Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_lx27fntJCYodx

GPRS hinterlegen obwohl nur Zwischenhändler

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas überfordert.

Wir verkaufen als Zwischenhändler einige Produkte, die auch andere anbieten.

Muss nun jeder diese Sicherheitshinweise hinterlegen oder reicht es, wenn das der Hersteller z.b. schon getan hat?

bei mir standen vorher noch 56 Artikel. Ansprechpartner hab ich hinterlegt, nun taucht aber gar nichts mehr auf. Jetzt bin ich echt unsicher ob ich noch was tun muss.

danke euch

1017 Aufrufe
5 Antworten
Tags:Verkäuferleistung
00
Antworten
user profile
Seller_lx27fntJCYodx

GPRS hinterlegen obwohl nur Zwischenhändler

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas überfordert.

Wir verkaufen als Zwischenhändler einige Produkte, die auch andere anbieten.

Muss nun jeder diese Sicherheitshinweise hinterlegen oder reicht es, wenn das der Hersteller z.b. schon getan hat?

bei mir standen vorher noch 56 Artikel. Ansprechpartner hab ich hinterlegt, nun taucht aber gar nichts mehr auf. Jetzt bin ich echt unsicher ob ich noch was tun muss.

danke euch

Tags:Verkäuferleistung
00
1017 Aufrufe
5 Antworten
Antworten
5 Antworten
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Hier sind vermutlich die Meisten "Zwischenhändler" - zu denen zähle ich auch die Coaching-getriebenen-Pseudo-Marken-"Hersteller". Und ja gilt für alle.

20
user profile
Seller_IvZcEmAzJFMAG
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

das ist alles wieder mal sehr fragwürdig und wird von Amazon ohne Sinn und Verstand umgesetzt.

Ich verkaufe hier ausschließlich Bücher und Vinyl aus einer Erbschaft bzw. welche, von denen ich mich trennen möchte.

Teils mehrere Jahrzehnte alt. Deren Hersteller sind längst nicht mehr existent.

Was soll das Ganze?

20
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Wir haben hier eine schwammige Gesetzesformulierung und eine spezielle Situation bei Amazon mit einem Angebot, einem oder gar keinem Markeninhaber, vielleicht noch mit einem "Vendor" und eventuell mit vielen Anbietern. Dazu haben wir hier eine sehr schlechte Software, die die GPSR verwaltet. Was wir definitiv nicht haben, ist die Kompetenz und das Verständnis von Amazon.

Das alles führt dazu, dass hier niemand den Überblick über das Ganze hat, am wenigsten wahrscheinlich Amazon selbst.

Theoretisch (laut Gesetzgeber) muss der Inverkehrbringer (Produzent in der EU oder Importeur in die EU) diese Information eingeben und quasi mit dem Produkt mitliefern. Alle anderen in der Kette (die Wiederverkäufer) müssen sie nur gegebenenfalls überprüfen und veröffentlichen.

Und wenn dieses Inverkehrbringen vor dem 13. Dezember 2024 erfolgt ist, dann muss man das alles nicht machen: Man darf den Altbestand auch ohne "GPSR" weiterverkaufen, so die Theorie des EU-Gesetzgebers.

In der Praxis klappt das nicht immer, schon gar nicht auf diesen amateurhaften Seiten und mit dem Gesetzesverständnis von Amazon.

Aber ansonsten JA, jeder (Wieder-)Verkäufer muss diese Information haben und zusammen mit dem Angebot online veröffentlichen.

70
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_lx27fntJCYodx

GPRS hinterlegen obwohl nur Zwischenhändler

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas überfordert.

Wir verkaufen als Zwischenhändler einige Produkte, die auch andere anbieten.

Muss nun jeder diese Sicherheitshinweise hinterlegen oder reicht es, wenn das der Hersteller z.b. schon getan hat?

bei mir standen vorher noch 56 Artikel. Ansprechpartner hab ich hinterlegt, nun taucht aber gar nichts mehr auf. Jetzt bin ich echt unsicher ob ich noch was tun muss.

danke euch

1017 Aufrufe
5 Antworten
Tags:Verkäuferleistung
00
Antworten
user profile
Seller_lx27fntJCYodx

GPRS hinterlegen obwohl nur Zwischenhändler

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas überfordert.

