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Seller_5O2wFgZKviQpV

KMU Fonds - Gutschein wann aktivieren?

Hallo Zusammen,

es gibt bekanntlich den KMU Fods der EU.
Ich habe nun einen Gutschein zugeteilt bekommen. Dieser istz 2 Monate gültig. Wenn ich den aktiviere, habe ich sechs Monate Zeit , den €-Wert des Gutscheins abzurufen.

Jetzt meine Frage. Warum gibt es überhaupt eine Frist für die Aktivierung des Gutscheins? :slight_smile:

Und muss ich den Antrag auf Markenanmeldung vor oder nach Gutscheinaktivierung stellen?

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Seller_5O2wFgZKviQpV

KMU Fonds - Gutschein wann aktivieren?

Hallo Zusammen,

es gibt bekanntlich den KMU Fods der EU.
Ich habe nun einen Gutschein zugeteilt bekommen. Dieser istz 2 Monate gültig. Wenn ich den aktiviere, habe ich sechs Monate Zeit , den €-Wert des Gutscheins abzurufen.

Jetzt meine Frage. Warum gibt es überhaupt eine Frist für die Aktivierung des Gutscheins? :slight_smile:

Und muss ich den Antrag auf Markenanmeldung vor oder nach Gutscheinaktivierung stellen?

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Seller_7La2Fb7M4lTnh
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Weil die Mittel des KMU-Fonds begrenzt sind und so dann ungenutzte Fördermittel wieder an andere Unternehmen vergeben werden können. Man kann den Gutschein aber auch verlängern lassen, wenn man etwas mehr Zeit benötigt.

Wenn sich seit letztem Jahr nichts geändert hat, dann wird der Gutschein mit dem ersten Kostenerstattungsantrag automatisch aktiviert. Du benötigst zum Aktivieren des Gutscheins also schon mindestens eine Rechnung/Gebührenbescheid (z.B. für IP Scan oder die Markenanmeldung). Wenn du also nur eine Marke anmelden und keine weiteren Dienstleistungen nutzen willst, dann benötigst du für die Aktivierung des Gutscheins zuerst den Gebührenbescheid für die erfolgte Markenanmeldung.

Oder hat sich das geändert?

Schau am besten aber mal in deinem KMU-Fonds Dashboard und in den dir zugesendeten Infoblättern, was du für die Aktivierung des Gutscheins benötigst. Das sollte dort eigentlich beschrieben sein.

Nach der Aktivierung hast du dann 6 Monate Zeit, um noch weitere Kostenerstattungsanträge zu stellen (z.B. für weitere Markenanmeldungen oder damit verbundene Dienstleistungen). Du kannst also nach der Aktivierung des Gutscheins auch weitere Markenanmeldungen vornehmen und dir Teile der Kosten erstatten lassen.

Wichtig ist nur, dass die erste Markenanmeldung erst nach der Zuteilung des Gutscheins bzw. der Fördermittel durch den KMU-Fonds erfolgt. Die Kosten für vorher vorgenommene Markenanmeldungen werden nicht erstattet.

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von Seller_5O2wFgZKviQpV

Hallo Zusammen,

es gibt bekanntlich den KMU Fods der EU.
Ich habe nun einen Gutschein zugeteilt bekommen. Dieser istz 2 Monate gültig. Wenn ich den aktiviere, habe ich sechs Monate Zeit , den €-Wert des Gutscheins abzurufen.

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Seller_7La2Fb7M4lTnh
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Weil die Mittel des KMU-Fonds begrenzt sind und so dann ungenutzte Fördermittel wieder an andere Unternehmen vergeben werden können. Man kann den Gutschein aber auch verlängern lassen, wenn man etwas mehr Zeit benötigt.

Wenn sich seit letztem Jahr nichts geändert hat, dann wird der Gutschein mit dem ersten Kostenerstattungsantrag automatisch aktiviert. Du benötigst zum Aktivieren des Gutscheins also schon mindestens eine Rechnung/Gebührenbescheid (z.B. für IP Scan oder die Markenanmeldung). Wenn du also nur eine Marke anmelden und keine weiteren Dienstleistungen nutzen willst, dann benötigst du für die Aktivierung des Gutscheins zuerst den Gebührenbescheid für die erfolgte Markenanmeldung.

