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Seller_Hd31goNGt6a0i

FBA Kunde erhält 2 x volle Erstattung für von ihm beschädigte Uhren außerhalb Rückgabefrist

Hallo,

ein FBA Kunde hat 2 Uhren im Wert von 1300,- EUR über FBA gekauft. Nach 2 Monaten finden wir die erste und kurz darauf die zweite Uhr “vom Kunden beschädigt” in “Gutschrift veranlasst zu Bestellung” wieder. Nach Remision finden wir völlig zerstörte Uhren vor, Galsbrüche, zig Schlagstellen, Lederband zerfetzt. Entweder alte Uhren aus anderweitigen Käufen von vor Jahren oder Kunde trägt die Uhren bei Schweißarbeiten oder im Steinbruch.

Amazon darf lt. Richtlinien auch außerhalb der Rückgabefrist zu unseren Lasten an Kunden erstatten wegen dem positiven Kauferlebnis.

Kennt jemand ein Verfahren oder einen Einspruchsweg, welcher uns in diesem Fall vor 1300,- EUR Schaden bewahrt?

Vielen Dank.

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Tags:Erstattungen, Kunde
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Seller_Hd31goNGt6a0i

FBA Kunde erhält 2 x volle Erstattung für von ihm beschädigte Uhren außerhalb Rückgabefrist

Hallo,

ein FBA Kunde hat 2 Uhren im Wert von 1300,- EUR über FBA gekauft. Nach 2 Monaten finden wir die erste und kurz darauf die zweite Uhr “vom Kunden beschädigt” in “Gutschrift veranlasst zu Bestellung” wieder. Nach Remision finden wir völlig zerstörte Uhren vor, Galsbrüche, zig Schlagstellen, Lederband zerfetzt. Entweder alte Uhren aus anderweitigen Käufen von vor Jahren oder Kunde trägt die Uhren bei Schweißarbeiten oder im Steinbruch.

Amazon darf lt. Richtlinien auch außerhalb der Rückgabefrist zu unseren Lasten an Kunden erstatten wegen dem positiven Kauferlebnis.

Kennt jemand ein Verfahren oder einen Einspruchsweg, welcher uns in diesem Fall vor 1300,- EUR Schaden bewahrt?

Vielen Dank.

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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Hallo,

wenn dein wirklicher Schaden 1300€ beträgt (also folglich circa EK ist), dann ist der VK auf A pro Uhr weit über 1000€.
FBA bei diesem Warenwert ist schon sehr mutig und ein wenig Harakiri. Dessen muss man sich bewusst sein.
Bei FBM könntest du Seriennummern entsprechend festhalten und dann bei eventuell verlorenem A-Z noch andere Wege gehen.

Aber bei FBA kannst du vielleicht noch einen Fall bei A aufmachen und als “Bittsteller” mit Minimalstchancen auftreten.
Mich würde da auch interessieren, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten ausserhalb gibt. Auf eine Kooperation von A kann man wohl eher nicht hoffen.

Ich würde in einem solchen Fall mal versuchen, ob ich die Sendungen nachverfolgen kann. A bucht nach meiner Erfahrung alles mögliche als “vom Kunden beschädigt” ein, auch z.B. Ware, die den Kunden nie erreicht hat und eigentlich als “vom Transportdienst beschädigt” eingebucht werden müsste. Die investierte Zeit für die Suche ist aber auch nur aus reinem Interesse und ich wüsste nicht, was ich dann mit dem Ergebnis so anfangen soll (ausser einen Fall mit besseren Infos zu eröffnen).

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Danke für Feedback,

also unsere Uhren sind gern im VK 599,- bis 655,-; so kommen 1300 VK bei 2 Uhren zusammen.

“Sendung nachverfolgen” ist nicht zielführend, diese Uhren sind nicht bei einem Versand zerstört worden, man sieht Ihnen die “Kundenbehandlung” an.

Ich gehe in diesem Fall nicht wirklich von alten Uhren aus (Betrug) sondern von einem Spinner, der nachts Uhren umhat und gegen Bettkante um sich schlägt oder eben auf der Baustelle 600,- EUR Uhren trägt um sie dann als “schon nach 2 Monaten kaputt” zurückschickt. Solche Menschen gibt es immer wieder und es ist nur jetzt, da wir in Uhrenbranche 80% Covid19 Umsatzrückgang haben sehr schmerzlich, gleich 2 einzubüßen. Wir erleben Einzelfälle von “Amazon Kulanz auf Händlerkosten” immer wieder, nur dieser Fall ist eben abstrus, wenn ein Kunde innerhalb von wenigen Tagen 2 x solche zerstörten Uhren zurückgibt.

Die Frage war und ist, ob man in solchen Fällen absoluter Überkulanz von Amazon einen Beschwerdeweg findet, der Erfolg hat. Ärgern kann ich mich ja auch so, ohne erst 5 x 0815 Textbausteine von A durchlesen zu müssen.

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Seller_RKuSC7Ictm6Zz
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Sorry aber selbst Schuld… hochpreisige Ware über VK 250,- über Amazon zu verkaufen ist eh schon riskant, über FBA ist es Wahnsinn!

Lerne draus, denn das wird bei Amazon Gang und Gebe bleiben und Du kannst praktisch nichts dran ändern. Entweder Du kannst damit leben oder Du musst Dir andere bessere Vertriebswege für die hochwertigen Uhren suchen… selbst wir mit unseren Billiguhren haben vor 2 Jahren mit FBA aufgehört bzw. generell mit FBA aufgehört da es in unserem Sortiment nicht lohnt oder nur Ärger gebracht hat an dem man nichts ändern kann.

