag (13.12.2024 für alle die es verpasst haben ;) )

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@Jona_Amazon

Wäre es möglich diese Fragen weiterzuleiten oder schonmal vorläufige Antworten bei dem zuständigen Team separat zu erfahren?

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Jona_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_TsevxpNeBnVQv

Hallo @Seller_TsevxpNeBnVQv,

Dank dir für deinen Beitrag.

Da hier doch recht viele Fragen aufgekommen sind, arbeite ich mich mal Stück für Stück vor.

Zum Thema Kontaktperson. Heißt das, du bist Inhaber der Markenrechte bei deinen Produkten?

Zu den Warnhinweisen und Sicherheitsinfos. Zu Frage 1, wäre es eine offizielle Übersetzung oder etwas was du selbst maschinell übersetzen lassen würdest?

Zu Frage 2 würde ich nochmal versuchen zu recherchieren, das ist mir momentan nicht bekannt.

Zu Frage 3: Mir liegt keine Info vor, dass dann nochmal in anderen Sprachen etwas hochgeladen werden muss, weil du eventuell ausländische Kunden haben könntest. Laut der Hilfeseite gilt das folgende:

"Sie müssen relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf den Produktdetailseiten für Ihre Produkte in der Sprache des Landes anzeigen, in dem Sie verkaufen."

Dementsprechen würde ich davon ausgehen, dass im DE Store die Dokumente nur in Deutsch vorliegen müssen.

Zu den Bildanforderungen. Die Bilder müssen über eine andere Bildvariante (Bildvariante "Produktsicherheit und Compliance" (PS)) hochgeladen werden. Wenn also unter dieser Bildvariante bisher nichts hochgeladen wurde, gehe ich davon, dass bereits hochgeladene Bilder nicht zählen.

Die Sicherheitserklärung soll wohl in Zukunft unter dem Link "Produktdatenblatt", so wie man es momentan bei Elektrogeräten sieht, zufinden sein. Diese wird also nicht für deine Produktbilder "den Platz wegnehmen". Es sollten auch generell, so wie mir mitgeteilt wurde, mehr als 7 Slots verfügbar sein.

Was die weiteren Fragen angeht, hab ich momentan keine Antwort parat, würde aber mal nachforschen.

Beste Grüße,

Jona

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Seller_vG4l1h2nTlmwk
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@Jona_Amazon

Ebenfalls in der GPSR-Verordnung wird eine "Typ-, Charge- oder Seriennummer oder eine andere eindeutige Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Produktes" erforderlich.

Ist für diese Anforderung bereits die FNSKU als eindeutige Kennzeichnung auf dem Produkt oder Verpackung ausreichend? Oder wird das so von Amazon nicht akzeptiert?

Viele Grüße

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Hallo @Seller_TsevxpNeBnVQv,

Dank dir für deinen Beitrag.

Da hier doch recht viele Fragen aufgekommen sind, arbeite ich mich mal Stück für Stück vor.

Zum Thema Kontaktperson. Heißt das, du bist Inhaber der Markenrechte bei deinen Produkten?

Zu den Warnhinweisen und Sicherheitsinfos. Zu Frage 1, wäre es eine offizielle Übersetzung oder etwas was du selbst maschinell übersetzen lassen würdest?

Zu Frage 2 würde ich nochmal versuchen zu recherchieren, das ist mir momentan nicht bekannt.

Zu Frage 3: Mir liegt keine Info vor, dass dann nochmal in anderen Sprachen etwas hochgeladen werden muss, weil du eventuell ausländische Kunden haben könntest. Laut der Hilfeseite gilt das folgende:

"Sie müssen relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf den Produktdetailseiten für Ihre Produkte in der Sprache des Landes anzeigen, in dem Sie verkaufen."

Dementsprechen würde ich davon ausgehen, dass im DE Store die Dokumente nur in Deutsch vorliegen müssen.

Zu den Bildanforderungen. Die Bilder müssen über eine andere Bildvariante (Bildvariante "Produktsicherheit und Compliance" (PS)) hochgeladen werden. Wenn also unter dieser Bildvariante bisher nichts hochgeladen wurde, gehe ich davon, dass bereits hochgeladene Bilder nicht zählen.

Die Sicherheitserklärung soll wohl in Zukunft unter dem Link "Produktdatenblatt", so wie man es momentan bei Elektrogeräten sieht, zufinden sein. Diese wird also nicht für deine Produktbilder "den Platz wegnehmen". Es sollten auch generell, so wie mir mitgeteilt wurde, mehr als 7 Slots verfügbar sein.

Was die weiteren Fragen angeht, hab ich momentan keine Antwort parat, würde aber mal nachforschen.

Beste Grüße,

Jona

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Da hier doch recht viele Fragen aufgekommen sind, arbeite ich mich mal Stück für Stück vor.

Zum Thema Kontaktperson. Heißt das, du bist Inhaber der Markenrechte bei deinen Produkten?

Zu den Warnhinweisen und Sicherheitsinfos. Zu Frage 1, wäre es eine offizielle Übersetzung oder etwas was du selbst maschinell übersetzen lassen würdest?

Zu Frage 2 würde ich nochmal versuchen zu recherchieren, das ist mir momentan nicht bekannt.

Zu Frage 3: Mir liegt keine Info vor, dass dann nochmal in anderen Sprachen etwas hochgeladen werden muss, weil du eventuell ausländische Kunden haben könntest. Laut der Hilfeseite gilt das folgende:

"Sie müssen relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf den Produktdetailseiten für Ihre Produkte in der Sprache des Landes anzeigen, in dem Sie verkaufen."

Dementsprechen würde ich davon ausgehen, dass im DE Store die Dokumente nur in Deutsch vorliegen müssen.

Zu den Bildanforderungen. Die Bilder müssen über eine andere Bildvariante (Bildvariante "Produktsicherheit und Compliance" (PS)) hochgeladen werden. Wenn also unter dieser Bildvariante bisher nichts hochgeladen wurde, gehe ich davon, dass bereits hochgeladene Bilder nicht zählen.

Die Sicherheitserklärung soll wohl in Zukunft unter dem Link "Produktdatenblatt", so wie man es momentan bei Elektrogeräten sieht, zufinden sein. Diese wird also nicht für deine Produktbilder "den Platz wegnehmen". Es sollten auch generell, so wie mir mitgeteilt wurde, mehr als 7 Slots verfügbar sein.

Was die weiteren Fragen angeht, hab ich momentan keine Antwort parat, würde aber mal nachforschen.

Beste Grüße,

Jona

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Ebenfalls in der GPSR-Verordnung wird eine "Typ-, Charge- oder Seriennummer oder eine andere eindeutige Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Produktes" erforderlich.

Ist für diese Anforderung bereits die FNSKU als eindeutige Kennzeichnung auf dem Produkt oder Verpackung ausreichend? Oder wird das so von Amazon nicht akzeptiert?

Viele Grüße

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Ebenfalls in der GPSR-Verordnung wird eine "Typ-, Charge- oder Seriennummer oder eine andere eindeutige Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Produktes" erforderlich.

Ist für diese Anforderung bereits die FNSKU als eindeutige Kennzeichnung auf dem Produkt oder Verpackung ausreichend? Oder wird das so von Amazon nicht akzeptiert?

Viele Grüße

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