Konto hochstufen - Kündigungsfrist und Pflichten
Guten Abend alle miteinander!
Ich verkaufe bisher Bücher (neue und gebrauchte) als Einzelanbieterin. Ich konnte bisher aber nur die Bücher anbieten, deren Preis eine gewisse Höhe hat, damit es sich mit dem Versand etc lohnt, den Rest habe ich dann immer weggeben müssen. Ich möchte nun also mein Verkäuferkonto hochstufen, um auch die günstigeren Bücher anbieten zu können (da die feststehende Gebür wegfällt und ich den Versandpreis selbst angeben kann). Ich hoffe durch die höhere Menge an Verkäufen, die 39 Euro wieder rein zu bekommen.
Nun habe ich dazu ein paar Fragen:
-
Wie lang ist die Kündigungsfrist? Kann ich das Konto nach einem Monat wieder “runterstufen” ?
-
Muss ich bei einer Hochstufung Rechnungen für die Kunden ausstellen? Als Einzelanbieter muss man das nämlich nicht.
-
Ich möchte das einfach mal einen Monat als Experiment machen. Welche Pflichten kommen dann auf mich zu, die womöglich negative Folgen für mein Konto haben könnten? Hat da jemand Erfahrung? Die Infos beim hochstufen-button, zeigen nämlich nur Vorteile die sich für mich ergeben würden (dabei wüsste ich mit vielen davon nichts anzufangen, mich interessiert nur die veränderte Gebürenstruktur)
Ich habe keinen Laden oder dergleichen. Ich habe einfach eine übermenschlich große Menge an Büchern. Würde mich sehr freuen, wenn jemand seine Erfahrung und sein Wissen teilen könnten
Konto hochstufen - Kündigungsfrist und Pflichten
Guten Abend alle miteinander!
Ich verkaufe bisher Bücher (neue und gebrauchte) als Einzelanbieterin. Ich konnte bisher aber nur die Bücher anbieten, deren Preis eine gewisse Höhe hat, damit es sich mit dem Versand etc lohnt, den Rest habe ich dann immer weggeben müssen. Ich möchte nun also mein Verkäuferkonto hochstufen, um auch die günstigeren Bücher anbieten zu können (da die feststehende Gebür wegfällt und ich den Versandpreis selbst angeben kann). Ich hoffe durch die höhere Menge an Verkäufen, die 39 Euro wieder rein zu bekommen.
Nun habe ich dazu ein paar Fragen:
-
Wie lang ist die Kündigungsfrist? Kann ich das Konto nach einem Monat wieder “runterstufen” ?
-
Muss ich bei einer Hochstufung Rechnungen für die Kunden ausstellen? Als Einzelanbieter muss man das nämlich nicht.
-
Ich möchte das einfach mal einen Monat als Experiment machen. Welche Pflichten kommen dann auf mich zu, die womöglich negative Folgen für mein Konto haben könnten? Hat da jemand Erfahrung? Die Infos beim hochstufen-button, zeigen nämlich nur Vorteile die sich für mich ergeben würden (dabei wüsste ich mit vielen davon nichts anzufangen, mich interessiert nur die veränderte Gebürenstruktur)
Ich habe keinen Laden oder dergleichen. Ich habe einfach eine übermenschlich große Menge an Büchern. Würde mich sehr freuen, wenn jemand seine Erfahrung und sein Wissen teilen könnten
25 Antworten
Seller_efG0zqhB7h2Ub
Hallo,
hast du einen Gewerbeschein?
LG incognito
Seller_yNXV213JjY4L2
Guten Morgen erst mal,
also kurz gesagt, der Verkauf größerer Mengen Bücher online, und insbesondere
bei Amazon, ist nicht zum experimentieren und zum Statusswitchen nach Lust und
Laune geeignet.