Wir verkaufen als Zwischenhändler einige Produkte, die auch andere anbieten.

Muss nun jeder diese Sicherheitshinweise hinterlegen oder reicht es, wenn das der Hersteller z.b. schon getan hat?

bei mir standen vorher noch 56 Artikel. Ansprechpartner hab ich hinterlegt, nun taucht aber gar nichts mehr auf. Jetzt bin ich echt unsicher ob ich noch was tun muss.

danke euch

Tags:Verkäuferleistung
00
1017 Aufrufe
5 Antworten
Antworten
user profile

GPRS hinterlegen obwohl nur Zwischenhändler

von Seller_lx27fntJCYodx

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas überfordert.

Wir verkaufen als Zwischenhändler einige Produkte, die auch andere anbieten.

Muss nun jeder diese Sicherheitshinweise hinterlegen oder reicht es, wenn das der Hersteller z.b. schon getan hat?

bei mir standen vorher noch 56 Artikel. Ansprechpartner hab ich hinterlegt, nun taucht aber gar nichts mehr auf. Jetzt bin ich echt unsicher ob ich noch was tun muss.

danke euch

Tags:Verkäuferleistung
00
1017 Aufrufe
5 Antworten
Antworten
5 Antworten
5 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Hier sind vermutlich die Meisten "Zwischenhändler" - zu denen zähle ich auch die Coaching-getriebenen-Pseudo-Marken-"Hersteller". Und ja gilt für alle.

20
user profile
Seller_IvZcEmAzJFMAG
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

das ist alles wieder mal sehr fragwürdig und wird von Amazon ohne Sinn und Verstand umgesetzt.

Ich verkaufe hier ausschließlich Bücher und Vinyl aus einer Erbschaft bzw. welche, von denen ich mich trennen möchte.

Teils mehrere Jahrzehnte alt. Deren Hersteller sind längst nicht mehr existent.

Was soll das Ganze?

20
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Wir haben hier eine schwammige Gesetzesformulierung und eine spezielle Situation bei Amazon mit einem Angebot, einem oder gar keinem Markeninhaber, vielleicht noch mit einem "Vendor" und eventuell mit vielen Anbietern. Dazu haben wir hier eine sehr schlechte Software, die die GPSR verwaltet. Was wir definitiv nicht haben, ist die Kompetenz und das Verständnis von Amazon.

Das alles führt dazu, dass hier niemand den Überblick über das Ganze hat, am wenigsten wahrscheinlich Amazon selbst.

Theoretisch (laut Gesetzgeber) muss der Inverkehrbringer (Produzent in der EU oder Importeur in die EU) diese Information eingeben und quasi mit dem Produkt mitliefern. Alle anderen in der Kette (die Wiederverkäufer) müssen sie nur gegebenenfalls überprüfen und veröffentlichen.

Und wenn dieses Inverkehrbringen vor dem 13. Dezember 2024 erfolgt ist, dann muss man das alles nicht machen: Man darf den Altbestand auch ohne "GPSR" weiterverkaufen, so die Theorie des EU-Gesetzgebers.

In der Praxis klappt das nicht immer, schon gar nicht auf diesen amateurhaften Seiten und mit dem Gesetzesverständnis von Amazon.

Aber ansonsten JA, jeder (Wieder-)Verkäufer muss diese Information haben und zusammen mit dem Angebot online veröffentlichen.

70
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Hier sind vermutlich die Meisten "Zwischenhändler" - zu denen zähle ich auch die Coaching-getriebenen-Pseudo-Marken-"Hersteller". Und ja gilt für alle.

20
user profile
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Hier sind vermutlich die Meisten "Zwischenhändler" - zu denen zähle ich auch die Coaching-getriebenen-Pseudo-Marken-"Hersteller". Und ja gilt für alle.

