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Seller_hw93oahhuHBSy

Änderung von UST-Pflicht auf Kleinunternehmerregelung

Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich nicht mehr UST-pflichtig bin und nun der Kleinunternehmerregelung unterliege. Wo kann ich das ändern und muss ich dafür meine AGB´s ändern? Vielen lieben Dank für eine Antwort. 😀

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Seller_hw93oahhuHBSy

Änderung von UST-Pflicht auf Kleinunternehmerregelung

Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich nicht mehr UST-pflichtig bin und nun der Kleinunternehmerregelung unterliege. Wo kann ich das ändern und muss ich dafür meine AGB´s ändern? Vielen lieben Dank für eine Antwort. 😀

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_hw93oahhuHBSy

Kleinunternehmerregelung und Amazon passen nicht mehr wirklich zusammen, Rechnungen kannst du z.B. nicht durch Amazon erstellen lassen, weil die USt. ausgewiesen wird. Im Prinzip ist sogar der Marktplatz bzw. genauer die Preisanzeige für dich nicht nutzbar, weil an irgend einer Stelle immer "inklusive MWSt." steht. Deine AGB (AGBs gibts nicht, würde ja Allgemeine Geschäftsbedingungens heißen) und steuerlichen Themen rund um die Kleinunternehmerregelung sind eher etwas für Kanzleien und Steuerberater, nicht für ein Forum voller Konkurrenz...

Hier ist eine aktuelle Thematik zum Thema Rechnungsstellung auf Amazon: Kunde möchte Rechnung

Auch zum Thema Kleinunternehmer gibt es sehr sehr viele Beiträge hier im Forum, mit der überwiegenden Feststellung, die ich einleitend geschrieben habe.

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Seller_ayd7oBSDWtcSn
In Antwort auf: Post von: Seller_hw93oahhuHBSy
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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_hw93oahhuHBSy

Hast du auch die EU-KU schon durch bekommen?

Die lohnt sich auch besonders - auch wenn hier wieder einige ihren sinnfreien Humbug verbreiten wollen.

Denn in der EU fällt ja nun eher selten Vorsteuer an.

Das heißt, für DE bleibst du normal regelbesteuert-und für die EU Klein-U

**

Rechnungen kannste bei den wenigen kommerziellen nachträglich mit einer Vorlage hochladen.

B2B wirste nicht haben denke ich.

ALLERDINGS

Amazon sieht Kleinunternehmer ohne Steuerausweis nun mal nicht vor. Probieren

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Seller_hw93oahhuHBSy

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von Seller_hw93oahhuHBSy

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Kleinunternehmerregelung und Amazon passen nicht mehr wirklich zusammen, Rechnungen kannst du z.B. nicht durch Amazon erstellen lassen, weil die USt. ausgewiesen wird. Im Prinzip ist sogar der Marktplatz bzw. genauer die Preisanzeige für dich nicht nutzbar, weil an irgend einer Stelle immer "inklusive MWSt." steht. Deine AGB (AGBs gibts nicht, würde ja Allgemeine Geschäftsbedingungens heißen) und steuerlichen Themen rund um die Kleinunternehmerregelung sind eher etwas für Kanzleien und Steuerberater, nicht für ein Forum voller Konkurrenz...

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Hast du auch die EU-KU schon durch bekommen?

Die lohnt sich auch besonders - auch wenn hier wieder einige ihren sinnfreien Humbug verbreiten wollen.

Denn in der EU fällt ja nun eher selten Vorsteuer an.

Das heißt, für DE bleibst du normal regelbesteuert-und für die EU Klein-U

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Rechnungen kannste bei den wenigen kommerziellen nachträglich mit einer Vorlage hochladen.

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