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Seller_aPewhAztAxiqO

Kauf durch Minderjährigen, Rückgabe, Wertersatz

Guten Morgen liebes Forum,
Bei uns gab es den folgenden Fall:

Kunde kauft einen Lego Artikel, Neuware, Preis rund 200 Euro.
2 Tage später folgt Rücksendeantrag: unautorisierter Kauf - Kauf durch Minderjährigen. Rückgabe sofort zugestimmt - kostenloses Retourenlabel zur Verfügung gestellt.

Am nächsten Tag meldet sich der Vater des Käufers telefonisch bei mir zwecks Rückfragen. Nach nettem Telefonat weiß ich was passiert ist:
12 jähriger hat unter Angabe seines Giro Kontos einen Amazon Account erstellt und insgesamt für einen mittleren 4-stelligen Betrag eingekauft…
Ich habe darum gebeten, dass der Vater den Lego Bausatz umgehend in seine Obhut nimmt, damit Sohnemann nicht noch auf die Idee kommt die Ware zu öffnen, und ihn dann ordentlich verpackt zurückschickt. Retourenlabel wurde nochmals direkt an den Vater per E-Mail versandt.

Ware kommt wenige Tage später zurück:
Karton wurde aufgerissen, ist jezt ziemlich kaputt. Tüten im Inneren zum Teil geöffnet, Teile fliegen lose im Karton herum, Aufkleber wurden zum Teil aufgeklebt.

Unsere Mitarbeiterin darf nun in mühevoller Arbeit alles kotrollieren.
Wertverlust und Arbeitsaufwand beziffere ich in Summe auf ca 100 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie zu verfahren ist, da der Käufer minderjährig ist.
Meines Wissens (laut BGB) besteht kein Kaufvertrag, da der Käufer nicht geschäftsfähig ist. Weiter habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gemacht…

Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung beim Kauf durch Minderjährige (eventuell können Amazon oder die Eltern haftbar gemacht werden?)
Wie kann sich ein Miderjähriger überhaupt hier als Käufer anmelden?

Natürlich möchte ich rund 100 Euro Wertverlust nicht einfach so in den Wind schießen. Wegen 100 Euro renne ich aber auch nicht zum Anwalt.

Würde mich über Meinungen und Anregegungen freuen.
Vllt hatte jemand einen ähnlichen Fall!?!

Vielen Dank vorab.
LG

1044 Aufrufe
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Tags:Warenrücksendungen
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Seller_aPewhAztAxiqO

Kauf durch Minderjährigen, Rückgabe, Wertersatz

Guten Morgen liebes Forum,
Bei uns gab es den folgenden Fall:

Kunde kauft einen Lego Artikel, Neuware, Preis rund 200 Euro.
2 Tage später folgt Rücksendeantrag: unautorisierter Kauf - Kauf durch Minderjährigen. Rückgabe sofort zugestimmt - kostenloses Retourenlabel zur Verfügung gestellt.

Am nächsten Tag meldet sich der Vater des Käufers telefonisch bei mir zwecks Rückfragen. Nach nettem Telefonat weiß ich was passiert ist:
12 jähriger hat unter Angabe seines Giro Kontos einen Amazon Account erstellt und insgesamt für einen mittleren 4-stelligen Betrag eingekauft…
Ich habe darum gebeten, dass der Vater den Lego Bausatz umgehend in seine Obhut nimmt, damit Sohnemann nicht noch auf die Idee kommt die Ware zu öffnen, und ihn dann ordentlich verpackt zurückschickt. Retourenlabel wurde nochmals direkt an den Vater per E-Mail versandt.

Ware kommt wenige Tage später zurück:
Karton wurde aufgerissen, ist jezt ziemlich kaputt. Tüten im Inneren zum Teil geöffnet, Teile fliegen lose im Karton herum, Aufkleber wurden zum Teil aufgeklebt.