20
Antworten
user profile
Seller_IvZcEmAzJFMAG
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

das ist alles wieder mal sehr fragwürdig und wird von Amazon ohne Sinn und Verstand umgesetzt.

Ich verkaufe hier ausschließlich Bücher und Vinyl aus einer Erbschaft bzw. welche, von denen ich mich trennen möchte.

Teils mehrere Jahrzehnte alt. Deren Hersteller sind längst nicht mehr existent.

Was soll das Ganze?

20
user profile
Seller_IvZcEmAzJFMAG
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

das ist alles wieder mal sehr fragwürdig und wird von Amazon ohne Sinn und Verstand umgesetzt.

Ich verkaufe hier ausschließlich Bücher und Vinyl aus einer Erbschaft bzw. welche, von denen ich mich trennen möchte.

Teils mehrere Jahrzehnte alt. Deren Hersteller sind längst nicht mehr existent.

Was soll das Ganze?

20
Antworten
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Wir haben hier eine schwammige Gesetzesformulierung und eine spezielle Situation bei Amazon mit einem Angebot, einem oder gar keinem Markeninhaber, vielleicht noch mit einem "Vendor" und eventuell mit vielen Anbietern. Dazu haben wir hier eine sehr schlechte Software, die die GPSR verwaltet. Was wir definitiv nicht haben, ist die Kompetenz und das Verständnis von Amazon.

Das alles führt dazu, dass hier niemand den Überblick über das Ganze hat, am wenigsten wahrscheinlich Amazon selbst.

Theoretisch (laut Gesetzgeber) muss der Inverkehrbringer (Produzent in der EU oder Importeur in die EU) diese Information eingeben und quasi mit dem Produkt mitliefern. Alle anderen in der Kette (die Wiederverkäufer) müssen sie nur gegebenenfalls überprüfen und veröffentlichen.

Und wenn dieses Inverkehrbringen vor dem 13. Dezember 2024 erfolgt ist, dann muss man das alles nicht machen: Man darf den Altbestand auch ohne "GPSR" weiterverkaufen, so die Theorie des EU-Gesetzgebers.

In der Praxis klappt das nicht immer, schon gar nicht auf diesen amateurhaften Seiten und mit dem Gesetzesverständnis von Amazon.

Aber ansonsten JA, jeder (Wieder-)Verkäufer muss diese Information haben und zusammen mit dem Angebot online veröffentlichen.

70
user profile
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_lx27fntJCYodx

Wir haben hier eine schwammige Gesetzesformulierung und eine spezielle Situation bei Amazon mit einem Angebot, einem oder gar keinem Markeninhaber, vielleicht noch mit einem "Vendor" und eventuell mit vielen Anbietern. Dazu haben wir hier eine sehr schlechte Software, die die GPSR verwaltet. Was wir definitiv nicht haben, ist die Kompetenz und das Verständnis von Amazon.

Das alles führt dazu, dass hier niemand den Überblick über das Ganze hat, am wenigsten wahrscheinlich Amazon selbst.

Theoretisch (laut Gesetzgeber) muss der Inverkehrbringer (Produzent in der EU oder Importeur in die EU) diese Information eingeben und quasi mit dem Produkt mitliefern. Alle anderen in der Kette (die Wiederverkäufer) müssen sie nur gegebenenfalls überprüfen und veröffentlichen.

Und wenn dieses Inverkehrbringen vor dem 13. Dezember 2024 erfolgt ist, dann muss man das alles nicht machen: Man darf den Altbestand auch ohne "GPSR" weiterverkaufen, so die Theorie des EU-Gesetzgebers.

In der Praxis klappt das nicht immer, schon gar nicht auf diesen amateurhaften Seiten und mit dem Gesetzesverständnis von Amazon.

Aber ansonsten JA, jeder (Wieder-)Verkäufer muss diese Information haben und zusammen mit dem Angebot online veröffentlichen.

70
Antworten
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden