Frage: Muss bei jedem Produkt jeder Händler diese Dokumente liefern?
D.h. wenn ein einzelnes Produkt 30 Angebote von 30 verschiedenen Händlern hat, dann erwartet Amazon 30x den gleichen Upload und sperrt am 13.12 die Angebote jener Händler die das Dokumanet nicht hochladen oder ist es ausreichend, wenn 1 Händler die Hersteller-Dokumente zur Produktsicherheit hochlädt? Wenn es um Produktsicherheit eines Produkts geht, wäre es ja logisch, wenn das Dokument nur von 1 Händler hochgeladen wird ...
Warum ich frage: Wir haben Produkte bei denen es nur 2 Verkäufer gibt: Amazon und Wir. Trotzdem verlangt Amazon von uns das Hochladen der Dokumente und droht mit der Sperrung des Angebots am 13.12. Da Amazon über das Vendor-Programm selbst direkt mit dem Hersteller in Verbindung steht, wird Amazon aber alle nötigen Dokumente zur Produktsicherheit haben bzw. hat ja selbst die Pflicht, diese anzufordern. Warum sollte also Amazon dann einen Grund haben, andere Verkäufer des Produkt mit einer Sperrung des Angebots zu drohen?
Martin
Frage: Muss bei jedem Produkt jeder Händler diese Dokumente liefern?
D.h. wenn ein einzelnes Produkt 30 Angebote von 30 verschiedenen Händlern hat, dann erwartet Amazon 30x den gleichen Upload und sperrt am 13.12 die Angebote jener Händler die das Dokumanet nicht hochladen oder ist es ausreichend, wenn 1 Händler die Hersteller-Dokumente zur Produktsicherheit hochlädt? Wenn es um Produktsicherheit eines Produkts geht, wäre es ja logisch, wenn das Dokument nur von 1 Händler hochgeladen wird ...
Warum ich frage: Wir haben Produkte bei denen es nur 2 Verkäufer gibt: Amazon und Wir. Trotzdem verlangt Amazon von uns das Hochladen der Dokumente und droht mit der Sperrung des Angebots am 13.12. Da Amazon über das Vendor-Programm selbst direkt mit dem Hersteller in Verbindung steht, wird Amazon aber alle nötigen Dokumente zur Produktsicherheit haben bzw. hat ja selbst die Pflicht, diese anzufordern. Warum sollte also Amazon dann einen Grund haben, andere Verkäufer des Produkt mit einer Sperrung des Angebots zu drohen?
Martin
Auf diese Frage gibt es keine seriöse Antwort. Denn alles, was mit GPSR zu tun hat, ist bei Amazon hochgradig unseriös, unlogisch und falsch und dazu noch falsch übersetzt. Angefangen von der Tatsache, dass eigentlich KEINE Artikel betroffen sein sollten, die vor dem 13.12. gelistet sind, über alte, gebrauchte Artikel von Herstellern/Verlagen, die es lange nicht mehr gibt bis hin zu dem Thema Deiner Frage.
Frage also nicht, was richtig ist. Sondern was Amazon will. Und das weiß Amazon vermutlich selbst nicht. Daher lässt sich Deine Frage nicht seriös beantworten. Ich würde in Eurem Fall die nötigen Daten und Dokumente zu Verfügung stellen - ob nun nötig oder nicht. Damit geht ihr auf Nummer sicher. Und vielleicht schmeißt Amazon ja auch Amazon raus, weil es selbst nicht hochgeladen hat (Ironie aus...😉)
Bin da ganz bei @Seller_FJChsitX8Vq0L, habe nur eine kleine Ergänzung: Eher fault mir der Arm ab, bevor ich zu einem der von mir angebotenen Artikel (gebraucht und zumeist viele Jahre alt) eine Erklärung abgebe, die in einem mir nicht vorstellbaren Fall aber Rechtskraft entwickeln kann. Dann werden die Mitte Dezember eben ausgelistet.
Nach der GPSR ist jeder Händler dazu verpflichtet seine "auf der Hand" Ware nach der Konformität zu prüfen.
