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Amazon Verkäufe buchen - Anleitung

Das Buchen von Umsätzen bei Amazon ist recht undurchsichtig. Im Internet steht viel, viel Widersprüchliches. Hier alles kurz und bündig, damit alle Unklarheiten beseitigt sind.

Voraussetzung:
Bekanntgabe der Umsatzsteuer-ID bei Amazon. Damit steuerfreie Amazon-Verkaufsgebühren.

Kernaussage:
Zu versteuern sind die gesamten Umsätze, die bei Amazon erzielt wurden (Summe der Rechnungen). Diese beinhalten in Deutschland 19 % Umsatzsteuer. Diese gehört nicht dir, sondern dem Finanzamt!

Folglich:
Kundenrechnung auf bezahlt setzen und auf die Zahlung von Amazon warten. Die Überweisung von Amazon ist geringer als die Kundenrechnungen. Die Differenz sind die Verkaufsgebühren etc. von Amazon.

Damit machen sich die steuerfreien Verkaufsgebühren nicht bei der Einkommensteuer bemerkbar, sondern nur bei der Einnahme-Überschussrechnung bei den „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und reduzieren somit den Gewinn.

Buchungsvorgänge:
Zur Verbuchung meiner Umsätze der Uhrenarmbandkalender benutze ich die Bürosoftware orgaMAX. Dort ist in einem Dokument sehr übersichtlich erklärt, wie die Zuordnung von Zahlungen durch Amazon erfolgen kann.

Kurzanleitung Buchungsvorgänge:

  1. Hilfskonto (offline) Amazon einrichten (einmalig).
  2. Kundenrechnung auf bezahlt setzen, auf Hilfskonto Amazon verbuchen.
  3. Geldeingang von Amazon vom Bankkonto aufs Hilfskonto Amazon buchen.
  4. Differenzbetrag sind Verkaufsgebühren, diese als Ausgaben (SKR) Konto 4760, Verkaufsgebühren, buchen.
    Nun ist alles verbucht und das Konto steht auf 0,00 €.

Diese Anleitung stellt keine Steuerberatung dar.

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Tags:Bankverbindung, Steuern, Zahlungen
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Voraussetzung:
Bekanntgabe der Umsatzsteuer-ID bei Amazon. Damit steuerfreie Amazon-Verkaufsgebühren.

Kernaussage:
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Folglich:
Kundenrechnung auf bezahlt setzen und auf die Zahlung von Amazon warten. Die Überweisung von Amazon ist geringer als die Kundenrechnungen. Die Differenz sind die Verkaufsgebühren etc. von Amazon.

Damit machen sich die steuerfreien Verkaufsgebühren nicht bei der Einkommensteuer bemerkbar, sondern nur bei der Einnahme-Überschussrechnung bei den „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und reduzieren somit den Gewinn.

Buchungsvorgänge:
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  1. Hilfskonto (offline) Amazon einrichten (einmalig).
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