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Seller_GHIractRdFA3h

Abmahnung und nun 7000€ Vertragsstrafe vom IDO Verband

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

Wir haben in den letzten Tagen viele ähnliche Fälle gelesen. Es ist schwierig, bis unmöglich den Grundpreis bei Amazon einzutragen bzw. zu ändern. Da man in der Regel keine Schreibrechte für das Listing hat. Man ist jedoch per Gesetzt dazu verpflichtet.

Viele Fälle sind vor Gericht gelandet und haben dort verloren. Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht, sind jedoch nicht sehr optimistisch, dass der Fall positiv gelöst werden kann. Selbst wenn wir die Vertragsstrafe zahlen, könnte jederzeit eine erneute Vertragsstrafe kommen.

Ich befürchte, dass keiner aus dem Forum helfen kann aber vielleicht können wir auf diese Art andere Verkäufer warnen. Am besten zum Anwalt bevor man eine Unterlassungserklärung abgibt. Ob das jedoch Hilft, wissen wir nicht.

Viele Grüße

Miguel

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Seller_GHIractRdFA3h

Abmahnung und nun 7000€ Vertragsstrafe vom IDO Verband

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

Wir haben in den letzten Tagen viele ähnliche Fälle gelesen. Es ist schwierig, bis unmöglich den Grundpreis bei Amazon einzutragen bzw. zu ändern. Da man in der Regel keine Schreibrechte für das Listing hat. Man ist jedoch per Gesetzt dazu verpflichtet.

Viele Fälle sind vor Gericht gelandet und haben dort verloren. Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht, sind jedoch nicht sehr optimistisch, dass der Fall positiv gelöst werden kann. Selbst wenn wir die Vertragsstrafe zahlen, könnte jederzeit eine erneute Vertragsstrafe kommen.

Ich befürchte, dass keiner aus dem Forum helfen kann aber vielleicht können wir auf diese Art andere Verkäufer warnen. Am besten zum Anwalt bevor man eine Unterlassungserklärung abgibt. Ob das jedoch Hilft, wissen wir nicht.

Viele Grüße

Miguel

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
Hilfreichste Antwort

Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

Also mit einem versierten Anwalt solltet ihr hier kein Problem haben das abzuschmettern...

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Die abgegebene Unterlassungserklärung ist ein "Vertrag" und beinhaltet die Strafe der Höhe nach.

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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

Also mit einem versierten Anwalt solltet ihr hier kein Problem haben das abzuschmettern...

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Im ersten Schritt geht es nicht um Geld, sondern um die Unterlassungserklärung. Kohle wird dann erst mit der Wiederholung gemacht ... und das ist dann sehr einfach, wenn leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde. 😮

Aber @Seller_C8XxwTXrjLw11hat dir ja schon wertvolle Hinweise gegeben. Wichtig ist, dass du dir versierte Hilfe holst.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

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das ist leider nicht korrekt:

Ido Verband darf noch Ordnungsgelder beantragen

Streitig war nämlich bislang, ob der Ido Verband die Befugnis für einen Ordnungsmittelantrag mit seiner Abmahnbefugnis verloren hat. Anders als die Vorinstanzen bestätigt der BGH bestätigt leider: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setzt keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis voraus (Beschluss vom 21.12.2023, Az.: I ZB 42/23). Dass der Gläubiger eines Urteils gar nicht mehr zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen als solches befugt ist, sei für ein Ordnungsmittelverfahren irrelevant.

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Seller_GHIractRdFA3h

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

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Somit dürfte die vier Jahre alte Unterlassungserklärung noch relevant sein und der IDO darf gem. BGH zur Kasse bitten

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Seller_u29xgnt08dZZ9
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Sehr hilfreicher Beitrag für die Community. Den IDO-Verband und die Masche mit den Abmahnungen hatte ich noch nicht auf dem Schirm.

Danke!

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Seller_eqZBtOCk2g3ac
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Ich habe es darauf ankommen lassen und (3000,-) nicht gezahlt.

Natürlich durch ein Rechtsanwaltschreiben an IDO begründet.

