Abmahnfalle Garantie in der Produktbeschreibung
Hallo liebe Forengemeinde,
hier ein interessanter Beitrag zum aktuellen Anlass, da wir kürzlich eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben.
Hierbei wird bemängelt, dass auf der Produktseite eines Gartenartikels mit 25 Jahren Herstellergarantie geworben wird. Dazu folgenden Auszug aus dem Dokument:
-> Darauf gibt es 25 Jahre Gardena Garantie
2. Nähere Informationen in Bezug auf die beworbene Garantie fehlen vollständig.
II.
1. Mit Ihrem vorstehend aufgezeigten Verhalten verstoßen Sie gegen §§ 1, 2 UKlaG sowie gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs gemäß §§ 3, 3a UWG.
2. Sie bieten auf der Handelsplattform Amazon-Marketplace Artikel an, die Sie mit Garantieaussagen bewerben, ohne über die Einzelheiten der Garantie zu informieren. Gemäß § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher bei nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher Informatio- nen über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien zur Verfügung zu stellen, und zwar ge- mäß Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB in klarer und verständlicher Weise vor dessen Vertragserklärung.
Mit der unter Ziffer I. dargestellten Angabe wird der Verbraucher zwar über das Bestehen einer Garantie informiert, jede weitere Angabe zu den Bedingungen dieser Garantie wird ihm jedoch vorent- halten. Solcher Angaben bedarf es jedoch, auch wenn es sich bei der in Rede stehenden Erklärung (lediglich) um Werbung mit einer Garantie und nicht etwa um eine Garantieerklärung handeln sollte. Denn hierauf kommt es im Rahmen des Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB nicht an (ebenso OLG Hamm).
Natürlich mit dabei eine Strafe im niedriegen 3-Stelligen Bereich plus eine Unterlassungserklärung - welche aber schon beim unserem Rechtsanwalt liegt. Die wird so garantiert nicht unterschrieben, das wäre geschäftlicher Selbstmord
Da wir einer von circa. 30 Verkäufern sind welche an dem Produkt dranhängen gehe ich davon aus, dass hier auch viele andere einen auf den Deckel bekommen haben. Ich habe mir dazu mal etwas Online belesen und folgendes bei der IT-Rechtskanzlei gefunden:
- (Ungewollte) Garantiewerbung bei Amazon
Im Zusammenhang mit dem Anbieten bei Amazon Marketplace gilt es insbesondere zu beachten, dass Sie häufig gar nicht sicherstellen können, wie die Angebotsbeschreibung konkret ausgestaltet ist. Immer wieder ist dort zu beachten, dass andere Verkäufer die Angebotsbeschreibung überarbeiten und dort die Werbung mit einer Garantie hinzufügen. Auch wenn Sie sich an dieses Angebot nur angehängt haben, haften Sie für die dortigen Angaben in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
So… Alles in allem natürlich nicht gut für uns Verkäufer, also hier nochmal meinerseits die Warnung. Vorsicht bei diesen Dingen… Klar, bei manch einem Portfolio kann man einfach nich jeden Artikel täglich prüfen. Vorallem da die Artikel ja quasi täglich geändert werden können.
Hat von euch schon jemand Erfahungen mit diesem Thema gemacht? Jemand eine Idee wie man hier in realistischer Weiße präventive Maßnahmen betreiben kann?
Liebe Grüße
ShopTT24
Abmahnfalle Garantie in der Produktbeschreibung
Hallo liebe Forengemeinde,
hier ein interessanter Beitrag zum aktuellen Anlass, da wir kürzlich eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben.
Hierbei wird bemängelt, dass auf der Produktseite eines Gartenartikels mit 25 Jahren Herstellergarantie geworben wird. Dazu folgenden Auszug aus dem Dokument:
-> Darauf gibt es 25 Jahre Gardena Garantie
2. Nähere Informationen in Bezug auf die beworbene Garantie fehlen vollständig.
II.
1. Mit Ihrem vorstehend aufgezeigten Verhalten verstoßen Sie gegen §§ 1, 2 UKlaG sowie gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs gemäß §§ 3, 3a UWG.
2. Sie bieten auf der Handelsplattform Amazon-Marketplace Artikel an, die Sie mit Garantieaussagen bewerben, ohne über die Einzelheiten der Garantie zu informieren. Gemäß § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher bei nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher Informatio- nen über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien zur Verfügung zu stellen, und zwar ge- mäß Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB in klarer und verständlicher Weise vor dessen Vertragserklärung.