Grüße
Alex

20
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Seller_rxAIkaVz24nga
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Meines Erachtens nach, auch wenn Amazon sich die Vertragsabwicklung per Vertrag einräumt, besteht nach wie vor ein Recht auf Schadenersatz seitens des Eigentümers und tatsächlichen Vertragspartners.
Amazon ist nicht der Vertragspartner, sondern nur das Unternehmen, welches alles abwickelt wie Versand, Inkasso und Support.
Wenn Amazon entscheidet, gegen das Recht des Vertragspartners (nämlich eurem Recht) zu entscheiden, kommen diese Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach.
Diese Entscheidung ist ggf. rechtlich nicht bindend. Man kann meines Erachtens nach sehr wohl Schadenersatz vom Käufer verlangen - zur Not auch mit rechtlichem Druck.
Ggf. kann man aber auch Amazon belangen wegen Unterlassung entsprechender Sorgfaltspflicht, da Amazon in eurem Auftrag an euch mit nicht geschäftsschädigendem Verhalten gebunden sind. Leider hatte wohl noch keiner den Mut, dass auch mal gerichtlich einzuklagen.
Aber dazu am Besten einen RA befragen.

Gruß, DLD

10
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Seller_Ny6XBKTU3v1Or
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Amazon Richtlinien und gesetzlichen Ansprüchen: DU bist Verkäufer, DU hast AGBs die gelten. Amazon hat einen Vertrag mit Dir der sie berechtigt Dich mit Kosten in den Ruin zu treiben und einen Vertrag mit dem Kunden der aber hier nur die Lieferung betrifft. Dein Vertrag mit dem Kunden ist davon unabhängig.
Wenn also
Die Uhren aus der Remission EINDEUTIG einem Kunden zuzuordnen sind
Dieser die Beschädigungen EINDEUTIG selber zu verantworten hat
Dann hat er gem. DEINEN AGB keinen Anspruch auf Erstattung
Sprich: Du kannst Schadenersatz einklagen.
Leider: Der Kunde beschwert sich bei Amazon und jammert, Amazon wird Dich verwarnen oder sperren. Das alles ist aber nicht wirklich ein Problem denn viele Kunden machen bei solchen Artikeln Preisvergleiche und dann verkaufst Du auch bei eBay oder Real.

Mitbewerber und Betrüger nutzen gerade FBA im Moment stärker aus als vorher, die Lösung bei uns heißt FBM
Keine Betrügerischen Remissionen (genau 0!!!)
Keine Langzeitlagerkosten
1,6 Artikel / Bestellung heißt: Geringere Versandkosten / Stück als FBA
Aber: Eigenes Personal zum Packen, eigene Lagerflächen. Damit sparen wir wegen der Langzeitlagerkosten gegenüber früher aber auch massiv, seit wir fast vollständig auf FBM sind geht es mit der Firma wieder aufwärts.
Einziges Argument für FBA bei uns ist: Ein Mitbewerber verramscht den Artikel mit FBA und bekommt daher JEDEN Warenkorb, dann muss man was hinschicken um dessen Marge zu nullen, wir kennen ja dessen EKs und die Versandkosten.

Also: FBA ist schick, mit ein paar Tools hat mein keine Arbeit mehr, keinen Stress mit den Angestellten und alles ist gut. Aber bei Dir muss Deine Marge solche Fälle einfach wegbügeln, sonst stell um auf FBM.

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten.

Eine Sperre durch AMAZON könnten wir uns nicht leisten.

Wir haben alle Marktplätze (ebay, Real, Preisvergleichsportale, Google etc.) ausprobiert mit identischen Produkten und Preisen und haben kaum Konkurrenz (wir sind Hersteller). Wir haben rd. 400 Artikel zwischen 200 und 600 EUR, keine zigtausend Artikel und keine billigen Artikel.

Kunden kaufen nur auf AMAZON, da Advertising hier funktioniert und wir über Werbeeinblendungen auf andere Produkte Kunden und Käufer für unsere (eher unbekannten und daher nicht aktiv gesuchten) Produkte gewinnen. Bei anderen Marktplätzen haben die dortigen Werbemöglichkeiten keinen Erfolg gehabt.

Bei FBM funktioniert diese Werbung auf AMAZON nicht erfolgreich.

U.E. nach ist AMAZON und FBA alternativlos.

“Unterlassene Sorgfaltspflicht” wäre noch ein Ansatz für unseren Fall hier. Das hatten wir jedoch schon einmal vor Jahren versucht, auch ohne Erfolg. Der Wareneingang kann fachlich nicht unterscheiden, ob eine Uhr “defekt” ist oder “vom Kunden beschädigt” oder “vom Kunden mutwillig beschädigt”. Daher behauptet A, ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen zu sein.

Einklagen gegen Kunden bei “nur” 1300,- EUR Schaden - davon rät jeder vernünftige Anwalt ab (und ja, als Hersteller haben wir natürlich einen geringeren tatsächlichen “Schaden”, jedoch sind die 1300,- ja schon eingenommen und wieder ausgegeben und müssen jetzt zurückgezahlt werden).

Wir werden mal dieses Deeskalationsteam anschreiben, mal sehen ob die wirklich etwas tun werden. Vielen Dank für diesen Tip.

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Ja - Nennt sich Zivilklage :roll_eyes:

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Gewehr / Gewährleistungspflicht:

Es ist hier ja noch schlimmer, da wir uns in den ersten 6 Monaten befinden = Beweislastumkehr und Garantie.

Zivilklage mit Beweislast, dass Glasbruch und Hautcremedreckschmodder in allen Uhrenritzen Kundenverschulden sind ist gegen den hier auch anzutreffenden “eine Uhr darf nie kaputt gehen egal wodurch und OMEGA geht nie kaputt-Kunden” vor Gericht schwierig. (Saphirglas einer OMEGA mittig mit Schnellkraft gegen Bettkante = Glasbruch und auch OMEGA ersetzt kein Glas auf Gewährleistung; nur so am Rande…). Sachverständiger Uhrmacher als Beweis vor Gericht, ja das ginge. Wird aber vom gegenerischen Anwalt (Endkunden haben Rechtsschutzversicherung, wir als gewerblicher Händler nicht) einfach nicht anerkannt werden. Das treibt der Endkunde mit Rechtsschutzdeckung bis zur letzten Instanz.

