Rücksendung Lebensmittel
Wir verkaufen Lebensmittel und Bücher.
Eine Kundin reklamiert, dass ihr das MHD zu kurz ist… ( die Ware ist aktuell noch 5 Monate haltbar, wird aber bald durch eine neue Chage ersetzt )
und möchte ein frankiertes Rücksendeetikett. Wie ist das denn allgemein mit Lebensmitteln und Rücksendung…
ich konnte irgendwie nichts brauchbares finden…
Vielleicht kann mir ja von euch jemand helfen
LG
Rücksendung Lebensmittel
Wir verkaufen Lebensmittel und Bücher.
Eine Kundin reklamiert, dass ihr das MHD zu kurz ist… ( die Ware ist aktuell noch 5 Monate haltbar, wird aber bald durch eine neue Chage ersetzt )
und möchte ein frankiertes Rücksendeetikett. Wie ist das denn allgemein mit Lebensmitteln und Rücksendung…
ich konnte irgendwie nichts brauchbares finden…
Vielleicht kann mir ja von euch jemand helfen
LG
52 Antworten
Seller_pCOPwGHT5FxYr
Hallo,
wenn die Ware noch ungeöffnet ist -> zurückschicken (Rücksendeporto muss er/sie aber selber übernehmen). 5 Monate MHD ist ja nun noch lange hin
Wenn bereits geöffnet -> Pech für den Kunden
Gruß
Andreas
Seller_Jv4H8E20DTkdF
Bin grad unterwegs. Google ma nach Amazon und rücknahmebedigungen. Da müsste man den Ausschluss finden.
Seller_h321iu1qOlAWY
Also wir bekommen teilweise geöffnete, fast aufbegrauchte Arzneimittel, Kosmetika und Lebensmittel zurück, Ama sagt: Dein Ding, verkaufs nicht wenn du das nicht zurück haben willst.
Seller_c7QtcG63vRmpK
Der Gesetzgeber sagt, dass nur verderbliche Lebensmittel, also Frischwaren vom Widerruf ausgeschlossen sind. Dosen, Nudeln Kaffee usw dagegen nicht - hier gilt das ganz normale Widerrufsrecht
Seller_c7QtcG63vRmpK
jepp, wenn es kein Prime ist muss der Kunde die Kosten tragen. Nur bei Überschreitung der MDH könnte er gratis rücksenden. Im Übrigen ist MDH kein Verfallsdatum und kein Datum das Ungenießbarkeit bezeugt- es heiß ausdrücklich mindestens haltbar - !!
Allerdings hätte im Angebpot MDH angegeben werden müssen
Seller_8MoyJaZCCLtmd
Ich bin innerlich so geladen, aber dennoch faul also in einer Zwickmühle. In der hintersten Hirnwindung ist das auch vermerkt. Aber der gute Umsatz bei Amazon siegt immer wieder.
Seller_9pc30mXXvydAK
Das scheint eine neue Masche mit dem MHD zu sein. Hatten den gleichen Fall, als ich ein Beweisfoto angefordert habe kam nichts mehr. Lasst euch von den Kunden nicht verarrschen, die wollen nur die Kohle von den Weihnachtsgeschenken zurück
Seller_83q4EObPS93Zl
Ganz einfach:
Solange das “Lebensmittel” geschlossen bleibt, muss man zurück nehmen.
Hat der Kunde die Verpackung geöffnet, ist das Widerrufsrecht verfallen.
Leider sehen das nicht alle Kunden so. Deshalb wird trotzdem eine Rückgabe beantragt die bei FBA auch automatisch sofort genehmigt wird. Bei Eigenversand kann man zwar ablehnen es folgt jedoch schnell eine A-Z… Da wird dem Kunden ebenso recht gegeben.
Rechtliche Ansprüche müssten dann evtl. im Nachgang gegen den Kunden geltend gemacht werden.
Da dies aber so gut wie keiner macht sind die Kunden verwöhnt und machen immer weiter so. Frohes verkaufen…
Mit steuerlichen Grüßen,