Das kann dir weder Amazon noch ein anderer Händler abnehmen. Es wäre auch kritisch sich hier einfach darauf zu verlassen, was ein anderer Händler hochlädt oder angibt. (Glaube mir, das willst du auf keinen Fall)
Das wird oft missverstanden. Es sind nicht die Artikel nicht betroffen, die vor dem 13.12 gelistet sind, sondern lediglich deren Altbestände, die vor dem 13.12 in Verkehr gebracht wurden.
Amazon geht davon aus, dass falls du einen Artikel nach dem 13.12 weiterverkaufen willst, du diesen auch neu beschaffst / herstellst was auch immer. Natürlich ist Amazon nicht in der Lage zu prüfen, ob deine nach dem 13ten gelieferte Ware noch aus deinem bei dir lagernden Altbestand stammt oder beispielsweise aus alt Beständen des Lieferanten. Das ist imho nicht überprüfbar, deshalb diese Schranke. Ich gehe davon aus, dass der FBA Lagerbestand der vor dem 13.12 angeliefert wurde nicht gesperrt wird, denn hier hat man diesen proof.
Jede andere Interpretation würde dazu führen, dass alle jetzt bereits gelisteten Artikel einfach bis sankt Nimmerleinstag von der GPSR ausgeschlossen werden würden, was die Richtlinie ad absurdum führt.
Auf der sicheren Seite ist man also nur, wenn man die Angaben macht - und zwar jeder für seine eigenen Waren.
Alte gebrauchte Artikel ist natürlich eine Sonderkonstellation - da helfen nur Eigenerklärungen oder Infoblätter.
Wenn Amazon das von jedem Händler erwartet, dann ist das leider nicht ganz falsch und Amazon als Verkaufsplattform hat da wohl auch recht, schätze ich mal!
Denn jeder einzelne "Inverkehrbringer" muss immer in der Lage sein, die Sicherheit seiner Produkte durch eigene oder fremde Dokumente nachzuweisen. Wenn du das nicht hast, dann hast du ein Problem und im Ernstfall kann es sein, dass die Verkaufsplattform in Haftung genommen wird.
Ja, amazon könnte das regeln, indem in ein Feld das Produktions- bzw. Erscheinungsjahr eingetragen wird (dürfte für Medien kein Problem sein, selbst für inzwischen inexistente Labels bzw. Verlage) und man zusätzlich als verbindliche Erklärung ankreuzt, dass der Artikel schon vor 2023 bzw. 13.12.2024 in Umlauf war. Dann bräuchte man den ganzen übrigen Zirkus nicht und amazon hätte der Verordnung Genüge getan. Auf diese Weise könnte ich pro Tag sicher 300-400 Artikel bearbeiten. Derzeit google ich von früh bis spät nach E-Mails und verantwortlichen Personen von Labels und Verlagen, die es seit 20 Jahren nicht mehr gibt, und schaffe pro Tag vielleicht 80 Artikel - eine Ende ist nicht absehbar.
Ja bei Medien reicht es ja den Haken zu setzen für "Erfordert keine Gefahrhinweise" - das ist ja schnell erledigt mit der FlatFile.
Ich kann dir die Frage nicht garantiert beantworten. ABER wir verkaufen einige Artikel, für welche garantiert Sicherheitsdatenblätter nötig sind (In diesem Fall Batterien, Ladekabel und Charger), welcher aber nicht MEHR in der Compliance gelistet werden, obwohl wir nichts eingereicht haben. Wenn man dann auf die Produktseiten der besagten ASINs klickt, sieht man, dass bereits Verpackungsbilder mit Hinweisen hochgeladen wurden, weil diese (Stand jetzt) öffentlich sichtbar sind. Das spricht dafür, dass Amazon den Artikel aus der Compliance von Händlern nimmt, welche den Artikel auch verkaufen, wenn bereits ein anderer Verkäufer gültigte Dokumente und Bilder abgesendet hat. Aber wie gesagt: Völlig ohne Gewähr und vielleicht auch nur ein Einzelphänomen.
Frage: Muss bei jedem Produkt jeder Händler diese Dokumente liefern?