Zivilklage wird nix.

Das ist eine gute Diskussion hier, vielen Dank nochmals.

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Seller_rxAIkaVz24nga
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Vlt. nochmal wichtig etwas zur Gewährleistung:
Die Gewährleistung greift für die Schäden, die bereits vor Übergabe vorhanden waren.
Und Gewährleistung beschränkt sich auf die Funktion: für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht mehr taugt.
Bei technischen Defekten innerhalb des ersten halben Jahres wird von einem versteckten Mangel ausgegangen, der sich erst später zeigt -> Beweislastumkehr.
Bei offensichtlich mechanischen Defekten wie einem Glasbruch greift die Gewährleistung überhaupt nicht automatisch. Sollte bspw. ein Sachverständiger eindeutig aufzeigen, dass der Defekt nur durch äußeren Einfluss möglich gewesen sein kann und dieser Defekt bei Übergabe nicht vorlag, liegt kein Anspruch vor.
Das Gewährleistungsrecht hängt zwar sehr hoch, aber klare und offensichtliche Fälle werden dennoch vor Gericht auch für den Verkäufer entschieden.

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Seller_Hd31goNGt6a0i

FBA Kunde erhält 2 x volle Erstattung für von ihm beschädigte Uhren außerhalb Rückgabefrist

Hallo,

ein FBA Kunde hat 2 Uhren im Wert von 1300,- EUR über FBA gekauft. Nach 2 Monaten finden wir die erste und kurz darauf die zweite Uhr “vom Kunden beschädigt” in “Gutschrift veranlasst zu Bestellung” wieder. Nach Remision finden wir völlig zerstörte Uhren vor, Galsbrüche, zig Schlagstellen, Lederband zerfetzt. Entweder alte Uhren aus anderweitigen Käufen von vor Jahren oder Kunde trägt die Uhren bei Schweißarbeiten oder im Steinbruch.

Amazon darf lt. Richtlinien auch außerhalb der Rückgabefrist zu unseren Lasten an Kunden erstatten wegen dem positiven Kauferlebnis.

Kennt jemand ein Verfahren oder einen Einspruchsweg, welcher uns in diesem Fall vor 1300,- EUR Schaden bewahrt?

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FBA Kunde erhält 2 x volle Erstattung für von ihm beschädigte Uhren außerhalb Rückgabefrist

Hallo,

ein FBA Kunde hat 2 Uhren im Wert von 1300,- EUR über FBA gekauft. Nach 2 Monaten finden wir die erste und kurz darauf die zweite Uhr “vom Kunden beschädigt” in “Gutschrift veranlasst zu Bestellung” wieder. Nach Remision finden wir völlig zerstörte Uhren vor, Galsbrüche, zig Schlagstellen, Lederband zerfetzt. Entweder alte Uhren aus anderweitigen Käufen von vor Jahren oder Kunde trägt die Uhren bei Schweißarbeiten oder im Steinbruch.

Amazon darf lt. Richtlinien auch außerhalb der Rückgabefrist zu unseren Lasten an Kunden erstatten wegen dem positiven Kauferlebnis.

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FBA Kunde erhält 2 x volle Erstattung für von ihm beschädigte Uhren außerhalb Rückgabefrist

von Seller_Hd31goNGt6a0i

Hallo,

ein FBA Kunde hat 2 Uhren im Wert von 1300,- EUR über FBA gekauft. Nach 2 Monaten finden wir die erste und kurz darauf die zweite Uhr “vom Kunden beschädigt” in “Gutschrift veranlasst zu Bestellung” wieder. Nach Remision finden wir völlig zerstörte Uhren vor, Galsbrüche, zig Schlagstellen, Lederband zerfetzt. Entweder alte Uhren aus anderweitigen Käufen von vor Jahren oder Kunde trägt die Uhren bei Schweißarbeiten oder im Steinbruch.

Amazon darf lt. Richtlinien auch außerhalb der Rückgabefrist zu unseren Lasten an Kunden erstatten wegen dem positiven Kauferlebnis.

Kennt jemand ein Verfahren oder einen Einspruchsweg, welcher uns in diesem Fall vor 1300,- EUR Schaden bewahrt?

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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Hallo,

wenn dein wirklicher Schaden 1300€ beträgt (also folglich circa EK ist), dann ist der VK auf A pro Uhr weit über 1000€.
FBA bei diesem Warenwert ist schon sehr mutig und ein wenig Harakiri. Dessen muss man sich bewusst sein.
Bei FBM könntest du Seriennummern entsprechend festhalten und dann bei eventuell verlorenem A-Z noch andere Wege gehen.

Aber bei FBA kannst du vielleicht noch einen Fall bei A aufmachen und als “Bittsteller” mit Minimalstchancen auftreten.
Mich würde da auch interessieren, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten ausserhalb gibt. Auf eine Kooperation von A kann man wohl eher nicht hoffen.

Ich würde in einem solchen Fall mal versuchen, ob ich die Sendungen nachverfolgen kann. A bucht nach meiner Erfahrung alles mögliche als “vom Kunden beschädigt” ein, auch z.B. Ware, die den Kunden nie erreicht hat und eigentlich als “vom Transportdienst beschädigt” eingebucht werden müsste. Die investierte Zeit für die Suche ist aber auch nur aus reinem Interesse und ich wüsste nicht, was ich dann mit dem Ergebnis so anfangen soll (ausser einen Fall mit besseren Infos zu eröffnen).

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Seller_Hd31goNGt6a0i
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Danke für Feedback,

also unsere Uhren sind gern im VK 599,- bis 655,-; so kommen 1300 VK bei 2 Uhren zusammen.

“Sendung nachverfolgen” ist nicht zielführend, diese Uhren sind nicht bei einem Versand zerstört worden, man sieht Ihnen die “Kundenbehandlung” an.

