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Seller_bOfmXrXdbuOp7

Anhängen an ein Angebot Zulässig oder nicht?

Hallo,

es geht um diese ASIN B01K719570 wir verkaufen den selben Artikel vom Hersteller incl dem selben Aufdruck auf dem Artikel und auch der Anleitung, lediglich der Aufdruck auf dem karton vom Letzten Bild im Angebot ist bei uns der Originale vom Hersteller und nicht dieser selber angefertigte.

ist es zulässig sich an dieses Angebot anzuhängen oder ist hier dann die gefahr einer Abmahnung gegeben?

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Tags:ASIN, Angebote, Produkt hinzufügen
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Seller_bOfmXrXdbuOp7

Anhängen an ein Angebot Zulässig oder nicht?

Hallo,

es geht um diese ASIN B01K719570 wir verkaufen den selben Artikel vom Hersteller incl dem selben Aufdruck auf dem Artikel und auch der Anleitung, lediglich der Aufdruck auf dem karton vom Letzten Bild im Angebot ist bei uns der Originale vom Hersteller und nicht dieser selber angefertigte.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Du wirst hier keine rechtlich verbindliche Antwort finden können. Offenbar will der andere Händler ein Alleinstellungsmerkmal, indem er einfach seinen Händlernamen auf den Karton stempelt. Aus meiner Sicht ist der Fall klar: Hier kann und muss man sich an das bestehende Angebot dranhängen. Es ist sogar fraglich, ob es bei Amazon zulässig ist, ein Bild mit seinem eigenen Shop-/Händlernamen zu verwenden um so ein Alleinstellungsmerkmal vorzugaukeln.

Da es hier um juristische Feinheiten und Amazon-Richtlinien geht, würde ich eine Anfrage beim Verkäuferservice starten (ggf. mehrfach, wenn unsinnige Textbausteine zurück kommen) und falls Du bei einer Kanzlei bist, die für dich die Rechtstexte macht, dort mal die gleiche Frage stellen. Beim Händlerbund z.B. ist es so, dass man da als Mitglied Rechtsauskünfte bekommt.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Da die Marke und Hersteller richtig hinterlegt sind - passt das Bild nicht zum Angebot. Trotzdem würde ich es vor dem drannhängen löschen lassen, um einen Markenrechtsverstoß gänzlich auszuschließen.

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Seller_evbnhhlcG46kV
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Einfach den Artikel erneut anlegen und dann durch den Verkäuferservice beide ASIN zusammenlegen lassen.

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Seller_RNcG9mBJUvsvL
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Hier würde ich sehr vorsichtig sein. Hersteller hat nicht immer was mit Marke zutun. Kapieren aber immer noch einige Leute hier im Forum nicht. Das was du siehst ist im stationären Handel schon immer so gewesen. Ein Hersteller stellt für verschiedene Distrubitoren die unter Ihrem eigenen Brand die Sachen verkaufen, her. Uralt, gibt es schon seit Jahrhunderten. Hängst du dich dran, bist du dran. Weil du dann unter deren Markennamen verkaufst. Zweiter Fehler, wenn es um das Verständnis geht. Bei einer Marke geht es auch nicht immer um das konkrete Produkt. Hinter einer Marke kann auch ein besonderer Service oder Dienstleistung stehen, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Wenn jetzt der Verkäufer mit dieser Marke z.B. eine Gewährleistung von 3 Jahren anstatt 2 wie vorgeschrieben gibt, dann ist das schon ein Unterscheidungsmerkmal. Und darauf kommt es an. Denn auch ein nichtmaterielles Merkmal ist ein Merkmal. Das ist wie bei den Discountern. Es gibt ein Untermehmen das für diese z.B. eine Tafel Schokolade herstellt und jeder Discounter hat dafür einen eigenen Namen mit Marke für diese. Und wenn dann Aldi, obwohl es die gleiche Schokolade ist, mit der Marke von Lidl verkäuft, dann wird es teuer für Aldi. Das gilt für alle Produkte auch hier bei Amazon. Und hier in deinem Fall ist es die Verpackung, kann schon als Merkmal ausreichen. Genau wie bei der o. gen. Schokolade.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

a) sich dranzuhaengen schreit nach Problemen

b) das genannte Listing ist schon fragwuerdig, da Produkt und Verpackung mit einer unterschiedlichen Marke versehen sind - das koennte man zumindest einmal vom Service pruefen lassen, ob das so OK ist - zumal ja z.B. auch unklar ist, welche WEEE-Registrierung angewendet wird