D.h. wenn ein einzelnes Produkt 30 Angebote von 30 verschiedenen Händlern hat, dann erwartet Amazon 30x den gleichen Upload und sperrt am 13.12 die Angebote jener Händler die das Dokumanet nicht hochladen oder ist es ausreichend, wenn 1 Händler die Hersteller-Dokumente zur Produktsicherheit hochlädt? Wenn es um Produktsicherheit eines Produkts geht, wäre es ja logisch, wenn das Dokument nur von 1 Händler hochgeladen wird ...
Warum ich frage: Wir haben Produkte bei denen es nur 2 Verkäufer gibt: Amazon und Wir. Trotzdem verlangt Amazon von uns das Hochladen der Dokumente und droht mit der Sperrung des Angebots am 13.12. Da Amazon über das Vendor-Programm selbst direkt mit dem Hersteller in Verbindung steht, wird Amazon aber alle nötigen Dokumente zur Produktsicherheit haben bzw. hat ja selbst die Pflicht, diese anzufordern. Warum sollte also Amazon dann einen Grund haben, andere Verkäufer des Produkt mit einer Sperrung des Angebots zu drohen?
Martin
Frage: Muss bei jedem Produkt jeder Händler diese Dokumente liefern?
D.h. wenn ein einzelnes Produkt 30 Angebote von 30 verschiedenen Händlern hat, dann erwartet Amazon 30x den gleichen Upload und sperrt am 13.12 die Angebote jener Händler die das Dokumanet nicht hochladen oder ist es ausreichend, wenn 1 Händler die Hersteller-Dokumente zur Produktsicherheit hochlädt? Wenn es um Produktsicherheit eines Produkts geht, wäre es ja logisch, wenn das Dokument nur von 1 Händler hochgeladen wird ...
Warum ich frage: Wir haben Produkte bei denen es nur 2 Verkäufer gibt: Amazon und Wir. Trotzdem verlangt Amazon von uns das Hochladen der Dokumente und droht mit der Sperrung des Angebots am 13.12. Da Amazon über das Vendor-Programm selbst direkt mit dem Hersteller in Verbindung steht, wird Amazon aber alle nötigen Dokumente zur Produktsicherheit haben bzw. hat ja selbst die Pflicht, diese anzufordern. Warum sollte also Amazon dann einen Grund haben, andere Verkäufer des Produkt mit einer Sperrung des Angebots zu drohen?
Martin
Frage: Muss bei jedem Produkt jeder Händler diese Dokumente liefern?
D.h. wenn ein einzelnes Produkt 30 Angebote von 30 verschiedenen Händlern hat, dann erwartet Amazon 30x den gleichen Upload und sperrt am 13.12 die Angebote jener Händler die das Dokumanet nicht hochladen oder ist es ausreichend, wenn 1 Händler die Hersteller-Dokumente zur Produktsicherheit hochlädt? Wenn es um Produktsicherheit eines Produkts geht, wäre es ja logisch, wenn das Dokument nur von 1 Händler hochgeladen wird ...
Warum ich frage: Wir haben Produkte bei denen es nur 2 Verkäufer gibt: Amazon und Wir. Trotzdem verlangt Amazon von uns das Hochladen der Dokumente und droht mit der Sperrung des Angebots am 13.12. Da Amazon über das Vendor-Programm selbst direkt mit dem Hersteller in Verbindung steht, wird Amazon aber alle nötigen Dokumente zur Produktsicherheit haben bzw. hat ja selbst die Pflicht, diese anzufordern. Warum sollte also Amazon dann einen Grund haben, andere Verkäufer des Produkt mit einer Sperrung des Angebots zu drohen?
Martin
Auf diese Frage gibt es keine seriöse Antwort. Denn alles, was mit GPSR zu tun hat, ist bei Amazon hochgradig unseriös, unlogisch und falsch und dazu noch falsch übersetzt. Angefangen von der Tatsache, dass eigentlich KEINE Artikel betroffen sein sollten, die vor dem 13.12. gelistet sind, über alte, gebrauchte Artikel von Herstellern/Verlagen, die es lange nicht mehr gibt bis hin zu dem Thema Deiner Frage.