Ich gehe in diesem Fall nicht wirklich von alten Uhren aus (Betrug) sondern von einem Spinner, der nachts Uhren umhat und gegen Bettkante um sich schlägt oder eben auf der Baustelle 600,- EUR Uhren trägt um sie dann als “schon nach 2 Monaten kaputt” zurückschickt. Solche Menschen gibt es immer wieder und es ist nur jetzt, da wir in Uhrenbranche 80% Covid19 Umsatzrückgang haben sehr schmerzlich, gleich 2 einzubüßen. Wir erleben Einzelfälle von “Amazon Kulanz auf Händlerkosten” immer wieder, nur dieser Fall ist eben abstrus, wenn ein Kunde innerhalb von wenigen Tagen 2 x solche zerstörten Uhren zurückgibt.

Die Frage war und ist, ob man in solchen Fällen absoluter Überkulanz von Amazon einen Beschwerdeweg findet, der Erfolg hat. Ärgern kann ich mich ja auch so, ohne erst 5 x 0815 Textbausteine von A durchlesen zu müssen.

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Sorry aber selbst Schuld… hochpreisige Ware über VK 250,- über Amazon zu verkaufen ist eh schon riskant, über FBA ist es Wahnsinn!

Lerne draus, denn das wird bei Amazon Gang und Gebe bleiben und Du kannst praktisch nichts dran ändern. Entweder Du kannst damit leben oder Du musst Dir andere bessere Vertriebswege für die hochwertigen Uhren suchen… selbst wir mit unseren Billiguhren haben vor 2 Jahren mit FBA aufgehört bzw. generell mit FBA aufgehört da es in unserem Sortiment nicht lohnt oder nur Ärger gebracht hat an dem man nichts ändern kann.

Grüße
Alex

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Seller_rxAIkaVz24nga
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Meines Erachtens nach, auch wenn Amazon sich die Vertragsabwicklung per Vertrag einräumt, besteht nach wie vor ein Recht auf Schadenersatz seitens des Eigentümers und tatsächlichen Vertragspartners.
Amazon ist nicht der Vertragspartner, sondern nur das Unternehmen, welches alles abwickelt wie Versand, Inkasso und Support.
Wenn Amazon entscheidet, gegen das Recht des Vertragspartners (nämlich eurem Recht) zu entscheiden, kommen diese Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach.
Diese Entscheidung ist ggf. rechtlich nicht bindend. Man kann meines Erachtens nach sehr wohl Schadenersatz vom Käufer verlangen - zur Not auch mit rechtlichem Druck.
Ggf. kann man aber auch Amazon belangen wegen Unterlassung entsprechender Sorgfaltspflicht, da Amazon in eurem Auftrag an euch mit nicht geschäftsschädigendem Verhalten gebunden sind. Leider hatte wohl noch keiner den Mut, dass auch mal gerichtlich einzuklagen.
Aber dazu am Besten einen RA befragen.

Gruß, DLD

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Seller_Ny6XBKTU3v1Or
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Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Amazon Richtlinien und gesetzlichen Ansprüchen: DU bist Verkäufer, DU hast AGBs die gelten. Amazon hat einen Vertrag mit Dir der sie berechtigt Dich mit Kosten in den Ruin zu treiben und einen Vertrag mit dem Kunden der aber hier nur die Lieferung betrifft. Dein Vertrag mit dem Kunden ist davon unabhängig.
Wenn also
Die Uhren aus der Remission EINDEUTIG einem Kunden zuzuordnen sind
Dieser die Beschädigungen EINDEUTIG selber zu verantworten hat
Dann hat er gem. DEINEN AGB keinen Anspruch auf Erstattung
Sprich: Du kannst Schadenersatz einklagen.
Leider: Der Kunde beschwert sich bei Amazon und jammert, Amazon wird Dich verwarnen oder sperren. Das alles ist aber nicht wirklich ein Problem denn viele Kunden machen bei solchen Artikeln Preisvergleiche und dann verkaufst Du auch bei eBay oder Real.

Mitbewerber und Betrüger nutzen gerade FBA im Moment stärker aus als vorher, die Lösung bei uns heißt FBM
Keine Betrügerischen Remissionen (genau 0!!!)
Keine Langzeitlagerkosten
1,6 Artikel / Bestellung heißt: Geringere Versandkosten / Stück als FBA
Aber: Eigenes Personal zum Packen, eigene Lagerflächen. Damit sparen wir wegen der Langzeitlagerkosten gegenüber früher aber auch massiv, seit wir fast vollständig auf FBM sind geht es mit der Firma wieder aufwärts.
Einziges Argument für FBA bei uns ist: Ein Mitbewerber verramscht den Artikel mit FBA und bekommt daher JEDEN Warenkorb, dann muss man was hinschicken um dessen Marge zu nullen, wir kennen ja dessen EKs und die Versandkosten.

Also: FBA ist schick, mit ein paar Tools hat mein keine Arbeit mehr, keinen Stress mit den Angestellten und alles ist gut. Aber bei Dir muss Deine Marge solche Fälle einfach wegbügeln, sonst stell um auf FBM.

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Seller_Hd31goNGt6a0i
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Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten.

Eine Sperre durch AMAZON könnten wir uns nicht leisten.

Wir haben alle Marktplätze (ebay, Real, Preisvergleichsportale, Google etc.) ausprobiert mit identischen Produkten und Preisen und haben kaum Konkurrenz (wir sind Hersteller). Wir haben rd. 400 Artikel zwischen 200 und 600 EUR, keine zigtausend Artikel und keine billigen Artikel.

Kunden kaufen nur auf AMAZON, da Advertising hier funktioniert und wir über Werbeeinblendungen auf andere Produkte Kunden und Käufer für unsere (eher unbekannten und daher nicht aktiv gesuchten) Produkte gewinnen. Bei anderen Marktplätzen haben die dortigen Werbemöglichkeiten keinen Erfolg gehabt.

Bei FBM funktioniert diese Werbung auf AMAZON nicht erfolgreich.

U.E. nach ist AMAZON und FBA alternativlos.