Unsere Mitarbeiterin darf nun in mühevoller Arbeit alles kotrollieren.
Wertverlust und Arbeitsaufwand beziffere ich in Summe auf ca 100 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie zu verfahren ist, da der Käufer minderjährig ist.
Meines Wissens (laut BGB) besteht kein Kaufvertrag, da der Käufer nicht geschäftsfähig ist. Weiter habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gemacht…

Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung beim Kauf durch Minderjährige (eventuell können Amazon oder die Eltern haftbar gemacht werden?)
Wie kann sich ein Miderjähriger überhaupt hier als Käufer anmelden?

Natürlich möchte ich rund 100 Euro Wertverlust nicht einfach so in den Wind schießen. Wegen 100 Euro renne ich aber auch nicht zum Anwalt.

Würde mich über Meinungen und Anregegungen freuen.
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Vielen Dank vorab.
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Seller_7qpYmpUCIIfYC
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Genau dort scheint mir der Ansatzpunkz zu liegen. Ansonsten ist der Vater durchaus in der Haftung - meine Meinung als Laie in der Hinsicht.

Interessanter Fall, lohnt sich ja doch ab und an ins Forum zu gucken. Da bin ich mal auf die Meinungen der Spezialisten gespannt.

30
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Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

“Eltern haften für Ihre Kinder” - aber nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ich vermute Du bleibst drauf sitzen…

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Seller_uG3Vl8FpcPG2u
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Als erstes musst du dich direkt an Amazon wenden und den jungen “Kunden” melden, damit du gegenüber Amazon auf der sicheren Seite bist. Dabei würde ich bei Amazon anfragen, wie es sein kann, dass ein Kind die Altersverifikation umgeht und teure Dinge bestellen kann. Des Weiteren solltest du bei Amazon die Erstattung des Wertverlustes beantragen. Du hast keine Chance das Alter des Kunden herauszufinden, Amazon hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass sich keine Minderjährigen registrieren können.

In deinem eigenen Webshop wären die Kosten definitiv für dich, solange du nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nachweisen kannst. Hier hast du zumindest eine kleine Chance, um einen Teil des Geldes wieder zu erhalten. Viel Glück dabei, halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO
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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

ich würde ja eher die Glaubwürdigkeit des Vaters hinterfragen. Aber egal, am Ende des Tages haben Sie die Retouren auf dem Tisch, vom Sprößling oder vom Erzeuger, ändert das nichts am Ergebnis.

10
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Seller_lWULhnXk2YqER
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Das ist ganz bestimmt eines der “Treppenkinder”, deshalb würde ich da gegen Katharina Saalfrank Klage einreichen.

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Also, da der Vater ja ansprechbar ist würde ich ihm den Wertverlust erklären und ihm ‘den Vorschlag unterbreiten’, dass der Sohn den Wertverlust übernimmt. Dann lernt der Bengel, das unbedachtes Handeln auch Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Vater wäre das genau mein Ansatz. Dann hat der Junge das Notwendige gelernt.

Datailfrage: WER genau hat die gebrauchte Ware zurückgesendet ? Der Vater (dann wird der sich sträuben) oder der Sohn selbst ?

00
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Hallo,
die “Schuldfrage” scheint hier etwas sehr kompliziert zu sein: Sohn, Vater, Amazon, eventuell auch die Bank…
Wie sind die genauen Umstände?
Was würde ich in einem ähnlichen Fall machen, wenn ich den Vater für ehrlich halte?

  • 30% als Wertverlust abziehen (wie ich es sonst auch machen würde, um bei einem A-Z gut dazustehen)
  • dem Vater erklären, dass dieser Abzug eher gering und sehr kulant ist
  • abwarten, was dann passiert

Nur so meine Meinung :laughing:

10
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Seller_ID9IhpgAremMC
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Ganz ehrlich Bro?

Scheiss einfach drauf… Warum? Das war ein versehen, ein wirkliches versehen.

