Meldung der Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern
Nachdem Amazon für 2023 erstmalig die Jahresumsätze der Seller gemäß “Plattform-Steuertransparenzgesetz” direkt elektronisch ans BZSt melden wird, würde mich interessieren ob diese Umsatz-Zahl inklusive oder exklusive der “FBA-Warentausche” erfolgt, die man zwangsweise macht wenn man die Artikel nicht alle etikettiert sondern die Hersteller-Etiketten verwendet.
Ich habe im Monat annähernd gleich viel “Tausch-Umsatz” wie echten Umsatz und das macht schon einen großen Unterschied. Da könnte das BZSt sich schon wundern wenn es von Amazon und mir ganz unterschiedliche Werte bekommt.
Meldung der Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern
Nachdem Amazon für 2023 erstmalig die Jahresumsätze der Seller gemäß “Plattform-Steuertransparenzgesetz” direkt elektronisch ans BZSt melden wird, würde mich interessieren ob diese Umsatz-Zahl inklusive oder exklusive der “FBA-Warentausche” erfolgt, die man zwangsweise macht wenn man die Artikel nicht alle etikettiert sondern die Hersteller-Etiketten verwendet.
Ich habe im Monat annähernd gleich viel “Tausch-Umsatz” wie echten Umsatz und das macht schon einen großen Unterschied. Da könnte das BZSt sich schon wundern wenn es von Amazon und mir ganz unterschiedliche Werte bekommt.
9 Antworten
Seller_7La2Fb7M4lTnh
Hallo @Tidibee
die Frage kann Dir wahrscheinlich am ehesten das Bundeszentralamt für Steuern beantworten. Über deren Schnittstelle laufen die Meldungen und die geben auch vor, welche Daten wie zu übermitteln sind. Dazu zählen unter anderem alle “relevanten” Transaktionen/Umsätze sowie die Provisionen, Steuern und Gebühren, die die Plattformen uns Händlern je Quartal in Rechnung stellen.
Wenn die das Thema Commingling bei der Entwicklung der Schnittstelle also nicht vollkommen verpennt haben, dann gehören diese Transaktionen sehr wahrscheinlich zu den “relevanten” Daten, die auch übermittelt werden.
Es handelt sich bei Commingling um Geschäftstransaktionen, die buchhalterisch festgehalten werden müssen. Wenn der Warentausch grenzüberschreitend erfolgt, kann es zudem zu zusätzlichen Steuerforderungen kommen, die ohne die Commingling-Daten gar nicht ermittelbar wären. Im Interesse der Finanzverwaltung sind diese Daten also auf jeden Fall.
Mein Rat für Dich als Selbstbucher:
Lass Dich von einem mit Amazon vertrauten Steuerexperten beraten, wie Du alle Geschäftsvorfälle vernünftig in Deiner Buchhaltung abbilden, auswerten und archivieren kannst. Je nachdem zu welcher Art von Buchhaltung Du verpflichtet bist und welche Software Du benutzt, kann es da ja unterschiedliche Möglichkeiten geben.
Falls Du PAN EU/CEE nutzt, dann lass am besten die komplette Buchhaltung von solch einem Steuerbüro erledigen oder zumindest regelmäßig prüfen. Es gibt da einfach zu viele Steuerfallen.
Falls der Aufwand zu groß wird, die Commingling-Transaktionen zu verbuchen, gibt es zudem auch die Möglichkeit den gemischten Warenbestand bei Amazon ganz zu deaktivieren. Die jeweiligen Vor- und Nachteile des gemischten Warenbestands muss jeder Händler für sich selbst abwägen. Ich persönlich würde den spätestens dann deaktivieren, bevor ich PAN EU/CEE nutze und Ware auch außerhalb von Deutschland lagere.
Ich vermute, dass die Finanzverwaltung sich erst mal über die ganzen Privatverkäufer “wundern” und kümmern wird, die auf diversen Plattformen tausende Transaktionen im Jahr privat abwickeln. Die hätten zumindest erst mal mehr Aufmerksamkeit verdient, als die exotischen Commingling-Probleme von kleinen Händlern.
Das sollte einen aber natürlich trotzdem nicht davon abhalten, mal die eigene Buchhaltung bzgl. der Warentausch-Problematik auf mögliche Lücken zu überprüfen.
Viele Grüße
Manuel
Seller_UCeZcXlElLlP7
Lieber Manuel,
danke für deine ausführliche Antwort! Ich bin wie du richtig erkannst hast Selbstbucher und möchte das auch bleiben. Daher habe ich Pan-EU und CEE deaktiviert, genau um solche komplexen Sachverhalte von Vornherein auszuschließen.
Deiner Meinung, dass die ganzen “privaten” Verkäufer hoffentlich als erstes vom BZSt beleuchtet werden, schließe ich mich vollinhaltlich an. Ich würde sagen, ich bin mir zu 99% sicher, dass die Commingling-Umsätze in die Meldung von Amazon ans BZSt miteinfließen werden, aber eine gewisse Restunsicherheit bleibt.
Am liebsten würde ich natürlich direkt bei Amazon fragen, aber ich weiß beim besten Willen nicht, wohin ich mich da wenden soll. Das VKS scheitert ja schon an banalsten Fragen.