“Unterlassene Sorgfaltspflicht” wäre noch ein Ansatz für unseren Fall hier. Das hatten wir jedoch schon einmal vor Jahren versucht, auch ohne Erfolg. Der Wareneingang kann fachlich nicht unterscheiden, ob eine Uhr “defekt” ist oder “vom Kunden beschädigt” oder “vom Kunden mutwillig beschädigt”. Daher behauptet A, ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen zu sein.

Einklagen gegen Kunden bei “nur” 1300,- EUR Schaden - davon rät jeder vernünftige Anwalt ab (und ja, als Hersteller haben wir natürlich einen geringeren tatsächlichen “Schaden”, jedoch sind die 1300,- ja schon eingenommen und wieder ausgegeben und müssen jetzt zurückgezahlt werden).

Wir werden mal dieses Deeskalationsteam anschreiben, mal sehen ob die wirklich etwas tun werden. Vielen Dank für diesen Tip.

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Ja - Nennt sich Zivilklage :roll_eyes:

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Gewehr / Gewährleistungspflicht:

Es ist hier ja noch schlimmer, da wir uns in den ersten 6 Monaten befinden = Beweislastumkehr und Garantie.

Zivilklage mit Beweislast, dass Glasbruch und Hautcremedreckschmodder in allen Uhrenritzen Kundenverschulden sind ist gegen den hier auch anzutreffenden “eine Uhr darf nie kaputt gehen egal wodurch und OMEGA geht nie kaputt-Kunden” vor Gericht schwierig. (Saphirglas einer OMEGA mittig mit Schnellkraft gegen Bettkante = Glasbruch und auch OMEGA ersetzt kein Glas auf Gewährleistung; nur so am Rande…). Sachverständiger Uhrmacher als Beweis vor Gericht, ja das ginge. Wird aber vom gegenerischen Anwalt (Endkunden haben Rechtsschutzversicherung, wir als gewerblicher Händler nicht) einfach nicht anerkannt werden. Das treibt der Endkunde mit Rechtsschutzdeckung bis zur letzten Instanz.

Zivilklage wird nix.

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Vlt. nochmal wichtig etwas zur Gewährleistung:
Die Gewährleistung greift für die Schäden, die bereits vor Übergabe vorhanden waren.
Und Gewährleistung beschränkt sich auf die Funktion: für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht mehr taugt.
Bei technischen Defekten innerhalb des ersten halben Jahres wird von einem versteckten Mangel ausgegangen, der sich erst später zeigt -> Beweislastumkehr.
Bei offensichtlich mechanischen Defekten wie einem Glasbruch greift die Gewährleistung überhaupt nicht automatisch. Sollte bspw. ein Sachverständiger eindeutig aufzeigen, dass der Defekt nur durch äußeren Einfluss möglich gewesen sein kann und dieser Defekt bei Übergabe nicht vorlag, liegt kein Anspruch vor.
Das Gewährleistungsrecht hängt zwar sehr hoch, aber klare und offensichtliche Fälle werden dennoch vor Gericht auch für den Verkäufer entschieden.

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Seller_dEZxQMAReenmy
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FBA bei diesem Warenwert ist schon sehr mutig und ein wenig Harakiri. Dessen muss man sich bewusst sein.
Bei FBM könntest du Seriennummern entsprechend festhalten und dann bei eventuell verlorenem A-Z noch andere Wege gehen.

Aber bei FBA kannst du vielleicht noch einen Fall bei A aufmachen und als “Bittsteller” mit Minimalstchancen auftreten.
Mich würde da auch interessieren, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten ausserhalb gibt. Auf eine Kooperation von A kann man wohl eher nicht hoffen.

Ich würde in einem solchen Fall mal versuchen, ob ich die Sendungen nachverfolgen kann. A bucht nach meiner Erfahrung alles mögliche als “vom Kunden beschädigt” ein, auch z.B. Ware, die den Kunden nie erreicht hat und eigentlich als “vom Transportdienst beschädigt” eingebucht werden müsste. Die investierte Zeit für die Suche ist aber auch nur aus reinem Interesse und ich wüsste nicht, was ich dann mit dem Ergebnis so anfangen soll (ausser einen Fall mit besseren Infos zu eröffnen).

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FBA bei diesem Warenwert ist schon sehr mutig und ein wenig Harakiri. Dessen muss man sich bewusst sein.
Bei FBM könntest du Seriennummern entsprechend festhalten und dann bei eventuell verlorenem A-Z noch andere Wege gehen.

Aber bei FBA kannst du vielleicht noch einen Fall bei A aufmachen und als “Bittsteller” mit Minimalstchancen auftreten.
Mich würde da auch interessieren, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten ausserhalb gibt. Auf eine Kooperation von A kann man wohl eher nicht hoffen.

Ich würde in einem solchen Fall mal versuchen, ob ich die Sendungen nachverfolgen kann. A bucht nach meiner Erfahrung alles mögliche als “vom Kunden beschädigt” ein, auch z.B. Ware, die den Kunden nie erreicht hat und eigentlich als “vom Transportdienst beschädigt” eingebucht werden müsste. Die investierte Zeit für die Suche ist aber auch nur aus reinem Interesse und ich wüsste nicht, was ich dann mit dem Ergebnis so anfangen soll (ausser einen Fall mit besseren Infos zu eröffnen).

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“Sendung nachverfolgen” ist nicht zielführend, diese Uhren sind nicht bei einem Versand zerstört worden, man sieht Ihnen die “Kundenbehandlung” an.

Ich gehe in diesem Fall nicht wirklich von alten Uhren aus (Betrug) sondern von einem Spinner, der nachts Uhren umhat und gegen Bettkante um sich schlägt oder eben auf der Baustelle 600,- EUR Uhren trägt um sie dann als “schon nach 2 Monaten kaputt” zurückschickt. Solche Menschen gibt es immer wieder und es ist nur jetzt, da wir in Uhrenbranche 80% Covid19 Umsatzrückgang haben sehr schmerzlich, gleich 2 einzubüßen. Wir erleben Einzelfälle von “Amazon Kulanz auf Händlerkosten” immer wieder, nur dieser Fall ist eben abstrus, wenn ein Kunde innerhalb von wenigen Tagen 2 x solche zerstörten Uhren zurückgibt.