Frage also nicht, was richtig ist. Sondern was Amazon will. Und das weiß Amazon vermutlich selbst nicht. Daher lässt sich Deine Frage nicht seriös beantworten. Ich würde in Eurem Fall die nötigen Daten und Dokumente zu Verfügung stellen - ob nun nötig oder nicht. Damit geht ihr auf Nummer sicher. Und vielleicht schmeißt Amazon ja auch Amazon raus, weil es selbst nicht hochgeladen hat (Ironie aus...😉)
Bin da ganz bei @Seller_FJChsitX8Vq0L, habe nur eine kleine Ergänzung: Eher fault mir der Arm ab, bevor ich zu einem der von mir angebotenen Artikel (gebraucht und zumeist viele Jahre alt) eine Erklärung abgebe, die in einem mir nicht vorstellbaren Fall aber Rechtskraft entwickeln kann. Dann werden die Mitte Dezember eben ausgelistet.
Nach der GPSR ist jeder Händler dazu verpflichtet seine "auf der Hand" Ware nach der Konformität zu prüfen.
Das kann dir weder Amazon noch ein anderer Händler abnehmen. Es wäre auch kritisch sich hier einfach darauf zu verlassen, was ein anderer Händler hochlädt oder angibt. (Glaube mir, das willst du auf keinen Fall)
Das wird oft missverstanden. Es sind nicht die Artikel nicht betroffen, die vor dem 13.12 gelistet sind, sondern lediglich deren Altbestände, die vor dem 13.12 in Verkehr gebracht wurden.
Amazon geht davon aus, dass falls du einen Artikel nach dem 13.12 weiterverkaufen willst, du diesen auch neu beschaffst / herstellst was auch immer. Natürlich ist Amazon nicht in der Lage zu prüfen, ob deine nach dem 13ten gelieferte Ware noch aus deinem bei dir lagernden Altbestand stammt oder beispielsweise aus alt Beständen des Lieferanten. Das ist imho nicht überprüfbar, deshalb diese Schranke. Ich gehe davon aus, dass der FBA Lagerbestand der vor dem 13.12 angeliefert wurde nicht gesperrt wird, denn hier hat man diesen proof.
Jede andere Interpretation würde dazu führen, dass alle jetzt bereits gelisteten Artikel einfach bis sankt Nimmerleinstag von der GPSR ausgeschlossen werden würden, was die Richtlinie ad absurdum führt.
Auf der sicheren Seite ist man also nur, wenn man die Angaben macht - und zwar jeder für seine eigenen Waren.
Alte gebrauchte Artikel ist natürlich eine Sonderkonstellation - da helfen nur Eigenerklärungen oder Infoblätter.
Wenn Amazon das von jedem Händler erwartet, dann ist das leider nicht ganz falsch und Amazon als Verkaufsplattform hat da wohl auch recht, schätze ich mal!
Denn jeder einzelne "Inverkehrbringer" muss immer in der Lage sein, die Sicherheit seiner Produkte durch eigene oder fremde Dokumente nachzuweisen. Wenn du das nicht hast, dann hast du ein Problem und im Ernstfall kann es sein, dass die Verkaufsplattform in Haftung genommen wird.
Ja, amazon könnte das regeln, indem in ein Feld das Produktions- bzw. Erscheinungsjahr eingetragen wird (dürfte für Medien kein Problem sein, selbst für inzwischen inexistente Labels bzw. Verlage) und man zusätzlich als verbindliche Erklärung ankreuzt, dass der Artikel schon vor 2023 bzw. 13.12.2024 in Umlauf war. Dann bräuchte man den ganzen übrigen Zirkus nicht und amazon hätte der Verordnung Genüge getan. Auf diese Weise könnte ich pro Tag sicher 300-400 Artikel bearbeiten. Derzeit google ich von früh bis spät nach E-Mails und verantwortlichen Personen von Labels und Verlagen, die es seit 20 Jahren nicht mehr gibt, und schaffe pro Tag vielleicht 80 Artikel - eine Ende ist nicht absehbar.