Mit der unter Ziffer I. dargestellten Angabe wird der Verbraucher zwar über das Bestehen einer Garantie informiert, jede weitere Angabe zu den Bedingungen dieser Garantie wird ihm jedoch vorent- halten. Solcher Angaben bedarf es jedoch, auch wenn es sich bei der in Rede stehenden Erklärung (lediglich) um Werbung mit einer Garantie und nicht etwa um eine Garantieerklärung handeln sollte. Denn hierauf kommt es im Rahmen des Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB nicht an (ebenso OLG Hamm).
Natürlich mit dabei eine Strafe im niedriegen 3-Stelligen Bereich plus eine Unterlassungserklärung - welche aber schon beim unserem Rechtsanwalt liegt. Die wird so garantiert nicht unterschrieben, das wäre geschäftlicher Selbstmord
Da wir einer von circa. 30 Verkäufern sind welche an dem Produkt dranhängen gehe ich davon aus, dass hier auch viele andere einen auf den Deckel bekommen haben. Ich habe mir dazu mal etwas Online belesen und folgendes bei der IT-Rechtskanzlei gefunden:
- (Ungewollte) Garantiewerbung bei Amazon
Im Zusammenhang mit dem Anbieten bei Amazon Marketplace gilt es insbesondere zu beachten, dass Sie häufig gar nicht sicherstellen können, wie die Angebotsbeschreibung konkret ausgestaltet ist. Immer wieder ist dort zu beachten, dass andere Verkäufer die Angebotsbeschreibung überarbeiten und dort die Werbung mit einer Garantie hinzufügen. Auch wenn Sie sich an dieses Angebot nur angehängt haben, haften Sie für die dortigen Angaben in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
So… Alles in allem natürlich nicht gut für uns Verkäufer, also hier nochmal meinerseits die Warnung. Vorsicht bei diesen Dingen… Klar, bei manch einem Portfolio kann man einfach nich jeden Artikel täglich prüfen. Vorallem da die Artikel ja quasi täglich geändert werden können.
Hat von euch schon jemand Erfahungen mit diesem Thema gemacht? Jemand eine Idee wie man hier in realistischer Weiße präventive Maßnahmen betreiben kann?
Liebe Grüße
ShopTT24
37 Antworten
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
manche Sachen kann man nicht verhindern hier die sind System gegeben. Dazu gehört das mit den Garantie versprechen die nicht richtig dargestellt sind.
Bisher hatte ich das zum Glück noch nicht! Ist aber immer möglich.
Hatte bisher nur den Fall mit einer Musik CD wo ein Titel drauf war wo der Hersteller der CD nicht ausreichend Rechte dafür hatte. Sowas festzustellen bevor es
einem um die Ohren fliegt ist genau so kaum möglich.
Man kann eigentlich nur schauen das man zumindest seine Texte (Impressum,AGB und Widerruf) passend hat und halt seine eigenen Artikel nicht so was einbaut.
Alles andere ist kaum ständig überprüfbar!
Nur so meine Meinung!
MFG Meinzinger
Seller_mL94dDl5awcuq
Hallo,
dieses Programm überwacht Änderungen und sendet dann Benachrichtigungen:
Amalyze
"Ihr könnt Euch über alle Änderungen am Listing, die auch für die Historie eines von AMALYZE überwachten Produkts erfasst werden, ebenso wie über neue Rezensionen eine Benachrichtigung / Notification einrichten und konfigurieren.
Mit unseren Notifications habt Ihr die Möglichkeit, euch über jede Änderung zu einem Produkt in AMALYZE benachrichtigen zu lassen ohne das Produkt aufrufen zu müssen."