Die Frage war und ist, ob man in solchen Fällen absoluter Überkulanz von Amazon einen Beschwerdeweg findet, der Erfolg hat. Ärgern kann ich mich ja auch so, ohne erst 5 x 0815 Textbausteine von A durchlesen zu müssen.

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“Sendung nachverfolgen” ist nicht zielführend, diese Uhren sind nicht bei einem Versand zerstört worden, man sieht Ihnen die “Kundenbehandlung” an.

Ich gehe in diesem Fall nicht wirklich von alten Uhren aus (Betrug) sondern von einem Spinner, der nachts Uhren umhat und gegen Bettkante um sich schlägt oder eben auf der Baustelle 600,- EUR Uhren trägt um sie dann als “schon nach 2 Monaten kaputt” zurückschickt. Solche Menschen gibt es immer wieder und es ist nur jetzt, da wir in Uhrenbranche 80% Covid19 Umsatzrückgang haben sehr schmerzlich, gleich 2 einzubüßen. Wir erleben Einzelfälle von “Amazon Kulanz auf Händlerkosten” immer wieder, nur dieser Fall ist eben abstrus, wenn ein Kunde innerhalb von wenigen Tagen 2 x solche zerstörten Uhren zurückgibt.

Die Frage war und ist, ob man in solchen Fällen absoluter Überkulanz von Amazon einen Beschwerdeweg findet, der Erfolg hat. Ärgern kann ich mich ja auch so, ohne erst 5 x 0815 Textbausteine von A durchlesen zu müssen.

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Lerne draus, denn das wird bei Amazon Gang und Gebe bleiben und Du kannst praktisch nichts dran ändern. Entweder Du kannst damit leben oder Du musst Dir andere bessere Vertriebswege für die hochwertigen Uhren suchen… selbst wir mit unseren Billiguhren haben vor 2 Jahren mit FBA aufgehört bzw. generell mit FBA aufgehört da es in unserem Sortiment nicht lohnt oder nur Ärger gebracht hat an dem man nichts ändern kann.

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Sorry aber selbst Schuld… hochpreisige Ware über VK 250,- über Amazon zu verkaufen ist eh schon riskant, über FBA ist es Wahnsinn!

Lerne draus, denn das wird bei Amazon Gang und Gebe bleiben und Du kannst praktisch nichts dran ändern. Entweder Du kannst damit leben oder Du musst Dir andere bessere Vertriebswege für die hochwertigen Uhren suchen… selbst wir mit unseren Billiguhren haben vor 2 Jahren mit FBA aufgehört bzw. generell mit FBA aufgehört da es in unserem Sortiment nicht lohnt oder nur Ärger gebracht hat an dem man nichts ändern kann.

Grüße
Alex

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Seller_rxAIkaVz24nga
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Meines Erachtens nach, auch wenn Amazon sich die Vertragsabwicklung per Vertrag einräumt, besteht nach wie vor ein Recht auf Schadenersatz seitens des Eigentümers und tatsächlichen Vertragspartners.
Amazon ist nicht der Vertragspartner, sondern nur das Unternehmen, welches alles abwickelt wie Versand, Inkasso und Support.
Wenn Amazon entscheidet, gegen das Recht des Vertragspartners (nämlich eurem Recht) zu entscheiden, kommen diese Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach.
Diese Entscheidung ist ggf. rechtlich nicht bindend. Man kann meines Erachtens nach sehr wohl Schadenersatz vom Käufer verlangen - zur Not auch mit rechtlichem Druck.
Ggf. kann man aber auch Amazon belangen wegen Unterlassung entsprechender Sorgfaltspflicht, da Amazon in eurem Auftrag an euch mit nicht geschäftsschädigendem Verhalten gebunden sind. Leider hatte wohl noch keiner den Mut, dass auch mal gerichtlich einzuklagen.
Aber dazu am Besten einen RA befragen.

Gruß, DLD

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Seller_rxAIkaVz24nga
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Meines Erachtens nach, auch wenn Amazon sich die Vertragsabwicklung per Vertrag einräumt, besteht nach wie vor ein Recht auf Schadenersatz seitens des Eigentümers und tatsächlichen Vertragspartners.
Amazon ist nicht der Vertragspartner, sondern nur das Unternehmen, welches alles abwickelt wie Versand, Inkasso und Support.
Wenn Amazon entscheidet, gegen das Recht des Vertragspartners (nämlich eurem Recht) zu entscheiden, kommen diese Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach.
Diese Entscheidung ist ggf. rechtlich nicht bindend. Man kann meines Erachtens nach sehr wohl Schadenersatz vom Käufer verlangen - zur Not auch mit rechtlichem Druck.
Ggf. kann man aber auch Amazon belangen wegen Unterlassung entsprechender Sorgfaltspflicht, da Amazon in eurem Auftrag an euch mit nicht geschäftsschädigendem Verhalten gebunden sind. Leider hatte wohl noch keiner den Mut, dass auch mal gerichtlich einzuklagen.
Aber dazu am Besten einen RA befragen.

Gruß, DLD

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Seller_Ny6XBKTU3v1Or
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Amazon Richtlinien und gesetzlichen Ansprüchen: DU bist Verkäufer, DU hast AGBs die gelten. Amazon hat einen Vertrag mit Dir der sie berechtigt Dich mit Kosten in den Ruin zu treiben und einen Vertrag mit dem Kunden der aber hier nur die Lieferung betrifft. Dein Vertrag mit dem Kunden ist davon unabhängig.
Wenn also
Die Uhren aus der Remission EINDEUTIG einem Kunden zuzuordnen sind
Dieser die Beschädigungen EINDEUTIG selber zu verantworten hat
Dann hat er gem. DEINEN AGB keinen Anspruch auf Erstattung
Sprich: Du kannst Schadenersatz einklagen.
Leider: Der Kunde beschwert sich bei Amazon und jammert, Amazon wird Dich verwarnen oder sperren. Das alles ist aber nicht wirklich ein Problem denn viele Kunden machen bei solchen Artikeln Preisvergleiche und dann verkaufst Du auch bei eBay oder Real.