Ja bei Medien reicht es ja den Haken zu setzen für "Erfordert keine Gefahrhinweise" - das ist ja schnell erledigt mit der FlatFile.
Ich kann dir die Frage nicht garantiert beantworten. ABER wir verkaufen einige Artikel, für welche garantiert Sicherheitsdatenblätter nötig sind (In diesem Fall Batterien, Ladekabel und Charger), welcher aber nicht MEHR in der Compliance gelistet werden, obwohl wir nichts eingereicht haben. Wenn man dann auf die Produktseiten der besagten ASINs klickt, sieht man, dass bereits Verpackungsbilder mit Hinweisen hochgeladen wurden, weil diese (Stand jetzt) öffentlich sichtbar sind. Das spricht dafür, dass Amazon den Artikel aus der Compliance von Händlern nimmt, welche den Artikel auch verkaufen, wenn bereits ein anderer Verkäufer gültigte Dokumente und Bilder abgesendet hat. Aber wie gesagt: Völlig ohne Gewähr und vielleicht auch nur ein Einzelphänomen.
Auf diese Frage gibt es keine seriöse Antwort. Denn alles, was mit GPSR zu tun hat, ist bei Amazon hochgradig unseriös, unlogisch und falsch und dazu noch falsch übersetzt. Angefangen von der Tatsache, dass eigentlich KEINE Artikel betroffen sein sollten, die vor dem 13.12. gelistet sind, über alte, gebrauchte Artikel von Herstellern/Verlagen, die es lange nicht mehr gibt bis hin zu dem Thema Deiner Frage.
Frage also nicht, was richtig ist. Sondern was Amazon will. Und das weiß Amazon vermutlich selbst nicht. Daher lässt sich Deine Frage nicht seriös beantworten. Ich würde in Eurem Fall die nötigen Daten und Dokumente zu Verfügung stellen - ob nun nötig oder nicht. Damit geht ihr auf Nummer sicher. Und vielleicht schmeißt Amazon ja auch Amazon raus, weil es selbst nicht hochgeladen hat (Ironie aus...😉)
Auf diese Frage gibt es keine seriöse Antwort. Denn alles, was mit GPSR zu tun hat, ist bei Amazon hochgradig unseriös, unlogisch und falsch und dazu noch falsch übersetzt. Angefangen von der Tatsache, dass eigentlich KEINE Artikel betroffen sein sollten, die vor dem 13.12. gelistet sind, über alte, gebrauchte Artikel von Herstellern/Verlagen, die es lange nicht mehr gibt bis hin zu dem Thema Deiner Frage.
Frage also nicht, was richtig ist. Sondern was Amazon will. Und das weiß Amazon vermutlich selbst nicht. Daher lässt sich Deine Frage nicht seriös beantworten. Ich würde in Eurem Fall die nötigen Daten und Dokumente zu Verfügung stellen - ob nun nötig oder nicht. Damit geht ihr auf Nummer sicher. Und vielleicht schmeißt Amazon ja auch Amazon raus, weil es selbst nicht hochgeladen hat (Ironie aus...😉)
Bin da ganz bei @Seller_FJChsitX8Vq0L, habe nur eine kleine Ergänzung: Eher fault mir der Arm ab, bevor ich zu einem der von mir angebotenen Artikel (gebraucht und zumeist viele Jahre alt) eine Erklärung abgebe, die in einem mir nicht vorstellbaren Fall aber Rechtskraft entwickeln kann. Dann werden die Mitte Dezember eben ausgelistet.
Bin da ganz bei @Seller_FJChsitX8Vq0L, habe nur eine kleine Ergänzung: Eher fault mir der Arm ab, bevor ich zu einem der von mir angebotenen Artikel (gebraucht und zumeist viele Jahre alt) eine Erklärung abgebe, die in einem mir nicht vorstellbaren Fall aber Rechtskraft entwickeln kann. Dann werden die Mitte Dezember eben ausgelistet.
Nach der GPSR ist jeder Händler dazu verpflichtet seine "auf der Hand" Ware nach der Konformität zu prüfen.