Es gibt ja eine Liste in der Abmahnvereine eingetragen werden müssen. Das war damals nicht der Fall. Sie waren also nicht eingetragen.

Ich meine auch, dass ich der Unterlassungserklärung widersprochen habe.

Es folgte ein Schreiben vom IDO wo natürlich alles als unbegründet dargestellt war.

Nun sind 2 Jahre vergangen und es ist nichts passiert. Ich meine nach 2 Jahren ist es verjährt.

Ich meine auch gelesen zu haben, dass der IDO erst einmal alte Fälle abarbeiten muss nachdem jemand gegen den Verein vorgegangen ist. Ich weiß aber den Stand der Dinge nicht.

Sollte es bei Dir zu einer Verhandlung kommen würde ich zumindest gegen die Höhe der Strafe angehen.

Allgemein finde ich persönlich diese Vereine sind reine Geldmacherei. Die Politik sollte sich mit diesen Vereinen befassen und verbieten. Sollte jemand eine Petition dagegen starten unterschreibe ich gerne.

Als Fußklausel:

Es ist meine Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.

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Seller_hnI6QOnWTH1yt
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Zum Thema Grundpreis, der lässt sich bei Amazon schon einstellen, in der Artikelbearbeitung muss das Ganze wie folgt ausschauen:

img

Dann wird es so dargestellt:

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

ORDNUNGSGELDER sind was anderes als Vertragsstrafe.... Das sind Gelder die vom Gericht verhängt werden, wenn der Beklagte sich dem Urteil nicht beugt etc. Sprich es ist schon ein Urtei gefallen - und Rechtskraft erlangt - aber du stellst trotzdem beisielsweise den grundpreis weiterhin falsch dar. Wenn es schon sooo weit gekommen ist muss man natürlich dem Urteil folgen.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
f noch Ordnungsgelder beantragen
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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

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Seller_C8XxwTXrjLw11
ORDNUNGSGELDER
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ein schreien erscheint mir nicht angepasst.

Ein Hinweis auf meinen Fehler hätte ausgereicht

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Seller_GHIractRdFA3h

Abmahnung und nun 7000€ Vertragsstrafe vom IDO Verband

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

Wir haben in den letzten Tagen viele ähnliche Fälle gelesen. Es ist schwierig, bis unmöglich den Grundpreis bei Amazon einzutragen bzw. zu ändern. Da man in der Regel keine Schreibrechte für das Listing hat. Man ist jedoch per Gesetzt dazu verpflichtet.

Viele Fälle sind vor Gericht gelandet und haben dort verloren. Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht, sind jedoch nicht sehr optimistisch, dass der Fall positiv gelöst werden kann. Selbst wenn wir die Vertragsstrafe zahlen, könnte jederzeit eine erneute Vertragsstrafe kommen.

Ich befürchte, dass keiner aus dem Forum helfen kann aber vielleicht können wir auf diese Art andere Verkäufer warnen. Am besten zum Anwalt bevor man eine Unterlassungserklärung abgibt. Ob das jedoch Hilft, wissen wir nicht.

Viele Grüße

Miguel

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Abmahnung und nun 7000€ Vertragsstrafe vom IDO Verband

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

Wir haben in den letzten Tagen viele ähnliche Fälle gelesen. Es ist schwierig, bis unmöglich den Grundpreis bei Amazon einzutragen bzw. zu ändern. Da man in der Regel keine Schreibrechte für das Listing hat. Man ist jedoch per Gesetzt dazu verpflichtet.

Viele Fälle sind vor Gericht gelandet und haben dort verloren. Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht, sind jedoch nicht sehr optimistisch, dass der Fall positiv gelöst werden kann. Selbst wenn wir die Vertragsstrafe zahlen, könnte jederzeit eine erneute Vertragsstrafe kommen.

Ich befürchte, dass keiner aus dem Forum helfen kann aber vielleicht können wir auf diese Art andere Verkäufer warnen. Am besten zum Anwalt bevor man eine Unterlassungserklärung abgibt. Ob das jedoch Hilft, wissen wir nicht.