Mitbewerber und Betrüger nutzen gerade FBA im Moment stärker aus als vorher, die Lösung bei uns heißt FBM
Keine Betrügerischen Remissionen (genau 0!!!)
Keine Langzeitlagerkosten
1,6 Artikel / Bestellung heißt: Geringere Versandkosten / Stück als FBA
Aber: Eigenes Personal zum Packen, eigene Lagerflächen. Damit sparen wir wegen der Langzeitlagerkosten gegenüber früher aber auch massiv, seit wir fast vollständig auf FBM sind geht es mit der Firma wieder aufwärts.
Einziges Argument für FBA bei uns ist: Ein Mitbewerber verramscht den Artikel mit FBA und bekommt daher JEDEN Warenkorb, dann muss man was hinschicken um dessen Marge zu nullen, wir kennen ja dessen EKs und die Versandkosten.

Also: FBA ist schick, mit ein paar Tools hat mein keine Arbeit mehr, keinen Stress mit den Angestellten und alles ist gut. Aber bei Dir muss Deine Marge solche Fälle einfach wegbügeln, sonst stell um auf FBM.

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Seller_Ny6XBKTU3v1Or
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Amazon Richtlinien und gesetzlichen Ansprüchen: DU bist Verkäufer, DU hast AGBs die gelten. Amazon hat einen Vertrag mit Dir der sie berechtigt Dich mit Kosten in den Ruin zu treiben und einen Vertrag mit dem Kunden der aber hier nur die Lieferung betrifft. Dein Vertrag mit dem Kunden ist davon unabhängig.
Wenn also
Die Uhren aus der Remission EINDEUTIG einem Kunden zuzuordnen sind
Dieser die Beschädigungen EINDEUTIG selber zu verantworten hat
Dann hat er gem. DEINEN AGB keinen Anspruch auf Erstattung
Sprich: Du kannst Schadenersatz einklagen.
Leider: Der Kunde beschwert sich bei Amazon und jammert, Amazon wird Dich verwarnen oder sperren. Das alles ist aber nicht wirklich ein Problem denn viele Kunden machen bei solchen Artikeln Preisvergleiche und dann verkaufst Du auch bei eBay oder Real.

Mitbewerber und Betrüger nutzen gerade FBA im Moment stärker aus als vorher, die Lösung bei uns heißt FBM
Keine Betrügerischen Remissionen (genau 0!!!)
Keine Langzeitlagerkosten
1,6 Artikel / Bestellung heißt: Geringere Versandkosten / Stück als FBA
Aber: Eigenes Personal zum Packen, eigene Lagerflächen. Damit sparen wir wegen der Langzeitlagerkosten gegenüber früher aber auch massiv, seit wir fast vollständig auf FBM sind geht es mit der Firma wieder aufwärts.
Einziges Argument für FBA bei uns ist: Ein Mitbewerber verramscht den Artikel mit FBA und bekommt daher JEDEN Warenkorb, dann muss man was hinschicken um dessen Marge zu nullen, wir kennen ja dessen EKs und die Versandkosten.

Also: FBA ist schick, mit ein paar Tools hat mein keine Arbeit mehr, keinen Stress mit den Angestellten und alles ist gut. Aber bei Dir muss Deine Marge solche Fälle einfach wegbügeln, sonst stell um auf FBM.

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten.

Eine Sperre durch AMAZON könnten wir uns nicht leisten.

Wir haben alle Marktplätze (ebay, Real, Preisvergleichsportale, Google etc.) ausprobiert mit identischen Produkten und Preisen und haben kaum Konkurrenz (wir sind Hersteller). Wir haben rd. 400 Artikel zwischen 200 und 600 EUR, keine zigtausend Artikel und keine billigen Artikel.

Kunden kaufen nur auf AMAZON, da Advertising hier funktioniert und wir über Werbeeinblendungen auf andere Produkte Kunden und Käufer für unsere (eher unbekannten und daher nicht aktiv gesuchten) Produkte gewinnen. Bei anderen Marktplätzen haben die dortigen Werbemöglichkeiten keinen Erfolg gehabt.

Bei FBM funktioniert diese Werbung auf AMAZON nicht erfolgreich.

U.E. nach ist AMAZON und FBA alternativlos.

“Unterlassene Sorgfaltspflicht” wäre noch ein Ansatz für unseren Fall hier. Das hatten wir jedoch schon einmal vor Jahren versucht, auch ohne Erfolg. Der Wareneingang kann fachlich nicht unterscheiden, ob eine Uhr “defekt” ist oder “vom Kunden beschädigt” oder “vom Kunden mutwillig beschädigt”. Daher behauptet A, ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen zu sein.

Einklagen gegen Kunden bei “nur” 1300,- EUR Schaden - davon rät jeder vernünftige Anwalt ab (und ja, als Hersteller haben wir natürlich einen geringeren tatsächlichen “Schaden”, jedoch sind die 1300,- ja schon eingenommen und wieder ausgegeben und müssen jetzt zurückgezahlt werden).

Wir werden mal dieses Deeskalationsteam anschreiben, mal sehen ob die wirklich etwas tun werden. Vielen Dank für diesen Tip.

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten.

Eine Sperre durch AMAZON könnten wir uns nicht leisten.

Wir haben alle Marktplätze (ebay, Real, Preisvergleichsportale, Google etc.) ausprobiert mit identischen Produkten und Preisen und haben kaum Konkurrenz (wir sind Hersteller). Wir haben rd. 400 Artikel zwischen 200 und 600 EUR, keine zigtausend Artikel und keine billigen Artikel.