Wenn das jetzt öfter passiert, nun gut, eine Trickmasche, aber wenn der Vater echt recht hat und du davon überzeugt bist, dann wisse, das war einfach nur PECH. Jetzt dem Vater das Leben schwer machen, obwohl das dein Recht wäre, wäre auch nicht gerade sehr Kundenfreundlich und dazu kommt, das du jemanden der indirekt unschuldig ist, schuldig machst - auch nicht gerade nett da die Person kein eigenverschulden hat.

Du bist am längeren Hebel, lass den Hebel dort wo er ist und mach einfach dein Business weiter. Der Zeitaufwand, nerven und weitere kosten sind der Fall nicht mehr wert.

Entweder sagst du dem Vater direkt: Sie haften Für Ihren Kind, notfalls auch per Klage, oder du sagst, Lieber Herr XYZ, das Problem ist ne Katastrophe aber kein Weltuntergang, Sie sind frei von schuld, ich werde aus kulanzgründen den fall nicht weiterverfolgen.

Spart zeit und nerven; Den: Der Klügere gibt nach! Die Tatsache das der Vater sich so engariert und die Ware zurück schickt, zeigt das er nicht lügt. Sei nicht zu hart!

LG

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Seller_6kXJVjjqtAkQE
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Interessant…waren die Eltern von 7.00 bis 21.00 Uhr immer außer Haus…manchmal kommt doch der DHL-Bote, dann DPD, dann Hermes und alle zu unterschiedlichen Zeiten. Haben die Eltern nicht mitbekommen, dass es klingelt? Die Pakete wurden doch offensichtlich von verschiedenen Verkäufern verschickt.
Und wie ist die Bezahlung erfolgt? Mittlerer 4-stelliger Betrag. Selbst ein 12jähriger, der für einen PC spart, hat er vielleicht 1.500,-- auf dem Konto…dann gibt es bei fast allen Konten einen Verfügungsbeschränkung der Summe, die abgebucht werden darf. Der wird ja wohl kaum 6.000,-- auf dem Konto gehabt haben, was Amazon uneingeschränkt abbuchen konnte…also ein bisschen merkwürdig klingt das schon…

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Seller_aPewhAztAxiqO

Kauf durch Minderjährigen, Rückgabe, Wertersatz

Guten Morgen liebes Forum,
Bei uns gab es den folgenden Fall:

Kunde kauft einen Lego Artikel, Neuware, Preis rund 200 Euro.
2 Tage später folgt Rücksendeantrag: unautorisierter Kauf - Kauf durch Minderjährigen. Rückgabe sofort zugestimmt - kostenloses Retourenlabel zur Verfügung gestellt.

Am nächsten Tag meldet sich der Vater des Käufers telefonisch bei mir zwecks Rückfragen. Nach nettem Telefonat weiß ich was passiert ist:
12 jähriger hat unter Angabe seines Giro Kontos einen Amazon Account erstellt und insgesamt für einen mittleren 4-stelligen Betrag eingekauft…
Ich habe darum gebeten, dass der Vater den Lego Bausatz umgehend in seine Obhut nimmt, damit Sohnemann nicht noch auf die Idee kommt die Ware zu öffnen, und ihn dann ordentlich verpackt zurückschickt. Retourenlabel wurde nochmals direkt an den Vater per E-Mail versandt.

Ware kommt wenige Tage später zurück:
Karton wurde aufgerissen, ist jezt ziemlich kaputt. Tüten im Inneren zum Teil geöffnet, Teile fliegen lose im Karton herum, Aufkleber wurden zum Teil aufgeklebt.

Unsere Mitarbeiterin darf nun in mühevoller Arbeit alles kotrollieren.
Wertverlust und Arbeitsaufwand beziffere ich in Summe auf ca 100 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie zu verfahren ist, da der Käufer minderjährig ist.
Meines Wissens (laut BGB) besteht kein Kaufvertrag, da der Käufer nicht geschäftsfähig ist. Weiter habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gemacht…

Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung beim Kauf durch Minderjährige (eventuell können Amazon oder die Eltern haftbar gemacht werden?)
Wie kann sich ein Miderjähriger überhaupt hier als Käufer anmelden?