Das kann dir weder Amazon noch ein anderer Händler abnehmen. Es wäre auch kritisch sich hier einfach darauf zu verlassen, was ein anderer Händler hochlädt oder angibt. (Glaube mir, das willst du auf keinen Fall)
Nach der GPSR ist jeder Händler dazu verpflichtet seine "auf der Hand" Ware nach der Konformität zu prüfen.
Das kann dir weder Amazon noch ein anderer Händler abnehmen. Es wäre auch kritisch sich hier einfach darauf zu verlassen, was ein anderer Händler hochlädt oder angibt. (Glaube mir, das willst du auf keinen Fall)
Das wird oft missverstanden. Es sind nicht die Artikel nicht betroffen, die vor dem 13.12 gelistet sind, sondern lediglich deren Altbestände, die vor dem 13.12 in Verkehr gebracht wurden.
Amazon geht davon aus, dass falls du einen Artikel nach dem 13.12 weiterverkaufen willst, du diesen auch neu beschaffst / herstellst was auch immer. Natürlich ist Amazon nicht in der Lage zu prüfen, ob deine nach dem 13ten gelieferte Ware noch aus deinem bei dir lagernden Altbestand stammt oder beispielsweise aus alt Beständen des Lieferanten. Das ist imho nicht überprüfbar, deshalb diese Schranke. Ich gehe davon aus, dass der FBA Lagerbestand der vor dem 13.12 angeliefert wurde nicht gesperrt wird, denn hier hat man diesen proof.
Jede andere Interpretation würde dazu führen, dass alle jetzt bereits gelisteten Artikel einfach bis sankt Nimmerleinstag von der GPSR ausgeschlossen werden würden, was die Richtlinie ad absurdum führt.
Auf der sicheren Seite ist man also nur, wenn man die Angaben macht - und zwar jeder für seine eigenen Waren.
Alte gebrauchte Artikel ist natürlich eine Sonderkonstellation - da helfen nur Eigenerklärungen oder Infoblätter.
Das wird oft missverstanden. Es sind nicht die Artikel nicht betroffen, die vor dem 13.12 gelistet sind, sondern lediglich deren Altbestände, die vor dem 13.12 in Verkehr gebracht wurden.
Amazon geht davon aus, dass falls du einen Artikel nach dem 13.12 weiterverkaufen willst, du diesen auch neu beschaffst / herstellst was auch immer. Natürlich ist Amazon nicht in der Lage zu prüfen, ob deine nach dem 13ten gelieferte Ware noch aus deinem bei dir lagernden Altbestand stammt oder beispielsweise aus alt Beständen des Lieferanten. Das ist imho nicht überprüfbar, deshalb diese Schranke. Ich gehe davon aus, dass der FBA Lagerbestand der vor dem 13.12 angeliefert wurde nicht gesperrt wird, denn hier hat man diesen proof.
Jede andere Interpretation würde dazu führen, dass alle jetzt bereits gelisteten Artikel einfach bis sankt Nimmerleinstag von der GPSR ausgeschlossen werden würden, was die Richtlinie ad absurdum führt.
Auf der sicheren Seite ist man also nur, wenn man die Angaben macht - und zwar jeder für seine eigenen Waren.
Alte gebrauchte Artikel ist natürlich eine Sonderkonstellation - da helfen nur Eigenerklärungen oder Infoblätter.
Wenn Amazon das von jedem Händler erwartet, dann ist das leider nicht ganz falsch und Amazon als Verkaufsplattform hat da wohl auch recht, schätze ich mal!
Denn jeder einzelne "Inverkehrbringer" muss immer in der Lage sein, die Sicherheit seiner Produkte durch eigene oder fremde Dokumente nachzuweisen. Wenn du das nicht hast, dann hast du ein Problem und im Ernstfall kann es sein, dass die Verkaufsplattform in Haftung genommen wird.
Wenn Amazon das von jedem Händler erwartet, dann ist das leider nicht ganz falsch und Amazon als Verkaufsplattform hat da wohl auch recht, schätze ich mal!
