AGB in die Erstkontakt-E-Mail einbinden?
Hallo
Weiß jemand, wie man die AGB AGB in die Erstkontakt-E-Mail einbinden kann?
So das die AGB den Kunden automatisch zugesendet werden und man diese nicht extra per Hand
dem Kunden zusenden muss?
Das würde eine Menge zeit sparen und hat kein Risko mal jemanden zu vergessen.
AGB in die Erstkontakt-E-Mail einbinden?
Hallo
Weiß jemand, wie man die AGB AGB in die Erstkontakt-E-Mail einbinden kann?
So das die AGB den Kunden automatisch zugesendet werden und man diese nicht extra per Hand
dem Kunden zusenden muss?
Das würde eine Menge zeit sparen und hat kein Risko mal jemanden zu vergessen.
29 Antworten
Seller_yNXV213JjY4L2
Deine AGB gehören in die Verkäuferdaten (Impressum, AGB, Widerrufsrecht), nicht in
irgendwelche Mails, die sowieso von einigen Kunden blockiert werden können (ganz eigenes
Thema hier im Forum).
Außerdem bist du hier bei Amazon, da werden die eigenen AGB sowieso überbewertet,
im Zweifelsfall gelten immer die von Amazon.
Seller_kZk5XNmegow08
Google mal nach BillBee.
Das nutzen wir auch. Die Kosten sind monatlich gedeckelt. Und wenn Du wenig versendest, bezahlst Du nur, was Du genutzt hast.
Viele Grüße
der Sasionarbeiter
Seller_cfa9EhYpK66MG
Wir nutzen JTL WAWI dort kannst Du es einstellen, dass die Rechnung und AGB automatisch versendet werden.
Auch kann man dort die Betreffzeile der E-Mail einstellen und dort das (Wichtig) mit einfügen, somit erhält der Kunde auch die E-Mails und werden nicht geblockt.
Seller_Vb30c78LlwO8B
Meiner Kenntnis nach, schreibt das Gesetzt nur “die Möglichkeit der Kenntnisnahme (der AGB) in zumutbarer Weise” vor. Folglich sollte ein entsprechend sichtbarer Hinweis + link (Ama/Impressum) ausreichen, wie es eben in sämtlichen Onlineshops auch angewandt wird.
Der Hinweis auf diverse Rechnungstools/Anbieter erscheint mir nutzlos, da der TE Emails vor Vertragsabschluß versenden möchte.
Seller_G0itceiIQJRyI
Leute, warum seid ihr hier immer gleich so agro?
der normale Verkaufsweg sieht vor, dass der Kunde ein Angebot unterbreitet, den Artikel zu Preis x kaufen zu wollen.
der Vertrag kommt dann erst mit Annahme dieses Angebotes zu Stande.
von daher ist es aus der Sicht heraus durchaus möglich VOR Vertragsabschluß zu informieren und anschließend das angebot des Kaufinteressenten anzunehmen.
Inwiefern die Rechtssprechung im gekauften Artikel bei Amazon lediglich ein Angebot des Kaufinteressenten sieht, welches der Händler nach Belieben ablehnen oder annehmen kann, sei rechtlich dahingestellt.
Seller_VSnilu8nQnMoB
Ich sage nur, schaffe die einen Anwalt für deine AGB an, einen der auch haftet. Stelle ihm deine Fragen. Rechtsberatung im Forum ist immer heikel.
Seller_2xi4WmVBtTiBS
Ich bin stolz auf dich. Endlich mal einer der eigene Gesetze einbindet. Wir werden nachziehen.