Natürlich möchte ich rund 100 Euro Wertverlust nicht einfach so in den Wind schießen. Wegen 100 Euro renne ich aber auch nicht zum Anwalt.

Würde mich über Meinungen und Anregegungen freuen.
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Seller_aPewhAztAxiqO

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Guten Morgen liebes Forum,
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Kunde kauft einen Lego Artikel, Neuware, Preis rund 200 Euro.
2 Tage später folgt Rücksendeantrag: unautorisierter Kauf - Kauf durch Minderjährigen. Rückgabe sofort zugestimmt - kostenloses Retourenlabel zur Verfügung gestellt.

Am nächsten Tag meldet sich der Vater des Käufers telefonisch bei mir zwecks Rückfragen. Nach nettem Telefonat weiß ich was passiert ist:
12 jähriger hat unter Angabe seines Giro Kontos einen Amazon Account erstellt und insgesamt für einen mittleren 4-stelligen Betrag eingekauft…
Ich habe darum gebeten, dass der Vater den Lego Bausatz umgehend in seine Obhut nimmt, damit Sohnemann nicht noch auf die Idee kommt die Ware zu öffnen, und ihn dann ordentlich verpackt zurückschickt. Retourenlabel wurde nochmals direkt an den Vater per E-Mail versandt.

Ware kommt wenige Tage später zurück:
Karton wurde aufgerissen, ist jezt ziemlich kaputt. Tüten im Inneren zum Teil geöffnet, Teile fliegen lose im Karton herum, Aufkleber wurden zum Teil aufgeklebt.

Unsere Mitarbeiterin darf nun in mühevoller Arbeit alles kotrollieren.
Wertverlust und Arbeitsaufwand beziffere ich in Summe auf ca 100 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie zu verfahren ist, da der Käufer minderjährig ist.
Meines Wissens (laut BGB) besteht kein Kaufvertrag, da der Käufer nicht geschäftsfähig ist. Weiter habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gemacht…

Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung beim Kauf durch Minderjährige (eventuell können Amazon oder die Eltern haftbar gemacht werden?)
Wie kann sich ein Miderjähriger überhaupt hier als Käufer anmelden?

Natürlich möchte ich rund 100 Euro Wertverlust nicht einfach so in den Wind schießen. Wegen 100 Euro renne ich aber auch nicht zum Anwalt.

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Kauf durch Minderjährigen, Rückgabe, Wertersatz

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Guten Morgen liebes Forum,
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Kunde kauft einen Lego Artikel, Neuware, Preis rund 200 Euro.
2 Tage später folgt Rücksendeantrag: unautorisierter Kauf - Kauf durch Minderjährigen. Rückgabe sofort zugestimmt - kostenloses Retourenlabel zur Verfügung gestellt.

Am nächsten Tag meldet sich der Vater des Käufers telefonisch bei mir zwecks Rückfragen. Nach nettem Telefonat weiß ich was passiert ist:
12 jähriger hat unter Angabe seines Giro Kontos einen Amazon Account erstellt und insgesamt für einen mittleren 4-stelligen Betrag eingekauft…
Ich habe darum gebeten, dass der Vater den Lego Bausatz umgehend in seine Obhut nimmt, damit Sohnemann nicht noch auf die Idee kommt die Ware zu öffnen, und ihn dann ordentlich verpackt zurückschickt. Retourenlabel wurde nochmals direkt an den Vater per E-Mail versandt.

Ware kommt wenige Tage später zurück:
Karton wurde aufgerissen, ist jezt ziemlich kaputt. Tüten im Inneren zum Teil geöffnet, Teile fliegen lose im Karton herum, Aufkleber wurden zum Teil aufgeklebt.

