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Seller_Wl0AIA91Mcql0

HELP: Leistungsbenachrichtigungen ---> Wenn wir keine Rechnung erhalten, können wir Ihnen nicht erlauben, Ihre Produkte bei Amazon.de zu verkaufen

verehrte foren gemeinde,

gerade bekam ich von amazon folgende nachricht:

Guten Tag,

Ihre unten genannten Angebote entsprechen möglicherweise nicht der
Beschreibung auf der Detailseite. Verkäufer bei Amazon.de dürfen Artikel
nicht mit den Angaben der Detailseiten anderer Produkte anbieten.

ASIN: B00C9NADJO

Titel:Taschenlupe 60-fache Vergrößerung mit LED und UV-Licht Mikroskop für Juweliere Münzsammler schwarzes Etui von Kurtzy TM

Bitte antworten Sie innerhalb von 7 Tagen auf diese Nachricht. Fügen
Sie die Rechnungen für diese Produkte bei, um zu zeigen, dass diese in
Umfang, Marke und Beschreibung der Detailseite entsprechen und Ihnen
vorliegen. Externe Links von Rechnungen werden nicht akzeptiert. Aus
Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Anhänge in den folgenden
Dateiformaten: .jpeg, .jpg, .pjpeg,.gif,.png,.tiff, .pdf, .txt, .csv.

Wir werden die von Ihnen vorgelegten Rechnungen prüfen. Wenn wir
keine Rechnung erhalten, können wir Ihnen nicht erlauben, Ihre Produkte
bei Amazon.de zu verkaufen.

Mehr über diese Richtlinie erfahren Sie auf den Hilfeseiten in
Seller Central. Suchen Sie nach “Leitfaden für Zustandsangaben” und
“Verbotene Handlungen und Verkaufsaktivitäten”.

Weitere Informationen zu Ihrer Verkäuferleistung finden Sie unter
“Kundenzufriedenheit” in Seller Central
(https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/seller-rating/pages/performance-summary.html).

Freundliche Grüße

vorgeschichte:
ich fand noch 2-3 unverkaufte posten und habe mich an das angebot gehängt.
dann bekam ich die erste(n) bestellung(en) jedoch auf ein anderes produkt.
der schreibberechtigte verkäufer hatte produktbild, produktbeschreibung, sowie den titel geändert. kurzum ein neues produkt auf der “alten” asin angelegt.
amazon als verkäufer darauf hingewiesen war nicht nach mehrfachen & unzähligen schreibwechseln leider nicht zielführend.
als kunde auf der produktseite schon. (bis vor kurzem war auch nur das angebot auf DE wieder so wie es sein sollte, UK, IT, FR, ES waren noch umgeschrieben)

ja, und nun das schreiben von amazon.

  1. soll das heißen, dass wenn ich keine rechung vorlegen kann, ich komplett vom verkauf auf amazon ausgeschlossen werde? (es gibt keine rechung, nur screenshots zur order und von der produktseite auf der erworden wurde. es ist 1:1 das selbe produkt!)

  2. ich soll innerhalb von 7 tagen antworten, einen antwort button oder gar eine email adresse an die ich mich wende könnte ist mir nicht ersichtlich.
    wie antworte ich auf dieses schreiben??

  3. helfen weitere fotos des hier liegenden produktes?

UAWDG
vielen <3-lichen dank!

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Tags:ASIN, Angebote, Bilder, Detailseite
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Seller_Wl0AIA91Mcql0

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ja, und nun das schreiben von amazon.

  1. soll das heißen, dass wenn ich keine rechung vorlegen kann, ich komplett vom verkauf auf amazon ausgeschlossen werde? (es gibt keine rechung, nur screenshots zur order und von der produktseite auf der erworden wurde. es ist 1:1 das selbe produkt!)

  2. ich soll innerhalb von 7 tagen antworten, einen antwort button oder gar eine email adresse an die ich mich wende könnte ist mir nicht ersichtlich.
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Seller_Wl0AIA91Mcql0
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Seller_RdJeyLKxqr8Vm
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Zum konkreten Fall weiss ich nicht aber als wir zusätzlich Modeschmuck listen wollten, mussten wir durch Einkaufsrechnung nachweisen, dass es uns gehört und keine Produktfälschungen sind.
In mindestens einem Fall wurde die Rechnung beim Hersteller überprüft.

Seitdem dürfen wir Schmuck verkaufen und haben auch schon immense 0 Euro damit umgesetzt…

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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0
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Seller_0yo8W0fwgM6tW
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie der Fall hier jetzt gelagert ist. Aber ich möchte kurz einen Hinweis zum Markenrecht geben. Ob du den exakt selben Artikel verkaufst oder nicht, spielt markenrechtlich erstmal keine Rolle. Ich habe für meine Produkte ebenfalls eine Marke registriert, sowohl beim europäischen Markenamt, als auch diese Marke dann bei Amazon registriert. Meine Produkte sind auch mit meinem Markenrechtlich geschützten Logo etc. versehen. Wenn nun ein anderer Verkäufer exakt den gleichen Artikel bei dem selben Lieferanten/Hersteller beziehen würde und sich an meinen Artikel anhängen würde, wäre das ein markenrechtlicher Verstoß. Sollte er mein Logo auch noch kopieren, hat er natürlich noch größere Probleme. Aber auch wenn den Artikel ohne Logo verkauft, ist das nicht rechtens. Auch wenn es sich ich sage mal physisch tatsächlich um exakt das selbe Produkt handelt, ist das eben rechtlich nicht der selbe Artikel. Letztlich ist genau das der Sinn und Zweck des Markenrechts. Da spielt es auch keine Rolle, ob das ein Artikel für 2€, für 2000€ oder für 200000€ ist.