Oder hat sich das geändert?

Schau am besten aber mal in deinem KMU-Fonds Dashboard und in den dir zugesendeten Infoblättern, was du für die Aktivierung des Gutscheins benötigst. Das sollte dort eigentlich beschrieben sein.

Nach der Aktivierung hast du dann 6 Monate Zeit, um noch weitere Kostenerstattungsanträge zu stellen (z.B. für weitere Markenanmeldungen oder damit verbundene Dienstleistungen). Du kannst also nach der Aktivierung des Gutscheins auch weitere Markenanmeldungen vornehmen und dir Teile der Kosten erstatten lassen.

Wichtig ist nur, dass die erste Markenanmeldung erst nach der Zuteilung des Gutscheins bzw. der Fördermittel durch den KMU-Fonds erfolgt. Die Kosten für vorher vorgenommene Markenanmeldungen werden nicht erstattet.

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In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Weil die Mittel des KMU-Fonds begrenzt sind und so dann ungenutzte Fördermittel wieder an andere Unternehmen vergeben werden können. Man kann den Gutschein aber auch verlängern lassen, wenn man etwas mehr Zeit benötigt.

Wenn sich seit letztem Jahr nichts geändert hat, dann wird der Gutschein mit dem ersten Kostenerstattungsantrag automatisch aktiviert. Du benötigst zum Aktivieren des Gutscheins also schon mindestens eine Rechnung/Gebührenbescheid (z.B. für IP Scan oder die Markenanmeldung). Wenn du also nur eine Marke anmelden und keine weiteren Dienstleistungen nutzen willst, dann benötigst du für die Aktivierung des Gutscheins zuerst den Gebührenbescheid für die erfolgte Markenanmeldung.

Oder hat sich das geändert?

Schau am besten aber mal in deinem KMU-Fonds Dashboard und in den dir zugesendeten Infoblättern, was du für die Aktivierung des Gutscheins benötigst. Das sollte dort eigentlich beschrieben sein.

Nach der Aktivierung hast du dann 6 Monate Zeit, um noch weitere Kostenerstattungsanträge zu stellen (z.B. für weitere Markenanmeldungen oder damit verbundene Dienstleistungen). Du kannst also nach der Aktivierung des Gutscheins auch weitere Markenanmeldungen vornehmen und dir Teile der Kosten erstatten lassen.

Wichtig ist nur, dass die erste Markenanmeldung erst nach der Zuteilung des Gutscheins bzw. der Fördermittel durch den KMU-Fonds erfolgt. Die Kosten für vorher vorgenommene Markenanmeldungen werden nicht erstattet.

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In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Weil die Mittel des KMU-Fonds begrenzt sind und so dann ungenutzte Fördermittel wieder an andere Unternehmen vergeben werden können. Man kann den Gutschein aber auch verlängern lassen, wenn man etwas mehr Zeit benötigt.

Wenn sich seit letztem Jahr nichts geändert hat, dann wird der Gutschein mit dem ersten Kostenerstattungsantrag automatisch aktiviert. Du benötigst zum Aktivieren des Gutscheins also schon mindestens eine Rechnung/Gebührenbescheid (z.B. für IP Scan oder die Markenanmeldung). Wenn du also nur eine Marke anmelden und keine weiteren Dienstleistungen nutzen willst, dann benötigst du für die Aktivierung des Gutscheins zuerst den Gebührenbescheid für die erfolgte Markenanmeldung.

Oder hat sich das geändert?

Schau am besten aber mal in deinem KMU-Fonds Dashboard und in den dir zugesendeten Infoblättern, was du für die Aktivierung des Gutscheins benötigst. Das sollte dort eigentlich beschrieben sein.

Nach der Aktivierung hast du dann 6 Monate Zeit, um noch weitere Kostenerstattungsanträge zu stellen (z.B. für weitere Markenanmeldungen oder damit verbundene Dienstleistungen). Du kannst also nach der Aktivierung des Gutscheins auch weitere Markenanmeldungen vornehmen und dir Teile der Kosten erstatten lassen.

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