Unsere Mitarbeiterin darf nun in mühevoller Arbeit alles kotrollieren.
Wertverlust und Arbeitsaufwand beziffere ich in Summe auf ca 100 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie zu verfahren ist, da der Käufer minderjährig ist.
Meines Wissens (laut BGB) besteht kein Kaufvertrag, da der Käufer nicht geschäftsfähig ist. Weiter habe ich mich diesbezüglich noch nicht schlau gemacht…

Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung beim Kauf durch Minderjährige (eventuell können Amazon oder die Eltern haftbar gemacht werden?)
Wie kann sich ein Miderjähriger überhaupt hier als Käufer anmelden?

Natürlich möchte ich rund 100 Euro Wertverlust nicht einfach so in den Wind schießen. Wegen 100 Euro renne ich aber auch nicht zum Anwalt.

Würde mich über Meinungen und Anregegungen freuen.
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Seller_7qpYmpUCIIfYC
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Genau dort scheint mir der Ansatzpunkz zu liegen. Ansonsten ist der Vater durchaus in der Haftung - meine Meinung als Laie in der Hinsicht.

Interessanter Fall, lohnt sich ja doch ab und an ins Forum zu gucken. Da bin ich mal auf die Meinungen der Spezialisten gespannt.

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Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

“Eltern haften für Ihre Kinder” - aber nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ich vermute Du bleibst drauf sitzen…

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Seller_uG3Vl8FpcPG2u
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Als erstes musst du dich direkt an Amazon wenden und den jungen “Kunden” melden, damit du gegenüber Amazon auf der sicheren Seite bist. Dabei würde ich bei Amazon anfragen, wie es sein kann, dass ein Kind die Altersverifikation umgeht und teure Dinge bestellen kann. Des Weiteren solltest du bei Amazon die Erstattung des Wertverlustes beantragen. Du hast keine Chance das Alter des Kunden herauszufinden, Amazon hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass sich keine Minderjährigen registrieren können.

In deinem eigenen Webshop wären die Kosten definitiv für dich, solange du nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nachweisen kannst. Hier hast du zumindest eine kleine Chance, um einen Teil des Geldes wieder zu erhalten. Viel Glück dabei, halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO
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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

ich würde ja eher die Glaubwürdigkeit des Vaters hinterfragen. Aber egal, am Ende des Tages haben Sie die Retouren auf dem Tisch, vom Sprößling oder vom Erzeuger, ändert das nichts am Ergebnis.

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Seller_lWULhnXk2YqER
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Das ist ganz bestimmt eines der “Treppenkinder”, deshalb würde ich da gegen Katharina Saalfrank Klage einreichen.

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Also, da der Vater ja ansprechbar ist würde ich ihm den Wertverlust erklären und ihm ‘den Vorschlag unterbreiten’, dass der Sohn den Wertverlust übernimmt. Dann lernt der Bengel, das unbedachtes Handeln auch Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Vater wäre das genau mein Ansatz. Dann hat der Junge das Notwendige gelernt.

Datailfrage: WER genau hat die gebrauchte Ware zurückgesendet ? Der Vater (dann wird der sich sträuben) oder der Sohn selbst ?

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Hallo,
die “Schuldfrage” scheint hier etwas sehr kompliziert zu sein: Sohn, Vater, Amazon, eventuell auch die Bank…
Wie sind die genauen Umstände?
Was würde ich in einem ähnlichen Fall machen, wenn ich den Vater für ehrlich halte?

  • 30% als Wertverlust abziehen (wie ich es sonst auch machen würde, um bei einem A-Z gut dazustehen)
  • dem Vater erklären, dass dieser Abzug eher gering und sehr kulant ist
  • abwarten, was dann passiert

Nur so meine Meinung :laughing:

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Seller_ID9IhpgAremMC
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Ganz ehrlich Bro?

Scheiss einfach drauf… Warum? Das war ein versehen, ein wirkliches versehen.