- Es gibt keine Kündigungsfristen; wenn du ernsthaft auf den Tarif Professionell
hochstufen willst, dann melde ein Gewerbe an. So etwas ist aber kein Spiel,
bei dem man wie ein Jojo rauf und runter wechselt. - Der Kunde hat generell ein Recht auf eine anständige Rechnung, wenigstens
auf eine Quittung (ohne ausgewiesene MWSt., bei Kleinunternehmern oder
Privatverkäufern) - Wie gesagt, Onlinehandel ist kein Ort für Experimente. Die Tatsachen, dass
du einerseits größere Mengen an Neu- und Gebrauchtbüchern verkaufst,
und deswegen in den Profitarif wechseln möchtest, obwohl du offenbar kaum
eine Ahnung von kaufmännischen Dingen hast - die passen schlecht zusammen.
Oder noch kürzer gesagt:
man kann nicht einfach auf die Schnelle Umsatz generieren, ohne dabei
Steuern zu zahlen. Um anschließend schnell wieder den alten steuerfreien
Status einzunehmen. Das ist sehr böse
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
generell kannst du das schon mal ausprobieren, das ganze jedoch wenn du so schreibst eine Menge an Bücher, diese
vielleicht noch gar Neu und um den Professional Tarif auf die 39 .-€ Gebühr überhaupt zu kommen solltest du mindestens 40 Bücher im Monat verkaufen.
Sowas ist aber nicht mehr Privat, da bist du dann schon im Gewerblichen Bereich, auch wird dir Amazon da irgend wann schreiben, das du nicht mehr Privat bist sondern Gewerblich und Ihnen einen
Gewerbeschein vorlegen hast. Was das liebe Finanzamt dazu sagt ist noch mal was extra.
Also entweder du bleibst deutlich unter dem und hast nur Gebrauchte Ware und da auch nicht in Massen. Oder du meldest z.B. eine GBR an, dann hast du zumindest bis zu einem gewissen Betrag, keine Steuer abzuführen.
Keine Rechtsberatung nur so meine Meinung!
MFG Meinzinger
Seller_cdC8dRc4wjhi7
So kommen wir also (mal wieder) zum Thema gewerblich oder privat. Da muss ich jetzt aber selbst mal fragen, was der Tarif damit zu tun hat. Das ist doch nur eine unterschiedliche Gebührenstruktur, damit Amazon auch von Wenigverkäufern noch genug Gebühren bekommt. Oder?
Grundsätzlich, um wieder auf den TE zurück zu kommen, schreit das schon nach einer gewerblichen Tätigkeit. Denn der Upgrade macht ja nur Sinn, wenn mehr als 40 Bücher pro Monat verkauft werden.
Nach meiner persönlichen Meinung liegt da sogar bereits jetzt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die angemeldet werden muss. Und dann natürlich auch hier bei Amazon mit allem, was dazu gehört.
Mein Tipp:
Wenn du nur gelegentlich mal das eine oder andere Buch verkaufen willst, lass alles so, wie es ist. Wenn du regelmäßig verkaufen willst (übermenschlich Große Mengen an Büchern) und möglichst so viel, dass sich der 39 EUR Tarif lohnt, dann setz dich erstmal intensiv mit Gewerbe auseinander und melde selbiges dann auch an. Dabei besteht dann die Möglichkeit mit der Kleinunternehmerregelung, womit du keine Umsatzsteuer abführen musst.
Keine Rechtsberatung, nur persönliche Erfahrungswerte.
Seller_l9lFErH5P0n1f
Bücher bei AM bringt wenig - Booklooker ist besser
Seller_wJoAkXB8IExRk
Ergänzend zu dem ganzen hier sollte man noch hinzufügen, dass die 39 EUR netto zzgl. der 19% Umsatzsteuer sind. Wenn Du also kein Gewerbe hast oder nur ein Kleiunternehmer bist, dann zahlst Du 46,41 EUR im Monat. Zudem werden auch auf die Versandkosten Gebühren berechnet. Wenn Du für ein Buch also z.B. 3,00 EUR Versandkosten kalkulierst, dann zahlst Du hiervon noch 0,45 EUR an AMAZON zzgl. der MwSt von 0,09 EUR - also insgesamt 0,54 EUR. Auf die 15% Provision auf die Artikel mußt Du ebenfalls nochmal die MwSt aufrechnen.
(Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob hier Deutsche oder Luxemburger Mehrwertsteuer angewandt wird, der Unterschied ist aber nicht so sonderlich groß. Zum Verständnis sollte diese Berechnung als Beispiel jedenfalls reichen.)
Deiner Anfrage nach schätze ich Dich eher als “Privater” ein, der ein unangemeldetes Gewerbe führt oder maximal als Kleinunternehmer. Demnach also keine abzuführende MwSt.
Seller_p54bTtm2gU7fK
Ob du gewerblich handelst oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Hier ist eine wie ich finde gute Zusammenfassung der Rechtsprechung der letzten Jahre.
Ein Profiseller Account ist m.E. ein klares Indiz für gewerbliches Handeln.
Gruß
Andreas
Seller_dKGV7iFkpPRAH
Zunächsteinmal ist es sehr riskant, als Privatverkäufer eine Vielzahl von neuen Büchern zu verkaufen. Diese unterliegen der Buchpreisbindung, von daher bleibt beim Verkauf generell nicht viel Marge übrig.
Ich gehe bei der Aussage
von einer prinzipiellen Gewinnerzielungsabsicht aus, denn nur dafür wird ja der Profitarif benötigt. Es soll sich schließlich am Ende lohnen und etwas Geld hängen bleiben, also Gewinn erzielt werden. Das allein reicht für das Finanzamt bereits aus, eine gewerbliche Tätigkeit bei der steuerlichen Veranlagung zu Grunde zu legen und von einer Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht auszugehen.
Um den tatsächlichen Gewinn für die Einnahmen-Überschuß-Rechnung ermitteln zu können, benötigst du die Rechnungen für die Bücher, um diese als Ausgaben geltend zu machen. Meldest du jetzt dein Gewerbe an, kannst du meines Wissens nur bedingt uralte Rechnung als Vorlaufkosten geltend machen. Rat weiß im Zweifelsfall hier nur dein Finanzamt oder die Handelskammer. Steuerberater kann natürlich auch mit Rat und Tat helfen, kostet aber ungleich viel mehr als die vorgenannten.
Die Handelskammer als auch dein Finanzamt können dich beraten, aber die wichtigsten Infos musst du liefern:
- Was verkaufe ich zu welchem Preis und in welchen Mengen?
- Woher beziehe ich meine Ware?
- Welchen Zustand hat meine Ware?
- Besitze ich Eingangsrechnungen?
- Welche Umsätze möchte / kann / muss ich mit der Ware erzielen?
: Möchte ich nur die “unmenschlich” vielen Bücher abverkaufen oder auch neue Ware dazu kaufen? - Ist eine dauerhafte Verkaufstätigkeit im Haupterwerb / Nebenerwerb geplant?
… etc.
Das Problem bei der Geschichte ist, dass das Finanzamt, insbesondere bei Nebengewerbe, genau auf die erzielten Gewinne schaut. Werden zu lange Verluste erzielt, dann stuft das Finanzamt das Gewerbe als “Hobby” ein. (Hinweis: Bei Fortführung des Hobby besteht u.U. aber weiterhin Umsatzsteuerpflicht!)
Das sind genau die beiden wichtigsten Stichpunkte, um die es geht: Gewinnerzielungsabsicht und Hobby!
Das solltest du vor einem Beratungsgespräch mit dem Finanzamt oder der Handelskammer für dich schon einmal klären. Liegt die Tendenz eher beim Hobby, dann lasse lieber alles so wie es ist und verschenke oder spende deine Bücher.
Nur so meine Meinung, das soll jetzt keine Beratung darstellen.
Seller_cdC8dRc4wjhi7
Hab ich ja auch nur der Vollständigkeit wegen noch angehängt, weil du das vorher schon so schön aufgeführt hast