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Seller_EigVlcWgNb0KC
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Klar häng dich dran und dann Schreibst du dem Support das hier falsche Bilder hinterlegt sind und lässt das beheben, wenn du es nicht schon selber kannst sobald du mit Aufgeschalten bist. Das Dranhängen an ASIN ist das Grundprinzip von AMA. Eine neue EAN dafür anzulegen ist unsinn und Zeitverschwendung. So machen wir das auch, wenn andere Händler sich lustige Fakemarken ausdenken und einen Original Artikel damit Bewerben und Anbieten. Haben auch schon mal eine Klage hinteruns, als der Händler uns Abgemahnt hat, weil seine Fakesachen von uns gerügt wurden und er hat schlicht verloren. Denn er verschleiert den original Artikel in dessen Beschaffenheit und auslieferungszustand und das möchte AMA nicht haben :-)

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Seller_RNcG9mBJUvsvL
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Eine kleine Anmerkung möchte ich hier aber zu meinem Geschriebenen noch drauf hinweisen. Es ist nicht einfach so erlaubt, z.B. Addidas Turnschuhe einzukaufen und dann im eigenen Schuhkarton mit der eigenen registrierten Marke zu verkaufen. Es sei denn, Addidas erlaubt es. Das nennt man Lizenz und kostet je nachdem, vor allem wenn es sich um einen bekannten Markenhersteller handelt. Das gilt auch im Deinem Fall. Der Verkäufer müsste also eine Lizenz vom Hersteller haben, es unter seiner eigenen Marke verkaufen zu dürfen. Denke das wird er aber mit Sicherheit haben, weil das wäre mehr als leichtsinnig. Auch hier in meinem Fall mit den Fertiggerichten stand bei dem " du Darfst" Produkt auf der Verpackung im Kleingedruckten, dass es sich um eine Lizenzierte Herstellung handelt. Und wenn jemand eine Lizenz vom Hersteller hat, dann darf man sich auch nicht dranhängen, weil man hängt sich an eine Lizenzierte Ware dran, für die der Lizenznehmer bezahlt hat, man selber aber nicht, weil man ja direkt beim Hersteller gekauft hat ohne eine Lizenz bezahlt zu haben.

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Seller_bOfmXrXdbuOp7

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Seller_bOfmXrXdbuOp7

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von Seller_bOfmXrXdbuOp7

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Du wirst hier keine rechtlich verbindliche Antwort finden können. Offenbar will der andere Händler ein Alleinstellungsmerkmal, indem er einfach seinen Händlernamen auf den Karton stempelt. Aus meiner Sicht ist der Fall klar: Hier kann und muss man sich an das bestehende Angebot dranhängen. Es ist sogar fraglich, ob es bei Amazon zulässig ist, ein Bild mit seinem eigenen Shop-/Händlernamen zu verwenden um so ein Alleinstellungsmerkmal vorzugaukeln.

Da es hier um juristische Feinheiten und Amazon-Richtlinien geht, würde ich eine Anfrage beim Verkäuferservice starten (ggf. mehrfach, wenn unsinnige Textbausteine zurück kommen) und falls Du bei einer Kanzlei bist, die für dich die Rechtstexte macht, dort mal die gleiche Frage stellen. Beim Händlerbund z.B. ist es so, dass man da als Mitglied Rechtsauskünfte bekommt.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Da die Marke und Hersteller richtig hinterlegt sind - passt das Bild nicht zum Angebot. Trotzdem würde ich es vor dem drannhängen löschen lassen, um einen Markenrechtsverstoß gänzlich auszuschließen.

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Seller_evbnhhlcG46kV
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Einfach den Artikel erneut anlegen und dann durch den Verkäuferservice beide ASIN zusammenlegen lassen.

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Seller_RNcG9mBJUvsvL
In Antwort auf: Post von: Seller_bOfmXrXdbuOp7