Seller_mnsnKxnZHxQjJ
Hallo,
ja die Überschriften kannst ja noch ab und zu scannen… aber die Detailseiten oder Produktbeschreibungen da wird es eng
Böse wäre jetzt… wenn man denkt… einer ändert die Seite und der zweite mahnt schnell mal ab
Gruß Olli
Seller_eTQjbfrfySBSR
Hi, reicht es nicht diese Garantie in die Geschäftsbedingungen vorab einzupflegen, denn dann hättest du ja informiert?! Noch ein Hinweis, wenn man schon mit Garantie wirbt gibt es noch eine weitere Stolperfalle, man muss m.E. auch auf die davon unberührten Gewährleistungsrechte hinweisen! VG Karl
Seller_gCQiMm4AVF6ey
Guten Morgen,
ja, dass Thema mit den Herstellergarantien ist sowieso eine Sache für sich, da hab ich schon die tollsten Erfahrungen gemacht. Daher verstehe ich schon das darauf im Rahmen des Verbraucherschutzes geachtet wird. Nichts desto trotz ist für mich dieses ganze Abmahngewerbe nichts als “Geldmacherei” für extra darauf spezialisierte Kanzleien. Es werden eben Lücken ausgenutzt.
Gerde hier bei Amazon wo man teils Händler mit 30.000+ Produkte findet ist es defacto unmöglich ohne technische Hilfe das gesamte Sortiment im Auge zu behalten, und dass machen sich die Kollegen eben zu nutze. Es kann ja quasi jeder hier in den Produkten seinen Senf dazu geben - Thema Angebotsmengen usw. lässt grüßen.
Wir werden diesen Fall jetzt durch unseren Antwalt entsprechend modifizieren lassen. Ich habe auch mal Amazon über eine E-Mail an den Support darum gebeten die Produkbeschreibung entsprechend zu ändern. Mal gespannt was passiert :-). Wir hoffen das wir das Thema mit einem entsprechenden Tool gelöst bekommen und zukünftig vor dieser Art von Abmahnung geschützt sind. Falls es was neues gibt lasse ich es euch wissen.
Liebe Grüße
ShopTT24
Seller_2B9JKkiC8vNGv
Eine Herstellergarantie zu nennen, um den Verkauf zu fördern ist m.E. grenzwertig. Natürlich ist es blöd, wenn ein anderer diesen Artikel eingestellt hat und man sich nur darunter setzt. Es bleibt nur der Hinweis an Amazon, dass aufgrund einer solchen Produktbeschreibung eine Abmahnwelle droht. Wir hatten den Fall bei einem Kinderspielgerät. Auf unseren Hinweis hat Amazon die Bewertung innerhalb weniger Minuten gelöscht.
Seller_we1HQcag9Rqu9
das Problem mit der Werbung mit der längeren Herstellergarantie gegenüber der Gesetzlichen von 2 Jahren ist doch allgemein bekannt. Ist doch nicht nur bei Amazon so. Dazu gibt es doch schon zig Beiträge wegen Abmahnungen und da wird auch ständig von den diversen Kanzleien und Händlerbund gewarnt. Das sollte man eh lassen. Also brauchst du dich eigentlich nicht wundern wenn du deswegen abgemahnt wirst
Seller_8pk7nyTrxMOJD
Mir hat mal jemand einen Artikel mit ca. 150 EUR Jahresgewinn umbenannt - mit einem geschützten Namen. Hat mich 28000,- EUR gekostet - und da war noch nicht einmal eine Strafe dabei, reine Anwalts- und Gerichtskosten.
Amalyze kannte ich noch nicht, werde mir aufgrund dieser Erfahrung aber mal genauer anschauen.
Seller_mOz2EGwtdP6uK
Hallo !
Ich hatte kürzlich erst selbst eine Abmahnung vom gleichen Verein. Es ging dabei zwar nicht um Garantie, sondern um Werbung mit dem CE-Zeichen, welche ich auch nicht selbst in die Artikelbeschreibung gebracht habe, Ich war auch erst der Ansicht das ich die Unterlassungserklärung nich unterschreibe. Das hat mich letztendlich mit Anwalt und Gericht ca. 1200,00 € gekostet. Bei mir waren auch mehr als 30 Anbieter an diesem Angebot, u.a. auch Amazon selbst. Ich kann dir nur raten das ding zu unterschreiben und die geforderde Gebühr zu zahlen, denn die ziehen sofort vor Gericht, dort sind die Chancen für unsereinen als Händler sehr schlecht, da es da eine Regelung gibt das immer du selbst für das angebot verantwortlich bist, auch wenn du dich nur angehangen hast. Wie gesagt, nur eigene Erfahrung, keine Rechtsberatung.
Seller_ExvfkEx76Heq8
Ob der Verkäufer auch wirklich nur Verkäufer ist? Will ja keinem was unterstellen aber es ist schon lukrativ ein paar Sätze zu ändern und dann…