Wenn das jetzt öfter passiert, nun gut, eine Trickmasche, aber wenn der Vater echt recht hat und du davon überzeugt bist, dann wisse, das war einfach nur PECH. Jetzt dem Vater das Leben schwer machen, obwohl das dein Recht wäre, wäre auch nicht gerade sehr Kundenfreundlich und dazu kommt, das du jemanden der indirekt unschuldig ist, schuldig machst - auch nicht gerade nett da die Person kein eigenverschulden hat.

Du bist am längeren Hebel, lass den Hebel dort wo er ist und mach einfach dein Business weiter. Der Zeitaufwand, nerven und weitere kosten sind der Fall nicht mehr wert.

Entweder sagst du dem Vater direkt: Sie haften Für Ihren Kind, notfalls auch per Klage, oder du sagst, Lieber Herr XYZ, das Problem ist ne Katastrophe aber kein Weltuntergang, Sie sind frei von schuld, ich werde aus kulanzgründen den fall nicht weiterverfolgen.

Spart zeit und nerven; Den: Der Klügere gibt nach! Die Tatsache das der Vater sich so engariert und die Ware zurück schickt, zeigt das er nicht lügt. Sei nicht zu hart!

LG

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Seller_6kXJVjjqtAkQE
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Interessant…waren die Eltern von 7.00 bis 21.00 Uhr immer außer Haus…manchmal kommt doch der DHL-Bote, dann DPD, dann Hermes und alle zu unterschiedlichen Zeiten. Haben die Eltern nicht mitbekommen, dass es klingelt? Die Pakete wurden doch offensichtlich von verschiedenen Verkäufern verschickt.
Und wie ist die Bezahlung erfolgt? Mittlerer 4-stelliger Betrag. Selbst ein 12jähriger, der für einen PC spart, hat er vielleicht 1.500,-- auf dem Konto…dann gibt es bei fast allen Konten einen Verfügungsbeschränkung der Summe, die abgebucht werden darf. Der wird ja wohl kaum 6.000,-- auf dem Konto gehabt haben, was Amazon uneingeschränkt abbuchen konnte…also ein bisschen merkwürdig klingt das schon…

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Seller_7qpYmpUCIIfYC
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Genau dort scheint mir der Ansatzpunkz zu liegen. Ansonsten ist der Vater durchaus in der Haftung - meine Meinung als Laie in der Hinsicht.

Interessanter Fall, lohnt sich ja doch ab und an ins Forum zu gucken. Da bin ich mal auf die Meinungen der Spezialisten gespannt.

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Genau dort scheint mir der Ansatzpunkz zu liegen. Ansonsten ist der Vater durchaus in der Haftung - meine Meinung als Laie in der Hinsicht.

Interessanter Fall, lohnt sich ja doch ab und an ins Forum zu gucken. Da bin ich mal auf die Meinungen der Spezialisten gespannt.

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Seller_Nsby4zSh4yO7X
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“Eltern haften für Ihre Kinder” - aber nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ich vermute Du bleibst drauf sitzen…

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Seller_Nsby4zSh4yO7X
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“Eltern haften für Ihre Kinder” - aber nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ich vermute Du bleibst drauf sitzen…

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Seller_uG3Vl8FpcPG2u
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Als erstes musst du dich direkt an Amazon wenden und den jungen “Kunden” melden, damit du gegenüber Amazon auf der sicheren Seite bist. Dabei würde ich bei Amazon anfragen, wie es sein kann, dass ein Kind die Altersverifikation umgeht und teure Dinge bestellen kann. Des Weiteren solltest du bei Amazon die Erstattung des Wertverlustes beantragen. Du hast keine Chance das Alter des Kunden herauszufinden, Amazon hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass sich keine Minderjährigen registrieren können.

