Rücksendung von entsiegelte Parfums
Hallo zusammen,
als Neulinge hier haben wir eine Frage zum Thema Rückversand von geöffneten Parfums. Einige Kunden kaufen Parfums bei uns, öffnen sie und möchten sie zurücksenden, weil sie ihnen nicht gefallen. Für uns ist das Parfum dann nicht mehr verkaufsfähig.
Ist es erlaubt, dass Kunden geöffnete Parfums zurücksenden, wenn sie ihnen nicht gefallen?
Wer trägt in diesem Fall die Rücksendekosten, wir oder der Kunde?
Danke für eure Antworte.
Rücksendung von entsiegelte Parfums
Hallo zusammen,
als Neulinge hier haben wir eine Frage zum Thema Rückversand von geöffneten Parfums. Einige Kunden kaufen Parfums bei uns, öffnen sie und möchten sie zurücksenden, weil sie ihnen nicht gefallen. Für uns ist das Parfum dann nicht mehr verkaufsfähig.
Ist es erlaubt, dass Kunden geöffnete Parfums zurücksenden, wenn sie ihnen nicht gefallen?
Wer trägt in diesem Fall die Rücksendekosten, wir oder der Kunde?
Danke für eure Antworte.
7 Antworten
Seller_B8A16cPRYNPzj
Deine Frage ist vielschichtig und wird auch von Gerichten nicht eindeutig/einheitlich gesehen. Fängt schon beim "Siegel" an, denn die Händler verstehen darunter meist die Cellophanverpackung ... das sehen Richter schon anders. Kunden dürfen mit der Ware das machen, was ihnen auch im Laden gestattet wäre. Dort dürften sie nach meiner Überzeugung auch nur die Testflasche nutzen, insofern wäre das, was du beschreibst, nach meiner Überzeugung ein Grund, die Rücknahme auszuschließen. Aber wie willst du das nachweisen, wenn nur ein oder zwei Hübe gemacht wurden?!
Für eine rechtlich belastbare Antwort solltest du aber einen Anwalt bemühen. Vielleicht antwortet dir ja auch noch ein erfahrener Händler aus deinem Segment.
Bei "gefällt mir nicht mehr" trägt der Kunde die Rücksendekosten. Um nachträglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, solltest du dich aber unbedingt von der automatischen Rücksendegenehmigung abmelden.
Seller_IDbeI2YvgZkq4
Ich hatte so einen Fall mal mit Chanel und die Antwort vom Händlerbund war "Jeder Käufer hat das Recht die Ware zu testen". Also, ja es ist erlaubt. Mir hat man nahe gelegt Proben beizulegen, was natürlich nicht ging. Beim Rückversand geht es ja um das Thema nicht gefallen, hier kommt es auch auf deine Einstellungen an, aber bei mir ist es so der Käufer zahlt bei diesem Grund die Rücksendekosten. Aber da bist du hier bei Amazon sowieso verratzt, da blick ich selber nicht so richtig durch.
Seller_ig6OJ0lQtYc01
Hallo, sehe mich zwar auch noch als relativen Neuling und deiner Branche fern, aber ich arbeite bspw mit IT-Recht-Kanzlei zusammen, soll jetzt keine Werbung sein, aber hilft in diesem Fall denke ich sehr. Diese haben da eine super Seite zusammen getragen, dem ich mit meinem laien-rechtswissen folgen würde, obs geschäftlich gut ist, lass ich mal so dahingestellt, aber dem wird man sich vermutlich beugen müssen...
Darf leider keine URLs posten, aber hatte diese Seite gefunden beim googlen "geöffnetes parfum zurückschicken" und dann die von der IT-Recht Kanzlei
Seller_X3hXHh6gUHD3m
Bei einem technischen Gerät oder Kleidungsstück mag das passen. Aber bei z.B. einem Parfum wie hier beschrieben ist das für mich kein Test sondern ein Verbrauch, da ja hinterher weniger da ist als zuvor. Der nächste bestellt sich eine Salami, beißt einmal ab und schickt sie zurück, weil sie ihm nicht schmeckt. Muss auch irgendwo mal eine Grenze geben.
Seller_x1HspjTw02isP
Interessant wird es wenn der kunde das Parfum zurücksenden will und in der Amazon Hotline anruft!
Dort bekommt er gesagt dass das Parfum nicht transportfähig ist weil es Gefahrgut ist.
Der Kunde bekommt sein Geld zurück und bekommt gesagt dass er den Duft behalten darf.
Bei mir kommt das verstärkt bei Düften vor die mehr als 150 Euro kosten!