Hier würde ich sehr vorsichtig sein. Hersteller hat nicht immer was mit Marke zutun. Kapieren aber immer noch einige Leute hier im Forum nicht. Das was du siehst ist im stationären Handel schon immer so gewesen. Ein Hersteller stellt für verschiedene Distrubitoren die unter Ihrem eigenen Brand die Sachen verkaufen, her. Uralt, gibt es schon seit Jahrhunderten. Hängst du dich dran, bist du dran. Weil du dann unter deren Markennamen verkaufst. Zweiter Fehler, wenn es um das Verständnis geht. Bei einer Marke geht es auch nicht immer um das konkrete Produkt. Hinter einer Marke kann auch ein besonderer Service oder Dienstleistung stehen, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Wenn jetzt der Verkäufer mit dieser Marke z.B. eine Gewährleistung von 3 Jahren anstatt 2 wie vorgeschrieben gibt, dann ist das schon ein Unterscheidungsmerkmal. Und darauf kommt es an. Denn auch ein nichtmaterielles Merkmal ist ein Merkmal. Das ist wie bei den Discountern. Es gibt ein Untermehmen das für diese z.B. eine Tafel Schokolade herstellt und jeder Discounter hat dafür einen eigenen Namen mit Marke für diese. Und wenn dann Aldi, obwohl es die gleiche Schokolade ist, mit der Marke von Lidl verkäuft, dann wird es teuer für Aldi. Das gilt für alle Produkte auch hier bei Amazon. Und hier in deinem Fall ist es die Verpackung, kann schon als Merkmal ausreichen. Genau wie bei der o. gen. Schokolade.

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a) sich dranzuhaengen schreit nach Problemen

b) das genannte Listing ist schon fragwuerdig, da Produkt und Verpackung mit einer unterschiedlichen Marke versehen sind - das koennte man zumindest einmal vom Service pruefen lassen, ob das so OK ist - zumal ja z.B. auch unklar ist, welche WEEE-Registrierung angewendet wird

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Klar häng dich dran und dann Schreibst du dem Support das hier falsche Bilder hinterlegt sind und lässt das beheben, wenn du es nicht schon selber kannst sobald du mit Aufgeschalten bist. Das Dranhängen an ASIN ist das Grundprinzip von AMA. Eine neue EAN dafür anzulegen ist unsinn und Zeitverschwendung. So machen wir das auch, wenn andere Händler sich lustige Fakemarken ausdenken und einen Original Artikel damit Bewerben und Anbieten. Haben auch schon mal eine Klage hinteruns, als der Händler uns Abgemahnt hat, weil seine Fakesachen von uns gerügt wurden und er hat schlicht verloren. Denn er verschleiert den original Artikel in dessen Beschaffenheit und auslieferungszustand und das möchte AMA nicht haben :-)

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Eine kleine Anmerkung möchte ich hier aber zu meinem Geschriebenen noch drauf hinweisen. Es ist nicht einfach so erlaubt, z.B. Addidas Turnschuhe einzukaufen und dann im eigenen Schuhkarton mit der eigenen registrierten Marke zu verkaufen. Es sei denn, Addidas erlaubt es. Das nennt man Lizenz und kostet je nachdem, vor allem wenn es sich um einen bekannten Markenhersteller handelt. Das gilt auch im Deinem Fall. Der Verkäufer müsste also eine Lizenz vom Hersteller haben, es unter seiner eigenen Marke verkaufen zu dürfen. Denke das wird er aber mit Sicherheit haben, weil das wäre mehr als leichtsinnig. Auch hier in meinem Fall mit den Fertiggerichten stand bei dem " du Darfst" Produkt auf der Verpackung im Kleingedruckten, dass es sich um eine Lizenzierte Herstellung handelt. Und wenn jemand eine Lizenz vom Hersteller hat, dann darf man sich auch nicht dranhängen, weil man hängt sich an eine Lizenzierte Ware dran, für die der Lizenznehmer bezahlt hat, man selber aber nicht, weil man ja direkt beim Hersteller gekauft hat ohne eine Lizenz bezahlt zu haben.

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Du wirst hier keine rechtlich verbindliche Antwort finden können. Offenbar will der andere Händler ein Alleinstellungsmerkmal, indem er einfach seinen Händlernamen auf den Karton stempelt. Aus meiner Sicht ist der Fall klar: Hier kann und muss man sich an das bestehende Angebot dranhängen. Es ist sogar fraglich, ob es bei Amazon zulässig ist, ein Bild mit seinem eigenen Shop-/Händlernamen zu verwenden um so ein Alleinstellungsmerkmal vorzugaukeln.

Da es hier um juristische Feinheiten und Amazon-Richtlinien geht, würde ich eine Anfrage beim Verkäuferservice starten (ggf. mehrfach, wenn unsinnige Textbausteine zurück kommen) und falls Du bei einer Kanzlei bist, die für dich die Rechtstexte macht, dort mal die gleiche Frage stellen. Beim Händlerbund z.B. ist es so, dass man da als Mitglied Rechtsauskünfte bekommt.