In deinem eigenen Webshop wären die Kosten definitiv für dich, solange du nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nachweisen kannst. Hier hast du zumindest eine kleine Chance, um einen Teil des Geldes wieder zu erhalten. Viel Glück dabei, halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Als erstes musst du dich direkt an Amazon wenden und den jungen “Kunden” melden, damit du gegenüber Amazon auf der sicheren Seite bist. Dabei würde ich bei Amazon anfragen, wie es sein kann, dass ein Kind die Altersverifikation umgeht und teure Dinge bestellen kann. Des Weiteren solltest du bei Amazon die Erstattung des Wertverlustes beantragen. Du hast keine Chance das Alter des Kunden herauszufinden, Amazon hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass sich keine Minderjährigen registrieren können.

In deinem eigenen Webshop wären die Kosten definitiv für dich, solange du nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nachweisen kannst. Hier hast du zumindest eine kleine Chance, um einen Teil des Geldes wieder zu erhalten. Viel Glück dabei, halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_FSOs2jxpsmmhK
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ich würde ja eher die Glaubwürdigkeit des Vaters hinterfragen. Aber egal, am Ende des Tages haben Sie die Retouren auf dem Tisch, vom Sprößling oder vom Erzeuger, ändert das nichts am Ergebnis.

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Das ist ganz bestimmt eines der “Treppenkinder”, deshalb würde ich da gegen Katharina Saalfrank Klage einreichen.

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Das ist ganz bestimmt eines der “Treppenkinder”, deshalb würde ich da gegen Katharina Saalfrank Klage einreichen.

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Also, da der Vater ja ansprechbar ist würde ich ihm den Wertverlust erklären und ihm ‘den Vorschlag unterbreiten’, dass der Sohn den Wertverlust übernimmt. Dann lernt der Bengel, das unbedachtes Handeln auch Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Vater wäre das genau mein Ansatz. Dann hat der Junge das Notwendige gelernt.

Datailfrage: WER genau hat die gebrauchte Ware zurückgesendet ? Der Vater (dann wird der sich sträuben) oder der Sohn selbst ?

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Also, da der Vater ja ansprechbar ist würde ich ihm den Wertverlust erklären und ihm ‘den Vorschlag unterbreiten’, dass der Sohn den Wertverlust übernimmt. Dann lernt der Bengel, das unbedachtes Handeln auch Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Vater wäre das genau mein Ansatz. Dann hat der Junge das Notwendige gelernt.

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Hallo,
die “Schuldfrage” scheint hier etwas sehr kompliziert zu sein: Sohn, Vater, Amazon, eventuell auch die Bank…
Wie sind die genauen Umstände?
Was würde ich in einem ähnlichen Fall machen, wenn ich den Vater für ehrlich halte?

  • 30% als Wertverlust abziehen (wie ich es sonst auch machen würde, um bei einem A-Z gut dazustehen)
  • dem Vater erklären, dass dieser Abzug eher gering und sehr kulant ist
  • abwarten, was dann passiert

Nur so meine Meinung :laughing:

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Hallo,
die “Schuldfrage” scheint hier etwas sehr kompliziert zu sein: Sohn, Vater, Amazon, eventuell auch die Bank…
Wie sind die genauen Umstände?
Was würde ich in einem ähnlichen Fall machen, wenn ich den Vater für ehrlich halte?

  • 30% als Wertverlust abziehen (wie ich es sonst auch machen würde, um bei einem A-Z gut dazustehen)
  • dem Vater erklären, dass dieser Abzug eher gering und sehr kulant ist
  • abwarten, was dann passiert

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Ganz ehrlich Bro?

Scheiss einfach drauf… Warum? Das war ein versehen, ein wirkliches versehen.

Wenn das jetzt öfter passiert, nun gut, eine Trickmasche, aber wenn der Vater echt recht hat und du davon überzeugt bist, dann wisse, das war einfach nur PECH. Jetzt dem Vater das Leben schwer machen, obwohl das dein Recht wäre, wäre auch nicht gerade sehr Kundenfreundlich und dazu kommt, das du jemanden der indirekt unschuldig ist, schuldig machst - auch nicht gerade nett da die Person kein eigenverschulden hat.

