Zum Thema Steuern
Damit wir hier nichts verwechseln, wir sind hier zum Thema in Deutschland. Mein Steuerberater hat mir heute mitgeteilt, das mir das Finanzamt auf die Amazon Gebühren und die Prozente des Amazons Verkaufs keine 19% erstattet, da Amazon in Deutschland auch keine Steuern bezahlt. Die Werbung wird aber korekt abgerechnet. Ist das richtig?
Zum Thema Steuern
Damit wir hier nichts verwechseln, wir sind hier zum Thema in Deutschland. Mein Steuerberater hat mir heute mitgeteilt, das mir das Finanzamt auf die Amazon Gebühren und die Prozente des Amazons Verkaufs keine 19% erstattet, da Amazon in Deutschland auch keine Steuern bezahlt. Die Werbung wird aber korekt abgerechnet. Ist das richtig?
48 Antworten
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Ziemlich richtig.
Ich vermute mal, dass Du die Rechnungen von Amazon inkl. MwSt bekommst. Das passiert, wenn Du keine USt-Id hinterlegt hast.
Dein Steuerberater hat bestimmt auch erzählt, dass Du trotzdem für die Amazon-Rechnungen USt nach §13b zahlen musst, die Du, wenn Du kein Kleinunternehmer bist, als Vorsteuer zurückbekommst.
Also:
- USt-Id besorgen und bei Amazon hinterlegen
- UStVA überprüfen, ob die §13b-Angaben stimmen
Übrigens: Dein Stb irrt. Amazon zahlt diese Steuern in DE.
Seller_C7lJ4iwlZisC0
Du hättest vielleicht erst einmal in deinem Eingangspost beschreiben sollen, wie deine umsatzsteuerlichen Gegebenheiten sind.
Wenn du bereits eine USt-ID hinterlegt hast, was man in deine Frage hineininterpretieren kann, dann musst du das natürlich nicht mehr.
Mit USt-ID bekommst du von Amazon Nettorechnungen.
Da du ja Nettorechnungen aus einem EU-Land von A für Gebühren und FBA bekommst, ist da selbstverständlich nichts zu erstatten.
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Sorry, wenn Du mich missverstanden hast oder ich mich falsch ausgedrückt habe.
Aus Deiner Fragestellung:
habe ich entnommen, dass Du für die Amazon-Gebühren die Mehrwertsteuer erstattet bekommen wolltest.
Daraus habe ich geschlussfolgert, dass in den Rechnungen auch 19% Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen sind. Das passiert üblicherweise, wenn keine deutsche bei USt-Id hinterlegt wurde.
Diese Mehrwertsteuer führt Amazon zwar ans deutsche Finanzamt ab, ist aber hier nicht erstattungsfähig; siehe UStG §13b.
Seller_C7lJ4iwlZisC0
Natürlich!
Das wird im reverse-charge Verfahren gemacht und ist somit ein Nullsummenspiel.
Und selbstverständlich musst du deinen Produktverkaufspreis (auf dessen Basis A lediglich die Provision berechnet) komplett versteuern.
Seller_myrNOeM37ofiO
Vielleicht ist die Fragestellung einfach nicht ganz richtig.
Es geht vermutlich darum, dass wir Marktplatzverkäufer
auch die AMAZON-Provision mit 19% versteuern müssen,
obwohl wir dieses Geld/die Provision gar nicht erhalten.
Ist ärgerlich aber leider unumgänglich. Da hat schon so
mancher Verkäufer große Augen gemacht, als das Finanzamt
mit einer Nachforderung kam.
Mit freundlichem Gruß
Seller_tM6PJEw68MnYF
Ist einfach zu verstehen:
Provision auf amazon für den Verkauf netto + Märchensteuer (ist von amazon ganz schön clever, da sie damit selbst keine Umsatzsteuer zahlen, aber kräftig Gebühren erheben):
Auf diese Gebühren kommen 19 % zusätzlich drauf, was aber gleichzeitig wiederum Vorsteuer ist, also + / - 0. Man kriegt (fiktiv) sozusagen das zurück, was man zusätzlich zahlen muss. In Summe kriegt man also von den Gebühren nix zurück…
Seller_iRNSqtYH1ewPJ
Sorry - aber wenn Dir die Transferleistung von Deinem angenommen Verkaufspreis 100,- Euro Inkls Steuer zu dem von mir verwendeten von 119,- Inkls. Steuer nicht möglich ist.
Frag doch Dr. Google nach Brutto / Netto bzw. 3-Satz (mathematisch nicht sprachwissenschaftlich!!)
ich bin raus!