Viele Grüße

Miguel

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Abmahnung und nun 7000€ Vertragsstrafe vom IDO Verband

von Seller_GHIractRdFA3h

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

Wir haben in den letzten Tagen viele ähnliche Fälle gelesen. Es ist schwierig, bis unmöglich den Grundpreis bei Amazon einzutragen bzw. zu ändern. Da man in der Regel keine Schreibrechte für das Listing hat. Man ist jedoch per Gesetzt dazu verpflichtet.

Viele Fälle sind vor Gericht gelandet und haben dort verloren. Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht, sind jedoch nicht sehr optimistisch, dass der Fall positiv gelöst werden kann. Selbst wenn wir die Vertragsstrafe zahlen, könnte jederzeit eine erneute Vertragsstrafe kommen.

Ich befürchte, dass keiner aus dem Forum helfen kann aber vielleicht können wir auf diese Art andere Verkäufer warnen. Am besten zum Anwalt bevor man eine Unterlassungserklärung abgibt. Ob das jedoch Hilft, wissen wir nicht.

Viele Grüße

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

Also mit einem versierten Anwalt solltet ihr hier kein Problem haben das abzuschmettern...

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Die abgegebene Unterlassungserklärung ist ein "Vertrag" und beinhaltet die Strafe der Höhe nach.

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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

Also mit einem versierten Anwalt solltet ihr hier kein Problem haben das abzuschmettern...

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Im ersten Schritt geht es nicht um Geld, sondern um die Unterlassungserklärung. Kohle wird dann erst mit der Wiederholung gemacht ... und das ist dann sehr einfach, wenn leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde. 😮

Aber @Seller_C8XxwTXrjLw11hat dir ja schon wertvolle Hinweise gegeben. Wichtig ist, dass du dir versierte Hilfe holst.

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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

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das ist leider nicht korrekt:

Ido Verband darf noch Ordnungsgelder beantragen

Streitig war nämlich bislang, ob der Ido Verband die Befugnis für einen Ordnungsmittelantrag mit seiner Abmahnbefugnis verloren hat. Anders als die Vorinstanzen bestätigt der BGH bestätigt leider: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setzt keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis voraus (Beschluss vom 21.12.2023, Az.: I ZB 42/23). Dass der Gläubiger eines Urteils gar nicht mehr zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen als solches befugt ist, sei für ein Ordnungsmittelverfahren irrelevant.

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wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

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Somit dürfte die vier Jahre alte Unterlassungserklärung noch relevant sein und der IDO darf gem. BGH zur Kasse bitten

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Sehr hilfreicher Beitrag für die Community. Den IDO-Verband und die Masche mit den Abmahnungen hatte ich noch nicht auf dem Schirm.

Danke!

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Seller_eqZBtOCk2g3ac
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Ich habe es darauf ankommen lassen und (3000,-) nicht gezahlt.

Natürlich durch ein Rechtsanwaltschreiben an IDO begründet.

Es gibt ja eine Liste in der Abmahnvereine eingetragen werden müssen. Das war damals nicht der Fall. Sie waren also nicht eingetragen.

Ich meine auch, dass ich der Unterlassungserklärung widersprochen habe.

Es folgte ein Schreiben vom IDO wo natürlich alles als unbegründet dargestellt war.

Nun sind 2 Jahre vergangen und es ist nichts passiert. Ich meine nach 2 Jahren ist es verjährt.

Ich meine auch gelesen zu haben, dass der IDO erst einmal alte Fälle abarbeiten muss nachdem jemand gegen den Verein vorgegangen ist. Ich weiß aber den Stand der Dinge nicht.

Sollte es bei Dir zu einer Verhandlung kommen würde ich zumindest gegen die Höhe der Strafe angehen.

Allgemein finde ich persönlich diese Vereine sind reine Geldmacherei. Die Politik sollte sich mit diesen Vereinen befassen und verbieten. Sollte jemand eine Petition dagegen starten unterschreibe ich gerne.

