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Seller_zPTF6fxp8TMtL

A-Z genehmigt trotz Zustellnachweis - erfolgreiche Zustellung aber 3 Tage verspätet

Hallo,

wir haben vor Weihnachten pünktlich ein DHL-Paket mit hinterlegter Sendungsverfolgung versendet. Es kann ja immer mal vorkommen dass ein Paket aufgrund einer Beschädigung nachverpackt wird laut Statuts, so auch hier. Darum kam das Paket mit unbeschädigter Ware 3 Tage später an als das angekündigte Datum. Kunde macht am Morgen des 15.12.23 eine A-Z und bekommt das Geld, am Mittag des 15.12.23 um 13:39 Uhr kommt das Paket erfolgreich an. Kunde hat nun Ware und Geld. Habe mehrfach an Amazon gemailt, Fälle gemacht, Widerspruch eingelegt, alles hilft nichts. Amazon sagt kam nicht rechtzeitig an und basta, behauptet es liegt kein "ausreichender Beweis für den Nachweis der Lieferung vor" Obwohl das Tracking mit Unterschrift sehrwohl vorliegt. Schade dass man hier als langjähriger Händler so behandelt wird.

Was kann man sonst noch unternehmen?

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
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Seller_zPTF6fxp8TMtL

A-Z genehmigt trotz Zustellnachweis - erfolgreiche Zustellung aber 3 Tage verspätet

Hallo,

wir haben vor Weihnachten pünktlich ein DHL-Paket mit hinterlegter Sendungsverfolgung versendet. Es kann ja immer mal vorkommen dass ein Paket aufgrund einer Beschädigung nachverpackt wird laut Statuts, so auch hier. Darum kam das Paket mit unbeschädigter Ware 3 Tage später an als das angekündigte Datum. Kunde macht am Morgen des 15.12.23 eine A-Z und bekommt das Geld, am Mittag des 15.12.23 um 13:39 Uhr kommt das Paket erfolgreich an. Kunde hat nun Ware und Geld. Habe mehrfach an Amazon gemailt, Fälle gemacht, Widerspruch eingelegt, alles hilft nichts. Amazon sagt kam nicht rechtzeitig an und basta, behauptet es liegt kein "ausreichender Beweis für den Nachweis der Lieferung vor" Obwohl das Tracking mit Unterschrift sehrwohl vorliegt. Schade dass man hier als langjähriger Händler so behandelt wird.

Was kann man sonst noch unternehmen?

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Mahnung oder Aufforderung zur Ruecksendung der Ware an Kunden per Einschreiben. Auf keinen Fall ueber Amazon.

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Seller_EigVlcWgNb0KC
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Hier auf Ama immer nur ja und Ahmen und den Hammer aber Zivilrechtlich auspacken. Sollte der Kunde dich dann über Ama anschreiben, nicht den Fall ausdiskutieren, sondern nur Schreiben, diese Angelegenheit hat nichts mit Amazon zu tun, wir freuen uns Ihnen geholfen zu haben Bla Bla Bla.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Ja, hier gilt das alte Spruch "Der Chef hat immer Recht" und wenn er mal nicht Recht hat, dann gilt automatisch die Regel "Der Chef hat immer Recht" .

Das durchweg positive Kundenerlebnis steht hier an erster Stelle, ob seine Ansprüche wirklich rechtens ist interessiert hier keinen, alles zu lasten der Verkäufer. Und einige Kunden nutzen dies System einfach nur aus!!!!!!!!

Hier bräuchte es Regeln von ganz oberster Stelle, was A. darf oder auch nicht!

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Seller_XJM7bnJdZW5si
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Rückgabefrist abwarten und dann gehts ab! Ich nehme immer die teure Variante,-ANWALT!

Selbst der rät dazu, eine Strafanzeige wegen Warenbetrug zu stellen!

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von Seller_zPTF6fxp8TMtL

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wir haben vor Weihnachten pünktlich ein DHL-Paket mit hinterlegter Sendungsverfolgung versendet. Es kann ja immer mal vorkommen dass ein Paket aufgrund einer Beschädigung nachverpackt wird laut Statuts, so auch hier. Darum kam das Paket mit unbeschädigter Ware 3 Tage später an als das angekündigte Datum. Kunde macht am Morgen des 15.12.23 eine A-Z und bekommt das Geld, am Mittag des 15.12.23 um 13:39 Uhr kommt das Paket erfolgreich an. Kunde hat nun Ware und Geld. Habe mehrfach an Amazon gemailt, Fälle gemacht, Widerspruch eingelegt, alles hilft nichts. Amazon sagt kam nicht rechtzeitig an und basta, behauptet es liegt kein "ausreichender Beweis für den Nachweis der Lieferung vor" Obwohl das Tracking mit Unterschrift sehrwohl vorliegt. Schade dass man hier als langjähriger Händler so behandelt wird.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Mahnung oder Aufforderung zur Ruecksendung der Ware an Kunden per Einschreiben. Auf keinen Fall ueber Amazon.

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Seller_EigVlcWgNb0KC
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Hier auf Ama immer nur ja und Ahmen und den Hammer aber Zivilrechtlich auspacken. Sollte der Kunde dich dann über Ama anschreiben, nicht den Fall ausdiskutieren, sondern nur Schreiben, diese Angelegenheit hat nichts mit Amazon zu tun, wir freuen uns Ihnen geholfen zu haben Bla Bla Bla.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
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Ja, hier gilt das alte Spruch "Der Chef hat immer Recht" und wenn er mal nicht Recht hat, dann gilt automatisch die Regel "Der Chef hat immer Recht" .

Das durchweg positive Kundenerlebnis steht hier an erster Stelle, ob seine Ansprüche wirklich rechtens ist interessiert hier keinen, alles zu lasten der Verkäufer. Und einige Kunden nutzen dies System einfach nur aus!!!!!!!!

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Seller_XJM7bnJdZW5si
In Antwort auf: Post von: Seller_zPTF6fxp8TMtL

Rückgabefrist abwarten und dann gehts ab! Ich nehme immer die teure Variante,-ANWALT!

Selbst der rät dazu, eine Strafanzeige wegen Warenbetrug zu stellen!

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Hier auf Ama immer nur ja und Ahmen und den Hammer aber Zivilrechtlich auspacken. Sollte der Kunde dich dann über Ama anschreiben, nicht den Fall ausdiskutieren, sondern nur Schreiben, diese Angelegenheit hat nichts mit Amazon zu tun, wir freuen uns Ihnen geholfen zu haben Bla Bla Bla.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
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Ja, hier gilt das alte Spruch "Der Chef hat immer Recht" und wenn er mal nicht Recht hat, dann gilt automatisch die Regel "Der Chef hat immer Recht" .

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