Du bist am längeren Hebel, lass den Hebel dort wo er ist und mach einfach dein Business weiter. Der Zeitaufwand, nerven und weitere kosten sind der Fall nicht mehr wert.

Entweder sagst du dem Vater direkt: Sie haften Für Ihren Kind, notfalls auch per Klage, oder du sagst, Lieber Herr XYZ, das Problem ist ne Katastrophe aber kein Weltuntergang, Sie sind frei von schuld, ich werde aus kulanzgründen den fall nicht weiterverfolgen.

Spart zeit und nerven; Den: Der Klügere gibt nach! Die Tatsache das der Vater sich so engariert und die Ware zurück schickt, zeigt das er nicht lügt. Sei nicht zu hart!

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Ganz ehrlich Bro?

Scheiss einfach drauf… Warum? Das war ein versehen, ein wirkliches versehen.

Wenn das jetzt öfter passiert, nun gut, eine Trickmasche, aber wenn der Vater echt recht hat und du davon überzeugt bist, dann wisse, das war einfach nur PECH. Jetzt dem Vater das Leben schwer machen, obwohl das dein Recht wäre, wäre auch nicht gerade sehr Kundenfreundlich und dazu kommt, das du jemanden der indirekt unschuldig ist, schuldig machst - auch nicht gerade nett da die Person kein eigenverschulden hat.

Du bist am längeren Hebel, lass den Hebel dort wo er ist und mach einfach dein Business weiter. Der Zeitaufwand, nerven und weitere kosten sind der Fall nicht mehr wert.

Entweder sagst du dem Vater direkt: Sie haften Für Ihren Kind, notfalls auch per Klage, oder du sagst, Lieber Herr XYZ, das Problem ist ne Katastrophe aber kein Weltuntergang, Sie sind frei von schuld, ich werde aus kulanzgründen den fall nicht weiterverfolgen.

Spart zeit und nerven; Den: Der Klügere gibt nach! Die Tatsache das der Vater sich so engariert und die Ware zurück schickt, zeigt das er nicht lügt. Sei nicht zu hart!

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Seller_6kXJVjjqtAkQE
In Antwort auf: Post von: Seller_aPewhAztAxiqO

Interessant…waren die Eltern von 7.00 bis 21.00 Uhr immer außer Haus…manchmal kommt doch der DHL-Bote, dann DPD, dann Hermes und alle zu unterschiedlichen Zeiten. Haben die Eltern nicht mitbekommen, dass es klingelt? Die Pakete wurden doch offensichtlich von verschiedenen Verkäufern verschickt.
Und wie ist die Bezahlung erfolgt? Mittlerer 4-stelliger Betrag. Selbst ein 12jähriger, der für einen PC spart, hat er vielleicht 1.500,-- auf dem Konto…dann gibt es bei fast allen Konten einen Verfügungsbeschränkung der Summe, die abgebucht werden darf. Der wird ja wohl kaum 6.000,-- auf dem Konto gehabt haben, was Amazon uneingeschränkt abbuchen konnte…also ein bisschen merkwürdig klingt das schon…

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Interessant…waren die Eltern von 7.00 bis 21.00 Uhr immer außer Haus…manchmal kommt doch der DHL-Bote, dann DPD, dann Hermes und alle zu unterschiedlichen Zeiten. Haben die Eltern nicht mitbekommen, dass es klingelt? Die Pakete wurden doch offensichtlich von verschiedenen Verkäufern verschickt.
Und wie ist die Bezahlung erfolgt? Mittlerer 4-stelliger Betrag. Selbst ein 12jähriger, der für einen PC spart, hat er vielleicht 1.500,-- auf dem Konto…dann gibt es bei fast allen Konten einen Verfügungsbeschränkung der Summe, die abgebucht werden darf. Der wird ja wohl kaum 6.000,-- auf dem Konto gehabt haben, was Amazon uneingeschränkt abbuchen konnte…also ein bisschen merkwürdig klingt das schon…

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