Denn jeder einzelne "Inverkehrbringer" muss immer in der Lage sein, die Sicherheit seiner Produkte durch eigene oder fremde Dokumente nachzuweisen. Wenn du das nicht hast, dann hast du ein Problem und im Ernstfall kann es sein, dass die Verkaufsplattform in Haftung genommen wird.
Ja, amazon könnte das regeln, indem in ein Feld das Produktions- bzw. Erscheinungsjahr eingetragen wird (dürfte für Medien kein Problem sein, selbst für inzwischen inexistente Labels bzw. Verlage) und man zusätzlich als verbindliche Erklärung ankreuzt, dass der Artikel schon vor 2023 bzw. 13.12.2024 in Umlauf war. Dann bräuchte man den ganzen übrigen Zirkus nicht und amazon hätte der Verordnung Genüge getan. Auf diese Weise könnte ich pro Tag sicher 300-400 Artikel bearbeiten. Derzeit google ich von früh bis spät nach E-Mails und verantwortlichen Personen von Labels und Verlagen, die es seit 20 Jahren nicht mehr gibt, und schaffe pro Tag vielleicht 80 Artikel - eine Ende ist nicht absehbar.
Ja, amazon könnte das regeln, indem in ein Feld das Produktions- bzw. Erscheinungsjahr eingetragen wird (dürfte für Medien kein Problem sein, selbst für inzwischen inexistente Labels bzw. Verlage) und man zusätzlich als verbindliche Erklärung ankreuzt, dass der Artikel schon vor 2023 bzw. 13.12.2024 in Umlauf war. Dann bräuchte man den ganzen übrigen Zirkus nicht und amazon hätte der Verordnung Genüge getan. Auf diese Weise könnte ich pro Tag sicher 300-400 Artikel bearbeiten. Derzeit google ich von früh bis spät nach E-Mails und verantwortlichen Personen von Labels und Verlagen, die es seit 20 Jahren nicht mehr gibt, und schaffe pro Tag vielleicht 80 Artikel - eine Ende ist nicht absehbar.
Ja bei Medien reicht es ja den Haken zu setzen für "Erfordert keine Gefahrhinweise" - das ist ja schnell erledigt mit der FlatFile.
Ja bei Medien reicht es ja den Haken zu setzen für "Erfordert keine Gefahrhinweise" - das ist ja schnell erledigt mit der FlatFile.
Ich kann dir die Frage nicht garantiert beantworten. ABER wir verkaufen einige Artikel, für welche garantiert Sicherheitsdatenblätter nötig sind (In diesem Fall Batterien, Ladekabel und Charger), welcher aber nicht MEHR in der Compliance gelistet werden, obwohl wir nichts eingereicht haben. Wenn man dann auf die Produktseiten der besagten ASINs klickt, sieht man, dass bereits Verpackungsbilder mit Hinweisen hochgeladen wurden, weil diese (Stand jetzt) öffentlich sichtbar sind. Das spricht dafür, dass Amazon den Artikel aus der Compliance von Händlern nimmt, welche den Artikel auch verkaufen, wenn bereits ein anderer Verkäufer gültigte Dokumente und Bilder abgesendet hat. Aber wie gesagt: Völlig ohne Gewähr und vielleicht auch nur ein Einzelphänomen.
Ich kann dir die Frage nicht garantiert beantworten. ABER wir verkaufen einige Artikel, für welche garantiert Sicherheitsdatenblätter nötig sind (In diesem Fall Batterien, Ladekabel und Charger), welcher aber nicht MEHR in der Compliance gelistet werden, obwohl wir nichts eingereicht haben. Wenn man dann auf die Produktseiten der besagten ASINs klickt, sieht man, dass bereits Verpackungsbilder mit Hinweisen hochgeladen wurden, weil diese (Stand jetzt) öffentlich sichtbar sind. Das spricht dafür, dass Amazon den Artikel aus der Compliance von Händlern nimmt, welche den Artikel auch verkaufen, wenn bereits ein anderer Verkäufer gültigte Dokumente und Bilder abgesendet hat. Aber wie gesagt: Völlig ohne Gewähr und vielleicht auch nur ein Einzelphänomen.