Als Fußklausel:

Es ist meine Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.

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Zum Thema Grundpreis, der lässt sich bei Amazon schon einstellen, in der Artikelbearbeitung muss das Ganze wie folgt ausschauen:

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Dann wird es so dargestellt:

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ORDNUNGSGELDER sind was anderes als Vertragsstrafe.... Das sind Gelder die vom Gericht verhängt werden, wenn der Beklagte sich dem Urteil nicht beugt etc. Sprich es ist schon ein Urtei gefallen - und Rechtskraft erlangt - aber du stellst trotzdem beisielsweise den grundpreis weiterhin falsch dar. Wenn es schon sooo weit gekommen ist muss man natürlich dem Urteil folgen.

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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

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Also das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung war natürkich ein Fehler - wenn du nicht sicherstellen kannst, dass sich das nciht wiederholt (kannst du bei Amazon nicht)

Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

" Landgericht Köln: Ein ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband e.V. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann."

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Im ersten Schritt geht es nicht um Geld, sondern um die Unterlassungserklärung. Kohle wird dann erst mit der Wiederholung gemacht ... und das ist dann sehr einfach, wenn leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde. 😮

Aber @Seller_C8XxwTXrjLw11hat dir ja schon wertvolle Hinweise gegeben. Wichtig ist, dass du dir versierte Hilfe holst.

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Im ersten Schritt geht es nicht um Geld, sondern um die Unterlassungserklärung. Kohle wird dann erst mit der Wiederholung gemacht ... und das ist dann sehr einfach, wenn leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde. 😮

Aber @Seller_C8XxwTXrjLw11hat dir ja schon wertvolle Hinweise gegeben. Wichtig ist, dass du dir versierte Hilfe holst.

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Aber was den IDO angeht so sind die nach meinem Kentnissstand nicht Abmahnberechtigt weil rechtsmissbräulich und:

"Das OLG Köln (Urt. v. 21.6.2023 – 6 U 147/22) hat nun entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei"

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Ido Verband darf noch Ordnungsgelder beantragen

Streitig war nämlich bislang, ob der Ido Verband die Befugnis für einen Ordnungsmittelantrag mit seiner Abmahnbefugnis verloren hat. Anders als die Vorinstanzen bestätigt der BGH bestätigt leider: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setzt keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis voraus (Beschluss vom 21.12.2023, Az.: I ZB 42/23). Dass der Gläubiger eines Urteils gar nicht mehr zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen als solches befugt ist, sei für ein Ordnungsmittelverfahren irrelevant.

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wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

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Somit dürfte die vier Jahre alte Unterlassungserklärung noch relevant sein und der IDO darf gem. BGH zur Kasse bitten

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Streitig war nämlich bislang, ob der Ido Verband die Befugnis für einen Ordnungsmittelantrag mit seiner Abmahnbefugnis verloren hat. Anders als die Vorinstanzen bestätigt der BGH bestätigt leider: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setzt keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis voraus (Beschluss vom 21.12.2023, Az.: I ZB 42/23). Dass der Gläubiger eines Urteils gar nicht mehr zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen als solches befugt ist, sei für ein Ordnungsmittelverfahren irrelevant.

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wir haben vor 4 Jahren eine Abmahnung erhalten, da bei einem Artikel der Grundpreis gefehlt hat. Wir haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und ca. 240€ bezahlt.

Vor ein paar Tagen haben wir Post bekommen, eine Vertragsstrafe in Höhe von über 7.000€. Zu zahlen binnen 7 Tagen. Da wir erneut bei einem Produkt den Grundpreis nicht angegeben haben.

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Sehr hilfreicher Beitrag für die Community. Den IDO-Verband und die Masche mit den Abmahnungen hatte ich noch nicht auf dem Schirm.

Danke!

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Seller_eqZBtOCk2g3ac
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Ich habe es darauf ankommen lassen und (3000,-) nicht gezahlt.

Natürlich durch ein Rechtsanwaltschreiben an IDO begründet.