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Du wirst hier keine rechtlich verbindliche Antwort finden können. Offenbar will der andere Händler ein Alleinstellungsmerkmal, indem er einfach seinen Händlernamen auf den Karton stempelt. Aus meiner Sicht ist der Fall klar: Hier kann und muss man sich an das bestehende Angebot dranhängen. Es ist sogar fraglich, ob es bei Amazon zulässig ist, ein Bild mit seinem eigenen Shop-/Händlernamen zu verwenden um so ein Alleinstellungsmerkmal vorzugaukeln.

Da es hier um juristische Feinheiten und Amazon-Richtlinien geht, würde ich eine Anfrage beim Verkäuferservice starten (ggf. mehrfach, wenn unsinnige Textbausteine zurück kommen) und falls Du bei einer Kanzlei bist, die für dich die Rechtstexte macht, dort mal die gleiche Frage stellen. Beim Händlerbund z.B. ist es so, dass man da als Mitglied Rechtsauskünfte bekommt.

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Seller_evbnhhlcG46kV
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Hier würde ich sehr vorsichtig sein. Hersteller hat nicht immer was mit Marke zutun. Kapieren aber immer noch einige Leute hier im Forum nicht. Das was du siehst ist im stationären Handel schon immer so gewesen. Ein Hersteller stellt für verschiedene Distrubitoren die unter Ihrem eigenen Brand die Sachen verkaufen, her. Uralt, gibt es schon seit Jahrhunderten. Hängst du dich dran, bist du dran. Weil du dann unter deren Markennamen verkaufst. Zweiter Fehler, wenn es um das Verständnis geht. Bei einer Marke geht es auch nicht immer um das konkrete Produkt. Hinter einer Marke kann auch ein besonderer Service oder Dienstleistung stehen, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Wenn jetzt der Verkäufer mit dieser Marke z.B. eine Gewährleistung von 3 Jahren anstatt 2 wie vorgeschrieben gibt, dann ist das schon ein Unterscheidungsmerkmal. Und darauf kommt es an. Denn auch ein nichtmaterielles Merkmal ist ein Merkmal. Das ist wie bei den Discountern. Es gibt ein Untermehmen das für diese z.B. eine Tafel Schokolade herstellt und jeder Discounter hat dafür einen eigenen Namen mit Marke für diese. Und wenn dann Aldi, obwohl es die gleiche Schokolade ist, mit der Marke von Lidl verkäuft, dann wird es teuer für Aldi. Das gilt für alle Produkte auch hier bei Amazon. Und hier in deinem Fall ist es die Verpackung, kann schon als Merkmal ausreichen. Genau wie bei der o. gen. Schokolade.

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Hier würde ich sehr vorsichtig sein. Hersteller hat nicht immer was mit Marke zutun. Kapieren aber immer noch einige Leute hier im Forum nicht. Das was du siehst ist im stationären Handel schon immer so gewesen. Ein Hersteller stellt für verschiedene Distrubitoren die unter Ihrem eigenen Brand die Sachen verkaufen, her. Uralt, gibt es schon seit Jahrhunderten. Hängst du dich dran, bist du dran. Weil du dann unter deren Markennamen verkaufst. Zweiter Fehler, wenn es um das Verständnis geht. Bei einer Marke geht es auch nicht immer um das konkrete Produkt. Hinter einer Marke kann auch ein besonderer Service oder Dienstleistung stehen, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Wenn jetzt der Verkäufer mit dieser Marke z.B. eine Gewährleistung von 3 Jahren anstatt 2 wie vorgeschrieben gibt, dann ist das schon ein Unterscheidungsmerkmal. Und darauf kommt es an. Denn auch ein nichtmaterielles Merkmal ist ein Merkmal. Das ist wie bei den Discountern. Es gibt ein Untermehmen das für diese z.B. eine Tafel Schokolade herstellt und jeder Discounter hat dafür einen eigenen Namen mit Marke für diese. Und wenn dann Aldi, obwohl es die gleiche Schokolade ist, mit der Marke von Lidl verkäuft, dann wird es teuer für Aldi. Das gilt für alle Produkte auch hier bei Amazon. Und hier in deinem Fall ist es die Verpackung, kann schon als Merkmal ausreichen. Genau wie bei der o. gen. Schokolade.