Beispiel: Wenn du einen BMW 1:1 nachbaust, selbe Qualität, selbe Bauteile, von den selben Zulieferern (sagen wir mal das ginge) und den dann als BMW verkaufst, dann zieh dich warm an…

Insbesondere aufgrund der „kopierfreudigen“ Chinesen, sehe ich auch fast keine Möglichkeit auf Amazon Produkte, die nicht markenrechtlich geschützt sind, zu verkaufen. Ob das nun eine eigene Marke ist, oder eine Fremdmarke, bei der man die Artikel dann aber tunlichst vom Markeninhaber beziehen sollte, spielt dabei jetzt erstmal eine eher untergeordnete Rolle.

Wenn der Artikel um den es hier geht, also von dem anderen Verkäufer unter einer eigenen Marke verkauft wird, auch wenn es physisch exakt der selbe Artikel ist, darfst du dich da nicht dran hängen…

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

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Seller_Wl0AIA91Mcql0
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0
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  1. soll das heißen, dass wenn ich keine rechung vorlegen kann, ich komplett vom verkauf auf amazon ausgeschlossen werde? (es gibt keine rechung, nur screenshots zur order und von der produktseite auf der erworden wurde. es ist 1:1 das selbe produkt!)

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  1. soll das heißen, dass wenn ich keine rechung vorlegen kann, ich komplett vom verkauf auf amazon ausgeschlossen werde? (es gibt keine rechung, nur screenshots zur order und von der produktseite auf der erworden wurde. es ist 1:1 das selbe produkt!)

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Zum konkreten Fall weiss ich nicht aber als wir zusätzlich Modeschmuck listen wollten, mussten wir durch Einkaufsrechnung nachweisen, dass es uns gehört und keine Produktfälschungen sind.
In mindestens einem Fall wurde die Rechnung beim Hersteller überprüft.

Seitdem dürfen wir Schmuck verkaufen und haben auch schon immense 0 Euro damit umgesetzt…

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Ich bin mir nicht ganz sicher, wie der Fall hier jetzt gelagert ist. Aber ich möchte kurz einen Hinweis zum Markenrecht geben. Ob du den exakt selben Artikel verkaufst oder nicht, spielt markenrechtlich erstmal keine Rolle. Ich habe für meine Produkte ebenfalls eine Marke registriert, sowohl beim europäischen Markenamt, als auch diese Marke dann bei Amazon registriert. Meine Produkte sind auch mit meinem Markenrechtlich geschützten Logo etc. versehen. Wenn nun ein anderer Verkäufer exakt den gleichen Artikel bei dem selben Lieferanten/Hersteller beziehen würde und sich an meinen Artikel anhängen würde, wäre das ein markenrechtlicher Verstoß. Sollte er mein Logo auch noch kopieren, hat er natürlich noch größere Probleme. Aber auch wenn den Artikel ohne Logo verkauft, ist das nicht rechtens. Auch wenn es sich ich sage mal physisch tatsächlich um exakt das selbe Produkt handelt, ist das eben rechtlich nicht der selbe Artikel. Letztlich ist genau das der Sinn und Zweck des Markenrechts. Da spielt es auch keine Rolle, ob das ein Artikel für 2€, für 2000€ oder für 200000€ ist.

Beispiel: Wenn du einen BMW 1:1 nachbaust, selbe Qualität, selbe Bauteile, von den selben Zulieferern (sagen wir mal das ginge) und den dann als BMW verkaufst, dann zieh dich warm an…

Insbesondere aufgrund der „kopierfreudigen“ Chinesen, sehe ich auch fast keine Möglichkeit auf Amazon Produkte, die nicht markenrechtlich geschützt sind, zu verkaufen. Ob das nun eine eigene Marke ist, oder eine Fremdmarke, bei der man die Artikel dann aber tunlichst vom Markeninhaber beziehen sollte, spielt dabei jetzt erstmal eine eher untergeordnete Rolle.

Wenn der Artikel um den es hier geht, also von dem anderen Verkäufer unter einer eigenen Marke verkauft wird, auch wenn es physisch exakt der selbe Artikel ist, darfst du dich da nicht dran hängen…

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

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Zum konkreten Fall weiss ich nicht aber als wir zusätzlich Modeschmuck listen wollten, mussten wir durch Einkaufsrechnung nachweisen, dass es uns gehört und keine Produktfälschungen sind.
In mindestens einem Fall wurde die Rechnung beim Hersteller überprüft.

Seitdem dürfen wir Schmuck verkaufen und haben auch schon immense 0 Euro damit umgesetzt…

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