Es gibt ja eine Liste in der Abmahnvereine eingetragen werden müssen. Das war damals nicht der Fall. Sie waren also nicht eingetragen.

Ich meine auch, dass ich der Unterlassungserklärung widersprochen habe.

Es folgte ein Schreiben vom IDO wo natürlich alles als unbegründet dargestellt war.

Nun sind 2 Jahre vergangen und es ist nichts passiert. Ich meine nach 2 Jahren ist es verjährt.

Ich meine auch gelesen zu haben, dass der IDO erst einmal alte Fälle abarbeiten muss nachdem jemand gegen den Verein vorgegangen ist. Ich weiß aber den Stand der Dinge nicht.

Sollte es bei Dir zu einer Verhandlung kommen würde ich zumindest gegen die Höhe der Strafe angehen.

Allgemein finde ich persönlich diese Vereine sind reine Geldmacherei. Die Politik sollte sich mit diesen Vereinen befassen und verbieten. Sollte jemand eine Petition dagegen starten unterschreibe ich gerne.

Als Fußklausel:

Es ist meine Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.

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Seller_eqZBtOCk2g3ac
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Ich habe es darauf ankommen lassen und (3000,-) nicht gezahlt.

Natürlich durch ein Rechtsanwaltschreiben an IDO begründet.

Es gibt ja eine Liste in der Abmahnvereine eingetragen werden müssen. Das war damals nicht der Fall. Sie waren also nicht eingetragen.

Ich meine auch, dass ich der Unterlassungserklärung widersprochen habe.

Es folgte ein Schreiben vom IDO wo natürlich alles als unbegründet dargestellt war.

Nun sind 2 Jahre vergangen und es ist nichts passiert. Ich meine nach 2 Jahren ist es verjährt.

Ich meine auch gelesen zu haben, dass der IDO erst einmal alte Fälle abarbeiten muss nachdem jemand gegen den Verein vorgegangen ist. Ich weiß aber den Stand der Dinge nicht.

Sollte es bei Dir zu einer Verhandlung kommen würde ich zumindest gegen die Höhe der Strafe angehen.

Allgemein finde ich persönlich diese Vereine sind reine Geldmacherei. Die Politik sollte sich mit diesen Vereinen befassen und verbieten. Sollte jemand eine Petition dagegen starten unterschreibe ich gerne.

Als Fußklausel:

Es ist meine Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.

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Seller_hnI6QOnWTH1yt
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Zum Thema Grundpreis, der lässt sich bei Amazon schon einstellen, in der Artikelbearbeitung muss das Ganze wie folgt ausschauen:

img

Dann wird es so dargestellt:

img
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Seller_hnI6QOnWTH1yt
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

Zum Thema Grundpreis, der lässt sich bei Amazon schon einstellen, in der Artikelbearbeitung muss das Ganze wie folgt ausschauen:

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Dann wird es so dargestellt:

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

ORDNUNGSGELDER sind was anderes als Vertragsstrafe.... Das sind Gelder die vom Gericht verhängt werden, wenn der Beklagte sich dem Urteil nicht beugt etc. Sprich es ist schon ein Urtei gefallen - und Rechtskraft erlangt - aber du stellst trotzdem beisielsweise den grundpreis weiterhin falsch dar. Wenn es schon sooo weit gekommen ist muss man natürlich dem Urteil folgen.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
f noch Ordnungsgelder beantragen
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

ORDNUNGSGELDER sind was anderes als Vertragsstrafe.... Das sind Gelder die vom Gericht verhängt werden, wenn der Beklagte sich dem Urteil nicht beugt etc. Sprich es ist schon ein Urtei gefallen - und Rechtskraft erlangt - aber du stellst trotzdem beisielsweise den grundpreis weiterhin falsch dar. Wenn es schon sooo weit gekommen ist muss man natürlich dem Urteil folgen.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

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Seller_C8XxwTXrjLw11
ORDNUNGSGELDER
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ein schreien erscheint mir nicht angepasst.

Ein Hinweis auf meinen Fehler hätte ausgereicht

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_GHIractRdFA3h

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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