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a) sich dranzuhaengen schreit nach Problemen

b) das genannte Listing ist schon fragwuerdig, da Produkt und Verpackung mit einer unterschiedlichen Marke versehen sind - das koennte man zumindest einmal vom Service pruefen lassen, ob das so OK ist - zumal ja z.B. auch unklar ist, welche WEEE-Registrierung angewendet wird

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a) sich dranzuhaengen schreit nach Problemen

b) das genannte Listing ist schon fragwuerdig, da Produkt und Verpackung mit einer unterschiedlichen Marke versehen sind - das koennte man zumindest einmal vom Service pruefen lassen, ob das so OK ist - zumal ja z.B. auch unklar ist, welche WEEE-Registrierung angewendet wird

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Klar häng dich dran und dann Schreibst du dem Support das hier falsche Bilder hinterlegt sind und lässt das beheben, wenn du es nicht schon selber kannst sobald du mit Aufgeschalten bist. Das Dranhängen an ASIN ist das Grundprinzip von AMA. Eine neue EAN dafür anzulegen ist unsinn und Zeitverschwendung. So machen wir das auch, wenn andere Händler sich lustige Fakemarken ausdenken und einen Original Artikel damit Bewerben und Anbieten. Haben auch schon mal eine Klage hinteruns, als der Händler uns Abgemahnt hat, weil seine Fakesachen von uns gerügt wurden und er hat schlicht verloren. Denn er verschleiert den original Artikel in dessen Beschaffenheit und auslieferungszustand und das möchte AMA nicht haben :-)

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Klar häng dich dran und dann Schreibst du dem Support das hier falsche Bilder hinterlegt sind und lässt das beheben, wenn du es nicht schon selber kannst sobald du mit Aufgeschalten bist. Das Dranhängen an ASIN ist das Grundprinzip von AMA. Eine neue EAN dafür anzulegen ist unsinn und Zeitverschwendung. So machen wir das auch, wenn andere Händler sich lustige Fakemarken ausdenken und einen Original Artikel damit Bewerben und Anbieten. Haben auch schon mal eine Klage hinteruns, als der Händler uns Abgemahnt hat, weil seine Fakesachen von uns gerügt wurden und er hat schlicht verloren. Denn er verschleiert den original Artikel in dessen Beschaffenheit und auslieferungszustand und das möchte AMA nicht haben :-)

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Eine kleine Anmerkung möchte ich hier aber zu meinem Geschriebenen noch drauf hinweisen. Es ist nicht einfach so erlaubt, z.B. Addidas Turnschuhe einzukaufen und dann im eigenen Schuhkarton mit der eigenen registrierten Marke zu verkaufen. Es sei denn, Addidas erlaubt es. Das nennt man Lizenz und kostet je nachdem, vor allem wenn es sich um einen bekannten Markenhersteller handelt. Das gilt auch im Deinem Fall. Der Verkäufer müsste also eine Lizenz vom Hersteller haben, es unter seiner eigenen Marke verkaufen zu dürfen. Denke das wird er aber mit Sicherheit haben, weil das wäre mehr als leichtsinnig. Auch hier in meinem Fall mit den Fertiggerichten stand bei dem " du Darfst" Produkt auf der Verpackung im Kleingedruckten, dass es sich um eine Lizenzierte Herstellung handelt. Und wenn jemand eine Lizenz vom Hersteller hat, dann darf man sich auch nicht dranhängen, weil man hängt sich an eine Lizenzierte Ware dran, für die der Lizenznehmer bezahlt hat, man selber aber nicht, weil man ja direkt beim Hersteller gekauft hat ohne eine Lizenz bezahlt zu haben.

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Eine kleine Anmerkung möchte ich hier aber zu meinem Geschriebenen noch drauf hinweisen. Es ist nicht einfach so erlaubt, z.B. Addidas Turnschuhe einzukaufen und dann im eigenen Schuhkarton mit der eigenen registrierten Marke zu verkaufen. Es sei denn, Addidas erlaubt es. Das nennt man Lizenz und kostet je nachdem, vor allem wenn es sich um einen bekannten Markenhersteller handelt. Das gilt auch im Deinem Fall. Der Verkäufer müsste also eine Lizenz vom Hersteller haben, es unter seiner eigenen Marke verkaufen zu dürfen. Denke das wird er aber mit Sicherheit haben, weil das wäre mehr als leichtsinnig. Auch hier in meinem Fall mit den Fertiggerichten stand bei dem " du Darfst" Produkt auf der Verpackung im Kleingedruckten, dass es sich um eine Lizenzierte Herstellung handelt. Und wenn jemand eine Lizenz vom Hersteller hat, dann darf man sich auch nicht dranhängen, weil man hängt sich an eine Lizenzierte Ware dran, für die der Lizenznehmer bezahlt hat, man selber aber nicht, weil man ja direkt beim Hersteller gekauft hat ohne eine Lizenz bezahlt zu haben.

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