Kunden kaufen nur auf AMAZON, da Advertising hier funktioniert und wir über Werbeeinblendungen auf andere Produkte Kunden und Käufer für unsere (eher unbekannten und daher nicht aktiv gesuchten) Produkte gewinnen. Bei anderen Marktplätzen haben die dortigen Werbemöglichkeiten keinen Erfolg gehabt.

Bei FBM funktioniert diese Werbung auf AMAZON nicht erfolgreich.

U.E. nach ist AMAZON und FBA alternativlos.

“Unterlassene Sorgfaltspflicht” wäre noch ein Ansatz für unseren Fall hier. Das hatten wir jedoch schon einmal vor Jahren versucht, auch ohne Erfolg. Der Wareneingang kann fachlich nicht unterscheiden, ob eine Uhr “defekt” ist oder “vom Kunden beschädigt” oder “vom Kunden mutwillig beschädigt”. Daher behauptet A, ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen zu sein.

Einklagen gegen Kunden bei “nur” 1300,- EUR Schaden - davon rät jeder vernünftige Anwalt ab (und ja, als Hersteller haben wir natürlich einen geringeren tatsächlichen “Schaden”, jedoch sind die 1300,- ja schon eingenommen und wieder ausgegeben und müssen jetzt zurückgezahlt werden).

Wir werden mal dieses Deeskalationsteam anschreiben, mal sehen ob die wirklich etwas tun werden. Vielen Dank für diesen Tip.

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Ja - Nennt sich Zivilklage :roll_eyes:

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Ja - Nennt sich Zivilklage :roll_eyes:

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Gewehr / Gewährleistungspflicht:

Es ist hier ja noch schlimmer, da wir uns in den ersten 6 Monaten befinden = Beweislastumkehr und Garantie.

Zivilklage mit Beweislast, dass Glasbruch und Hautcremedreckschmodder in allen Uhrenritzen Kundenverschulden sind ist gegen den hier auch anzutreffenden “eine Uhr darf nie kaputt gehen egal wodurch und OMEGA geht nie kaputt-Kunden” vor Gericht schwierig. (Saphirglas einer OMEGA mittig mit Schnellkraft gegen Bettkante = Glasbruch und auch OMEGA ersetzt kein Glas auf Gewährleistung; nur so am Rande…). Sachverständiger Uhrmacher als Beweis vor Gericht, ja das ginge. Wird aber vom gegenerischen Anwalt (Endkunden haben Rechtsschutzversicherung, wir als gewerblicher Händler nicht) einfach nicht anerkannt werden. Das treibt der Endkunde mit Rechtsschutzdeckung bis zur letzten Instanz.

Zivilklage wird nix.

Das ist eine gute Diskussion hier, vielen Dank nochmals.

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Seller_Hd31goNGt6a0i
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Gewehr / Gewährleistungspflicht:

Es ist hier ja noch schlimmer, da wir uns in den ersten 6 Monaten befinden = Beweislastumkehr und Garantie.

Zivilklage mit Beweislast, dass Glasbruch und Hautcremedreckschmodder in allen Uhrenritzen Kundenverschulden sind ist gegen den hier auch anzutreffenden “eine Uhr darf nie kaputt gehen egal wodurch und OMEGA geht nie kaputt-Kunden” vor Gericht schwierig. (Saphirglas einer OMEGA mittig mit Schnellkraft gegen Bettkante = Glasbruch und auch OMEGA ersetzt kein Glas auf Gewährleistung; nur so am Rande…). Sachverständiger Uhrmacher als Beweis vor Gericht, ja das ginge. Wird aber vom gegenerischen Anwalt (Endkunden haben Rechtsschutzversicherung, wir als gewerblicher Händler nicht) einfach nicht anerkannt werden. Das treibt der Endkunde mit Rechtsschutzdeckung bis zur letzten Instanz.

Zivilklage wird nix.

Das ist eine gute Diskussion hier, vielen Dank nochmals.

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Seller_rxAIkaVz24nga
In Antwort auf: Post von: Seller_Hd31goNGt6a0i

Vlt. nochmal wichtig etwas zur Gewährleistung:
Die Gewährleistung greift für die Schäden, die bereits vor Übergabe vorhanden waren.
Und Gewährleistung beschränkt sich auf die Funktion: für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht mehr taugt.
Bei technischen Defekten innerhalb des ersten halben Jahres wird von einem versteckten Mangel ausgegangen, der sich erst später zeigt -> Beweislastumkehr.
Bei offensichtlich mechanischen Defekten wie einem Glasbruch greift die Gewährleistung überhaupt nicht automatisch. Sollte bspw. ein Sachverständiger eindeutig aufzeigen, dass der Defekt nur durch äußeren Einfluss möglich gewesen sein kann und dieser Defekt bei Übergabe nicht vorlag, liegt kein Anspruch vor.
Das Gewährleistungsrecht hängt zwar sehr hoch, aber klare und offensichtliche Fälle werden dennoch vor Gericht auch für den Verkäufer entschieden.

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Seller_rxAIkaVz24nga
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Vlt. nochmal wichtig etwas zur Gewährleistung:
Die Gewährleistung greift für die Schäden, die bereits vor Übergabe vorhanden waren.
Und Gewährleistung beschränkt sich auf die Funktion: für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht mehr taugt.
Bei technischen Defekten innerhalb des ersten halben Jahres wird von einem versteckten Mangel ausgegangen, der sich erst später zeigt -> Beweislastumkehr.
Bei offensichtlich mechanischen Defekten wie einem Glasbruch greift die Gewährleistung überhaupt nicht automatisch. Sollte bspw. ein Sachverständiger eindeutig aufzeigen, dass der Defekt nur durch äußeren Einfluss möglich gewesen sein kann und dieser Defekt bei Übergabe nicht vorlag, liegt kein Anspruch vor.
Das Gewährleistungsrecht hängt zwar sehr hoch, aber klare und offensichtliche Fälle werden dennoch vor Gericht auch für den Verkäufer entschieden.

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